Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapierpensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen?, DB 1984, 159; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Häuselmann, Wertpapier-Darlehen in der StB, DB 2000, 495; Häuselmann, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erweiterung auf Einnahmen aus Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG)

Rn. 1297 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 EStG gilt § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG sinngemäß für die Einnahmen aus der Abtretung von Dividenden- oder Zinsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 S 1 EStG, wenn die dazugehörigen Anteilsrechte oder Schuldverschreibungen nicht in einzelnen Wertpapieren verbrieft sind. Hierdurch werden Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Geldbetrag bzw Vorteil durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße

Rn. 1309 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mit dem Merkmal Geldbetrag, der durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmt ist, sind solche Geldleistungen gemeint, die von der Entwicklung einer veränderlichen Bezugsgröße (zB Index, Börsenkurse) abhängen und die neben oder anstelle eines Differenzausgleichs gezahlt werden. Gleiches gilt vor Vorteile, also für sonstige geldwert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Qualifikation als fünfte Einkunftsart erfuhren die Einkünfte aus KapVerm mit dem EStG 1925, obgleich bereits schon früher die Nutzung von KapVerm zu Einkommen führte. Ihren Platz in § 20 EStG erhielten sie durch die Steuerreform 1934 (EStG 1934). Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG vom 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530):...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veräußerung vor Erwerb – sog Leerverkäufe (§ 23 Abs 1 Nr 3 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Regelung des § 23 Abs 1 Nr 3 EStG war bereits bis VZ 2008 im Gesetz enthalten. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde die Vorschrift aber gestrichen. Mit dem Übergang zur AbgSt ab VZ 2009 glaubte der Gesetzgeber, dass in solchen Fällen eine Besteuerung iRd § 20 EStG erfolgt. Allerdings wurde dabei übersehen, dass andere WG, außer Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Investmenterträge

Rn. 470c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zu den Investmenterträgen gemäß § 16 InvStG 2018 gehören Ausschüttungen gemäß § 2 Abs 11 InvStG 2018, Vorabpauschalen gemäß § 18 InvStG 2018 und Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen gemäß § 19 InvStG 2018. Ausschüttungen gemäß § 2 Abs 11 InvStG 2018 Erfasst werden nach § 1 Abs 11 InvStG 2018 die tatsächlichen Ausschüttungen (Auszahlungen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Bildung der Rücklage

Rn. 1488 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Rücklage iHv 14/15 des Erwerbsgewinns: Für den fiktiven Erwerbsgewinn, der sich aus der Anwendung der Sätze 1–3 des § 5 Abs 7 EStG ergibt, kann gemäß § 5 Abs 7 S 5 EStG iHv 14/15 eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden. Im Übernahmejahr kommt es bei Rücklagenbildung entsprechend zunächst nur zur Besteuerung von 1/15 des Erwerbsgewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensspielräume, Schätzerfordernisse

Rn. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Objektivierbarkeit der Gewinnermittlung findet ihre Grenze, insoweit Ermessens- u Schätzspielräume bestehen, die auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen ausgefüllt werden müssen. Diese bestehen sowohl auf der Ansatz- als auch insb auf der Bewertungsebene. Praxis-Beispiel Bilanzierungsfall einer ‹Krisen-GmbH›: Momentaufnahme v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auflösung einer Gesellschaft

Rn. 452 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gesellschaftsrechtlich erfolgt durch die Auflösung bzw Liquidation einer KapGes (§§ 262ff, 278 AktG, §§ 60ff GmbHG) eine Änderung des Zwecks; an die Stelle des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks tritt die Abwicklung. Werden im Rahmen von Liquidationsraten Gewinnanteile oder sonstige Bezüge ausgeschüttet, erfolgt die Besteuerung zunächst pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 470i Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und 2018 gelten nach § 56 Abs 2 InvStG 2018 alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG 2018 fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtliche u wirtschaftliche Grundlagen

Rn. 1000 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Der Leasingvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein atypischer Mietvertrag, in dem der Leasinggeber ("Vermieter") eine bestimmte Sache oder Sachgesamtheit dem Leasingnehmer ("Mieter") für eine bestimmte Grundmietzeit gegen Entgelt überlässt. Verbunden mit diesem Vertrag sind häufig entweder Mietverlängerungsoptionen oder Kaufoptionen für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erstattungszinsen nach § 233a AO (§ 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG)

Rn. 647 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG zählen zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen auch Erstattungszinsen nach § 233a AO. Die StPfl für Zinsen auf Steuererstattungen gemäß § 233a AO hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768 in § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG aufgenommen. Diese Regelung ist eine Reaktion des Gesetzg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Ahndung von Verstößen gegen bestimmte Mitteilungspflichten (§ 50e Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 50e EStG regelt die Ahndung von Verstößen gegen Mitteilungspflichten aus den folgenden Vorschriften: § 45d Abs 1 S 1 EStG (Mitteilungen an das BZSt), ZinsinformationsVO (ZIV; § 45e EStG), Verträge mit Staaten und Gebieten gemäß Art 17 der Richtlinie 2003/48/EG (Zinsrichtlinie), § 45d Abs 3 S 1 EStG (Mitteilungspflicht des inländischen Versicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kürzung um Abschreibungen (§ 23 Abs 3 S 4 EStG)

Rn. 223 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die AK/HK sind um AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen zu kürzen, soweit diese als WK bei den Einkünften iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG, dh bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus KapVerm, VuV oder bei den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG, berücksichtigt wurden. Die Erweiterung um die Einkünfte iSd § 2 Abs 1 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgrenzung u Bedeutung im Besteuerungssystem

Rn. 49 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Trotz fehlender Legaldefinition (s Rn 8) ist der BV-Begriff für die Einkünfte aus LuF, aus Gewerbebetrieb u aus selbstständiger Arbeit von zentraler Bedeutung, da der gem § 2 Abs 2 Nr 1 EStG zur Besteuerung heranzuziehende Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG als Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj u dem BV am Schluss des vorangegange...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die StPfl privater Veräußerungsgeschäfte ergibt sich aus § 22 Nr 2 EStG. IRd sieben Einkunftsarten zählen sie zu den sonstigen Einkünften nach § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG. § 23 Abs 1 EStG definiert, unter welchen Voraussetzungen solche privaten Veräußerungsgeschäfte vorliegen. Rn. 2 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG sind die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haase (Hrsg), Investmentsteuergesetz, Kommentar, Stuttgart 2010, Ramackers, Investmentsteuerrecht – Besteuerung von Investmentfonds nach InvStG, 2008. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.08.2009, BStBl I 2009, 931 (InvStG, Zweifels- und Auslegungsfragen).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neemann, Planungssicherheit für Reedereien 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 7/1997, 6; Bartholl, Offene Fragen zur Tonnagesteuer 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 10/1998, 14; Voss/Steinborn 1998, Besteuerung von Schifffahrtsgewinnen, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 8/1998, 14; Kreutziger, Festlegung des Mittelpunktes der geschäftlichen Oberleitung eines Schifffa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Rechtsfolgen bei Beendigung der Nutzung

Rn. 182w Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Rechtsentwicklung der Behandlung eines Restwerts bei Beendigung der Nutzung: In der 1. Rspr-Phase (Behandlung des Nutzungsrecht als immaterielles WG, s Rn 182q) ging die Rspr (überwiegend) davon aus, dass stille Reserven beim Nutzungsberechtigten entstehen konnten und es mit Beendigung der betrieblichen Gebäudenutzung beim Nutzenden zu eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG)

Rn. 1294 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG erfasst den Fall der Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderung durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung. Dieser hat die Zinsen zu versteuern. § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG hat klarstellende Wirkung für den Zeitraum, in dem der ehemalige Inhaber der Schuldverschreibung noch selber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung

Rn. 1630 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen, An- und V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausnahmen

Rn. 269 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Eine Ausnahme von der Entstrickungsregelung in § 4 Abs 1 S 3 EStG sieht S 5 in Fällen der Sitzverlegung einer europäischen Gesellschaft (SE) oder einer europäischen Genossenschaft (SCE) vor. Eine solche (identitätswahrende) Sitzverlegung darf wegen Art 10d Abs 1 Fusions-RL nicht durch Besteuerungsfolgen gehemmt werden. Deshalb kann die Sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Vorsichtsprinzip/Realisationsprinzip/Imparitätsprinzip

Rn. 395 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind; Gewinne sind erst (und nur) zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das Vorsichtsprinzip ist grundlegender, das Handelsbilanzrecht wesen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Rechtsfolgen

Rn. 296 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Steuerverstrickung: Die Einlage eines WG hat zur Folge, dass dieses dem BV zuzuordnen ist. Bei WG-Transfer von Gesellschaftern auf die Gesellschaft durch Einlage wechselt parallel die personelle Zurechnung des WG. Die Einlage erfolgt grds zum Teilwert (§ 6 Abs 1 Nr 5 EStG). Ausnahmen (Einlage höchstens zu AK/HK) bestehen insb für die Einlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gewinnbegriff

Rn. 863 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als KapErtr werden bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit der nicht den Rücklagen des Betriebs zugeführte Gewinn, die nachfolgende Auflösung dieser Rücklagen (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG; s Rn 875ff) sowie vGA der Besteuerung unterworfen. Rn. 864 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Aus den gleichen Überlegungen dürfte ein entsprechender Gewinn auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / f. Erbschaftsteuer

Das ErbSt-Recht kümmert sich nicht um die Gesamtrechtsnachfolge, sondern legt eine Sondererbfolge der Besteuerung zugrunde. Nach § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG wird die jeweilige Bereicherung des Empfängers besteuert, nicht der gesamte Nachlass (das wäre eine Nachlasssteuer, die es zum Teil im Ausland gibt, z.B. USA, nicht aber in Deutschland).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Steuerliches Sonderrecht?

Rn. 494 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nochmals zurück zu dem obigen Fall mit dem Haarwaschmittel (s Rn 492b). Die Berücksichtigung des Schadens hängt vom Eingehen der Information vor oder nach der Bilanzerstellung ab (wenn das schadhafte Los tatsächlich vor dem Bilanzstichtag produziert worden ist). Die Bilanz wäre dann so oder so – Informationseingang vor oder nach Bilanzerstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der AbgSt

Rn. 560b Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Besteuerung mit dem AbgSt-Satz ist abhängig v Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Versicherung. Altverträge bleiben weiterhin steuerfrei, wenn der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat und die zwölfjährige Mindestvertragsdauer eingehalten wurde.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 300c Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 EStG gilt unmittelbar nur für Gewerbetreibende, die entweder gesetzlich zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen. Gewerbetreibende sind StPfl, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG erzielen, dh Einzelgewerbetreibende iSd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anschaffung von Beteiligungen an PersGes (§ 23 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 186 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Regelung, wonach auch die Anschaffung und Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer PersGes zu einem privaten Veräußerungsgeschäft führen kann, wurde im Zuge des StMBG vom 21.12.1993 (BGBl I 1993, 2310) eingeführt. Zur Rechtslage vor dieser Änderung hatte der BFH vom 04.10.1990, BStBl II 1992, 211 entschieden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der AbgSt

Rn. 4 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 7.2 Inbetriebnahme bis 31.12.2022

Bei einer Photovoltaikanlage, die noch vor dem 1.1.2023 geliefert bzw. montiert worden ist, stellt die Umsatzsteuer hingegen einen sehr wichtigen Bereich bei der Besteuerung dar. Insbesondere die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer aus der Investition vom Finanzamt als Vorsteuer wieder erstattet zu bekommen, verbessert die Finanzierung und die Amortisation einer Anlage ga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entnahmen als Anschaffungsvorgänge (§ 23 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Während nach der Rspr des BFH vom 23.04.1965, BStBl III 1965, 477 zu § 23 EStG in der bis einschließlich VZ 1998 anwendbaren Fassung die Entnahme eines WG aus dem BV nicht als Anschaffungsvorgang im PV galt, bestimmt § 23 Abs 1 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002, dass auch die Überführung eines WG aus dem BV in das PV des StPfl im Wege der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Richtigkeitsvermutung der Buchführung

Rn. 313 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Eine formell ordnungsmäßige Buchführung hat die Vermutung der materiellen (inhaltlichen) Ordnungsmäßigkeit für sich und ist nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen, solange und soweit im Einzelfall keine Umstände vorliegen, die diese Vermutung erschüttern (BT-Drucks IV/1982, 146). Die Beweislast für Zweifel an der inhaltlichen Richt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungssystematik

Rn. 301 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG verweist "Gewerbetreibende", die nach (in- oder ausländischen, s Rn 303) gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder die ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse erstellen (s Rn 312), auf die handelsrechtlichen GoB. Für den Schluss des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Briesemeister in Küting/Pfitzer/Weber, HdR-E, Kap 3 Rz 116ff; Scheffler, Das Maßgeblichkeitsprinzip nach dem BilanzrechtsmodernisierungsG, IfSt-Schrift 474, 2011, 12ff; Scheffler, Besteuerung von Unternehmen II, StB, 9. Aufl 2018, Rz 39ff; Stehle/Stehle/Leuz, Bilanzierung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht – Tabellarische Übersichten, 8. Aufl 2018.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewinn durch Auflösung der Rücklagen und Einbringung nach dem UmwStG (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG)

Rn. 875 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Gewinn durch Auflösung der Rücklagen Werden die im Betrieb gewerblicher Art gebildeten Rücklagen nicht für dessen Zwecke verwandt, sondern für außerhalb liegende Zwecke aufgelöst, wird die Besteuerung nachgeholt. Dieser Vorgang führt nämlich ebenfalls zu einem entsprechenden Gewinn (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 Hs 1 EStG). Vom Sinn und Zwec...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.3 Betriebsausgaben

Unter Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen zu fassen, die durch den Betrieb und damit durch die betrieblichen Wirtschaftsgüter veranlasst sind. Dies sind bei einer Photovoltaikanlage vor allem die laufenden Betriebskosten, die sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen. Zu nennen sind die Aufwendungen für Wartung, Versicherung, Zählermiete, Instandhaltungsarbeiten, etc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Erträge aus Investmentfonds im PV

Rn. 470f Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Inländische Investmentfonds Investmenterträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, werden auf der Ebene der auszahlenden Stelle unter Berücksichtigung der Teilfreistellung ermittelt und in der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Sie sind auf der Anlage KAP einzutragen. Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1381 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1, 3 und 4 EStG von der auszahlenden Stelle vorzunehmen, soweit es sich um ein Kreditinstitut handelt. Der Einbehalt der KapS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2226 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Sind die Grundlagen der Besteuerung nicht zu ermitteln, so sind sie zu schätzen. Dabei tritt an die Stelle der Sicherheit die Wahrscheinlichkeit in unterschiedlichen Graden. Die Lockerung des Erfordernisses der Sicherheit ist nicht stufenweise, sondern fließend, dh, es sind in jedem konkreten Fall feststehende Tatsachen zu verwerten, und i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hebig, Flugzeuge und Besteuerung, DStZ 1988, 604; Schulze Temming, Sind Aufwendungen für die Jagd steuerlich abzusetzen?, Informationen StW 1990, 433; Böhme, Die Jagd im Steuerrecht, DStZ 1995, 612; Pezzer, KStpfl Einkünfte jenseits der sieben Einkunftsarten?, StuW 1998, 76; Büchter-Hole, Betreiben eines Gestüts begründet keinen Repräsentationseigenverbrauch, EFG 2007, 637; Hoffm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Kapitalversicherung mit Sparanteil

Rn. 579 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Kapitalversicherungen mit Sparanteil treten insb in folgenden Ausgestaltungen auf: Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung), Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung, Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall von zwei oder mehreren Personen (Kapitalversicherung auf ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Einfrieren der Verluste

Rn. 204 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 15a EStG würde während der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage eingefroren und insgesamt nicht zur Anwendung gelangen. Erst nach einem Wechsel zur herkömmlichen Gewinnermittlung würden die verrechenbaren Verluste wieder aufleben. Wird ein bestehendes negatives Kapitalkonto aus der Zeit vor Anwendung der pauschalen Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) 1999: Grundannahme als sachliche Billigkeit mit Rücksicht auf § 82f EStDV

Rn. 148a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die FinVerw verstand unter Ausscheiden des Gesellschafters nicht die Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge (natürlicher Personen). Vielmehr wurde nur auf die Fälle abgestellt, in denen der Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise veräußert oder aufgegeben wurde (§ 16 EStG). In den Fällen, in denen in der Gesamthandsbilanz nach Übertragung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Erweiterung des Besteuerungsgegenstandes (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 2 EStG)

Rn. 829 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Hinsichtlich der Erweiterung des Besteuerungsgegenstandes s Rn 744–749. Leistungen auf Grund eines zivilrechtlichen Leistungsaustausches, der steuerlich nach den allgemeinen Grundsätzen nicht der Besteuerung zu unterwerfen ist, weil vGA anzunehmen sind (zB keine Fremdüblichkeit/Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot), gehören als vGA jedoch zu...mehr