Fachbeiträge & Kommentare zu Bewirtungskosten

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4 Bewirtung aus beruflichem oder geschäftlichem Anlass

4.1 Ausschließlich private Veranlassung § 4 Abs. 5 Satz 3 EStG stellt deklaratorisch klar, dass Aufwendungen mit Bezug zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können daher steuerlich nicht abgezog...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / Umsatzsteuer

1 Überblick 2 Bewirtungsaufwendungen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass dürfen, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind, den ertragsteuerlichen Gewinn nicht mindern.[1] Bewirtungsaufwendungen sind Aufwendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.1 Ausschließlich private Veranlassung

§ 4 Abs. 5 Satz 3 EStG stellt deklaratorisch klar, dass Aufwendungen mit Bezug zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Privat veranlasste oder nur von untergeordneter Bedeutung geschäftlich mitveranlasste Bewirtungskosten können daher steuerlich nicht abgezogen werden.[1] Ob eine Bewirtung von Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.6.1 Kleinbetragsrechnung bis 250 EUR

Der Begriff "Rechnung" wird verwaltungsseitig grundsätzlich einheitlich für eine Rechnung i. S. d. § 14 UStG verwendet, die auch die Anforderungen an einen Beleg i. S. d. § 146a AO i. V. m. § 6 KassenSichV erfüllen kann.[1] Kleinbetragsrechnungen i. S. d. § 33 UStDV sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt. Den meisten Bewirtungsfällen liegen in der Praxi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5.6.2 Anforderungen an Rechnungen über 250 EUR

Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von über 250 EUR müssen für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen zusätzlich zu den Angaben für Kleinbetragsrechnungen[1] folgende Angaben enthalten: Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Die Rechnung muss die dem leistenden Unternehmer (Bewirtungsbetrieb) vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 3 Geschäftlicher Anlass

Ein geschäftlicher Anlass besteht insbesondere bei der Bewirtung von Personen, zu denen schon Geschäftsbeziehungen bestehen oder zu denen sie angebahnt werden sollen. Auch die Bewirtung von Besuchern des Betriebs, z. B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, ist geschäftlich veranlasst. Bei geschäftlichem Anlass dürfen die Bewirtungsaufwendungen den ertragsteuerlichen Gewinn n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 4.3 Geschäftliche Veranlassung

Die 70 %-Regelung gilt nur für Bewirtungsaufwendungen "aus geschäftlichem Anlass". Die geschäftliche Veranlassung stellt einen Unterfall der betrieblichen Veranlassung dar. Es wird deshalb zwischen betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen, denen ein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt, und solchen unterschieden, denen kein geschäftlicher Anlass zugrunde liegt.[1] Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bewirtungskosten / 5 Bewirtung in der betriebseigenen Kantine

Bei Bewirtungen in einer betriebseigenen Kantine wird ertragsteuerlich aus Vereinfachungsgründen von der Finanzverwaltung zugelassen, dass die Aufwendungen nur aus den Sachkosten der verabreichten Speisen und Getränke sowie den Personalkosten ermittelt werden. Es wird nicht beanstandet, wenn – im Wirtschaftsjahr einheitlich – je Bewirtung ertragsteuerlich ein Betrag von 15 E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 38–42 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der tax reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.5 Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 850a Nr. 5 ZPO)

Rz. 12 Gemäß § 850a Nr. 5 ZPO sind Heirats- und Geburtsbeihilfen unbedingt unpfändbar, soweit die Zwangsvollstreckung nicht auf Ansprüchen beruht, die durch die Heirat oder Geburt entstanden sind.[1] Solche Ansprüche, bei denen ausnahmsweise keine unbedingte Unpfändbarkeit gegeben ist, liegen z. B. nicht nur bei Arztkosten für die Geburt, sondern auch bei Bewirtungskosten fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.3 Bewirtungsaufwendungen

Im Gegensatz zu Geschenkaufwendungen, die innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich abzugsfähig sind, sind Bewirtungskosten nur zu 70 % abzugsfähig. [1] 30 % gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und müssen dem Gewinn wieder zugerechnet werden. Die entstandene Vorsteuer kann allerdings zu 100 % abgezogen werden.[2] Eingeschränkt ist der Betriebsausgabenabzug ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.1 Grundlagen

Bei "laufenden" Werbekosten ergibt sich in der Praxis häufig ein Problem: Bei der Weitergabe von Geschenken an Kunden und bei Werbeveranstaltungen, die mit einer Bewirtung von Kunden oder Geschäftsfreunden verbunden sind, wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG an. Für diese nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gelten entweder besondere Höchst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.4 Produktpräsentationen

Der uneingeschränkte Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Produkt- und Warenverkostungen gilt m. E. auch für vergleichbare Produktpräsentationen. Werden z. B. potenzielle Kunden bei einer Modenschau mit Kaffee, Tee, alkoholfreien Getränken und Kleingebäck "bewirtet", darf die Finanzverwaltung den vollen Betriebsausgabenabzug nicht verweigern. Zum einen handelt es sich u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslagenersatz / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber ist, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, gem. §§ 670, 675 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Aufwendungs- oder Auslagenersatz diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten gemacht hat und den Umständen nach für erforderlich halten durfte (z. B. Reisespesen, Übernachtungskosten bei Dienstreisen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.9 Bewirtungskosten richtig buchen

Bei Bewirtungen durch den Betrieb müssen die Aufwendungen auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Ausreichend ist ein einheitliches Bewirtungskonto, auf dem die Kosten der geschäftlich veranlassten Bewirtungskosten und der übrigen unbegrenzt abzugsfähigen Bewirtungsaufwendungen gebucht werden.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3 Betriebsausgabenabzug von Bewirtungsaufwendungen

3.1 Ertragsteuerliche Behandlung beim Arbeitgeber Betrieblich veranlasste Bewirtungen führen grundsätzlich zu Betriebsausgaben. Diese sind jedoch von einigen formellen Voraussetzungen abhängig und außerdem der Höhe nach begrenzt.[1] Im Einzelfall sind für die steuerliche Beurteilung die folgenden Prüfschritte zu beachten: Betriebliche Veranlassung: Die Bewirtung muss betrieblic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 4 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten

4.1 Privat veranlasste Kosten Abziehbar sind nur die Kosten von Bewirtungen aus beruflichem Anlass. Ist die Bewirtung in mehr als nur untergeordnetem Umfang privat mitveranlasst, gehören die gesamten Aufwendungen zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten. Ein privater Anlass wird unterstellt, wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen oder Untergebene bewirtet, z. B. bei einer a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 4.3.2 Bewirtungskosten buchen

Bei einem Betrieb sieht die buchhalterisch korrekte Behandlung so aus, dass der volle Betrag als Betriebsausgabe ausgewiesen und der Gewinn außerhalb der Bilanz um 30 % der Bewirtungskosten erhöht wird. In der Praxis verfährt man aus Vereinfachungsgründen meist so, dass der Kürzungsbetrag auf einem besonderen Konto erfasst wird. Dieses Konto steht dann buchhalterisch einem E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 2. Bewirtungskosten

Rz. 82 Bewirtungskosten sind Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln. Sofern die Bewirtungskosten geschäftlich veranlasst und in der Höhe angemessen sind, handelt es sich um mindernd zu berücksichtigende Betriebsausgaben. Ein geschäftlicher Anlass liegt vor, wenn Geschäftsfreunde bzw. potenzielle Geschäftsfreunde bewirtet werden. Rz. 8...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.2 Bewirtung von Geschäftsfreunden

3.2.1 Bewirtungskosten zu 70 % als Betriebsausgabe abzugsfähig Für geschäftliche Bewirtungen gilt, dass die Aufwendungen nur i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte ist also die Gaststättenrechnung pauschal um 30 % zu kürzen. Anders als bei reinen Arbeitnehmerbewirtungen, ist die Kürzung um 30 % auch für den Teil der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3 Nachweis- und Aufzeichnungspflichten

3.3.1 Aufzeichnungen müssen zeitnah erfolgen Der Betrieb muss bei Bewirtungskosten besondere Aufzeichnungs- und Nachweispflichten beachten. Hierzu wird eine zeitnahe Belegerstellung verlangt. Die Bewirtungskostenabrechnung muss innerhalb kurzer Zeit nach der Bewirtung erstellt werden.[1] Der sog. Bewirtungsbeleg wird als Eigenbeleg vom Betrieb erstellt, der unterzeichnet sein ...mehr

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Praxis-Beispiele: Bewirtungskosten

1 Arbeitnehmerbewirtung Sachverhalt Während einer Fachmesse lädt der Geschäftsführer eines Unternehmens seine 4 Abteilungsleiter zum Mittagessen in das Messerestaurant ein. Die Gesamtrechnung für das Mittagessen der 4 Abteilungsleiter und des Geschäftsführers beläuft sich auf 180 EUR einschließlich Umsatzsteuer. Der Geschäftsführer bittet um Erstattung der getragenen Aufwendun...mehr

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Betriebliche Bewirtungskosten in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Der Begriff Bewirtungskosten ist in steuerlicher Hinsicht durch 2 Themenbereiche gekennzeichnet. Für Arbeitnehmer ist die Frage von Bedeutung, in welchen Fällen die Teilnahme an einer betrieblichen Bewirtung zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil führt. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dagegen die Ausgabenseite von Interesse. Er muss wissen,...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4.3 Geschäftliche Bewirtung

4.3.1 Kürzung um 30 % Die angemessenen Aufwendungen können nur i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden.[1] Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte ist also die Gaststättenrechnung pauschal um 30 % zu kürzen. Trägt der Arbeitnehmer die Bewirtung und ist aufgrund der für die Bewirtung getroffenen Gestaltung auch als "Bewirtender" anzusehen, muss e...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 2 Außergewöhnlicher Arbeitseinsatz

Bewirtungskosten sind beitragsfrei, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes Speisen unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Der Wert darf 60 EUR nicht überschreiten.mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4.2 Unangemessene Aufwendungen

4.2.1 Keine betragsmäßigen Grenzen festgelegt Dass Bewirtungskosten der Höhe nach unangemessen sind, kommt in der Praxis außerordentlich selten vor. Zu denken ist etwa an ganz ungewöhnlich aufwendige Spezialitätenrestaurants. Eine betragsmäßige Grenze wurde allerdings noch nicht festgelegt. Von Bedeutung sind im Einzelfall der Umsatz und Gewinn des Unternehmens. 4.2.2 Nach Art...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.2.1 Bewirtungskosten zu 70 % als Betriebsausgabe abzugsfähig

Für geschäftliche Bewirtungen gilt, dass die Aufwendungen nur i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte ist also die Gaststättenrechnung pauschal um 30 % zu kürzen. Anders als bei reinen Arbeitnehmerbewirtungen, ist die Kürzung um 30 % auch für den Teil der Aufwendungen vorzunehmen, der auf den Verzehr des Betriebsinh...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff Bewirtungskosten ist in steuerlicher Hinsicht durch 2 Themenbereiche gekennzeichnet. Für Arbeitnehmer ist die Frage von Bedeutung, in welchen Fällen die Teilnahme an einer betrieblichen Bewirtung zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil führt. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dagegen die Ausgabenseite von Interesse. Er muss wissen, unter welchen ...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.2.3 Betriebsveranstaltungen sind keine geschäftlichen Bewirtungen

Betriebsveranstaltungen sind als reine Arbeitnehmerbewirtungen einzustufen, auch wenn neben den Arbeitnehmern ausschließlich deren Familienangehörige teilnehmen. Zu den zu 100 % abzugsfähigen Bewirtungskosten gehören auch die Aufwendungen für Ehe-/Lebenspartner und Kinder von Arbeitnehmern des bewirtenden Unternehmens. Ebenfalls liegt keine geschäftliche Bewirtung hinsichtlic...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.1 Aufzeichnungen müssen zeitnah erfolgen

Der Betrieb muss bei Bewirtungskosten besondere Aufzeichnungs- und Nachweispflichten beachten. Hierzu wird eine zeitnahe Belegerstellung verlangt. Die Bewirtungskostenabrechnung muss innerhalb kurzer Zeit nach der Bewirtung erstellt werden.[1] Der sog. Bewirtungsbeleg wird als Eigenbeleg vom Betrieb erstellt, der unterzeichnet sein muss.[2] Kein Betriebsausgabenabzug bei zu sp...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.4 Bewirtung in betriebseigener Kantine

Bei Bewirtungen in der betriebseigenen Kantine gibt es 2 Vereinfachungsregelungen, die Höhe der Bewirtungskosten zu schätzen[1]: Die Aufwendungen können für jede Bewirtung pauschal mit 15 EUR angesetzt werden. Diese Regelung muss einheitlich für sämtliche Kantinenbewirtungen angewendet werden. Da der Wert eines Kantinenessens meist niedriger ist, dürfte diese Lösung regelmäßi...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 1 Arbeitnehmerbewirtung

Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Bewirtungskosten ist maßgebend, ob die Bewirtung des Arbeitnehmers im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Liegt die Bewirtung des Arbeitnehmers nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse, gehören die Bewirtungsaufwendungen regelmäßig zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des an der ...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4 Bewirtung von Geschäftsfreunden

Bei einer betrieblich veranlassten Bewirtung von Geschäftsfreunden des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer entfallende Bewirtungskosten gehören nicht zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Bewirtet der Arbeitnehmer Geschäftsfreunde seines Arbeitgebers in einem Restaurant und erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entstandenen Bewirtungskosten, handelt es s...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4.2.1 Keine betragsmäßigen Grenzen festgelegt

Dass Bewirtungskosten der Höhe nach unangemessen sind, kommt in der Praxis außerordentlich selten vor. Zu denken ist etwa an ganz ungewöhnlich aufwendige Spezialitätenrestaurants. Eine betragsmäßige Grenze wurde allerdings noch nicht festgelegt. Von Bedeutung sind im Einzelfall der Umsatz und Gewinn des Unternehmens.mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / Sozialversicherung

1 Arbeitnehmerbewirtung Für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Bewirtungskosten ist maßgebend, ob die Bewirtung des Arbeitnehmers im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Liegt die Bewirtung des Arbeitnehmers nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse, gehören die Bewirtungsaufwendungen regelmäßig zum steuerpflichtigen ...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 2 Arbeitnehmerbewirtung

2.1 Mahlzeiten im überwiegend betrieblichen Interesse Mahlzeiten, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Hierzu rechnen: Die Speisen und Getränke anlässlich herkömmlicher Betriebsveranstaltungen; Bewirtung aufgrund betrieblicher Veranlassung, z. B. aus Anlass der Ehrung eines ein...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 1 Bewirtungsleistungen als Arbeitslohn

1.1 Bloße Aufmerksamkeiten sind kein Arbeitslohn Eine Bewirtung im steuerlichen Sinne setzt voraus, dass die Gewährung von Speisen und Getränken im Vordergrund steht. Dies gilt unabhängig davon, ob Arbeitnehmer oder fremde Dritte, etwa Geschäftsfreunde, Lieferanten oder sonstige Geschäftspartner, daran teilnehmen. Werden Kaffee, Tee oder andere Erfrischungsgetränke und Gebäck...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4.1 Privat veranlasste Kosten

Abziehbar sind nur die Kosten von Bewirtungen aus beruflichem Anlass. Ist die Bewirtung in mehr als nur untergeordnetem Umfang privat mitveranlasst, gehören die gesamten Aufwendungen zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten. Ein privater Anlass wird unterstellt, wenn ein Arbeitnehmer seine Kollegen oder Untergebene bewirtet, z. B. bei einer akademischen Feier eines Hochs...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 4.2.2 Nach Art unangemessene Kosten sind im Ganzen nicht abzugsfähig

Anders sieht es aus, wenn Geschäftsfreunde in Nachtlokale mit Varieté-, Striptease- und anderen Darbietungen eingeladen werden. Die Kosten stehen dabei regelmäßig in einem deutlichen Missverhältnis zum Wert der verzehrten Speisen und/oder Getränke. Diese Aufwendungen sind dann insgesamt als unangemessen anzusehen und folglich insgesamt vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlosse...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.1 Ertragsteuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

Betrieblich veranlasste Bewirtungen führen grundsätzlich zu Betriebsausgaben. Diese sind jedoch von einigen formellen Voraussetzungen abhängig und außerdem der Höhe nach begrenzt.[1] Im Einzelfall sind für die steuerliche Beurteilung die folgenden Prüfschritte zu beachten: Betriebliche Veranlassung: Die Bewirtung muss betrieblich veranlasst sein. Aufwendungen für privat mitver...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.5 Bewirtung durch Arbeitnehmer

Die oben dargestellten Regelungen gelten auch, wenn ein Arbeitnehmer die Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden übernimmt und der Arbeitgeber die Aufwendungen nicht erstattet. Die Aufwendungen sind also insbesondere um einen eventuellen unangemessenen Teil und im Übrigen pauschal um 30 % zu kürzen.[1] Die sinngemäße Anwendung der Kürzungsregelung auf Bewirtungen...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.3 Detaillierte Angabe von Art und Umfang der Leistung

Die Rechnung muss grundsätzlich die Art und den Umfang der einzelnen Leistungen enthalten. Die detaillierte Angabe der Bewirtungsleistungen gilt auch für Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 EUR. Die Angabe "Speisen und Getränke" sowie die Angabe der für die Bewirtung in Rechnung gestellten Gesamtsumme reichen nicht aus. Allerdings sind Bezeichnungen wie z. B. "Menü 1", "Tagesg...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.2.2 Keine Beschränkung des Vorsteuerabzugs

Der Vorsteuerabzug bei geschäftlichen Bewirtungen ist in voller Höhe möglich und nicht auf maximal 70 % der angefallenen Kosten begrenzt.[1] Voraussetzung ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung über eine geschäftliche Bewirtung.[2] Die Vorschrift des § 15 Abs. 1a UStG ist im Hinblick auf die Rechtsprechung zugunsten des Steuerpflichtigen geändert worden.mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.6 Beschreibung des Anlasses der Bewirtung

Die Angabe dient zum Nachweis, dass die Bewirtung betrieblich/beruflich veranlasst war. Daher ist der Zusammenhang mit einem konkreten geschäftlichen Vorgang oder einer bestimmten Geschäftsbeziehung einzutragen. Nicht ausreichend sind allgemein gehaltene Angaben wie "Arbeitsessen", "Kundenpflege", "Infogespräch" oder "Kontaktpflege". Anhand solcher Angaben kann der Nachweis ...mehr

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Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.4 Angabe der Höhe der Aufwendungen

Findet die Bewirtung in einer Gaststätte statt, muss die Rechnung aufbewahrt werden. Diese Rechnung muss den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen bzw. des Betriebs enthalten.[1] Hierauf verzichtet die Finanzverwaltung jedoch, wenn die Rechnung über einen Gesamtbetrag bis zu 250 EUR lautet.[2]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.7 Handschriftliche Quittierung der Trinkgelder

Trinkgelder können in der elektronischen Rechnung ausgewiesen werden. Häufig wird dies naturgemäß in der maschinell erstellten und registrierten Rechnung nicht der Fall sein, da diese freiwilligen Zuwendungen nicht für die bewirtende Einrichtung, sondern für die Bedienung bzw. den Kellner bestimmt sind. Für die Anerkennung von Trinkgeldern gilt keine Kleinbetragsregelung. De...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.5 Angabe aller bewirteten Personen

Eine Ausnahme gilt für Bewirtungen anlässlich von Betriebsbesichtigungen durch eine größere Personengruppe sowie für vergleichbare Fälle, wenn es dem Betrieb nicht zugemutet werden kann, sämtliche Namen festzuhalten.[1] Nach der Rechtsprechung ist es zulässig, die im amtlichen Bewirtungsvordruck unterbliebene Angabe des Namens der bewirtenden Person nachzuholen. Längstens bis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 3.3.8 Geringere Beleganforderungen bei Auslandsbewirtung

Grundsätzlich wird auch bei Auslandsbewirtungen ein detaillierter maschinell erstellter und registrierter Beleg verlangt. Wird jedoch glaubhaft gemacht, dass in dem jeweiligen Ausland eine solche formale Rechnung nicht zu erhalten war, genügt in begründeten Ausnahmefällen für den Betriebsausgabenabzug eine ausländische Gaststättenrechnung, die nur handschriftlich erstellt ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Bewirtungskost... / 4.3.1 Kürzung um 30 %

Die angemessenen Aufwendungen können nur i. H. v. 70 % als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden.[1] Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte ist also die Gaststättenrechnung pauschal um 30 % zu kürzen. Trägt der Arbeitnehmer die Bewirtung und ist aufgrund der für die Bewirtung getroffenen Gestaltung auch als "Bewirtender" anzusehen, muss er seine Werbungskoste...mehr