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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 3 S ... / gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung

Dr. Peter Handzik, Dr. Martin Mues
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Rn. 450

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

(1) Es muss sich um BA oder WK handeln

Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007, 308; BFH vom 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2008, 767; BFH BFH/NV 1994, 302; 1994, 371; 2017, 680; BFH vom 31.01.2017, IX R 10/16, BStBl II 2018, 571; FG D'dorf EFG 1996, 92 rkr; FG Nds EFG 1997, 941 rkr; FG BBg vom 22.06.2011, 12 K 12 068/11, DStRE 2012, 1297 rkr; H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 2 S 1 LStR 2023; Carl, FR 1991, 125, 126; s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 24).

 

Rn. 450a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Daraus folgt:

  • Die private Nutzungsmöglichkeit eines Tablet-PC an kommunale Mandatsträger ist keine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr 12 S 2 EStG, sondern bei diesen stpfl BE (FinMin MV vom 08.04.2014, DStR 2014, 1391).
  • Die Stellenzulage für Polizeivollzugsbeamte nach Nr 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen (BbesO) A und B ist vollumfänglich stpfl Arbeitslohn und nicht (zT) steuerfreie Aufwandsentschädigung, da es sich nicht um WK-Ersatz handelt (BFH BFH/NV 1994, 312).
 

Rn. 450b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

(2) Diese BA/WK müssen auch steuerlich abzugsfähig sein

Ferner müssen diese Aufwendungen auch steuerlich als BA oder WK abzugsfähig sein (BFH BStBl II 2007, 308 mwN; BFH vom 31.01.2017, IX R 10/16, BSBl II 2018,571; FG BBg vom 22.06.2011, 12 K 12 068/11, DStRE 2012, 1297 rkr; s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 25), dh, was zB iRd § 4 Abs 5 EStG nicht abzugsfähig ist (zB häusliches Arbeitszimmer unter den dortigen Voraussetzungen), kann auch nicht als Aufwand steuerfrei ersetzt werden (BFH BStBl II 2007, ...

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