Begriff

Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Es sichert Arbeitnehmer, die zuvor mindestens 12 Monate der Versichertengemeinschaft angehört haben. Der Entgeltersatz bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung beträgt 60 % bzw. 67 % des letzten Nettoentgelts.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Leistung Arbeitslosengeld ist in den §§ 136 ff. SGB III geregelt. Sofern der Anspruch auf Arbeitslosengeld auch auf Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten im EU-Ausland beruht, sind die Regelungen des europäischen Rechts zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und der VO (EU) 987/2009 zu beachten.

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