Bereits zum 1.1.2003 sind die Vorschriften zur Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert worden: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde erheblich angehoben und eine zweite, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zur Besitzstandswahrung für privat Krankenversicherte eingeführt.

 
Wichtig

Maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze muss geprüft werden

Ob die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze angewendet wird, musste der Arbeitgeber nicht nur bei zum Jahreswechsel 2003/2004 bestehenden Beschäftigungen beachten. Auch bei allen aktuellen Neueinstellungen ist zu prüfen, ob die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze angewendet werden muss.

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