Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.1 AIDS und HIV-Infektion

Rz. 545 Eine AIDS-Erkrankung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung wegen langandauernder Erkrankung oder häufiger Kurzerkrankung eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen. Abzugrenzen hiervon ist der Fall einer HIV-Infektion, die dem Ausbruch der AIDS-Erkrankung vorangeht und zum Teil über viele Jahre zu keiner gesundheitlichen Beeintr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.5.3 Präventionsverfahren/betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 305 Weitere Konkretisierungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stellen die Regelungen des § 167 Abs. 1 SGB IX (Präventionsverfahren) und des § 167 Abs. 2 SGB IX dar (betriebliches Eingliederungsmanagement). Durch das "betriebliche Eingliederungsmanagement" (bEM; vgl. Rz. 587 ff.)[1] sollen mildere Mittel zur Kündigung identifiziert werden.[2] Das Erfordernis eines bEM ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.2.1 Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG

Rz. 950 Der Rückgriff auf § 1 Abs. 5 KSchG setzt zunächst eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Welcher Fall einer Betriebsänderung vorliegt, spielt dabei keine Rolle; ein und dieselbe Maßnahme des Unternehmers kann durchaus mehrere Tatbestände des § 111 BetrVG erfüllen.[1] Rz. 951 Insofern ist zu berücksichtigen, dass eine Betriebseinschränkung i. S. d. § 111 S...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.2 Alkohol- und Drogenabhängigkeit

Rz. 547 Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, so wird die Wirksamkeit der Kündigung anhand der Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung geprüft.[1] Denn Alkoholabhängigkeit ist eine Krankheit im medizinischen Sinne. Sie liegt vor, wenn der gewohnheitsmäßige, übermäßige Alkoholgenuss trotz besserer Einsicht nicht aufgegeb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.5 Entlassung

Rz. 75 Früher trennte das BAG scharf zwischen den Begriffen "Kündigung" (= rechtliche Beendigung) und "Entlassung" (= tatsächliche Beendigung), was vor allem im Rahmen von Massenentlassungen nach § 17 KSchG von Bedeutung war.[1] Mittlerweile versteht das BAG jedoch unter dem Begriff "Entlassung" die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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GmbH: Gesellschaftsvertrag ... / 1 Anlässe für Satzungsänderungen

Die häufigsten Anlässe für Satzungsänderungen sind: Aufnahme neuer Gesellschafter: Werden neue Gesellschafter aufgenommen, werden diese häufig darauf bestehen, dass die Satzung entsprechend ihren Wünschen angepasst wird oder aber umgekehrt möchten die bisherigen Gesellschafter noch Regelungen in die Satzung verankern, bevor neue Gesellschafter aufgenommen werden. Nachfolgerege...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.3 Anwendungsbereich

Rz. 187 Die Norm setzt eine Umwandlung mit steuerlicher Rückwirkung voraus ("infolge der Anwendung der Absätze 1 und 2"). Der Anwendungsbereich erstreckt sich folglich auf die – unter § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG fallenden – Verschmelzungen und Spaltungen von Körperschaften nach den §§ 3 – 19 UmwStG. Ferner findet § 2 Abs. 5 UmwStG aufgrund entsprechender Verweise in § 9 S. 3 Umw...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Berechnung der Fristen

Rz. 7 Für die Berechnung der Dauer der Elternzeit gelten die §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB.[1] Wird die Elternzeit von einem Berechtigten in vollem Umfang in Anspruch genommen, so endet die Elternzeit nach § 15 Abs. 2 BEEG i. d. R. an dem Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Praxis-Beispiel Ende der Elternzeit Das Kind wurde am 9.5.2022 geboren und vollendet so mit Ablauf des...mehr

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Faktisches Arbeitsverhältnis / 1 Grundsätze

Beim faktischen Arbeitsverhältnis[1] fehlt es an der wirksamen Vertragsgrundlage, da diese von Anfang an nichtig ist, z. B. durch Rechtsverstoß[2] oder rückwirkend durch Anfechtung.[3] Die im Fall unwirksamer Verträge nach allgemeinem Zivilrecht gemäß § 142 Abs. 1 BGB an sich geltende Rechtsfolge, die Rückabwicklung der ausgetauschten Leistungen (sog. "ex-tunc"-Wirkung), bereit...mehr

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Faktisches Arbeitsverhältnis / 2.3 Weitere Anwendungsfälle

Widerspruch bei Betriebsübergang Bei Ausübung des Widerspruchsrechts nach einem erfolgten Betriebsübergang [1] entsteht rückwirkend kein Arbeitsverhältnis zum Betriebserwerber, weil der Widerspruch auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkt.[2] Der Arbeitnehmer hat bei tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung dennoch einen Vergütungsanspruch gegen den Betriebserwerber.[3...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 132 § 2 Abs. 4 UmwStG soll sichern, dass die Umwandlung nicht zur Nutzung eines Verlusts, Zinsvortrags oder EBITDA-Vortrags (obwohl für diesen § 8c KStG nicht gilt) führt, die ohne Umwandlung nicht möglich gewesen wäre (keine "Statusverbesserung").[1] Das Gesetz nennt den Verlustausgleich, die Verlustverrechnung, die Nutzung eines Zinsvortrags und die Nutzung des EBITDA-...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Befristung mit und ohne Sachgrund

Rz. 10 Beabsichtigt der Arbeitgeber den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, so benötigt er hierfür grds. immer einen Sachgrund. Ausnahmsweise kann eine Befristung ohne Sachgrund erfolgen, bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 TzBfG; bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 4 Jahren in den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unter...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.4.2 Vorrang der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Vorrang hat nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die arbeitsrechtliche Zuordnung. Die zeitliche Abgrenzung ist als subsidiäre Alternative festgelegt, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitgeber keine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Festlegung auf eine Tätigkeitsstätte getroffen hat oder diese nicht eindeutig ist. Steuerrecht folgt Arbeitsrecht Bei der arbeitsre...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 6b-Rücklage

Ausübung von Wahlrechten: Durch die Übersendung einer Handelsbilanz ohne Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 S. 1 EStDV an das Finanzamt kann der Steuerpflichtige sein Wahlrecht zur Fortführung, Übertragung oder gewinnwirksamen Auflösung einer § 6b-Rücklage nicht wirksam ausüben. Reichweite der Gesamtrechtsnachfolge: Wird eine Kapitalgesellschaft, die ein bebautes Grundstüc...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung von Anlagevermögen durch begünstigte Einrichtung

Der Ertrag aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im gewerbesteuerbefreiten Betrieb einer Einrichtung i.S.d. § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG unmittelbar zur Ausübung der begünstigten Tätigkeit eingesetzt wurden, unterfällt der Gewerbesteuerbefreiung. Die Steuerbefreiungsnorm begründet keine persönliche Steuerbefreiung, durch die der Träger der begünsti...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Vermietungseinkünfte bei Blockheizkraftwerk im Mietshaus

Der Einbau eines Blockheizkraftwerks in einem Mietshaus führt nicht nur hinsichtlich der Wärmeerzeugung, sondern auch hinsichtlich der Stromerzeugung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und nicht zu gewerblichen Einkünften. Würde ein Gewerbebetrieb vorliegen, wäre dort das Blockheizkraftwerk – wegen der Unteilbarkeit beweglicher Wirtschaftsgüter – nicht (teilweise) zu ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerliche Behandlung der Wahlleistung "Unterkunft" eines Krankenhauses

Erträge eines Krankenhauses, das die Voraussetzungen des § 67 AO (Zweckbetrieb) erfüllt, aus der Inanspruchnahme der Wahlleistung "Unterkunft" durch dessen Patienten sind nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Wahlleistungen nach Art und Umfang den in der Anlage 2 der "Gemeinsamen Empfehlung gem. § 22 Abs. 1 Bundespflegesatzverordnung/§ 17 A...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 35 Erfolg des Widerspruchs Erfolgreich ist der Widerspruch, auf den hin der Verwaltungsakt völlig oder teilweise aufgehoben wird. Dabei kommt es im Ergebnis einzig auf das Stattgeben an.[26] Der Erfolg kann also auch durch ein äußeres Ereignis herbeigeführt werden. Damit hat der Widerspruch beispielsweise Erfolg, wenn die Voraussetzungen für den streitigen Anspruch während ...mehr

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§ 1 Einführung / B. Sozialgerichtsbarkeit in Zahlen

Rz. 12 Die nachfolgend angeführten Angaben für die Sozialgerichtsbarkeit wurden vom Statistischen Bundesamt[2] ermittelt und beziehen sich auf das ganze Bundesgebiet. Rz. 13 Verfahrensdauer Sozialgerichte – Statistik Durchschnittliche Verfahrensdauer für Klage- und einstweilige Rechtsschutzverfahren vor den Sozialgerichten:mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / II. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 8 Ein Bescheid Ein einzelnes behördliches Widerspruchsverfahren ist zweifellos eine eigene Angelegenheit. Ein einheitlicher Auftrag, ein gemeinsamer Rahmen der Geltendmachung und ein innerer Zusammenhang sind gegeben. Mehrere Bescheide – Bedarfsgemeinschaft Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn mehrere Verwaltungsakte ergehen und gegen diese jeweils gesondert Widers...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / IV. Entscheidung und Rechtsbehelf

Rz. 78 Entscheidung Sofern dem Vergütungsfestsetzungsantrag teilweise oder vollumfänglich nicht stattgegeben, er also zurückgewiesen wird, ist der zu begründende Vergütungsfestsetzungsbeschluss dem Antragsteller mitzuteilen. Sofern dem Antrag vollumfänglich stattgegeben wurde, ist eine Mitteilung regelmäßig nicht notwendig; der beigeordnete Rechtsanwalt sieht spätestens durch...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / E. Prozesskostenhilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 18 Umfang bei Prozesskostenhilfe Sehr umstritten ist der Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei mehreren Auftraggebern. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn nur einer von mehreren Auftraggebern prozesskostenhilfeberechtigt ist. Fraglich ist dann der Umfang der Bewilligung für den Berechtigten. Rz. 19 Ansicht 1 – Nur Mehrvertretungszuschlag: Nach einer Ansich...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / D. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 23 Ausgangslage Sofern die Behörde in den Fällen des § 131 SGG der ihr im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu 1.000,00 EUR durch Beschluss androhen und festsetzen (vgl. § 201 SGG). Es handelt sich hierbei um eine Vollstreckung nicht vertretbarer Handlungen entsprechend...mehr

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§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 51 Jeweiliger Antragsteller Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls. Sie ist nicht nur bei schwierigen und umfangreichen Sachverhalten zu bejahen. Maßgeblich sind die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Antragstellers. Die Beurteilung hat nicht aus der Sicht einer rechtskundigen Partei zu erfo...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Keine Erstattung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren

Rz. 34 Verwaltungsverfahren – Erstattung Die für das Antragsverfahren vor der Verwaltungsbehörde fällige Gebühr nach Nr. 2302 VV RVG trägt der Kläger grundsätzlich selbst. Diese Kosten sind nicht nach § 63 SGB X erstattungsfähig. Die Solidargemeinschaft soll nicht mit den Kosten des reinen Antragsverfahrens belastet werden. Daher scheidet eine Erstattungsfähigkeit der Verwalt...mehr

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§ 12 Beschwerde / II. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 8 Beschwerde gegen die Kostenentscheidung Nach Gebührenziffer Nr. 3501 VV RVG fällt für ein Beschwerdeverfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG eine eigene Gebühr (von 26,00 bis 275,00 EUR) an, sofern Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts eingelegt wird, nach welcher Kosten zu tragen wären. Da das RVG für das Beschwerdeverfahren eine eigene Gebühr vorsieht, ist für...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / V. Notwendigkeit sonstiger Auslagen

Rz. 21 Auslagen des Widerspruchsführers Zu den notwendigen Kosten gehören auch die Auslagen des Widerspruchsführers für beispielsweise Fotokopien, Porto, Telefonate, Telefaxe sowie Fahrtkosten zur Besprechung mit dem Bevollmächtigten. Rz. 22 Privatgutachten Die Kosten für ein Privatgutachten, das im Widerspruchsverfahren eingeholt wird, sind regelmäßig nicht erstattungsfähig. §...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Kosten des Verwaltungsverfahrens

Rz. 30 Die Kosten des Verwaltungsverfahrens sind nicht nach § 193 SGG erstattungsfähig, da diese nicht auf den Rechtsstreit bezogen sind. Insoweit sind die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts maßgebend. Nach den Regelungen des § 63 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 SGB X sind durch den Beklagten lediglich die Kosten des Vorverfahrens zu erstatten. Entstehen dem Betroffenen scho...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Verjährung

Rz. 24 Einrede der Verjährung Der Kostenerstattungsanspruch gegen die Behörde unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. Das BSG[20] hat diese Streitfrage nunmehr geklärt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kostengrundentscheidung getroffen wurde. Sie beträgt vier Jahre. Damit tritt die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 Abs. 1 RVG e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TV-L

Die allgemeine tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TV-L ist für die Beschäftigten von 9 West-Ländern unterschiedlich geregelt. Nach Auffassung der Tarifvertragsparteien lauten die Ergebnisse der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-L in Verbindung mit dem Anhang zu § 6 TV-L durchzuführenden Arbeitszeitberechnungen wie folgt:mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Kosten des Mahnverfahrens

Rz. 33 Auch zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 193 SGG zählen die Gerichtskosten eines vorausgegangenen Mahnverfahrens vor den zentralen Mahngerichten,[4] welches ein Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach § 182a SGG aufgrund von Beitragsansprüchen betrieben hat. Nach § 182a SGG hat nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Antrag auf Durchführung des streiti...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Grundlage der Kostenentscheidung ist nicht nur der Erfolg

Rz. 49 Berücksichtigung aller Umstände Die Behörde bzw. das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Es darf also nicht nur auf das Ergebnis des Rechtsstreits abgestellt werden. Auch dem obsiegenden Beteiligten können nach dem Veranlassungsprinzip die Kosten auferlegt werden. Hierbei kann der Anlass für die Klageerhebung/Widerspruchseinlegung berücksichtigt...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / H. Beispiele für Mitwirkung

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / b) Gesamtvergleich

Rz. 54 Bei einem "Gesamtvergleich" handelt es sich um eine einheitliche Einigung, in welcher mehrere in anderen Streitverfahren anhängige Gegenstände miterledigt werden. Ob aus Gründen der Übersichtlichkeit oder der Arbeitserleichterung nur eine Vergleichsniederschrift in einem Verfahren gefertigt wird, kann dahingestellt bleiben. Denn der Abschluss eines einzigen einheitlich...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Einzelfälle – Sozialrecht

Rz. 32 Rationalisierungseffekt/Synergieeffekt Wird ein Anwalt in einer Reihe gleicher oder ähnlicher Fälle tätig, so ist der damit einhergehende Rationalisierungseffekt bei der Bemessung der Gebühren zu berücksichtigen. Allerdings kann dabei nicht ohne Weiteres für ein gleichgelagertes Widerspruchsverfahren lediglich die Mindestgebühr festgelegt werden. Dieser arbeitserleichte...mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / A. Allgemeines

Rz. 1 Zeitlicher Rahmen § 15 Abs. 1 RVG bestimmt den zeitlichen Rahmen der Angelegenheit. Die Angelegenheit beginnt mit der Annahme des Auftrags und endet mit der Erledigung. Nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG liegt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren nach Erledigung des Auftrags immer eine neue Angelegenheit mit der Folge vor, dass ein Gebührenanspruch neu entsteht. Rz. 2 Inhaltlicher...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / F. Kostenquotelung

Rz. 85 Kostenquotelung Der Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X lässt jede Kostenquote zu. Eine analoge Anwendung des § 155 Abs. 1 S. 2 VwGO oder einer ähnlichen prozessualen Kostenvorschrift kommt nicht in Betracht.[69] Rz. 86 Kostenquote bei Teilerfolg Die Kostenfestsetzung ist unproblematisch, soweit der Antragsteller vollständig obsiegt hat und die Behörde die Notwendigkeit ...mehr

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§ 4 Begriff der Angelegenheit / III. Einzelfälle

Rz. 16 Akteneinsicht und Hauptsache Bei Klage auf Gewährung von Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren und Anfechtungsklage in der Hauptsache handelt es sich nicht um eine Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG.[20] Rz. 17 Widerspruch und Antrag auf Rücknahme (§ 44 SGB X) Grundsätzlich kann bei Anrechnung von Einkommen auf die Ansprüche der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf L...mehr

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§ 14 Untätigkeitsklage / B. Verfahrensgebühr

Rz. 4 Auch bei einer Untätigkeitsklage findet grundsätzlich der Gebührenrahmen der Nr. 3102 VV RVG mit 65,00 bis 719,00 EUR Anwendung. Rz. 5 Bemessungskriterien Auch hier ist die billige Gebühr anhand der Bemessungskriterien des § 14 RVG zu bestimmen. Das RVG sieht eine Pauschalierung von Gebühren nicht vor. Das gesetzlich vorgesehene Instrument des § 14 RVG orientiert sich am ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / VI. Pauschale Erhöhung der billigen Gebühr

Rz. 131 Toleranzrahmen Häufig findet man in der Abrechnungspraxis einen pauschalen Aufschlag i.H.v. bis zu 20 % auf die billige bzw. die Mittelgebühr mit der Begründung, der Aufschlag liege noch im anwaltlichen Bemessungsspielraum bzw. innerhalb des Toleranzrahmens und sei daher (noch) nicht unbillig. Auch wird teilweise eine selbstständige Gebührenposition "20 %Toleranzrahmen...mehr