Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Hinzurechnungen

Rz. 228 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[320] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Vergleich über ein Pflichtteilsrecht

Rz. 353 Die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs stellt für die Beteiligten oftmals einen äußerst langwierigen und nervenaufreibenden Prozess dar. Darüber hinaus ist alles andere als sicher, dass der Pflichtteilsberechtigte wirklich vollständig über den Um...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Aufschiebende Bedingung

Rz. 162 Die Bewertung des bedingten oder befristeten Erwerbs von Wirtschaftsgütern bzw. Verbindlichkeiten (Lasten) ist in §§ 4 bis 8 BewG geregelt. Ob eine Bedingung oder Befristung überhaupt vorliegt, richtet sich allein nach der zivilrechtlichen Sachverhaltsbeurteilung.[200] Eine aufschiebende Bedingung liegt gem. § 158 Abs. 1 BGB vor, wenn ein Rechtsgeschäft vom Eintritt ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Schätzung des gemeinen Werts

a) Grundsätze Rz. 133 Kann der gemeine Wert eines Nachlassgegenstands nicht aus einem zeitnah zum Erbfall erzielten Verkaufserlös abgeleitet werden, muss der Wert gem. § 2311 Abs. 2 BGB geschätzt werden. Eine bestimmte Wertermittlungsmethode für die Schätzung des gemeinen Werts ist nicht vorgegeben.[414] Die sachgerechte Entscheidung hierüber ist Sache des Tatrichters,[415] d...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Bedingungen und Befristungen

a) Aufschiebende Bedingung Rz. 162 Die Bewertung des bedingten oder befristeten Erwerbs von Wirtschaftsgütern bzw. Verbindlichkeiten (Lasten) ist in §§ 4 bis 8 BewG geregelt. Ob eine Bedingung oder Befristung überhaupt vorliegt, richtet sich allein nach der zivilrechtlichen Sachverhaltsbeurteilung.[200] Eine aufschiebende Bedingung liegt gem. § 158 Abs. 1 BGB vor, wenn ein Re...mehr

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zfs 12/2023, Erhebliche Wah... / 1 Aus den Gründen. "…"

1. Ein Anspruch des Kl. aus dem streitgegenständlichen Versicherungsvertrag auf Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten (vgl. Ziffer A.2.5.1.1, 2.1.1, 2.2.1 der … AKB 2017) besteht schon dem Grunde nach nicht, weil die Bekl. in Ermangelung eines vom Kl. erfolgreich geführten Beweises des Teilediebstahls aus seinem Pkw nicht zur Leistung verpflichtet ist. Zwar best...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Allgemeines

Rz. 113 Der Pflichtteilsanspruch besteht gem. § 2303 BGB in der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Die betragsmäßige Höhe des Pflichtteilsanspruchs hängt daher von zwei Faktoren ab: von der Erb- bzw. Pflichtteilsquote und von dem Wert des Nachlasses. Art und Weise der Ermittlung des Nachlasswerts sind in §§ 2311–2313 BGB geregelt. Dabei ist logischerweise in zwei Sc...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / 1. Zwecke und Wechselwirkungen

Rz. 17 Situative oder turnusmäßige Bewertungsanlässe ergeben sich i.d.R. aus gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen/einseitigen Verfügungen oder Informationsbedürfnissen für Planungs-, Entscheidungs- oder Kontrollzwecke und gehen nicht nur mit unterschiedlichen Vereinfachungs- und Objektivierungserfordernissen bei der Wertermittlung, sondern auch mit untersc...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IX. Anrechnung von Eigengeschenken

Rz. 280 Nach § 2327 BGB hat sich der Pflichtteilsberechtigte auf seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch die Geschenke, die er selbst vom Erblasser erhalten hat (Eigengeschenke), in vollem Umfang anrechnen zu lassen. Es gilt der enge Erblasserbegriff, sodass ausschließlich die unmittelbar vom Erblasser stammenden Geschenke in die Betrachtung einzubeziehen sind.[825] Die Gelden...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 3. Insbesondere: Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht

Rz. 49 Beim sog. gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht soll ein Nachlassgegenstand bei der späteren Berechnung des Pflichtteils als (zum Teil) nicht zum Nachlass gehörend angesehen werden. Im Gegensatz zum Erbrecht gibt das Pflichtteilsrecht dem Berechtigten keine Beteiligung am Nachlass, sondern einen Geldanspruch gegen den Nachlass. Der gegenständlich beschränkt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / IV. Bewertungsgegenstand

Rz. 37 Wie eingangs angedeutet (siehe Rdn 4), sind zuvörderst das zu bewertende dingliche Recht, das Grundstück, an dem dieses Recht besteht, und der Umfang des für die Wertermittlung relevanten Grundvermögens (Bestandteile, Zubehör) festzustellen. Denn strenggenommen ist das Wertermittlungsobjekt gerade kein physisches Objekt – (Grundstück(steil), Bestandteil oder Zubehör – ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Grundsätze

Rz. 253 Die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Erstausstattung oder Zustiftung ist der Gesamtwert der auf die Stiftung übergehenden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, vgl. §§ 9, 11 ErbStG.[382] Die Berechnung des Gesamtwerts beruht auf den Bewertungsmaßstäben des § 12 ErbStG i.V.m. den Vorschriften des Bewertungsgesetzes...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz

Rz. 103 Die bei Minderjährigen für die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung bedeutsame Frage nach Aufwendungsersatz ist auch bei volljährigen Beschenkten oftmals Quelle langwieriger Auseinandersetzungen. In der regelmäßig emotional angeheizten Situation der Rückabwicklung entzünden sich nicht selten an der Frage der Bewertung dieser Einzelposten Streitigkeiten, die es mögli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bedeutung von (fehlenden) Sicherheiten für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1067e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gewährt eine Kap-Ges ihrem AE ein ungesichertes Darlehen, ohne dass dies zu einer sofortigen vGA führt (dazu s Tz 1054 und s Tz 1096ff), stellt sich die Frage, ob der AE wegen der fehlenden Sicherheiten zur Vermeidung einer vGA einen höheren Zinssatz an die Kap-Ges entrichten muss als für ein gesichertes Darlehen. UE ist dies der Fall; eb...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / j) Höferecht und Erbverzichtsverträge

Rz. 130 Das Höferecht unterliegt einem Sondererbrecht. Daher kann ein Erbverzichtsvertrag punktuell auf das Hofvermögen als auch auf das hoffreie Vermögen beschränkt werden.[227] Da das hoffreie Vermögen und das Hofvermögen nicht vereinheitlicht sind, ist bei der Niederlegung des Erbverzichts streng darauf zu achten, ob sich der Verzicht auch auf Abkömmlinge erstrecken soll....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Privates Bestandsverzeichnis

Rz. 200 Eine bestimmte Form ist für das Nachlassverzeichnis nicht vorgeschrieben.[604] Es muss alle tatsächlich vorhandenen sowie die fiktiven Nachlassgegenstände und ggf. Schulden in übersichtlicher Darstellung beinhalten. Es empfiehlt sich daher, Aktiva und Passiva getrennt voneinander auszuweisen und die Angaben zum Nachlassbestand von den rechtlichen Ausführungen zu tren...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Grundsätze

Rz. 133 Kann der gemeine Wert eines Nachlassgegenstands nicht aus einem zeitnah zum Erbfall erzielten Verkaufserlös abgeleitet werden, muss der Wert gem. § 2311 Abs. 2 BGB geschätzt werden. Eine bestimmte Wertermittlungsmethode für die Schätzung des gemeinen Werts ist nicht vorgegeben.[414] Die sachgerechte Entscheidung hierüber ist Sache des Tatrichters,[415] der insoweit j...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3 Die Prüfung der Überversorgung

Tz. 580 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Fin-Verw(s Schr des BMF v 03.11.2004, BStBl I 2004, 1004) nimmt sowohl zu den Anwendungsfällen Stellung und stellt zugleich Prüfungs- und Berechnungsgrenzen auf. Nachfolgend sind diese Grundsätze und die hierzu ergangene Bewertung in der Lit zusammengefasst. Auf die 2. Stufe ("vGA-Prüfung") geht das Schr des BMF allerdings nicht ein. 3.4....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Rückwirkende Versteuerung eines Einbringungsgewinns bei fehlendem Nachweis

Tz. 92 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Legt der Nachw-Verpflichtete (s Tz 89 und s Tz 98a) bis zum 31.05. eines Jahres (s Tz 91) den Nachw nicht dem (zuständigen) FA (s Tz 90) vor, "gelten die Anteile iSd des Abs 1 oder des Abs 2 an dem Tag, der dem Einbringungszeitpunkt folgt oder der in den Folgejahren diesem Kalendertag entspr, als veräußert" (s § 22 Abs 3 S 2 UmwStG). Hier sin...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Schadensersatzanspruch gegen den befreiten Vorerben (§ 2138 Abs. 2 BGB)

Rz. 112 Auch der befreite Vorerbe kann zum Schadensersatz verpflichtet sein. § 2138 Abs. 2 BGB nennt zwei Alternativen: zum einen die unentgeltliche Verfügung entgegen der Bestimmung des § 2113 Abs. 2 BGB und zum anderen die Nachlassminderung in Benachteiligungsabsicht. Auch dieser Schadensersatzanspruch entsteht erst im Zeitpunkt des Nacherbfalls. Er besteht neben den Anspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Allgemeine Kriterien für die Angemessenheitsprüfung

Tz. 1066 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Angemessenheitsprüfung sind sämtliche Vergütungen zu Grunde zu legen, die als Gegenleistung für die Darlehensgewährung vereinbart und gewährt werden ("Gesamtausstattung" des Darlehens). Es handelt sich hierbei natürlich vorrangig um die Zinsen; von Bedeutung sind aber auch ein Damnum, die Nebenkosten, Kreditprovisionen sowie die nähere...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 8. Anfechtung nach § 133 Abs. 2 InsO (entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen) bzw. nach § 134 InsO (unentgeltliche Leistungen)

Rz. 153 Nach § 133 Abs. 2 InsO sind entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen i.S.d. § 138 InsO anfechtbar, wenn sie die Gläubiger unmittelbar benachteiligen. Die unmittelbare Benachteiligung muss sich aus dem Vertrag selbst ergeben. Rz. 154 Unentgeltliche Leistungen des Erblassers können angefochten werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren vor der S...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Gemeiner Wert als oberster Wertmaßstab

Rz. 171 Gem. § 12 Abs. 1 ErbStG ist der gemeine Wert i.S.v. § 9 BewG im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung als oberster Wertmaßstab anzusehen.[221] Nach Auffassung des BFH handelt es sich beim gemeinen Wert um den Verkehrswert,[222] weil nach § 9 Abs. 2 S. 1 BewG eine gedachte Veräußerung zu unterstellen ist. Dennoch enthält das BewG vielerlei Vorgaben für die E...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Nießbrauchsrecht des Ehegatten

Rz. 153 Das Ehegattennießbrauchsrecht ist im romanischen Rechtskreis noch verbreitet. Ob es in einem deutschen Erbschein als Verfügungsbeschränkung Erwähnung finden sollte, war lange Zeit umstritten.[340] Wirkt es als Verfügungsbeschränkung und entsteht es unmittelbar mit dem Erbfall z.B. in Form eines Vindikationslegat (wie z.B. in Belgien), so soll es im Erbschein aufgefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 1.2.2 Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung

Nach einer Teilwertabschreibung ist nicht zuzuschreiben, wenn der Unternehmer nachweist, dass der niedrigere Teilwert weiterhin Bestand hat.[1] Es ist zuzuschreiben, wenn der Grund für eine Teilwertabschreibung ganz oder teilweise weggefallen ist oder sich nachträglich herausstellt, dass die Wertminderung nicht voraussichtlich dauernd war. Auch wenn die Teilwertabschreibung f...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Schenkung unter Auflage

Rz. 93 Bei Schenkungen unter Auflage war in der Vergangenheit steuerlich zu differenzieren zwischen der Vereinbarung so genannter Leistungsauflagen und dem Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Von Leistungsauflagen spricht man immer dann, wenn dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 3.2 Das Steuerrecht folgt dem Maßgeblichkeitsgrundsatz

Für die Bewertung der Rückstellungen fehlt eine entsprechende Vorschrift. § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG enthält nur Einschränkungen für die Höchstbewertung der Rückstellungen in der Steuerbilanz. Aus dem Wortlaut "insbesondere" folgt, dass grundsätzlich der Maßgeblichkeitsgrundsatz[1] gilt und die Werte der Handelsbilanz übernommen werden müssen, sofern das Steuerrecht keine Sonder...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Dem Grunde nach begünstigungsfähiges Vermögen

Rz. 434 Ob dem Grunde nach begünstigungsfähiges Vermögen vorliegt, ist für jede wirtschaftliche Einheit zu bestimmen. Über die Zugehörigkeit der Vermögensgegenstände zu einer wirtschaftlichen Einheit wird im Rahmen der Bewertung der Einheit entschieden.[573] Zum dem Grunde nach begünstigten Betriebsvermögen zählen folgende Vermögen:mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 131 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung nicht vor. Für Grundstücks- und Betriebsveräußerungen hat der BGH aber selbst bei Veräußerungen bis zu fünf Jahre,[407] in einem Einzelfall sogar sechseinhalb Jahre[408] nach dem St...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Besonderheiten bei Übertragung von Todes wegen

Rz. 255 Eine Besonderheit ergibt sich bei der Übertragung von Todes wegen, da Nachlassverbindlichkeiten die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer mindern, vgl. § 10 Abs. 5 ErbStG. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören Erblasserschulden als vom Erblasser begründete Schulden, Erbfallschulden, die sich aus beschwerenden Vermächtnissen oder Auflagen des Stifters ergeben, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.1 75 %-Grenze

Tz. 581 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen kann regelmäßig angenommen werden, soweit die insgesamt zusagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zusammen mit einer zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung höher sind als 75 % der Bezüge d...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Befristungen und Betagungen

Rz. 170 Die vorstehenden Grundsätze gelten nach § 8 BewG auch dann, wenn der Erwerb eines Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall einer Last nicht bedingt aber befristet ist, also hinsichtlich des Zeitpunkts der Entstehung bzw. des Wegfalls eine Ungewissheit besteht. Unter Befristung ist dabei der Aufschub des der Befristung unterliegenden Ereignisses auf unbest...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / II. Vermögenssteuer

Alle Kantone,[16] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Es gelten die folgenden Grundsätze:[17]mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung der gesamten Lebensversicherung

Rz. 74 Wird eine bestehende Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Ehegatten oder Abkömmlinge schenkweise übertragen, d.h. wird die Stellung als Versicherungsnehmer übertragen, findet die Bewertung der Kapitallebensversicherung nach § 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 4 BewG Anwendung. Danach ist Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer der Rückkaufswert. Bei dem ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Zusammenarbeit

Rz. 156 Gerade die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den potenziellen Erben kann sowohl die Tätigkeit des Nachlasspflegers vereinfachen als auch die Dauer der Pflegschaft verkürzen helfen. Der potenzielle Erbe ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass aus seiner Mitarbeit keinerlei Rechtsansprüche entstehen und der Nachlasspfleger eine völlig unverbindliche rechtlich...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (1) Allgemeines

Rz. 158 Anders als bei Kapitalgesellschaften besteht im Recht der Personengesellschaften die grundsätzliche Möglichkeit, die Vererblichkeit von Gesellschaftsanteilen auszuschließen. Aus diesem Grund stellt sich zunächst die Frage, ob im konkreten Fall der Gesellschaftsanteil als solcher oder nur ein (wie auch immer zu berechnender) Abfindungsanspruch in den Nachlass fällt.[4...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / a) Rechtliche Gestaltung

Rz. 70 Soweit aufgrund der mit der Vor- und Nacherbenlösung strukturell verbundenen Schwierigkeiten die Anordnung einer Vor- und Nacherbeneinsetzung vermieden werden soll, bietet sich in gewissen Fällen die Anordnung von Vermächtnissen an, ohne dass die Anordnung eines Nachvermächtnisses im Hinblick auf den Erhalt eines vom Erblasser stammenden Vermögens oder Vermögensgegens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.3 Keine Einbringung mit sonstigen Gegenleistung über den gesetzlichen Wertgrenzen

Tz. 41d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Gewährung sonstiger Gegenleistungen bei einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG steht einer Bw-Fortführung nicht entgegen, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden. Ist demnach der Erwerb dieser Zusatzleistungen für die Bw-Einbringung unschädlich, stellt der Vorgang auch keine sperrfristverletzende Anteilsveräußerung i...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 3. Anhörung des Kindes

Eine herausgehobene Stellung kommt Art. 21 Brüssel-IIb-VO zu, der das Recht des Kindes auf Meinungsäußerung normiert und damit ein Verfahrensgrundrecht für das Erkenntnisverfahren kodifiziert.[27] Zwar war die Kindesanhörung schon allein deshalb, weil Art. 24 EU-GR-Charta und Art. 12 UN-KRK sowie Art. 6 und Art. 8 EMRK hierzu verpflichten, bereits unter der Geltung der Brüss...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / bb) Stufenklage

Rz. 129 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweis...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Allgemeines

Rz. 390 Vor dem Hintergrund der (angestrebten) realitätsgerechten Bewertung sämtlichen der Erbschaft- und der Schenkungsteuer unterliegenden Vermögens kann dies nur durch entsprechend umfassende Freistellungen bzw. – bei nicht vollständiger Steuerfreiheit – Steuerersatzreduzierungen erreicht werden. Rz. 391 Insoweit zielen die §§ 13a bis 13c sowie 19a und 28a ErbStG darauf ab...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Besonderheiten bei Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 257 Soweit zur Erstausstattung oder Zustiftung ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gehört, ergeben sich erbschaftsteuerliche Besonderheiten, die allerdings nicht stiftungsspezifisch sind. Das Betriebsvermögen ist seit der Erbschaftsteuerreform 2009 gemäß den Vorgaben des BVerfG mit dem gemeinen Wert zu bewerten, vgl. § 109 Abs. 1 BewG. Rz. 258 Führt die Stiftung die unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 "Junggesellenregelung" für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Tz. 794a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Für die Privatnutzung von Kfz bei Inhabern von Personenunternehmen (Einzelunternehmer/MU von Pers-Ges) gab es in der Vergangenheit die sog Junggesellenregelung. Danach war die Zahl der privaten Nutzungsanteile von Fahrzeugen auf die Zahl der potenziellen privaten Nutzer begrenzt (s Schr des BMF v 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Rz. 9). Diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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§ 27 Immobilienbewertung / I. Vorbemerkungen

Rz. 41 Bei der Marktwertermittlung ist der Sachverständige (oder im gerichtlichen Verfahren der Tatrichter) in der Wahl seines Schätzverfahrens grundsätzlich frei, wohingegen bei der Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Grundbesitzwertes das anzuwendende Verfahren in Abhängigkeit von der Immobilienart genau vorgeschrieben ist (§ 182 BewG). Rz. 42 Letzteres mag zur Vereinfachu...mehr