Rn. 14

Stand: EL 34 – ET: 12/2021

§ 334 Abs. 1 Nr. 2 sanktioniert Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Konsolidierungskreis (vgl. Nr. 2 lit. a)), den Inhalt und die Form (vgl. Nr. 2 lit. b)), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (vgl. Nr. 2 lit. c)), die Bewertung (vgl. Nr. 2 lit. d)), die Behandlung assoziierter UN (vgl. Nr. 2 lit. e)) sowie die Pflichtangaben im Konzernanhang (vgl. Nr. 2 lit. f)) bei Aufstellung des KA (zum Begriff des Konzerns i. S. d. § 334 vgl. HdR-E, HGB § 331, Rn. 24):

 
Regelungen zum Konsolidierungskreis:
§ 294 Abs. 1 Einzubeziehende UN (Weltabschlussprinzip)
Regelungen zu Inhalt und Form:
§ 297 Abs. 1a Registerangaben
§ 297 Abs. 2 Generalnorm (true and fair view); ggf. zusätzliche Angaben im Konzernanhang
§ 297 Abs. 3 Einheitsgrundsatz; Konsolidierungsstetigkeit; ggf. zusätzliche Angaben im Konzernanhang
§ 298 Abs. 1 i. V. m.: ... auf den KA entsprechend anzuwendende Vorschriften:
§ 244 Sprache; Währungseinheit
§ 245 Unterzeichnung
§ 246 Vollständigkeit; Verrechnungsverbot
§ 247 Inhalt der Bilanz
§ 248 Bilanzierungsverbote
§ 249 Abs. 1 Satz 1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
§ 249 Abs. 2 Verbot einer Rückstellungsbildung für andere Zwecke; Auflösungsverbot bei fortbestehendem Grund
§ 250 Abs. 1 Aktive RAP
§ 251 Haftungsverhältnisse
Regelungen zu den Konsolidierungsgrundsätzen:
§ 300 Ansatz der dem MU gehörenden Anteile mit den betreffenden VG und Schulden etc. der einzubeziehenden TU; Vollständigkeitsgebot
Regelungen zur Bewertung:
§ 308 Abs. 1 Satz 1 Einheitlichkeit der Bewertung bei Maßgeblichkeit des Rechtsrahmens des MU (i. V. m. §§ 253, 254, 256a)
§ 308 Abs. 2 Neubewertung von abweichend bewerteten Bilanzposten (der TU)
§ 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen
Regelungen zu assoziierten UN:
§ 311 Abs. 1 Satz 1 (ggf. i. V. m. § 312) Gesonderter Ausweis sowie bilanzielle Behandlung von Beteiligungen an assoziierten UN
Regelungen zu Angaben im Konzernanhang:
§ 308 Abs. 1 Satz 3 Angabe abweichender Bewertungsmethoden im KA von denen des MU
§ 313 Erläuterung zur Konzernbilanz und Konzern-GuV sowie Angaben zum Beteiligungsbesitz
§ 314 Sonstige (weitere) Pflichtangaben im Konzernanhang

Übersicht: Einzeltatbestände des § 334 Abs. 1 Nr. 2

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge