Die Bundesagentur für Arbeit ist an die von der Clearingstelle der DRV Bund mittels rechtskräftigem Verwaltungsakt getroffenen Entscheidungen leistungsrechtlich gebunden.[1] Sie ist für Entscheidungen zur Beurteilung der Versicherungspflicht/-freiheit von Beschäftigungen nicht zuständig. Dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV(GR v. 13.4.2010).

[1] § 336 SGB III.

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