Rz. 156
Gerade die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den potenziellen Erben kann sowohl die Tätigkeit des Nachlasspflegers vereinfachen als auch die Dauer der Pflegschaft verkürzen helfen. Der potenzielle Erbe ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass aus seiner Mitarbeit keinerlei Rechtsansprüche entstehen und der Nachlasspfleger eine völlig unverbindliche rechtliche Bewertung vorgenommen hat.
Muster 12.13: Erbenermittlung/Zusammenarbeit
Muster 12.13: Erbenermittlung/Zusammenarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Beschluss vom _________________________ bin ich Nachlasspfleger in der Nachlasssache _________________________. Aufgrund meiner Ermittlungen könnten Sie als Erbe in Betracht kommen. Diese Aussage erfolgt jedoch vollkommen unverbindlich und ohne jedweden Rechtsanspruch.
Wenn Sie über Informationen bzgl. des Nachlasses und der Erbfolge verfügen, teilen Sie mir dies bitte mit.
Unkosten können nicht vergütet werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
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