Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 15 Abdingbarkeit der Vorschrift – § 536 Abs. 4

Rz. 77 Wie schon bisher in § 537 Abs. 3 a. F. bleibt es über § 536 Abs. 4 bei der Regelung, dass bei einem Mietverhältnis über Wohnraum eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist. Im Übrigen wird auf die Kommentierung zu § 536d Bezug genommen. Soweit es Geschäftsraummietverträge angeht, wird allgemein die Auffassung vertreten, dass von Abs. 4 abweic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Problem Fogging

Rz. 52 Hinweis Fogging Unter Fogging versteht man eine plötzlich auftretende (schmierige) schwarze Färbung auf Tapeten, Fußböden, Einrichtungsgegenständen, die teilweise auf verwendete Dekorationsprodukte zurückgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist zur Darlegungs- und Beweislast zwischen Schadenersatzansprüchen und Herstellungsansprüchen zu unterscheiden. Nach BGH, Beschlus...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.2 Elektrosmog

Rz. 9 Der Vermieter ist nur dann verpflichtet, Abwehrmaßnahmen gegen Elektrosmog zu ergreifen, wenn durch die festgestellte Belastung die Grenzwerte der aktuell geltenden DIN-Normen überschritten werden (BVerfG ZMR 1997,218; BGH, Urteil v. 15.3.2006,VIII ZR 74/05, WuM 2006, 304 (Ls.) OLG Hamm WuM 1997, 182). Hinweis Mobilfunkantennen Der Mieter kann von dem Vermieter keine Maß...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungsnummer / 2.1 Bereichsnummer der Deutschen Rentenversicherung

Die Bereichsnummer entspricht der Ordnungsnummer des Trägers der Rentenversicherung, dem die Versicherungsnummer durch die Datenstelle der Rentenversicherungsträger zugeordnet worden ist. Seit dem 1.1.2008 gelten folgende Bereichsnummern: Bereichsnummern der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vergabe einer Versicherungsnummermehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.4 Mietvertragsabschluss trotz Mieterkenntnis

Rz. 44 Haben die Parteien in Kenntnis einer fehlenden bzw. noch einzuholenden behördlichen Genehmigung den Mietvertrag abgeschlossen und "in Gang gesetzt", kann sich der Mieter insoweit nicht auf eine Gebrauchsbeeinträchtigung berufen. In einem solchen Fall wird erst dann von einem Mangel auszugehen sein, wenn die zuständige Behörde die notwendige Erlaubnis – endgültig – ver...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die fristlose Kündigung ist sowohl bei einem Mietverhältnis als auch bei einem Pachtverhältnis zulässig, nicht dagegen bei einem Leihverhältnis (BGH, Urteil v. 9.10.1991, XII ZR 122/90, NJW 1992, 496). Die Kündigung ist sowohl bei der Vermietung von beweglichen als auch von unbeweglichen Sachen, bei Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen zulässig. Das Kündigungsrecht a...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Beweislast

Rz. 29 Die Beweislast für alle Voraussetzungen der Kündigung trifft grundsätzlich den Kündigenden (BGH, Urteil v. 13.4.2016, VIII ZR 39/15, WuM 2016, 365; Urteil v. 25.1.2006, VIII ZR 223/04, NJW 2006, 1061). Fraglich ist, ob der Mieter sich im Falle seiner Pflichtverletzung in Anlehnung an § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB entlasten muss (so LG Berlin, Urteil v. 16.6.2016, 67 S 125/1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 17 Das Kündigungsrecht besteht für alle Arten von Miet- und Pachtverhältnissen (§ 581 Abs. 2, § 594e Abs. 1), gleichgültig ob sie auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sind. Daher kann auch ein befristetes Mietverhältnis vom Mieter wegen nicht rechtzeitiger oder deren Entzugs fristlos gekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 27.4.1999, 64 S 440/98).mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Fortdauer des Leistungsverweigerungsrechtes

Rz. 65 Das Zurückbehaltungsrecht gilt selbst noch nach Auszug des Mieters, wenn er für einen späteren Zeitraum gekündigt hat. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Mietvertrag fristlos gekündigt und die Mietsache geräumt hat (BGH, VIII ZR 310/80, WuM 1982, 296). Denn die Einrede aus § 320 BGB hat nur verzögerlichen Charakter und dient dazu, den anderen Teil zur Erfüllung des ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.4 Gegenstand des Leistungsverweigerungsrechts

Rz. 67 Das Zurückbehaltungsrecht darf grds. nur für künftige Mietzahlungen geltend gemacht werden (OLG Düsseldorf, ZMR 1988, 304; LG Berlin, GE 2012, 898). Ist der Mieter hinsichtlich einzelner Forderungen des Vermieters in Verzug geraten, kann er wegen einer erst später fällig gewordenen Gegenleistung ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn er Handlungen vornimmt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.5.12 Warmwasser

Rz. 30b Bei Ausfall von Warmwasser ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt (AG Essen Urteil v. 20.7.2023,136 C 95/23, BeckRS 2023, 18339). Weist die Temperatur des Warmwassers nach ca. 15 Sekunden noch keine 40 °C bis 43 °C und nach ca. 30 Sekunden keine 55 °C auf (DIN 1988-200) kann ein Mietmangel vorliegen (AG Brandenburg, Urteil v. 13.02.2023 – 31 C 210/21, WuM 2023, 1...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 63 § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist an sich dispositiv, sodass er vertraglich sowohl erweitert als auch eingeschränkt werden kann. Für Wohnraummietverträge ist jedoch § 569 Abs. 5 zu berücksichtigen, sodass insoweit eine vertragliche Erweiterung des Kündigungsrechts nicht zulässig ist (LG Hannover, Urteil v. 15.12.1983, 3 S 277/83, MDR 1984, 670). Die gesetzlich vorgeschrie...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2.11 Ungeziefer

Rz. 17a Eine vom Mieter nicht verursachte Ungezieferplage in der Wohnung führt zur Minderung (AG Trier, Urteil v. 11.9.2008, 8 C 53/08, WuM 2008, 665). Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenbekleidung kann eine Mietminderung von 30 % rechtfertigen (OLG Karlsruhe, Urteil v. 21.06.2022, 9 U 112/19, ZMR 2022, 795). Ist die Tauglichkeit einer Mietwohnung zum vertragsgemäße...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.2.1 Konzession

Rz. 40 Ein Mietmangel liegt darin, dass aufgrund des Zustandes der Räume die erforderliche Konzession für ein dem Mietzweck entsprechenden Gewerbe nicht erlangt werden kann (BGH NJW-RR 1993, 519; KG, Urteil v. 16.3.2023, 8 U 76/21, a. a. O.; OLG Naumburg, Urteil v. 3.8. 1999, 11 U 25/99, NZM 2001, 100; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1424) oder auf dem vermieteten Grundstück nic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung wegen Verzuges mit der Kaution

Rz. 15a Durch das Mietrechtsänderungsgesetz ist erstmals eine fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Verzuges mit der Kaution eingeführt worden. Bisher war umstritten, ob eine solche Kündigung gerechtfertigt war. Für Gewerberaum hat die Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 21.3.2007, XII ZR 36/05, NZM 2007, 400; OLG Nürnberg, Urteil v. 10.2.2010, 12 U 1306/09, ZMR 201...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 28 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum sind zulasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unzulässig (§ 569 Abs. 5). Bei Mietverhältnissen über Geschäftsraum sind abweichende Vereinbarungen zulässig (BGH, NJW-RR 1987, 903). Abweichende Vereinbarungen in Formularverträgen über Gewerberaum können gemäß § 9 AGBG – seit 1.1.2002; §§ 307, 310 – unwirksam sein (BGH, NJW 1987...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.3 Kündigungserklärung

Rz. 2a Das Wort "Kündigung" muss in der Kündigungserklärung nicht ausdrücklich enthalten sein; es reicht aus, dass der Wille zur einseitigen Vertragsbeendigung hinreichend klar zum Ausdruck kommt. Ein Mietverhältnis, an dem auf Vermieter- oder Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, kann wirksam nur von und gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (LG Berlin, U...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Erfolglosigkeit der Fristsetzung oder Abmahnung

Rz. 131 Weitere Voraussetzung für die fristlose Kündigung ist, dass der Vertragsgegner ungeachtet der Abmahnung des Vertragspartners das vertragswidrige Verhalten fortsetzt. Eine Wiederholungsgefahr über die Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens hinaus ist ebenso wenig erforderlich wie ein Verschulden des Vertragsgegners. Hat der Vertragsgegner dagegen vor Zugang der K...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1.6 Ausschluss der Kündigung bei Kenntnis, grob fahrlässiger Unkenntnis oder vorbehaltloser Annahme der Mietsache in Kenntnis des Mangels

Rz. 31 Die Kündigung ist einmal ausgeschlossen, wenn der Mieter bei Abschluss des Vertrags den Mangel positiv kannte oder ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die Kündigung ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis des anfänglichen Mangels, der zu einer vollständigen oder teilweisen Entziehung des Gebrauchs der Mietsache gefüh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.8 Mietanpassungen

Rz. 48 Grundsätzlich kommt aber bei Nutzungseinschränkungen infolge von Covid-19 ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 in Betracht (BGH, Urteil v. 23.11.2022, XII ZR 96/21, NZM 2023 71 BGH, Urteil v. 13.7.2022, XII ZR 75/21, a. a. O.; BGH, Urteil v. 16.2.2022, XII ZR 17/21, a. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Anderweitige wirtschaftliche Verwertung

Rz. 72 In der Praxis kommen vornehmlich 3 Fallgruppen für die wirtschaftliche Verwertung in Betracht: Verkauf (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss v. 4.6.1998, 1 BvR 1575/94, NZM 1998, 618; BVerfG, Beschluss v. 20.9.1991, 1 BvR 539/91, ZMR 1992, 17), Sanierung und Modernisierung (BGH, Urteil v. 15.4.2015, VIII ZR 281/13, WuM 2015, 416), Abriss mit dem Ziel eines Neubaus (BGH, Urt...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.7 Abdingbarkeit

Rz. 106 Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist grundsätzlich nur unter den in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 genannten Voraussetzungen zulässig. Bei Mietverhältnissen über Wohnraum sind zulasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unzulässig (§ 569 Abs. 5). Zugunsten des Mieters von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 abweichende Vereinbarung...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.3 Kündigungsmoratorium

Rz. 87a Gemäß Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB kann der Vermieter ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 156 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf. Bieg et al. (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., München. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Busse von Colbe et al. (2010), Konzernabschlüsse, 9. Aufl., Wiesbaden. Claus...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg †, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobia...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.10 Mitbestimmung

Nach § 78 Abs. 1 Nr. 15 BPersVG hat der Personalrat bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten mitzubestimmen. Dieses Recht besteht allerdings nur auf Antrag des Beschäftigten (§ 78 Abs. 2 Halbs. 1 BPersVG). Damit soll dessen Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Der Beschäftgigte ist von der beabsichtigten Maßnahme (nämlich der Geltendmachung von...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 1083 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. DRSC (2025), Behandlung von Umlagen/Erstattungen nach § 3 Abs. 6 MinStG im handelsrechtlichen (Teil-)Konzernabschluss, URL: https://tinyurl.com/599m6dkp (Stand: 24.09.2025). Geurts/Schubert (2014), KAGB kompakt, Köln. Happe (1996), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Swapverei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Verzug des Vermieters (§ 536a Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 27 Nach § 536a Abs. 2 kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Aufwendungsersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist– § 536a Abs. 2 Nr. 1. Verzug tritt allerdings dann nicht ein, wenn der Mieter in Annahmeverzug ist. Das setzt voraus, dass der Vermieter dem Mieter die Mangelbeseitigung anbietet. Will er dazu den Mangel zuvor...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Verzugshaftung

Rz. 15 Die Verzugshaftung setzt einen fälligen Mängelbeseitigungsanspruch (§ 535) voraus, den der Vermieter trotz Mahnung schuldhaft nicht erfüllt hat (§ 286). Hinweis Mangelbeseitigung Ein Mangel, mit dessen Beseitigung der Vermieter in Verzug gekommen ist, ist anzunehmen, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache von dem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.3 Nachträglicher Mangel

Rz. 11 Für Mängel, die nach Vertragsschluss auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft, d. h. bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Das Verschulden muss sich auf die Verursachung – oder auch mangelhafte Beseitigung (OLG Hamm NZM 1999,804) – des Mangels erstrecken. Der Vermieter haftet auch dann, wenn er sich noch nicht im Verzug befindet. De...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Anfänglicher Mangel

Rz. 4 Der Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags entscheidet darüber, ob § 536a Abs. 1 1. oder 2. Alt. zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist der Mietvertrag, der rechtlich das Mietverhältnis begründen soll. Dazu reicht grundsätzlich auch ein formloser Vertrag, selbst wenn später noch ein förmlicher, schriftlicher Mietvertrag geschlossen wird. Anders mag der Fall zu beurtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Umfang des Schadensersatzanspruch

Rz. 21 Der Schadensersatzanspruch des Mieters beschränkt sich nicht auf den Schaden, der daraus entsteht, dass der Mieter die Mietsache nicht in ihrem vollen Wert genießen kann. Der Mieter hat vielmehr einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in vollem Umfang nachgekommen wäre. Der Anspruch umfasst zunächs...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Ersatzberechtigte

Rz. 20 Neben dem Mieter sind auch diejenigen Personen schadensersatzberechtigt, die in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen sind (OLG Rostock, Beschluss v. 14.12.2006,3 W 52/06, NJW-RR 2007, 1092-1093). Das sind nicht nur die Familienmitglieder, – auch aus der Unterschrift der Ehefrau/des Ehemannes unter derjenigen des Mieters im Mietvertrag kann sich dessen Einbez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang / 5 Kündigungsschutz

Ein eigenständiges Kündigungsverbot sieht § 613a Abs. 4 BGB vor. Danach ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Betriebsübergangs unzulässig. Die Vorschrift findet nicht nur auf die Kündigung Anwendung, sondern erfasst auch sonstige Beendigungstatbestände, die wegen des Betriebsübergangs erfolgen. Angesprochen ist damit der Aufhebungsvertrag und die Eigenkündigu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Verschuldenshaftung

Rz. 9 Die Verschuldenshaftung umfasst vorsätzliches und fahrlässiges Handeln, auch von Erfüllungsgehilfen – §§ 276, 278. In diesem Zusammenhang trifft den Vermieter eine Überprüfungspflicht. Diese ist individuell je nach Mietsache bzw. Teil der Mietsache einzugrenzen und kann z. B. bei bestimmten elektrischen Installationen dazu führen, dass sie regelmäßig im Rahmen der aner...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 1 Grundlagen

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.5 Ausschluss des Schadensersatzanspruchs

Rz. 26 Hinweis Haftungsausschluss möglich Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses (anders als beim Minderungsrecht (vgl. § 536 Abs. 4) zulässig. Achtung Unwirksame Formularklausel Allerdings sind die gesetzlichen Schranken für die Wirksamkeit von Formularklauseln zu beachten. Gemäß § 309 Nr. 7 ist es nur zulässig, die verschuldensunabhängige Haftung des Ve...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 566 übernimmt unter der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung "Kauf bricht nicht Miete" mit geringfügigen sprachlichen Änderungen § 571 a. F. Aufgrund der Stellung im zweiten Abschnitt (Mietverhältnisse über Wohnraum) bezieht sich die Vorschrift demgemäß nur auf Wohnraum. Die Anwendung auf Mietverhältnisse über andere Räume als Wohnräume und Grundstücke ergibt sich du...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besichtigungs- und Betretun... / 3 Klauselbeispiele

Ein Besichtigungsrecht für den Fall eines beabsichtigten Verkaufs muss zeitlich beschränkt werden. Kann das Besichtigungsrecht nach der Klausel täglich und an beliebig vielen Tagen im Monat ausgeübt werden, liegt ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor.[1] Eine Formularklausel verstößt gegen § 307 Abs. 2 BGB und ist unwirksam, wonach dem Vermieter das Recht eingeräumt wird, di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besichtigungs- und Betretun... / 2.2 Besichtigungsrecht

Im Unterschied zum Betretungsrecht umfasst das Besichtigungsrecht in räumlicher Hinsicht die gesamte Wohnung. Eine spezielle gesetzliche Regelung über das Recht zur Besichtigung einer Wohnung besteht nicht. Was muss der Mieter duldenmehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Veräußerung

Rz. 4 Veräußerung i. S. d. § 566 setzt den dinglichen Vorgang des Eigentumsübergangs voraus. Nach § 873 ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Die Einigung i. S. d. § 873 ist nicht die Einigung innerhalb des Ve...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Zeitpunkt der Schadensbemessung

Rz. 24 Zwar ist grundsätzlich zur Berechnung eines Schadens vom Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vor Gericht auszugehen. Nach allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts bemisst sich der Schadensersatz in Geld nach den Wert- und Preisverhältnissen im Zeitpunkt der Erfüllung, verfahrensrechtlich demnach nach den Verhältnissen zur Zeit der letzten mündlich...mehr