Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absatzmarkt

Rn. 286 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei einer absatzmarktorientierten Bewertung ist das Verfahren der verlustfreien Bewertung (auch als retrograde Bewertung bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach diesem Verfahren hat eine Abschreibung auf einen VG des UV zu erfolgen, wenn die AHK den voraussichtlichen Veräußerungserlös abzgl. noch anfallender Aufwendungen übersteigen. Der jeweilig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden

Rn. 438 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nur wenn ein Marktpreis nach § 255 Abs. 4 Satz 1 nicht ermittelt werden kann (d. h. kein aktiver Markt vorliegt), kommen allg. anerkannte Bewertungsmethoden i. S. d. § 255 Abs. 4 Satz 2 zum Einsatz. In der Begründung des RegE zum BilMoG wird erläutert, dass das Ziel der Anwendung von Bewertungsmethoden ist, den beizulegenden Zeitwert angemes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Klassifizierung und Folgebewertung

Rn. 457 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zum Zwecke der Folgebewertung hat eine Klassifizierung der Finanzinstrumente im Zugangszeitpunkt zu erfolgen (vgl. zur Bewertung ausführlich GAAP-EY (2020), S. 3695ff. sowie zur Klassifizierung und Bewertung iGAAP (2019B), S. 58ff., 153ff.). Dabei ist v.a. zwischen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zu unterscheid...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 416 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Während das HGB durch den Grundsatz des Gläubigerschutzes geprägt ist, verfolgen die IFRS das Ziel, den Investoren entscheidungsnützliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen zeigen sich in einigen, z. T. wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden (vgl. zu den JA-Zwecken nach HGB und IFRS ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 285 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zentral für die Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Frage, aus welchem Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) er abzuleiten ist. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach dem Charakter des VG, der zu bewerten ist. Für VG, die noch in den Produktionsprozess eingehen, ist eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung durchzuführen, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überleitungen zur HB II

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 KA und Konzernlagebericht sind die Bestandteile der Konzern-RL. Für den KA gilt die "Maßgeblichkeit des Rechnungslegungsrechts des Mutterunternehmens" (vgl. Busse von Colbe/Chmielewicz, DBW 1986, S. 289 (332)) bzw. der "Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung" (vgl. Dusemond/Küting/Wirth (2018), S. 286f.; Wohlgemuth, in: FS von Wysocki (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 22 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung der Anteilsrechte im AV, d. h. der Anteile an verbundenen UN und der Beteiligungen (vgl. zur Postenabgrenzung im Finanz-AV HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff. sowie § 271, Rn. 40ff.), ist von den AK auszugehen, wenn die Anteilsrechte von Dritten erworben wurden (derivativer Erwerb). Das gilt auch für Anteile an PersG, die handelsrech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Mittagsheimfahrten

Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung eines betrieblichen Kfz für diese zusätzlichen Fahrten zur Wohnung und zurück stellt zwar begrifflich eine Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte dar, gilt aber steuerlich – auch bei Schwerbehinderten (> Rz 71 ff) – als privat veranlasst (> Entfernungspauschale Rz 34). Für die Bewertung des geldwerten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Beschaffungsmarkt

Rn. 293 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der beschaffungsmarktorientierten Bewertung sind die fiktiven Wiederbeschaffungskosten inkl. angemessener Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten) und AK-Minderungen (z. B. Skonti) bzw. die fiktiven Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung der zum BilSt bestehenden Kostenstrukturen relevant. Basierend auf den so ermittelten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. (Fortgeführte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rn. 443 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten AHK, sofern sich der beizulegende Zeitwert weder als Marktpreis auf einem aktiven Markt noch anhand einer Bewertungsmethode verlässlich ermitteln lässt. Dabei gilt der zuletzt als Marktpreis oder anhand einer Bewertungsmethode ermittelte beizulegende Zeitwert als AHK i. S. d. Satzes 3 (vgl. § 255 Abs. 4...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Relevanter Bewertungsmaßstab

a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Materialeinzelkosten

Rn. 168 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Material-EK umfassen den bewerteten Verbrauch an Roh- und Hilfsstoffen sowie selbst erstellten und fremdbezogenen (Einbau-)Fertigteilen. Voraussetzung ist, dass dieser Werteverzehr den zu bewertenden Produkteinheiten über feste Mengenrelationen direkt zurechenbar ist. Sowohl Rohstoffe als auch Einbauteile gehen als Hauptbestandteile unmit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 334 Abs. 1 Nr. 2

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 334 Abs. 1 Nr. 2 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Konsolidierungskreis (vgl. Nr. 2 lit. a)), den Inhalt und die Form (vgl. Nr. 2 lit. b)), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (vgl. Nr. 2 lit. c)), die Bewertung (vgl. Nr. 2 lit. d)), die Beha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Spezielle Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 5f.)

Rn. 109 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Handelt es sich bei dem bilanzierenden UN um eine Kleinst-KapG gemäß § 267a und wird eine Entlastungsoption bei der RL in Anspruch genommen (vgl. §§ 264 Abs. 1 Satz 5 (Verzicht auf Anhang), 266 Abs. 1 Satz 4 (verkürzte Bilanz), 275 Abs. 5 (verkürzte GuV) und/oder 326 Abs. 2 (Hinterlegung statt Offenlegung)), darf das Deckungsvermögen (vgl. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 4.4.1.2 Steuerliche Überleitungsrechnung (Tax Reconciliation)

Rz. 164 Ausgangspunkt der Tax Reconciliation (steuerliche Überleitungsrechnung) ist, dass der im Einzel- bzw. Konzernabschluss ausgewiesene Steueraufwand/-ertrag nicht oder nur unzureichend mit dem ausgewiesenen Ergebnis vor Steuern korrespondiert.[1] Daher fordert IAS 12.81 c, die Abweichungen zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand/ -ertrag und dem auf Basis des ausgewies...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rn. 80 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Erhaltene Anzahlungen stellen Vorleistungen eines Kunden auf ein schwebendes Geschäft dar. Das UN selbst hat die Leistung noch nicht erbracht. Eine Gewinnrealisierung aus diesem Geschäft kommt daher nicht infrage. Die Anzahlungen sind erfolgsneutral zu bilanzieren. Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Betrag der zugeflossenen Mittel (vgl. Bonne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anschaffungskostenmodell versus Neubewertungsmodell

Rn. 425 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für die Folgebewertung kennen die IFRS im Gegensatz zum HGB kein geschlossenes Bewertungskonzept. Einzelne IFRS-Standards enthalten stattdessen unterschiedliche Bewertungsmodelle (zum ausführlichen Vergleich wird auf Petersen/Bansbach/Dornbach (2019), S. 53ff., m. w. N., verwiesen). Bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten handelt es...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorräte

Rn. 31 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 272 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 4 nennt zur Ermittlung potenzieller Abschreibungen die folgenden drei Wertmaßstäbe: Rn. 273 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bereits beim Börsen- oder Marktpreis handelt es sich um Ausprägungen des beizulegenden Werts (vgl. Haufe HGB-Komm. (2019), § 253, Rn. 282). Da sich die Bewertungsg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten aus LuL sind mit dem Rechnungsbetrag inkl. USt und ggf. abzgl. vertraglicher Anschaffungspreisminderungen (z. B. Rabatte) anzusetzen. Bei Lieferantenskonti ist aufgrund einer ggf. am BilSt noch verbleibenden Unsicherheit des Skontoabzugs fraglich, wie die Differenz zwischen Barpreis und Zielpreis zu bilanzieren ist. Ist am Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wechselverbindlichkeiten

Rn. 85 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wechselverbindlichkeiten sind stets in Höhe der Wechselsumme zu erfüllen. Sie sind daher mit dem Betrag in der Bilanz anzusetzen, der der Wechselsumme entspricht (vgl. ADS (1995), § 253, Rn. 160; Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 100; WP-HB (2019), Rn. F 702). Für in der Wechselsumme enthaltene Zinsen (Diskont) darf handelsrechtlich das Wa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ertragslage

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Begriff "Ertragslage" lehnt sich an die umgangssprachliche Bedeutung des Ertrags als Gewinn bzw. Erfolg eines UN an (vgl. Kommission Rechnungswesen im VHB, DBW 1980, S. 589 (594); Coenenberg/Schönbrodt, in: HWRev (1992), Sp. 476f.). Der Begriff "Ertragslage" bezieht sich somit nicht nur auf die in dem UN erwirtschafteten Erträge, sondern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berücksichtigung von Wertsicherungsklauseln

Rn. 72 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten mit Wertsicherungsklauseln zeichnen sich i. d. R. durch die Bindung des Erfüllungsbetrags an die Entwicklung eines bestimmten Index aus. Bei Veränderung des Index erhöht (Regelfall) oder vermindert (Ausnahmefall) sich der Erfüllungsbetrag automatisch in Höhe des vertraglich fixierten Umfangs. Allerdings wird in der Praxis aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ausschluss der Pauschalbewertung bei verdeckter Gewinnausschüttung

Rz. 36 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften kann in Höhe der Vorteilsgewährung > Arbeitslohn oder eine vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266: Einzelfallbetrachtung; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Nutzt der Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Diskontierung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 2 Satz 1f.)

Rn. 115 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn GJ abzuzinsen (vgl. zur Ausschüttungssperre durch den Übergang vom 7-Jahresdurchschnittszins auf den 10-Jahresdurc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ihr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Berücksichtigung von Zinsbedingungen

aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten Rn. 63 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Ermittlung des beizulegenden Werts

Rn. 195 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Grundvoraussetzung zur Feststellung, ob am BilSt ein Wertminderungsbedarf für einen VG vorliegt, ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 die Ermittlung des Werts, der dem VG am BilSt beizulegen ist. Gesetzliche Vorschriften zur Ermittlung des beizulegenden Werts existieren jedoch nicht (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 307). Ein verpflic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Geldwerter Vorteil aus der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kann ein zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz (> Rz 21 ff) auch für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG) bzw Sammelpunkt oder weiträumigem Arbeitsgebiet iSv § 9 Abs 1 Nr 4a Satz 3 EStG (> Entfernungspauschale Rz 20 ff; > Erste Tätigkeitsstätte) genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Vorbemerkung

Rn. 312 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 bei der Zugangsbilanzierung mit ihrem Nennbetrag, der den AK entspricht, anzusetzen (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 18ff.). In Folgeperioden sind nach § 253 Abs. 4 Abschreibungen durchzuführen, wenn der beizulegende Wert am BilSt unter den (ursprünglichen) Nennbetrag sinkt. Dabei sind alle vorhersehbaren ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags

Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit dem im Erfüllungszeitpunkt zur Begleichung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geltungsbereich (i. w. S.)

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die R 91/674/EWG vom 19.12.1991 über den JA und den konsolidierten Abschluss von Versicherungs-UN wurde durch das VersRiLiG vom 24.06.1994 in nationales Recht transformiert. Im Zuge dieses Gesetzes wurde u. a. § 330 um Abs. 3 und 4 erweitert. Demnach wurde gemäß Abs. 3 Satz 1 die VO-Ermächtigung nach Abs. 1 Satz 1 auf Versicherungs-UN ausgewe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rn. 338 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Erweiterung eines vorhandenen VG kann sowohl formal als auch materiell interpretiert werden. Als Erweiterung im formalen Sinn soll die Schaffung neuer Substanz im Zusammenhang mit einem vorhandenen VG angesehen werden. Eine Substanzmehrung im Zusammenhang mit dem Ersatz bestehender Teile eines VG führt jedoch nicht zur Schaffung neuer Su...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachleistungs- und Geldwertverpflichtungen

Rn. 58 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wird ein fester Geldbetrag in Währungseinheiten geschuldet, bestimmt dieser i. d. R. den Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit (Geldsummenschuld). Etwas anderes gilt für Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtungen sowie für Geldwertschulden. Unter einer Sachleistungs- oder Sachwertverpflichtung versteht man eine in Form von Sachwerten (Lieferun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung

Rn. 69 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung (z. B. bestimmte Sparbriefe) bleibt die Leistung des Gläubigers (Kap.-Überlassung) über die Gesamtlaufzeit unverändert, während sich die Leistung des Schuldners in Form einer steigenden Verzinsung dauernd verändert. Bei steigender Verzinsung wird der Zinssatz i. d. R. so gewählt, dass sich insges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 1 Nr. 1

Rn. 13 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 334 Abs. 1 Nr. 1 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über die Form und den Inhalt (vgl. Nr. 1 lit. a)), die Bewertung (vgl. Nr. 1 lit. b)), die Gliederung (vgl. Nr. 1 lit. c)) und die Pflichtangaben in der Bilanz, unter der Bilanz oder im Anhang (vgl. Nr. 1 lit. d)) bei Aufste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bedeutung des Niederstwertprinzips für die Steuerbilanz

Rn. 330 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Bewertung des UV für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist in § 6 EStG geregelt. Dem UN steht hiernach ein Wahlrecht zu, die WG des UV mit den AHK (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG) oder alternativ zum niedrigeren Teilwert anzusetzen, sofern die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; zum Teilwer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ermittlung der Gesamtkosten

Rz. 39 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Gesamtkosten sind für jedes einzelne Kfz zu ermitteln und (lückenlos) zu belegen. Eine > Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode aus (BFH 279, 181 = BStBl 2023 II, 442). Im Urteilsfall waren zur Berechnung der tatsächlichen Treibstoffkosten geschätzte Werte hinsichtlich der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rn. 35 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Forderungen entstehen originär bei der Gewährung von Darlehen sowie bei Lieferungen oder Leistungen. Abhängig von der Entstehungsursache lassen sich Forderungen daher grds. in Darlehensforderungen sowie Forderungen aus LuL untergliedern. Rn. 36 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Darlehensforderungen ("nicht gewinnrealisierende Forderungen") bildet de...mehr