Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Reiseleistungen (§ 25 Abs. 2 UStG)

3.1 Allgemeines Rz. 50 Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und aus Vereinfachungsgründen gilt die Steuerbefreiung in § 25 Abs. 2 UStG insoweit für solche Fälle, als die ihnen zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung von Personen mit Flugzeugen oder Schiffen bestehen. Durch die Verw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug (§ 25 Abs. 4 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwendet. Diese Red...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Auftreten im eigenen Namen

Rz. 16 § 25 UStG ist nach seinem Wortlaut nur insoweit anwendbar, als der Reiseunternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Auftreten des Reiseunternehmers nach außen. Tritt er danach dem Leistungsempfänger (Reisenden) gegenüber im eigenen Namen auf, so ist es unerheblich, ob er für eigene oder für fremde Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Vorsteuerabzug für andere Vorleistungen sowie bei steuerfreien und nicht steuerbaren Reiseleistungen

Rz. 87 Der Ausschluss des VStAbzugs gem. § 25 Abs. 4 UStG beschränkt sich auf die Steuerbeträge für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen. Umsatzsteuerbeträge, die dem Unternehmer für andere für sein Unternehmen ausgeführte Leistungen in Rechnung gestellt werden, sowie entrichtete EUSt sind dagegen – wie § 25 Abs. 4 S. 2 UStG klarstellt – unter den Voraussetzungen de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 31 § 25 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist seit dem 18.12.2019 auf Reiseleistungen anzuwenden, die für das Unternehmen bestimmt sind. Bis einschließlich 17.12.2019 war der Anwendungsbereich auf Reiseleistungen beschränkt, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. Der Leistungsempfänger und der tatsächlich Reisende brauchen nicht identisch zu sein. Als Leist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Die Sonderregelung des § 25 UStG gilt nur für Reiseleistungen i. S. dieser Vorschrift, d. h., der Reiseunternehmer muss die Leistungen gegenüber dem Reisenden im eigenen Namen erbringen, auf eigene Rechnung, aber auch fremde Rechnung,[1] die Leistungen dürfen sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Die besondere Besteuerungsform des § 25 UStG findet nur Anwendung bei Reiseleistungen (Rz. 25ff.) eines Reiseunternehmers (Rz. 9ff.), soweit die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Der Reiseunternehmer muss gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftreten (Rz. 16ff.). Die Reiseleistungen dürfen sowohl für das Unternehmen als auch nicht für das Unternehmen des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Verteilung auf steuerpflichtige und steuerfreie Leistungen

Rz. 104 Im Drittlandsgebiet bewirkte Reisevorleistungen sind getrennt von im Gemeinschaftsgebiet bewirkten Reisevorleistungen aufzuzeichnen. Wird eine Reisevorleistung sowohl im Gemeinschafts- als auch im Drittlandsgebiet bewirkt, ist ebenfalls der Aufteilungsmaßstab für die Gebietszuordnung zu dokumentieren, z. B. bei Beförderungsleistungen. Ist nach § 25 Abs. 2 UStG nur ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Teilweise steuerfreie Reiseleistungen

Rz. 76 Ist die einheitliche sonstige Leistung teils steuerfrei und teils steuerpflichtig, so ist die Bemessungsgrundlage für die unter § 25 UStG fallenden Umsätze im Verhältnis der Reisevorleistungen i. S. v. § 25 Abs. 2 UStG zu den übrigen Reisevorleistungen aufzuteilen. Beispiel (nach Abschn. 25.3 Abs. 3 Beispiel 1 UStAE): Reiseveranstalter R mit Sitz in Bonn führt eine Flu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Reisevorleistungen, Eigenleistungen, gemischte Reiseleistungen

Rz. 35 Die Sonderregelung des § 25 UStG ist nur anwendbar, wenn der Reiseunternehmer zur Bewirkung der Reiseleistungen sog. Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (§ 25 Abs. 1 S. 1 UStG). Reisevorleistungen sind gem. § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter (der eigentlichen Leistungsträger), die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Reiseunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Aufzeichnung der Aufwendungen für Reisevorleistungen (§ 25 Abs. 5 Nr. 2 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer unter den Anwendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisevorleistungen

Rz. 85 Vom VStAbzug sind gem. § 25 Abs. 4 S. 1 UStG die Steuerbeträge ausgeschlossen, die auf Reisevorleistungen entfallen. Reisevorleistungen sind nach § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen . Die Berechtigung zum VStAbzug entfällt jedoch nur insoweit, als der Unternehmer Reiseleistungen bewirkt, die unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Gesamte Reiseleistungen (Erlöse) des Unternehmers ./. Erlösanteil von Vermittlungsleistungen (Regelbest...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aufzeichnung der Bemessungsgrundlage (§ 25 Abs. 5 Nr. 3 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Ort der Leistung

Rz. 28 Der Ort der (einheitlichen) sonstigen Leistung des Reiseunternehmers richtet sich gem. § 25 Abs. 1 S. 4 UStG nach § 3a Abs. 1 UStG. Das gilt auch dann, wenn die Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird. Reiseleistungen i. S. v. § 25 UStG werden demnach grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Reiseunternehmer sein Unterneh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnung des Reisepreises (§ 25 Abs. 5 Nr. 1 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und aus Vereinfachungsgründen gilt die Steuerbefreiung in § 25 Abs. 2 UStG insoweit für solche Fälle, als die ihnen zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung von Personen mit Flugzeugen oder Schiffen bestehen. Durch die Verwendung des Wort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gemischte Reiseleistungen

Rz. 74 Treffen bei einer Reise Leistungen des Unternehmers mit eigenen Mitteln und Leistungen Dritter (Reisevorleistungen) zusammen (Rz. 49), so sind für die Berechnung der Marge die eigenen Leistungen grundsätzlich im prozentualen Verhältnis zu den Fremdleistungen (Reisevorleistungen) aus dem Reisepreis auszuscheiden. Die eigenen Leistungen sind dabei nach Verwaltungsauffas...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Gemischte Reiseleistungen und teilweise Steuerfreiheit

Rz. 77 Erbringt der Reiseunternehmer im Rahmen einer Pauschalreise gemischte Reiseleistungen (vgl. dazu Rz. 49 und 74) und ist die unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen bewirkte sonstige Leistung des Reiseunternehmers teils nach § 25 Abs. 2 UStG steuerfrei und teils steuerpflichtig, so muss eine zweifache Aufteilung des Reisepreises erfolgen. Zunächst ist der auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Reiseleistungen

Rz. 81 Wird eine Reise einem Betriebsangehörigen als unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG (z. B. als Incentive-Reise oder im Rahmen eines Betriebsausflugs) oder gegen Entgelt überlassen, so bewirkt der Unternehmer damit eine Reiseleistung i. S. v. § 25 UStG (Rz. 3 sowie Bsp. 4 u. 5 in Rz. 34a). Bei unentgeltlichen Reiseleistungen fehlt es an Aufwendungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Art der Leistung

Rz. 27 Im Gegensatz zum früheren Recht[1] gelten alle bei der Durchführung einer Reise an einen Leistungsempfänger erbrachten Leistungen (wie Beförderung, Hotelunterbringung, Verpflegung) als einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters an den Reisenden[2], soweit der Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt, für die Durchführung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Buchmäßiger Nachweis

Rz. 59 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Reiseunternehmer gem. § 25 Abs. 2 S. 3 UStG nachgewiesen werden. In Ausführung der Ermächtigung in § 25 Abs. 2 S. 4 UStG wird in § 72 UStDV bestimmt, wie der Unternehmer den Nachweis zu führen hat. Gem. § 72 Abs. 1 UStDV ist auf Leistungen, die nach § 25 Abs. 2 UStG ganz oder teilweise steuerfrei sind, § 13 Abs. 1 USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Erleichterte Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 78 Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG jeweils auf die einzelne sonstige Leistung des Reiseveranstalters gegenüber jedem einzelnen Reisenden abzustellen. Das kann bei Pauschalreisen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, denn die Zuordnung der Reisevorleistungen wird vielfach abrechnungstechnische Probleme aufwerfen. Bis 31....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 9 Mit der Regelung des § 18c UStG soll eine effektive Kontrolle der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge[1] an Abnehmer ohne USt-IdNr. – i. d. R. also an Nichtunternehmer – verwirklicht werden.[2] Bei der Lieferung dieser Gegenstände bedarf es deshalb einer Sonderregelung, weil bei ihnen die Besteuerung im Bestimmungsland der Lieferung des Fahrzeugs erfolgen...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3 Angemessene Verteilung des Gewinns – Grundzüge der BFH-Rechtsprechung

Rz. 176 Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung

Rz. 3 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt die Einfuhr von Gegenständen ins Inland der EUSt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 5 UStG. Die EUSt entsteht in sinngemäßer Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften (§§ 13 Abs. 2, 21 Abs. 2 UStG), sofern das Umsatzsteuerrecht selbst keine Regelung enthält (z. B. § 11 UStG). Die Steuersätze bei der Einfuhr entsprechen den Umsatzsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen in der Europäischen Union sind seitdem vollständig weggefallen. Die Kontrolle der nun unionsweit geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug war aufgrund der f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Bedeutung

Rz. 55 Grundsätzlich stellt die EUStBV für den Zoll eine Arbeitsvereinfachung dar, weil sie die überwiegende Anzahl der zollbefreiten Gegenstände auch von der EUSt befreit. Allerdings dienen Zölle anderen wirtschaftspolitischen Zielen als die EUSt. Bei der Zollerhebung geht es u. a. um den Schutz der innergemeinschaftlichen Wirtschaft. Die EUSt soll dagegen im Ergebnis wie d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Gemäß § 18d S. 1 UStG kann von einem Steuerpflichtigen zur Erfüllung der Auskunftsverpflichtung nach der Zusammenarbeits-VO die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden verlangt werden. Dieser Gesetzeswortlaut entspricht vom Umfang der Vorlagepflicht her dem des § 97 Abs. 1 S. 1 AO, sodass insoweit (in Deutschland) auf die zu dieser ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt das Bundesministerium ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 138 Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterlieg...mehr

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Steuerrechtliche Anerkennun... / 5. Abgeltungsteuer

Im Bereich der Abgeltungsteuer spielen nahe Angehörige insoweit eine nicht unbedeutende Rolle, als die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes ausgeschlossen ist, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind, die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 16 § 18d UStG beruhte in seiner ersten Fassung auf einer Verweisung auf Art. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates v. 27.1.1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung.[1] Diese Regelung sah auch bereits die Möglichkeit der Erteilung von unmittelbaren Auskünften vor, der Wortlaut war den neuen Regelungen zur Zusamme...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / f) Erbersatzsteuer

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegen inländische, rechtfähige Familienstiftungen der sog. Erbersatzsteuer bzw. Ersatzerbschaftsteuer. Familienstiftungen werden somit in Zeitabständen von 30 Jahren nach dem ersten Übergang von Vermögen auf die Familienstiftung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 ErbStG – abweichender Beginn: § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 f. ErbStG)...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / d) Verschonung von Unternehmensvermögen: Großerwerbe – Abschmelzmodell

Gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ErbStG sind die Regel- und die Optionsverschonung ausschließlich für begünstigte Erwerbe bis zu 26 Mio. EUR (Schwellenwert) zulässig. Dabei werden bei mehreren verschonten Übertragungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren alle begünstigten Erwerbe (inkl. der aktuellen "geplanten" Übertragung) kumuliert (nachfolgend vereinfacht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 46 § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG wurde durch das Gesetz v. 21.12.2020[1] mWv 1.7.2021 im Rahmen des sog. Digitalpakets eingefügt. Unionsrechtlich beruht die Vorschrift auf dem neu eingefügten Art. 143 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Gem. § 27 Abs. 34 S. 1 UStG ist die EUStBefreiung auf Einfuhren nach dem 30.6.2020 anzuwenden. Die Regelung verfolgt den Zweck, in bestimmten Fällen eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 48 § 5 Abs. 1 Nr. 9 UStG gilt seit dem 1.1.2021; die Regelung basiert (wie § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG) auf dem Gesetz v. 21.12.2020[1] und wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie eingeführt. Unionsrechtlich findet sie ihre Grundlage in Art. 143 Abs. 1 Buchst. fa und fb und Abs. 3.[2] Nach § 27 Abs. 35 S. 2 UStG greift die Befreiung für Einfuhren nach dem 31.12.2020. Voraussetzung i...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.6 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 183 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist nach dem BFH-Urteil vom 28.5.2020[1] der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sond...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV)

Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw. Erlassfälle: Erstattung oder Erlass zu hoch bemessener Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträge (Art. 117 UZK), Erstattung oder Erlass bei Ungültigerklärung einer Zol...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2 Komplementär-GmbH

Rz. 131 Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer auslän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 29 Neu gefasst ist seit Anfang 2011 die Steuerbefreiung für Gegenstände, die von einem EUStSchuldner im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) verwendet werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG). § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG wurde neu gefasst mWv 1.1.2011 durch das Gesetz v. 8.12.2010.[1] Mit der Einführung der Regelung im US...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / e) Verschonung von Unternehmensvermögen: Großerwerbe – Verschonungsbedarfsprüfung

§ 28a ErbStG normiert die sog. Verschonungsbedarfsprüfung bzw. das sog. Erlassmodell, welches auf Antrag des Erwerbers (hier die Familienstiftung) einheitlich für alle Arten des erworbenen begünstigten Vermögens zur Anwendung kommen kann, wenn der Erwerb von begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG die Grenze von 26 Mio. EUR (Großerwerb, § 13a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 13 § 18c UStG enthält lediglich eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, durch die bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge (Kfz, Boote und Luftfahrzeuge) an Abnehmer ohne USt-IdNr. eigenständige Meldepflichten begründet werden können. Da hier nur Abnehmer ohne USt-IdNr. angesprochen sind, handelt es sich überwiegend um Leistungen an Endverbrau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 § 4 EUStBV i. V. m. Art. 42-52 ZollBefrVO: Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Charakters

Rz. 111 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ist die EUSt-Befreiung für Art. 52 bis 59b ZollBefrVO a. F.[1], d. h. in der aktuellen ZollBefrVO für die Art. 44 und 52 ZollBefrVO [2], ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung gilt demnach unter Vorbehalt des § 4 EUStBV von vornherein nur für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters i. S. d. Art. 42 und 43 ZollBefrV...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Regelung des § 18d UStG wurde mit einer ganzen Reihe weiterer Vorschriften zur Schaffung des Binnenmarktes durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Die Verordnung (EWG...mehr