Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Versicherung in... / 3 Versicherung kraft Gesetzes

Die meisten Menschen sind während ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Tätigkeit für das Gemeinwohl kraft Gesetzes unfallversichert. Sie brauchen diesen Schutz weder zu beantragen noch können sie ihn ausschließen. Ein Wahlrecht ist ausgeschlossen. Zu diesem gesetzlich versicherten Personenkreis gehören: Beschäftigte sowie Personen, die Unternehmer eines landwirtschaftlichen Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Steuerliche Vervielfältigungsregelung

Aus Anlass der Beendigung einer Beschäftigung können zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten bAV an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung steuerfrei nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG gezahlt werden (2024: max. 36.240 EUR; 2023: max. 35.040 EUR). Außerdem besteht die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge zugunsten einer kapitalgedeckten betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.6 Befugnis zur Personalienüberprüfung

Rz. 96 § 3 Abs. 3 SchwarzArbG gestattet dem Zoll und den ihn gemäß § 2 Abs. 4 SchwarzArbG unterstützenden Stellen die Personalien der Personen zu überprüfen, die in den Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück des Arbeitgebers, Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen des Entleihers sowie des Selbstständigen tätig sind. Nach dem Gesetzeswortlaut muss die zu prüfende Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 7 Altersvorsorgezulage/Sonderausgabenabzug

Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung werden als Altersvorsorgebeiträge[1] auch durch die Gewährung der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage steuerlich begünstigt (sog. "Riester-Förderung").[2] Im Unterschied zu privaten Altersvorsorgeverträgen besteht für die bAV keine Zertifizierungspfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstler / Zusammenfassung

Begriff Künstler und Publizisten im Sinne der Künstlersozialversicherung sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend selbstständig erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren oder als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig sind oder Publizistik lehren. Für bestimmte, im KSVG genannte Unternehmen, beste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.3 Faktorverfahren

Das Ziel der zusätzlichen Alternative des Faktorverfahrens als "dritte Steuerklassenkombination" liegt darin, die hohe Abgabenlast der Steuerklasse V zu beseitigen, die in der Praxis überwiegend Ehefrauen nachteilig trifft und der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenwirkt. Das Faktorverfahren beruht auf der Steuerklassenkombination IV/IV in Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1.3 Vergütung von Ausfallzeiten

Wie in anderen Arbeitsverhältnissen kann der mit einem Jahresarbeitszeitvertrag beschäftigte Arbeitnehmer durch besondere Umstände gehindert sein, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann wegen einer Erkrankung, wegen eines gesetzlichen Feiertages oder wegen einer persönlichen Verhinderung (z. B. Arztbesuch innerhalb der festgelegten Arbeitszeit) eintreten. Gemäß § 3 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / 2 Kein Eintritt der Sperrzeit bei wichtigem Grund

Allein das Vorliegen eines der unter Abschn. 1 genannten Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Allgemein liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Arbeitnehmer/Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und in Abwägung seiner Interesse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4 Arbeitgeber haften nur für ihr Beschäftigungsverhältnis

Die Arbeitgeber haften gegenüber den Einzugsstellen nur für die Beiträge, die sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer bei ihnen erzielt, ergibt und nicht für die Beiträge aus allen Beschäftigungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 7.1 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu berechnen. Umlagebeträge zum U1-Verfahren sind nur vom laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen. Für Arbeitnehmer, die rentenversicherungsfrei oder von der Rentenversicherung befreit sind, werden die Umlagen aus dem Arbeitsentgelt berechnet, das bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.2.9 Mehrfachbeschäftigte

Übt ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen aus, sind bei der Ermittlung der Insolvenzgeldumlage auch die Regelungen bei Mehrfachbeschäftigten bezüglich der anteiligen Berücksichtigung mehrerer beitragspflichtiger Einnahmen entsprechend anzuwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob für alle Arbeitgeber Umlagepflicht besteht.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.5 Übergangsbereich

Für die Beurteilung der Frage, ob das regelmäßige Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR[1] liegt, werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen zusammengerechnet. Nur wenn das Gesamtentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kann das Entgelt mithilfe des Faktors "F" umgerechnet und die besondere Beitragsverteilung zwischen Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 15.3 Arbeitnehmerbefragungen

Arbeitnehmerbefragungen können erforderlich werden, wenn die tatsächlichen Verhältnisse zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung geklärt werden müssen. Der Beschäftigte hat auf Verlangen dem Versicherungsträger Auskunft zu erteilen sowie alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen[1] über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 1.2 Ausbildung/berufliche Eingliederung

Ein Ausbildungsverhältnis mit einem Anspruch auf Ausbildungsvergütung begründet ebenfalls Sozialversicherungspflicht. Dies gilt ohne Besonderheiten auch für Flüchtlinge. Werden Flüchtlingen Leistungen zur Förderung der Integration bzw. der beruflichen Eingliederung gewährt, stellt sich auch hier die Frage nach der Sozialversicherungspflicht dieser Maßnahmen. Beschäftigungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verletztengeld (Berechnung) / 1.1.1 Regelentgelt aus Arbeitsentgelt

Bezieher von Arbeitsentgelt erhalten Verletztengeld, das nach den Vorschriften über das Krankengeld der Krankenversicherung nach § 47 Abs. 1 und 2 SGB V ermittelt wird. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist entsprechend zu berücksichtigen. Für die Regelentgeltberechnung sind auch Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen[1] zu berücksichtigen. Es gelten besondere Maßgaben h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3.2 Rentenversicherung

Da auch geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig sind, bestand hier keine Bestandsschutzregelung. Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 520 EUR monatlich sind seit dem 1.10.2022 daher geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das bedeutet, der Arbeitgeber trägt in der Rentenversicherung einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 11 Entgeltunterlagen für beschäftigte Studenten

Durch die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) ist es dem Arbeitgeber vorgeschrieben, auch für beschäftigte Studenten – unabhängig davon, ob sie versicherungsfrei oder versicherungspflichtig sind – Entgeltunterlagen in Form eines Jahreslohnkontos oder Sammlungen von Lohn-/Gehaltsabrechnungen in zeitlicher Folge zu führen.[1] Zu dokumentierende Angaben Damit die versicherungsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 1.2 Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) sind bei jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber zu berechnen. Sie werden durch Lohnabzug vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil an die zuständige Krankenkasse entrichtet. Hierbei werden auch die Umlagen zur Insolvenzgeldver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.5 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für gesetzlich krankenversicherte geringfügig entlohnt Beschäftigte muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung abführen. Für geringfügig entlohnt Beschäftigte im gewerblichen Bereich beträgt dieser derzeit 13 % und für Minijobs im Privathaushalt 5 %.[1] Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die seit dem 1.1.2013 aufgenommen werden, besteht grundsätzli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag beschreibt die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Umlagebeiträge U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft). Dargestellt werden hierbei die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte in unterschiedlichen Beschäftigungsarten. Es wird auf umlagepflichtige Arbeitsentgelte bei schwerbehinderten Menschen, Beamten, Bezug von Kurzarbeitergeld oder kur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 13.3 Besonderes Verfahren bei mehreren Dienstverhältnissen

Werden für einen Steuerpflichtigen ELStAM-Daten mehrfach abgerufen, weil er von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn bezieht, kann der Freibetrag beliebig auf die verschiedenen Beschäftigungen verteilt werden. Wird dem Arbeitgeber beim elektronischen Abruf für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis von der ELStAM-Datenbank die Steuerklasse VI mitgeteilt, fällt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Besitzstandsregelung für privat Krankenversicherte

Bereits zum 1.1.2003 sind die Vorschriften zur Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert worden: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde erheblich angehoben und eine zweite, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zur Besitzstandswahrung für privat Krankenversicherte eingeführt. Wichtig Maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze muss geprüft werden Ob die besondere Jahresarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.1 Allgemeines zur MiLoMeldV

Rz. 42 Die MiLoMeldV regelt auf Grundlage von Abs. 5 Nr. 2 unter welchen Voraussetzungen eine Änderungsmeldung entfallen und, von Abs. 5 Nr. 3, unter welchen Voraussetzungen das Meldeverfahren vereinfacht und abgewandelt werden kann. Rz. 43 Ermächtigungsgrundlage für die MiLoMeldV ist daneben auch § 18 Abs. 5 Nr. 2 MiLoG und § 3 AEntG und § 17b Abs. 3 Nr. 2 MiLoG und § 3 AÜG....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.1 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben durch eine entsprechende Vereinbarung die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Dabei muss die Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Praktikant / 11 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter privat krankenversicherter Praktikant übt ein Vorpraktikum aus. Dieses ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten in der Zeit von 1.6. bis 30.9. durchgeführt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 2 Unterschiede zum Meldeverfahren

Der vom privaten Haushalt abzugebende Haushaltsscheck beinhaltet gegenüber dem gewöhnlichen DEÜV-Meldeverfahren reduzierte Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Dabei muss der Arbeitgeber (Privathaushalt) die Sozialversicherungsbeiträge nicht selbst berechnen. Dies übernimmt aufgrund der Entgeltangaben im Haushaltsscheck die Minijob-Zentrale. Sie zieht die errechneten Beiträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.3 Tarifliche Ansprüche

Wann tariflich rechtswirksame Ansprüche bestehen, richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag kann nie rechtswirksam unterschritten werden. Das gilt selbst dann, wenn sich beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) darüber einig sind. Die Regelungen des Tarifvertrags gelten im Übrigen zwischen den Arbeitgebern...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 9 Tipps zur Vermeidung der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen

Arbeitsrechtlich zustehende Einmalzahlungen mit einplanen! Berechnungsbeispiel: Die jährliche Geringfügigkeitsgrenze beträgt 6.456 EUR (bis 31.12.2023: 6.240 EUR). Tariflich stehen jeweils 228 EUR Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Es verbleiben für den laufenden Lohn somit jährlich 6.000 EUR, monatlich also 500 EUR. Bei einem arbeitsrechtlich zustehenden Stundenlohn von 12,50 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildender / 4.3 Übergangsbereich

Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten für Auszubildende nicht. Besonderheiten können sich ergeben, wenn ein Auszubildender neben dem Ausbildungsverhältnis weitere Beschäftigungen ausübt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3 Mehrfachbeschäftigte

Wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber tätig ist[1], sind für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts die Arbeitsentgelte aus allen dem Grunde nach krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammenzuzählen. 3.3.1 Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Wenn zu einer Hauptbeschäftigung eine (für sich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.1 Mehrfachbeschäftigte

Bei Mehrfachbeschäftigten ist § 22 Abs. 2 SGB IV entsprechend anzuwenden. D. h., es ist eine Verhältnisberechnung durchzuführen, wenn das Arbeitsentgelt aus den verschiedenen Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung übersteigt. Diese Betrachtungsweise gilt jedoch nur für das U2-Verfahren. Achtung Aufteilung der Beiträge nur bei Umlagepflicht beid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 9.2 Insolvenzgeldumlage

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge zu bemessen sind. Dies bedeutet, dass die Insolvenzgeldumlage aus dem für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags reduzierten Arbeitsentgelt zu berechnen ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringverdiener / 1 Geringverdienergrenze

Als Geringverdiener gelten Auszubildende mit einem geringen Entgelt bis zu 325 EUR. Die Geringverdienergrenze gilt bundeseinheitlich in allen Sozialversicherungszweigen. Seit dem Jahr 2020 wurde für alle neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Für diese neuen Berufsausbildungsverhältnisse kommt die Geringverdiener...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.4 Keine Zusammenrechnung in der Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung dürfen sämtliche (= eine oder mehrere) Minijobs nicht mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden.[1] Hier bleiben also alle ausgeübten Nebenbeschäftigungen versicherungsfrei. Selbst eine Zusammenrechnung der für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen untereinander ist nicht möglich, wenn dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.3 Leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die von der Clearingstelle der DRV Bund mittels rechtskräftigem Verwaltungsakt getroffenen Entscheidungen leistungsrechtlich gebunden.[1] Sie ist für Entscheidungen zur Beurteilung der Versicherungspflicht/-freiheit von Beschäftigungen nicht zuständig. Dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV(GR v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 2 Beitragsrechtliche Einordnung

Im Beitragsrecht wurden im Zusammenhang mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR auf 520 EUR zum 1.10.2022 für versicherungspflichtige Beschäftigungen, die bereits am 30.9.2022 mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt in diesem Entgeltbereich bestanden und weiter versicherungspflichtig blieben[1], Übergangsregelungen zum Übergangsbereich geschaffen. Für am 30.9.20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Heimarbeiter gehören zu den abhängig Beschäftigten. Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.[1] Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Heimarbeiters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Krankenversicherungsfreiheit. Dadurch, dass die Heimarbeiter als Arbeitnehmer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Antragserfordernis

Der Antrag auf Versicherungspflicht muss durch eine Stelle gestellt werden, die ihren Sitz im Inland hat. Das ist bei Beschäftigungen im Ausland im Regelfall der Arbeitgeber und bei den Entwicklungshelfern die Organisation der Entwicklungshilfe. Praxis-Tipp Antrag kann formlos gestellt werden Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erforderlich ist lediglich, dass zum Ausdruck ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 10.4 Ohne Mindestbetrag eintragungsfähige Ermäßigungsgründe

Ohne Beachtung eines Mindestbetrags kann ein Freibetrag in den ELStAM eingetragen werden wegen eines Pauschbetrags für Behinderte und Hinterbliebene, eines Freibetrags für Grundbesitz, voraussichtlicher Verluste aus anderen Einkunftsarten, der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen sowie für energetische Sanierungskosten am eigengenutzten Wohneig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 5.1.1 Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Nachweisverfahren soll die Mitglieder von der Vorlage von Nachweisen zur Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder und die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen vom Aufwand zur Prüfung und Erfassung dieser Nachweise entlasten und gleichzeitig den Zeitraum überbrücken, bis ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 4 Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise

Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund können mangels Vorliegens entsprechender Dokumente erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen. Da hier keine Sonderregelungen hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Qualifikationen existieren, können auch hochqualifizierte Menschen oftmals nur Beschäftigungen im Niedriglohnsektor nachgehen. Grundlage f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 4 Übergangsbereich

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1] sind versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat hier nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 8 Mehrfachbeschäftigung

Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt, sind die Regelungen des Übergangsbereichs auch dann anzuwenden, wenn die einzelnen Arbeitsentgelte zwar unter der Grenze von 538,01 EUR, jedoch insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegen. In diesen Fällen wird die jeweilige beitragspflichtige Einnahme auf der Grundlage des Gesamtentgelts ermittelt und im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 5.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder anderer in § 1 AGG aufgeführter Gründe sind grundsätzlich unzulässig. Dies gilt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ausdrücklich in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.4 Mehrfachbeschäftigung von Studenten

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von mehrfachbeschäftigten Studenten sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1 Mehrere Jobs, mehrere Arbeitgeber

Bezieht ein Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, sind für jedes Dienstverhältnis elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu bilden.[1] Aus diesem Grund muss der Arbeitnehmer jedem seiner Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der ELStAM mitteilen, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis ha...mehr