Überblick

Dieser Beitrag beschreibt die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Umlagebeiträge U1 (bei Krankheit) und U2 (bei Mutterschaft). Dargestellt werden hierbei die zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte in unterschiedlichen Beschäftigungsarten. Es wird auf umlagepflichtige Arbeitsentgelte bei schwerbehinderten Menschen, Beamten, Bezug von Kurzarbeitergeld oder kurzfristigen Beschäftigungen eingegangen. Ausführungen zu ehrenamtlich Tätigen, Personen in Altersteilzeit und im Übergangsbereich werden ebenfalls berücksichtigt. Sonderformen bei Mehrfachbeschäftigten bzw. Beschäftigungsverboten werden erläutert. Insbesondere die Ermittlung der erstattungsfähigen Aufwendungen bei Beschäftigungsverboten ist mit Praxisbeispielen hinterlegt. Auf das maschinelle Datenaustauschverfahren wird hingewiesen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Regelungen zu den Umlagesätzen sind in § 7 AAG enthalten. Die Höhe der Umlagesätze wird in der Satzung der Ausgleichskasse (Krankenkasse) festgelegt. Für die Festsetzung der Umlagesätze gilt § 21 SGB IV entsprechend. Die Vorschrift des § 10 AAG schreibt als Generalklausel für das Aufwendungsausgleichsgesetz die Anwendung der für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Normen – nach der Gesetzesbegründung insbesondere die Vorschriften des Dritten Abschnitts des SGB IV – insoweit vor, als im Aufwendungsausgleichsgesetz nichts anderes bestimmt ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge