Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtungskosten

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Bewirtungsaufwand (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG, Anhang 10)

Tz. 4 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Bewirtungsaufwendungen können nur mit 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie dem Grunde nach angemessen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Eine Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (Anhang 10) liegt dann vor, wenn Personen beköstigt werden. Dies ist stets dann der Fall, wenn die Darreichung von ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Aufzeichnungspflichtverletzung (§ 4 Abs. 7 EStG, Anhang 10)

Tz. 10 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1–4, 6b und 7 EStG (Anhang 10), wie für Geschenke, Bewirtungskosten etc., sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Fehlt es an dieser gesonderten Aufzeichnung, können die entsprechenden Aufwendungen bereits aus formalen Gründen nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.3 Diese Bewirtungskosten für Arbeitnehmer sind nicht als Arbeitslohn zu beurteilen

Kein Arbeitslohn, also lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind: Die Bewirtungskosten, die bei einem Geschäftsessen auf den Arbeitnehmer entfallen, gehören nicht zu seinem Arbeitslohn. Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb kostenlos bzw. teilweise kostenlos überlässt, sind lohnsteuerfrei und gehören nicht zum Arbeitslohn... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 3 Wann von Bewirtungskosten auszugehen ist

Eine Bewirtung liegt vor, wenn jemand auf Kosten des Unternehmers/Freiberuflers mit Speisen, Getränken und Genussmitteln verköstigt wird. Hierbei muss der Verzehr von Speisen und Getränken jeweils im Mittelpunkt stehen. Der Anfall von Nebenleistungen wie Garderobengebühr und Trinkgelder sind hierbei regelmäßig unschädlich. Allerdings wäre z. B. bei dem Besuch einer Aufführun... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9 Geschäftliche Bewirtungskosten: Nur zu 70 % abziehbar

Geschäftliche Bewirtungskosten dürfen nur zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nach R 4.10 Abs. 6 EStR handelt es sich um geschäftliche Bewirtungen, wenn der Unternehmer Personen bewirtet, zu denen er schon Geschäftsbeziehungen hat oder zu denen er Geschäftsbeziehungen anbahnen will, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Personen (Besucher) bewirtet und die Grenze zu A... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 10 Nachweis der Bewirtungskosten: Welche Angaben gemacht werden müssen

Gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG muss der Unternehmer zur Höhe der Bewirtungskosten und zur betrieblichen Veranlassung die folgenden Angaben festhalten: Ort der Bewirtung: Hier gibt der Unternehmer z. B. das eigene Büro oder den Namen und die Anschrift des Restaurants an, wo die Bewirtung stattgefunden hat. Tag der Bewirtung: Angabe des Datums; auch Bewirtungen am Wochenende können ... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 4.1 Betrieblich veranlasste/privat veranlasste/gemischte Aufwendungen: Wie richtig zugeordnet wird

Bei der Abgrenzung, ob eine Bewirtung privat oder betrieblich veranlasst ist, muss wie folgt unterschieden werden: Es dürfen nur betrieblich veranlasste Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.[1] Unangemessene Bewirtungskosten dürfen gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nicht abgezogen werden. Eine absolute Betragsobergrenze gibt es allerdings nicht. Die Prüfung der Unan... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bewirtungskosten können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betrieblicher Anlass für die Bew... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9.4 Bewirtung während einer Geschäftsreise des Unternehmers getrennt buchen

Wenn der Unternehmer während einer Geschäftsreise auch Geschäftsfreunde bewirtet, müssen die Bewirtungskosten getrennt von den Kosten der Geschäftsreise behandelt werden. Der Unternehmer zieht die Bewirtungskosten i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben ab. Zusätzlich kann er die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand ungekürzt geltend machen. Praxis-Beispiel Unternehmer bewirtet ... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 12 Besonderheiten bei der Umsatzsteuer und dem Vorsteuerabzug

Unabhängig davon, ob es sich um betriebliche oder geschäftliche Bewirtungskosten handelt, kann der Vorsteuerabzug zu 100 % geltend gemacht werden. Nach § 15 Abs. 1a Satz 2 UStG gilt Folgendes: Der Unternehmer darf die Vorsteuer aus den angemessenen und nachgewiesenen Bewirtungskosten uneingeschränkt (100 %) geltend machen. Aus unangemessenen Bewirtungskosten darf allerdings ke... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9.2 Wann der Ort der Bewirtung von Bedeutung ist

9.2.1 Wann die Bewirtung von Geschäftsfreunden in der eigenen Wohnung anerkannt wird Der Ort der Bewirtung kann ein Indiz dafür sein, ob es sich um eine private oder geschäftliche Bewirtung handelt. Die Finanzverwaltung stuft eine Bewirtung in der eigenen Wohnung grundsätzlich als privat ein.[1] Nur in absoluten Ausnahmefällen wird es möglich sein, die Bewirtungskosten im Pri... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 10.1 Ausnahmen bei Kleinbetragsrechnungen

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto muss der Unternehmer nicht als Rechnungsadressat aufgeführt sein. Der Unternehmer kann seinen eigenen Namen als Teilnehmer der Bewirtung auch noch bei der Betriebsprüfung oder im Einspruchsverfahren nachtragen.[1] mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9.2.2 Was bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden in den eigenen Büroräumen gilt

Kosten einer Bewirtung in den Büro- und Geschäftsräumen kann der Unternehmer zu 70 % als Betriebsausgaben abziehen, wenn es sich um Aufmerksamkeiten handelt, zu 100 %. Befinden sich die Büro- und Geschäftsräume in unmittelbarer Nähe zum Wohnbereich, ordnet die Finanzverwaltung die Bewirtung dem eigenen Wohnbereich zu, sodass sie grundsätzlich von einer privaten Bewirtung aus... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.1 Betriebsinterne Arbeitnehmerbewirtung

Bei betriebsinternen Arbeitnehmerbewirtungen zieht der Unternehmer die Bewirtungskosten zu 100 % ab, dies sind z. B.: betriebsinterne Fortbildungen, Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeste. Der 100 %ige Abzug gilt allerdings nur für die eigenen Arbeitnehmer. Bewirtet der Unternehmer Arbeitnehmer anderer Unternehmen – auch innerhalb verbundener Unternehmen – ist der Abzug auf 7... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 5.2 Bewirtung im Rahmen des Leistungsaustauschs

Der Inhaber einer Gaststätte, eines Bistros oder eines Imbissstands verkauft Speisen und Getränke gegen Entgelt. Seine eigenen Aufwendungen für den Einkauf von Speisen und Getränken (= Wareneinsatz) zieht er zu 100 % als Betriebsausgaben ab. Bei einem entgeltlichen Leistungsaustausch unterbleibt die Kürzung.[1] Nur wenn die Bewirtung unentgeltlich erfolgt, wird der Abzug auf 7... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 11 Aufzeichnungspflichten: Separates Buchhaltungskonto muss verwendet werden

Bewirtungsaufwendungen müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Diese Aufzeichnungspflicht gilt nur für die geschäftlichen Bewirtungskosten, deren Abzug auf 70 % beschränkt ist. Bei Aufmerksamkeiten sowie rein betrieblich veranlassten Bewirtungen (z. B. Mitarbeiterbewirtung) sind keine besonderen Aufzeichnungspflichten zu beacht... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9.2.1 Wann die Bewirtung von Geschäftsfreunden in der eigenen Wohnung anerkannt wird

Der Ort der Bewirtung kann ein Indiz dafür sein, ob es sich um eine private oder geschäftliche Bewirtung handelt. Die Finanzverwaltung stuft eine Bewirtung in der eigenen Wohnung grundsätzlich als privat ein.[1] Nur in absoluten Ausnahmefällen wird es möglich sein, die Bewirtungskosten im Privathaushalt als Betriebsausgaben abziehen zu können. Das ist z. B. der Fall, wenn aus... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 8 Produkt- und Warenverkostung: Zu 100 % abziehbare Werbekosten

Das Abzugsverbot für Bewirtungskosten gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt nicht, wenn und soweit die Bewirtung Gegenstand eines Austauschverhältnisses (Leistungsaustausches) ist. Ebenfalls nicht beim Abzugsverbot erfasst werden Aufwendungen bei branchenüblichen Produktverkostungen oder Warenverkostungen oder sog. "Kundschaftstrinken" ("Werbebewirtung"), wenn Hersteller oder V... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 4.2 Finanzgerichte stellen Grundsätze für die Definition des "betrieblichen Zwecks" auf

In der Vergangenheit wurden bereits diverse Fragen zur Unterscheidung zwischen betrieblichem und privatem Zweck einer Bewirtung den Finanzgerichten vorgelegt. So hat z. B. das Finanzgericht Köln bereits im Jahr 2014 darüber entscheiden müssen, ob die Aufwendungen für eine Hochzeitsfeier betrieblich veranlasst sein können. Dies wurde durch das FG Köln mit seinem Urteil vernein... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2 Bewirtung und Übernahme der Verpflegungskosten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber darf die tatsächlichen Verpflegungskosten für seine Arbeitnehmer übernehmen. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Kosten für die Übernahme der Verpflegung beim Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil (= Arbeitslohn) zu erfassen sind. Hierbei gibt es besondere Regelungen, z. B. wenn der Arbeitgeber die Kosten einer geschäftlichen Bewirtung übe... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 12.1 Kostenlose Bewirtungen: Keine Umsatzsteuer aber voller Vorsteuerabzug

Für eine kostenlose Bewirtung zahlt der Unternehmer keine Umsatzsteuer. Die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Bewirtung ist zwar grundsätzlich einer entgeltlichen Restaurationsleistung gleichzustellen. Da es sich aber um eine unentgeltliche sonstige Leistung aus unternehmerischen Gründen handelt, ist diese nicht steuerbar. Konsequenz: Der Unterne... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Kosten zu 100 % abgezogen werden dürfen

1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Bewirtungskosten können nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn ein betri... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 11.2 Eigenes Konto in den Aufzeichnungen ist Pflicht

Getrennt von den übrigen Aufwendungen aufzeichnen bedeutet, dass innerhalb der Buchführung ein eigenes Konto bzw. im Journal eine eigene Spalte verwendet werden muss. Einzelne Fehlbuchungen, wie sie in der Praxis nicht auszuschließen sind, sind unschädlich. Ermittelt ein Einnahmen-Überschuss-Rechner seinen Gewinn mit einer einfachen Belegsammlung, muss der Unternehmer die Bew... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 9.1 Nebenkosten der Bewirtung: Kosten von Bedeutung sind zu 100 % abziehbar

Nebenkosten der Bewirtung, die im Verhältnis zum Gesamtpreis von untergeordneter Bedeutung sind, dürfen gem. R 4.10 Abs. 5 EStR nur zu 70 % abgezogen werden. Andere Nebenkosten zieht der Unternehmer zu 100 % ab. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick, wie die Zuordnung vorzunehmen ist: mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 10.2 Besonderheiten bei Restaurantrechnungen

Gaststättenrechnungen müssen wegen des Vorsteuerabzugs die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 UStG erfüllen[1] Darüber hinaus müssen Restaurantrechnungen maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet sein; das ist der Fall, wenn sich eine Registriernummer auf der Rechnung befindet, den Namen und die Anschrift der Gaststätte sowie die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikat... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6 Bewirtung eigener Arbeitnehmer: Zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbare betriebliche Bewirtung

Bei der Bewirtung der eigenen Arbeitnehmer, z. B. bei einer betriebsinternen Bewirtung, handelt es sich um eine betriebliche Bewirtung, die zu 100 % abziehbar ist. Eine geschäftliche Bewirtung, an der ein Arbeitnehmer teilnimmt, bleibt insgesamt eine geschäftliche Bewirtung, bei der die Kosten zu 70 % abziehbar sind. Diese Regelungen wurden auch noch einmal vom Finanzgericht ... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 4 Abgrenzung zwischen privatem und betrieblichem Anlass

4.1 Betrieblich veranlasste/privat veranlasste/gemischte Aufwendungen: Wie richtig zugeordnet wird Bei der Abgrenzung, ob eine Bewirtung privat oder betrieblich veranlasst ist, muss wie folgt unterschieden werden: Es dürfen nur betrieblich veranlasste Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.[1] Unangemessene Bewirtungskosten dürfen gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nich... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 11.1 Mehrere Rechnungen dürfen nicht zusammengefasst werden

Einzeln aufzeichnen bedeutet, dass mehrere Positionen (Rechnungen) nicht zusammengefasst werden dürfen. Eine Sammelrechnung braucht nicht aufgeteilt zu werden. Sie kann in einer Summe gebucht werden. Bei Kreditkartenabrechnungen ist ebenfalls eine Sammelbuchung möglich, wenn sich die Einzelheiten aus den dazugehörigen Belegen ergeben. mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 7.2 Vorsicht bei alkoholischen Getränken

Hinweis: Das Finanzgericht Münster beurteilt das Ausschenken von Wein bei einer Besprechung im Büro des Unternehmers nicht als bloße Aufmerksamkeit, sondern als Bewirtungsaufwand.[1] Nach Auffassung des Finanzgerichts liegt eine Bewirtung im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen und/oder Getränken eindeutig im Vordergrund... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 10.3 Digitalisierung von Bewirtungsrechnungen und E-Rechnung

Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige verpflichtet seine steuerlich relevanten Buchhaltungsbelege im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (aktuell 8 Jahre) vollständig und lesbar aufzubewahren. Für einen vollständigen Verzicht auf die manuelle Aufbewahrung der papierhaften Belege ist die Vorlage einer Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen notwendig und d... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 7.1 Gerichtlich anerkannte als Betriebsausgaben abzugsfähige Aufmerksamkeiten

Bei der Beurteilung – Aufmerksamkeit oder nicht – können die folgenden Beispiele als Orientierung dienen: Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke und Gebäck sind eindeutig Aufmerksamkeiten. Werden bei einer Besprechung für jeden Teilnehmer neben den Getränken nur ein oder 2 halbe belegte Brötchen gereicht, handelt es sich noch nicht um eine Bewirtung. Es kann von einer Aufmerksamkei... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.2 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung ohne Auswärtstätigkeit

Vorteile des Arbeitnehmers aus der Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung gehören nach wie vor nicht zum Arbeitslohn. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich zur Verfügung, handelt es sich um Aufmerksamkeiten, die ebenfalls nicht als Arbeitslohn erfasst werden. Eine unentgeltliche oder teilent... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 7 Aufmerksamkeiten: Zu 100 % als Betriebsausgaben zu buchen – was dazu zählt

Aufmerksamkeiten, die der Unternehmer in geringem Umfang als Geste der Höflichkeit darreicht, sind keine Bewirtungen. Dies gilt sowohl gegenüber seinen Arbeitnehmern als auch gegenüber seinen Geschäftspartnern[1]. Er kann die Kosten deshalb zu 100 % abziehen, ohne besondere Aufzeichnungspflichten beachten zu müssen. Es kommt also entscheidend darauf an, wo die Aufmerksamkeit... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.1 Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber

Bei der Besteuerung von unentgeltlichen Mahlzeiten durch den Arbeitgeber ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Mahlzeiten unentgeltlich oder teilentgeltlich zur Verfügung stellt anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (also nicht während einer auswärtigen Tätigkeit) oder im Rahmen einer geschäftlichen Bewirtung... mehr

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Bewirtungskosten: Welche Ko... / 12.2 Unentgeltliche Bewirtungen von Arbeitnehmern: Es kommt bei der Umsatzsteuer auf den Sachverhalt an

Die unentgeltliche Bewirtung von Arbeitnehmern ist gem. § 3 Abs. 9a UStG einer entgeltlichen Bewirtung von Personal gleichzustellen, wenn die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers als Gegenleistung anzusehen ist. Dennoch fällt Umsatzsteuer nicht in jedem Fall an. Gem. Abschn. 1.8. Abs. 3 UStAE fällt keine Umsatzsteuer an, wenn es sich um Aufmerksamkeiten handelt. Von nicht steue... mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Immer wieder auf dem Tisch

In dieser Rubrik geht es um wiederkehrende Klassiker im Rechnungswesen - Themen, die regelmäßig vorkommen und trotz Routine immer wieder Fragen aufwerfen. Für wechselnde Schwerpunktthemen bündeln wir hier die wichtigsten Informationen für die Praxis: Betriebsveranstaltungen Infografik für den Überblick Beitrag zum Nachlesen FAQ zur Beantwortung typischer Fragen Buchungssatz Praxis... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.5.1 Ehrung eines einzelnen Jubilars

Auch Zuwendungen anlässlich einer Jubilarfeier, die nur zur Ehrung eines einzelnen Jubilars durchgeführt wird, sind keine Betriebsveranstaltung; der Freibetrag von 110 EUR findet keine Anwendung. Die Aufwendungen können aber unter dem Gesichtspunkt des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers steuerfrei bleiben. Gleichwohl gehören Zuwendungen des Arbeitge... mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.3 Prüfung der 110-EUR-Freigrenze

Bei einer betrieblichen Veranstaltung ist im Wege einer Pro-Kopf-Aufteilung die 110-EUR-Freigrenze zu prüfen. Dabei sind auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen.[1] Betragen die sich danach ergebenden Gesamtaufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 EUR pro teilnehmender Person, bleiben sämtliche Aufwendung... mehr

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ABC der Werbungskosten / Bewirtungsaufwendungen

Literatur: Geserich, NWB 2016, 2500; Leisner/Egensperger, DStZ 2010, 673 Für Bewirtungsaufwendungen gilt aufgrund der Verweisung in § 9 Abs. 5 EStG die Regelung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß (vgl. § 4 EStG Rz. 685ff. sowie § 12 EStG Rz. 80 "Bewirtungskosten"). Die sinngemäße Anwendung des § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer auch der "Bewirtende" ist... mehr

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ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne... mehr

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ABC der Werbungskosten / Dienstliche Veranstaltung geselliger Art

Gesellschaftliche Veranstaltungen sind immer zumindest auch privat veranlasst. Zwar wird nach der Rspr. des BFH in § 12 Nr. 1 EStG kein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot mehr gesehen[1] , jedoch muss es für einen Werbungskostenabzug möglich sein, berufliche und private Veranlassungsbeiträge voneinander zu trennen und zu bewerten (Rz. 20ff.), ggf. zu schätzen. Der als ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 11 Entsprechende Anwendung von Regelungen über Betriebsausgaben

Rz. 253 Die Regelung des § 9 EStG über Werbungskosten ist nicht abschließend. Daher werden bestimmte Regelungen über Betriebsausgaben, die ihrem Wesen nach auch als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften vorkommen können, durch § 9 Abs. 5 EStG für entsprechend anwendbar erklärt. Es handelt sich um folgende Vorschriften: § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 Abs... mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bewirtungskosten

Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen ist. Der Anlass der Feier ist aber nur ein erhebliches Indiz, nicht jedoch das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der beruflichen oder privaten Veranlassung der B... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Jubiläumsfeier

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Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Amtseinführung

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Immer wieder auf dem Tisch

In dieser Rubrik geht es um wiederkehrende Klassiker im Rechnungswesen - Themen, die regelmäßig vorkommen und trotz Routine immer wieder Fragen aufwerfen. Für wechselnde Schwerpunktthemen bündeln wir hier die wichtigsten Informationen für die Praxis: Betriebsveranstaltungen Infografik für den Überblick Beitrag zum Nachlesen FAQ zur Beantwortung typischer Fragen Buchungssatz Praxis... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitslohn-ABC / Bewirtungskosten

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden [1] sind kein Arbeitslohn.[2] mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kundenbewirtung

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Die Pauschalierungsmöglichkeit betrifft Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen, etwa Kunden, Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer bei Sachzuwendungen, ... mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö... mehr