Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtungskosten

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.6 Erstattung sonstiger Aufwendungen

Rz. 42 Neben dem Fahrtkostenersatz haben die Arbeitnehmer keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Erstattung weiterer Aufwendungen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nicht für die Verköstigung der Arbeitnehmer oder sonstiger Teilnehmer während der Betriebsversammlung verantwortlich.[1] Denn auch bei der "normalen" Arbeitstätigkeit in der Betriebsstätte würden die Mitarbeite...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 7.3 Prüfung der 110-EUR-Freigrenze

Bei einer betrieblichen Veranstaltung ist im Wege einer Pro-Kopf-Aufteilung die 110-EUR-Freigrenze zu prüfen. Dabei sind auch Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR in die 110-EUR-Freigrenze einzubeziehen.[1] Betragen die sich danach ergebenden Gesamtaufwendungen einschließlich Mehrwertsteuer nicht mehr als 110 EUR pro teilnehmender Person, bleiben sämtliche Aufwendung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 5.2 Incentive-Reisen

Auch Incentive-Reisen werden durch die Pauschalierungsvorschrift erfasst. Incentive-Reisen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Geschenk zu behandeln. In anderen Fällen werden sie als Belohnung zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gewährt und sind damit beim zuwendenden Steuerpflichtigen in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Unterschied zwischen Incent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalbesteuerung von Sac... / 6.2 Streuwerbeartikel, Warenproben, Geschäftsfreundebewirtung

Die Pauschalierungsmöglichkeit lässt die bestehenden Vereinfachungsregelungen zu Bewirtungsaufwendungen, also keine Besteuerung der Geschäftsfreundebewirtung[1], unberührt. Nicht besteuert werden weiterhin Streuwerbeartikel und geringwertige Warenproben. Zur Vereinfachung der Besteuerungspraxis gelten sämtliche Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nich...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.3 Bewirtungsaufwendungen

Im Gegensatz zu Geschenkaufwendungen, die innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig sind, sind Bewirtungskosten nur zu 70 % abzugsfähig. [1] 30 % gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und müssen dem Gewinn wieder zugerechnet werden. Die entstandene Vorsteuer kann allerdings zu 100 % abgezogen werden.[2] Eingeschränkt ist der Betriebsausgabenabzug ...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.1 Grundlagen

Bei "laufenden" Werbekosten ergibt sich in der Praxis häufig ein Problem: Bei der Weitergabe von Geschenken an Kunden und bei Werbeveranstaltungen, die mit einer Bewirtung von Kunden oder Geschäftsfreunden verbunden sind, wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG an. Für diese nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gelten entweder besondere Höchst...mehr

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Überprüfen Sie Ihr Leistung... / 1.2 Es gibt keine Tabus

Sie sollten sich bei der Kostensenkung nicht beschränken. Auch die Reise- und Bewirtungskosten der Geschäftsführung sind beeinflussbar und sind kein Tabu. Überall im Unternehmen gibt es "kleine Fürstentümer", die gerne von einer Kostensenkung ausgenommen werden. Sie sollten sich auf keinen Fall scheuen, den Rotstift überall anzulegen. Argumente wie "jeder eingesparte Euro im ...mehr

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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.4 Produktpräsentationen

Der uneingeschränkte Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Produkt- und Warenverkostungen gilt m. E. auch für vergleichbare Produktpräsentationen. Werden z. B. potenzielle Kunden bei einer Modenschau mit Kaffee, Tee, alkoholfreien Getränken und Kleingebäck "bewirtet", darf die Finanzverwaltung den vollen Betriebsausgabenabzug nicht verweigern. Zum einen handelt es sich u...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Bewirtungskosten

Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen ist. Der Anlass der Feier ist aber nur ein erhebliches Indiz, nicht jedoch das allein entscheidende Kriterium für die Beurteilung der beruflichen oder privaten Veranlassung der B...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Amtseinführung

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Jubiläumsfeier

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Arbeitslohn-ABC / Bewirtungskosten

Die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden [1] sind kein Arbeitslohn.[2]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Kundenbewirtung

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.4 Höchstgrenzen

Rz. 9 Hohe Sachzuwendungen ("Luxusgeschenke") sollen von der Pauschalierung ausgeschlossen und mit dem individuellen Steuersatz des Zuwendungsempfängers besteuert werden. Nach § 37b Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG ist die Pauschalierung daher ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 EUR übersteigen. Bis zur Höhe von 10.000 EUR sind die Zuwendung...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) angewendet werden. Die Pauschalierungsmöglichkeit betrifft Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen, etwa Kunden, Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer bei Sachzuwendungen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.1 Zuwendungsempfänger

Rz. 4b Zuwendungsempfänger i. S. d. § 37b Abs. 1 EStG sind bis auf die Privatkunden alle Personen wie Geschäftsfreunde, Kunden, fremde Arbeitnehmer, Politiker oder den Stpfl. beratende Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wird die Zuwendung an einen Familienangehörigen dieses Personenkreises geleistet, gilt es als Zuwendung an die genannten Personen.[1] Sachzuwendungen eines Kr...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Moritz, Schuldübernahme im Konzernverbund – Probates Mittel der Sanierung oder missglückte Gestaltung?, DStR 2023, 1; Klenk/Labus/Lindner/Orth, Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ist kein Wirtschaftsgut und nicht einlagefähig – Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.6.2019 – X R 20/17, DStR 2023, 7; Deutschländer, Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 12.5 Nicht abziehbare Vorsteuern kraft Gesetzes

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, entfallen.[1] Dies gilt nicht für Bewirtungskosten, soweit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt (ertragsteuerlich nur 70 % der Aufwendungen, trotzdem umsatzsteuerlich...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

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Sachbezüge-ABC / Amtseinführung/Arbeitnehmerfeiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich der Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerpflichtig, wenn sie einschließlich Umsatzsteuer die Freigrenze von 110 EUR nicht übersteigen. Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Praxisfragen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 1702 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen für Bewirtung können auch gleichzeitig als unentgeltliche vermögenswerte Zuwendung iSv § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG gewertet werden. Entscheidend für die Frage, ob § 4 Abs 5 Nr 1 oder 2 EStG zur Anwendung kommt, ist, welche Leistung im Vordergrund steht (ein Geschenk oder eine Bewirtung). Wird zB eine Auslandsreise geschenkt, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009

Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber auch auf gemischt veranlasste Bewirtungskosten anzuwenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG)

Schrifttum: E. Schmidt, Zur Neuregelung der Bewirtungskosten, BB 1988, 1938; H. Schmidt, Bewirtungskosten für Unternehmer und ArbN, 1991; Felix, Ausnahmen von Abzugsverboten nach § 4 Abs 5 S 2, StVJ 1992, 272; Broudré, Bewirtungskosten als BA, DB 1995, 1430; Schachtmeyer, Die Berichtigung der Aufwendungen für Bewirtungen aus betrieblichem Anlass, DB 1996, 351; Richter, Aktuelle Pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rudolph, Der Nachweis von Geschenk- und Bewirtungsaufwendungen gemäß § 4 Abs 6 EStG, BB 1982, 904; Bichel, Besondere Aufzeichnungen nach § 4 Abs 6 im Licht der BFH-Rspr, StBp 1982, 117; Appel, Die besonderen Aufzeichnungspflichten des § 4 Abs 6 EStG, DB 1983, 1677; Hartmann, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StBp 1992, 139; S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1683 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG gilt seit 1975. Nach dieser Vorschrift können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angemessenen und der Höhe und betrieblichen Veranlassung nach nachgewiesenen Teils dieser Aufwendungen als BA abgezogen werden. Von den Beschränkungen ausgenomme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. 70 % der angemessenen Aufwendungen

Rn. 1693 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen sind zunächst einmal nicht abzugsfähig, "soweit" sie unangemessen sind. Sie sind daher aufzuteilen in einen angemessenen und einen unangemessenen Teil (Dikem, NJW 2013, 1143). Von dem angemessenen Teil sind dann weitere 30 % nicht abzugsfähig, so dass im Zweifel immer höchstens 70 % der Aufwendungen als BA abziehbar sind. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 60 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 10 Nr. 2 KStG (Anhang 3) gehört auch die Umsatzsteuer, die auf Entnahmen (Wertabgaben) oder verdeckte Gewinnausschüttungen zu entrichten ist, zu den nichtabziehbaren Aufwendungen. Entnahmen sind i. S. v. § 3 Abs. 1b Nr. 1 und Abs. 9a Nr. 2 UStG (Anhang 5) Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus ihrem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Folgen unrichtiger Verbuchung

Rn. 2126 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird die getrennte Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, gleichgültig aus welchem Grund, sind die Aufwendungen nicht als BA zu berücksichtigen (§ 4 Abs 7 S 2 EStG). Dies gilt auch dann, wenn die Aufwendungen (zB Bewirtungskosten) beruflich veranlasst sind (BFH BFH/NV 2004, 1402). Angesichts der insoweit klaren gesetzlichen Normierung kann sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lca) Buchwertunterschiede (§ 274 Abs 1 S 1 u 2 HGB nF)

Rn. 909 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Bezüglich der Buchwertunterschiede als Grundlage der Steuerlatenzierung ist dabei zu differenzieren zwischenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige Aufzeichnungen

Rn. 1517 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl hat bei der Einnahme-Überschussrechnung neben der Aufzeichnung der BE, BA, Einlagen und Entnahmen sowie der Führung der Belegsammlung folgende weitere Anlageverzeichnisse zu führen: Verzeichnis der nicht abnutzbaren WG des AV und UV iSd S 4 mit Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der AK bzw HK oder des an deren S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wesentliche außerbilanzielle steuerliche Korrekturen

Rn. 337c Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Außerhalb der StB – und damit außerhalb der Maßgeblichkeitsfrage – wird das StB-Ergebnis auf der zweiten Korrekturstufe weiter angepasst. Außerbilanzielle Kürzungenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht über das vorzeitige Wirksamwerden wichtiger Änderungen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 (Es werden hier die Vorschriften aufgeführt, die vor dem 01.01.90 wirksam werden, und zwar bezogen auf die Änderungen des EStG, die vorstehend wiedergegeben sind)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu den Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung

a) Rechtslage nach der neuen Rspr des GrS vom 21.09.2009 Rn. 1685 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Entscheidung des GrS des BFH vom 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, wonach § 12 Nr 1 S 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert und wonach eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann, ist zu Reisekosten ergangen. Diese Entscheidung ist aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bisherige Rechtsprechung

Rn. 1687 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach der bisherigen Rspr wurden die Aufwendungen aus Anlass eines privaten Ereignisses stets wegen des in der privaten Sphäre wurzelnden Anlasses zur Einladung von Gästen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot erfasst (BFH BStBl II 1971, 17; 1979, 213; 1992, 524; BFH/NV 1991, 85; 436; 1994, 367; 1997, 560; FG He EFG 2007, 109). Eine Ausnahme hie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Rn. 1691 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1990 ist neben der betrieblichen Veranlassung auch der geschäftliche Anlass zu prüfen. Die Bewirtung geschieht aus geschäftlichem Anlass, wenn sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung des StPfl im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr steht, dh wenn der StPfl sich damit im weitesten Sinne nach außen wendet. Dies ist insbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.3 Vorteilszuwendungen

Rz. 13 Unter das Abzugsverbot fallen alle Vorteilszuwendungen und damit zusammenhängende Aufwendungen, die eine rechtswidrige Handlung i. S. d. Strafgesetzes oder einer Bußgeldvorschrift darstellen. Ein Vorteil i. S. d. einschlägigen Straf- oder Bußgeldvorschriften ist nach Auffassung der Verwaltung jede Leistung des Zuwendenden, auf die der Empfänger keinen rechtlich begrün...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 5 Verhältnis zu anderen Abzugsverboten

Rz. 33 Nichtabziehbare Vorteilszuwendungen können auch die Folge von Geschenken an Nichtarbeitnehmer, Bewirtungsaufwendungen, Beherbergungsaufwendungen, Aufwendungen für Jagd etc. (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EStG) sein oder sich aus der Nichtbefolgung eines Benennungsverlangens, § 160 AO, ergeben. 5.1 Abgrenzung zum beschränkten Abzugsverbot für Geschenke Rz. 34 Verfolgen u...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 4.1 Mitteilungspflicht

Rz. 25 Die Finanzbehörde muss Tatsachen, die z. B. den Verdacht einer Bestechung im geschäftlichen Verkehr, einer Vorteilsgewährung oder einer Bestechung inländischer, EU- oder sonstiger ausländischer Amtsträger[1] begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Bußgeldvorschrift zuständigen Verwaltungsbehörde mitteilen.[2] Eine Mitteilungspflicht besteht n...mehr