Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 18 ... / 5. Repräsentationskosten

Georg Güroff
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn. 540

Stand: EL 191 – ET: 08/2026

§ 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv § 12 Nr 1 EStG handelt (vgl § 4 Abs 5 S 3 EStG; R 4.10 Abs 1 EStR 2012).

Selbst ein beschränkter Abzug derartiger Aufwendungen kann dann scheitern, wenn den für die in § 4 Abs 7 EStG genannten Fallgruppen, insb also für Geschenke, Bewirtung, für ein häusliches Arbeitszimmer, gesetzlich festgelegten Aufzeichnungspflichten nicht Genüge getan worden ist.

 

Rn. 541

Stand: EL 191 – ET: 08/2026

Geschenke aus beruflichen Gründen eines selbstständig Tätigen an seine ArbN stellen grds BA dar (vgl § 4 Abs 5 Nr 1 EStG). Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen, wie Geschäftsfreunde, dürfen nach § 4 Abs 5 S 1 EStG den Gewinn nicht mindern, es sei denn, es handelt sich um Werbegeschenke, deren Wert im jeweiligen Wj den Betrag von EUR 50 (bis 31.12.2023 EUR 35) nicht übersteigt; anderenfalls entfällt der Abzug in vollem Umfange (BFH BStBl II 1985, 286; BFH/NV 1987, 231).

 

Rn. 542

Stand: EL 191 – ET: 08/2026

Bewirtungsaufwendungen können auch bei einem Freiberufler ausschließlich nach Maßgabe des § 4 Abs 5 Nr 2 EStG als BA berücksichtigt werden. Kosten für Speisen und Getränke anlässlich einer Einweihungsfeier sind als Bewirtungskosten abziehbar (FG München 1 K 1285/98, DStRE 2000, 452 rkr). Kosten für Empfänge mit Unterhaltung für mehrere hundert ausschließlich männliche Gäste eines RA ("Kanzlei-Herrenabend") sind nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG nur dann nicht abziehbar, wenn sich aus Art und Weise sowie Durchführung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    298
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    206
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    204
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    164
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    163
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    154
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    153
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    127
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    125
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    109
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    101
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    100
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    99
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    91
  • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 13b Leistungsempfänger ... / 15 Anhang: Positiv-Negativ-Katalog der Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
    91
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    90
  • Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers
    88
  • Schell, SGB IX § 44 Stufenweise Wiedereingliederung / 2.3.10 Unterbrechung des Wiedereingliederungsprozesses
    88
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    87
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    86
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold

Top-Themen

Steuerberater in Mandantengespräch

Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

mehr

Mann überprüft konzentriert Geschäftsbericht

Gesonderte und einheitliche Feststellung seit 2024

mehr

Leiter in leerer Wohnung

Modernisierungskosten bei Gebäuden

mehr

Fahnenmasten

Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

mehr

Einkommensteuererklärung

Einkommensteuererklärung 2025: Änderungen in den Vordrucken

mehr

Steuern 2025

Rückblick über die Steuergesetzgebung

mehr

Energieeffizienz Haus Dämmung

Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen nach § 35c EStG

mehr

verärgertet Mann

Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Vertreter nach § 69 AO

mehr

Gewinn

Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

mehr

Kryptowährung Bitcoin Münzen

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Kryptowerten

mehr

Downloads

PM pus HR-Software 10 2020

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Eine Steuerberaterin und ein Steuerberater befinden sich in einer

7 Effizienztipps für Steuerkanzleien

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Steuern
Alles Wichtige : Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Das Buch behandelt umfassend die zivil- und steuerrechtlichen Aspekte der GbR über ihren gesamten Lebenszyklus. Es bietet durch zahlreiche Beispiele, Schaubilder, Checklisten und Musterverträge praktische Unterstützung für den Alltag und ist somit eine wertvolle Hilfe für die Praxis.

Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren