Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Haftung des Verwalters / 6.2 Bedenkenhinweise in der Wohnungseigentümerversammlung

Nicht selten werden Verwalter von Wohnungseigentümern aufgefordert, auch rechtswidrige Beschlüsse zu verkünden. Um ihre Wiederbestellung nicht als "Querkopf" zu gefährden, kommen sie entsprechenden Ansinnen auch nach. Verkündet der Verwalter rechtswidrige Beschlüsse, geht er zwar seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 nicht mehr das Risiko einer Verfahrenskostenbelastung ...mehr

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Haftung des Verwalters / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnung Die Abmahnungsbefugnis gegenüber dem Verwalter steht nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Bei dilatorischem Verhalten des Verwalters können allenfalls dem Verband – als Vertragspartner des Verwalters – Ersatzansprüche zustehen.[1] Anspruchsverzicht Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüch...mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 1.1 Natürliche Person

Zunächst und grundsätzlich kann zum Verwalter jede natürliche und geschäftsfähige (Privat-)Person bestellt werden. Das Wohnungseigentumsgesetz enthält zur Person des Verwalters keinerlei Bestimmungen. Dem Gesetz ist lediglich zu entnehmen, dass es nur einen Verwalter geben kann. Da das WEG keinerlei Bestimmungen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Person des Verwalters e...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.5 Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution

Für den Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Mietkaution gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Kautionsvereinbarung getroffen wurde.[1]mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 2.2 Abweichung vom Gesamtverbrauch

Wird der Wasserverbrauch der Mieter durch Zwischenzähler erfasst, ist der beim Hauptzähler gemessene Verbrauch i. d. R. höher als die Summe der bei den Wohnungswasserzählern gemessenen Verbrauchswerte. Diese Abweichung beruht zum Teil auf einem vom Verhalten der Mieter unabhängigen Mehrverbrauch (Bewässerung des Gartens, Reinigung der Gemeinschaftsräume). Zum Teil ist sie ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.7 Auflösung bei Verschmelzung

Rz. 146a Bei einer Verschmelzung unter Buchwertfortführung tritt der übernehmende Rechtsträger mit Wirkung ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1 UmwStG) in die steuerliche Rechtsstellung der Überträgerin ein. Deshalb ist eine von der übertragenden Körperschaft gebildete Rücklage gem. § 6b Abs. 3 EStG von der übernehmenden Kapitalgesellschaft in der Weise fortz...mehr

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Hausrecht / Zusammenfassung

Begriff Hinsichtlich der Mietsache selbst steht das Hausrecht dem Mieter zu, und zwar auch gegenüber dem Vermieter. Bei einer Wohngemeinschaft besitzen alle Mitbewohner gleichrangig das Hausrecht, weshalb jeder Mitbewohner im Regelfall allein darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gestattet; eine Zustimmung aller ist nicht erforderlich. Die a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausrecht / 2.1 Gesetzliche Regelung und die verbotene Eigenmacht

Nach § 858 Abs. 1 BGB begeht verbotene Eigenmacht, wer den Mieter ohne dessen Willen im Besitz der Mietsache stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zwischen dem Mieter und sonstigen Dritten, sondern auch im Verhältnis zum Vermieter. Bei einer Wohngemeinschaft gelten für die Ausübung des Hausrechts folgende G...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 7.2 Kosten der Wartung

Die Kosten der Wartung des Abwassersystems, insbesondere die Kosten der regelmäßigen Abflussreinigung oder die Kosten des vorbeugenden Ausfräsens gehören nach der hier vertretenen Auffassung nicht zu den Betriebskosten.[1] Hinweis Kosten für Dichtigkeitsprüfung nicht umlegbar In einigen Bundesländern ist vorgeschrieben, dass Abwasserleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen sind...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 2.3 Sonderfragen der Zurechnung

Erfolgt eine Veräußerung eines betrieblichen Grundstücks an eine vermögensverwaltende KG, an welcher der Gewerbetreibende als Kommanditist beteiligt ist und wird das Grundstück dann in einem zweiten Schritt an den Gewerbetreibenden vermietet, ist das wirtschaftliche Eigentum nicht übergegangen.[1] Dies soll allerdings dann nicht gelten, wenn die KG gewerbliche Einkünfte erzi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausrecht / 3 Hausrecht des Vermieters

Außerhalb der Wohnung steht dem Eigentümer das Hausrecht zu.[1] Aufgrund dieses Rechts kann der Eigentümer von jedem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Der Anspruch ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.[2] Solche Duldungspflichten ergeben sich auch aus dem Mietvertrag. Deshalb kann der Vermieter sein Hausrecht nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.3 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 32 Bei der Gesamtrechtsnachfolge können die vom Rechtsvorgänger (bisheriger Gesellschafter) aufgedeckten stillen Reserven vom Rechtsnachfolger (jetziger Gesellschafter) auf Reinvestitionsgüter übertragen werden. Die Übertragung kann auch auf Reinvestitionsgüter erfolgen, die zu einem anderen Betriebsvermögen des Rechtsnachfolgers als dem übernommenen gehören. Die formwec...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.4 Ratenzahlungsvereinbarung

Schließen die Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung ab, wonach ein Mietrückstand in Raten getilgt werden soll, ist zu unterscheiden: Liegt der Vereinbarung eine streitige Forderung zugrunde, ist anzunehmen, dass durch den Vertrag eine gerichtliche Geltendmachung erspart werden sollte; in diesem Fall gilt die 30-jährige Verjährungsfrist. Ist die Forderung dagegen unstreitig u...mehr

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Verjährung (Miete) / 1.4.6 Was gilt bei Annahmeverzug des Vermieters?

Streitig ist, ob es der Erlangung des unmittelbaren Besitzes durch den Vermieter gleichsteht, wenn dieser sich im Annahmeverzug befindet, etwa indem er ein Angebot des Mieters auf Übergabe der Schlüssel zurückweist oder die Rücknahme der Schlüssel grundlos verzögert. Dies wird teilweise bejaht[1], teilweise verneint.[2] Der BGH hat die Rechtsfrage noch nicht entschieden.[3]mehr

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Fahrradabstellraum / 1 Anspruch des Mieters

Der Mieter hat allerdings keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes innerhalb eines Fahrradraumes. Hinweis Kein Anspruch auf Fahrradplatz Reicht der vorhandene Raum für die Unterbringung aller Fahrräder nicht aus, so ist der Vermieter nicht zur Schaffung weiterer Abstellmöglichkeiten verpflichtet. Anderes gilt, wenn eine ausdrückliche vertragliche Absprache besteht...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 6 Umlagemaßstab

Die Wasserkosten können sowohl nach einem verbrauchsabhängigen (nach Kopfteilen, entsprechend dem gemessenen Verbrauch) aber auch nach einem verbrauchsunabhängigen Maßstab (Verhältnis der Wohnfläche) umgelegt werden.[1] Wichtig Gesetzliche Regelung beachten Sie müssen verbrauchsabhängig abrechnen, wenn alle Wohnungen in dem Gebäude mit Wasserzählern ausgestattet sind (§ 556a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 76. Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschl Berlin (Ost) (DDR-Investitionsgesetz – DDR-IG) vom 26.06.1990 BGBl I 90, 1143

Rn. 90 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachrichtlich vorab: Das DDR-IG hat in den §§ 1 u 2 folgende Bestimmungen außerhalb des EStG eingeführt:mehr

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FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 9.1 KG Berlin, Beschl. v. 12.9.2025 – 19 WF 71/25

Das zur Abgeltung von rückständigen Unterhaltsansprüchen erlangte Vermögen ist regelmäßig nur dann und nur in dem Umfang für die Erstattung der Verfahrenskosten einzusetzen ist, als dieses Vermögen – eine rechtzeitige Zahlung unterstellt – für die Bestreitung der Verfahrenskosten heranzuziehen gewesen wäre; anderenfalls wäre der Unterhaltsberechtigte gegenüber demjenigen Ant...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 351 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen kommentiert in erster Linie die Anlage 1 des AbgrenzE[2] zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abfertigungsvorfelder der Flughäfen sind ebenso wie deren Bodenbefestigungen Betriebsvorrichtungen. Der Flugbetrieb wird hier unmittelbar durch die betrie...mehr

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AGS 04/2026, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

In der ersten Abwandlung ist zwischen denselben Parteien vor dem LG Berlin II ein weiterer Rechtsstreit anhängig. In diesem schließen sie, bevor das OLG Hamburg einen Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Hamburger Verfahren über die Berufung des Beklagten anberaumt hat, einen Vergleich. Dieser betrifft einmal die vor dem LG Berlin II geltend gemachte Klageforderung und d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Aufenthalt von Menschen (Tz. 2.4 AbgrenzE)

Rz. 149 [Autor/Stand] „Das Bauwerk muss durch normale Eingänge, z. B. Türen, betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege genügen nicht. Darüber hinaus muss das Bauwerk so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann. Transformatorenhäuschen, kleine Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen oder ähn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 75. Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25.06.1990, BGBl I 90, 518

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die in Art 11 des Gesetzes aufgeführten Änderungen des Einkommensteuergesetzes gelten in der Mehrzahl (nachfolgend kenntlich gemacht) lediglich für den Veranlagungszeitraum 1990 und wurden durch das unter Nr 77 erläuterte Einigungsvertragsgesetz ab 1991 wieder aufgehoben. Dies resultiert aus der Besonderheit, daß auf dem Rechtsgebiet der Best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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AGS 04/2026, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Der Sachverhalt unterscheidet sich gegenüber dem in der 1. Abwandlung dadurch, dass der Vergleich nicht im selben Rechtsstreit – hier vor dem LG/OLG Hamburg – geschlossen worden ist, sondern in einem Parallelverfahren der Parteien vor dem LG Berlin II. Nach Auffassung des OLG Brandenburg[4] wird hierdurch der Kostenfestsetzungsbeschl. des Rechtspflegers des LG Hamburg v. 15....mehr

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AGS 04/2026, Vergleichsschl... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Hauptsacheentscheidung a) Außergerichtliche Kosten der Parteien Der Hauptsacheentscheidung des OLG Brandenburg ist – soweit die außergerichtlichen Kosten betroffen sind – zuzustimmen. Zwar sind materiell-rechtliche Einwendungen nach allgemeiner Auffassung in der Rspr. im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu berücksichtigen (BAG AGS 2015, 588 = zfs 2015, 584 m. Anm. Ha...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sch... / 4. Mögliche Alternative: Landesgesetzliche Steuermesszahlen

Rz. 19 [Autor/Stand] Unter den Ländern, die grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, haben sich Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen dazu entschieden, den drohenden Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke durch vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Steuermesszahlen zu begegnen: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:mehr

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AGS 04/2026, Vergleichsschl... / III. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

Nach Auffassung des OLG Brandenburg steht allerdings der Kostenfestsetzung mit der in dem am 6.6.2024 vor dem LG Berlin geschlossenen Vergleich getroffenen Regelung, wonach die Kosten des vor dem LG Potsdam geführten Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben sind, eine materiell-rechtliche Einwendung entgegen. Diese habe nämlich den Inhalt, dass jede Partei die Kosten ihres eig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Norm des § 249 BewG zu den Grundstücksarten gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich so...mehr

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zfs 04/2026, Ergänzung eine... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte hatte in dem vor dem LG Berlin II geführten Berufungsverfahren mit Schreiben vom 6.7.2021 die Kostenfestsetzung gegen den Kläger beantragt. In dem kleingedruckten Fließtext dieses Antrags hatte die Beklagte beantragt, dass den konkret aufgeführten Anwaltskosten alle (weiteren) gezahlten Gerichtskosten hinzugesetzt werden sollten. Unter den Ziffern 26 bzw. 27 des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D...mehr

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AGS 04/2026, Vergleichsschl... / I. Sachverhalt

Nach dem am 23.11.2017 verkündeten Urteil des LG Potsdam hatte von den Kosten des Rechtsstreits die Klägerin 84 % und die Beklagte 16 % zu tragen. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien Berufung zum OLG Brandenburg eingelegt. Während dieses beim OLG Brandenburg laufenden Berufungsverfahrens haben dieselben Parteien am 6.6.2024 vor dem LG Berlin einen Vergleich geschlossen,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. BFH-Urteile vom 12.11.2025 zum Bundesmodell

Rz. 15 [Autor/Stand] Mit Pressemitteilung vom 12.11.2025 hatte der BFH angekündigt, am 10.12.2025 in den ersten zum Bundesmodell anhängigen Revisionsverfahren[2] zu den Urteilen der Finanzgerichte Köln[3], Sachsen[4] und Berlin-Brandenburg[5] die Entscheidungen verkünden zu wollen.[6]. Im Nachgang der vorstehenden Verkündung sind die Urteile sodann am 22.1.2026 auf der Homep...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Zu § 28 Abs 2 BerlinFG

Rn. 474 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs 2 BerlinFG für ArbN in Berlin (West) ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird (BFH BStBl II 1989, 288; BFH/NV 1994, 371). Der BFH begründet dies damit, dass sich § 3 Nr 26 EStG h...mehr

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zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / VI. Ablauf des Regulierungsverfahrens

Die Abwicklung der Schäden der Verkehrsopferhilfe e.V. ist in der Kraftfahrzeug-Entschädigungs-Verordnung und in §§ 11 ff. der Vereinssatzung geregelt.[93] Die Anmeldung von Ansprüchen ist danach formlos bei der Geschäftsstelle unter der Anschrift Wilhelmstraße 43/43g, 10117 Berlin bzw. unter https://www.verkehrsopferhilfe.de/unfallmeldung möglich. Nach einer summarischen Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2026, Vergleichsschl... / II. Rechtskraft des Urteils des LG Potsdam vom 23.11.2017

Das zwischen den Parteien ergangene Urt. des LG Potsdam v. 23.11.2017, nach dem von den Kosten des Rechtsstreits die Klägerin 84 % und die Beklagte 16 % zu tragen hat, ist nach Rücknahme der von beiden Parteien eingelegten Berufung rechtskräftig geworden. Das OLG Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass das Urteil des LG Potsdam nicht durch den vor dem LG Berlin am 6.6.2024 z...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 7 Besonderheiten bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr ist die Urlaubsrückstellung grundsätzlich zeitanteilig zu bemessen. In die Rückstellungsbemessung sind diejenigen Urlaubsansprüche einzubeziehen, die am Bilanzstichtag rechtlich bestehen und wirtschaftlich durch Arbeitsleistung vor dem Bilanzstichtag verursacht sind, auch wenn sie rechnerisch auf den nach dem Bilanzstichtag liegenden Te...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

(Die Autoren geben ihre persönliche Meinung wieder) Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002 ff; Anzinger/Oser/Schlotter (AOS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB mit Bezügen zum Steuerbilanzrecht, AktG, GmbHG, PublG und rechtsvergleichenden Bezügen zu Österreich 7. Aufl., Stuttgart 2025; AKEU, Vereinbarke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2026, Horsky, Kosten- und Vergütungsfestsetzung in Zivilsachen

Von Prof. Dr. Oliver Horsky. 4. Aufl., 2026. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. 330 S., 49,00 EUR Das in der Reihe "Rechtspfleger – Studienbücher" erschienene Werk wird nunmehr allein von dem an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin tätigen Prof. Dr. Horsky bearbeitet. Selbstverständlich liegt der Neuauflage der aktuelle Gesetzesstand unter Berücksichti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / 5. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 54 [Autor/Stand] Ein Vergleich mit den anderen eine Wohnnutzung begünstigenden Landesgesetzen zeigt, dass die Mehrzahl den Weg über eine ermäßigte Steuermesszahl geht. Dabei bewegt sich das Ausmaß der gewährten Ermäßigungen von 30 % bis 59 %.mehr

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zfs 04/2026, Haushaltsführu... / Leitsatz

1. Die Kosten einer privaten Haushaltshilfe können im Rahmen der Feststellung eines Haushaltsführungsschadens anhand des zwischen dem DHB-Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden e.V. (früher: Deutscher Hausfrauenbund) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten geschlossenen Entgelttarifvertrags geschätzt werden. 2. Die Kinderbetreuung wird von der Haushal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ross/Drögemüller, Rückstellungspflicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen?, WPg 2003, 223; Marx/Berg, Rückstellungen für Dokumentationsverpflichtungen nach HGB, IFRS und EStG, DB 2006, 169. Verwaltungsanweisungen: FinMin Berlin v 13.09.2006, III A – S 2175–1/06, DStR 2007, 156 (Geschäftsunterlagen: Rückstellung für die Aufbewahrung); OFD Magdeburg v 21.09.2006, S 2137–41...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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AGS 04/2026, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2025 - Teil 2: Teile 4 bis 7 VV

Über die Entwicklung der Rspr. im Jahre 2025 zum §§-Teil des RVG wurde in AGS 2026, 97 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der zu den Teilen 4–7 VV in 2025 ergangenen Rspr., sie schließt an die Übersicht in AGS 2025, 53 ff. an. Der Stand des Beitrags ist Mitte April 2026. Hinweismehr

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zfs 04/2026, Ergänzung eine... / 3 Anmerkung:

Das KG behandelt in seinem Beschluss eine Problematik, die in der Praxis recht häufig vorkommt. Dies liegt auch an der unvollkommenen Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Verfahrensweise des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Gerichtskosten Der Umstand, dass in einem anwaltlichen Kostenfestsetzungsantrag Gerichtskosten häufig nicht beziffert werden, liegt an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16.06.1964, BStBl I 64, 384

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 Nr 2 wurde § 7b für EinfHäuser, ZweifHäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.12.1964 gestellt wurde, wieder mit einer gegenüber früher allerdings wesentlich veränderten Abschreibungsmöglichkeit in Kraft gesetzt. Die erhöhten AfA für diese Gebäude betrugen für das Jahr der Fertigstellung u...mehr

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zfs 04/2026, zfs Aktuell / 3.1 Anordnung für die 18. Bundesversammlung

Am 27.2.2026 ist die Anordnung der Präsidentin des Deutschen Bundestages über Ort und Zeit der 18. Bundesversammlung v. 26.2.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2026 Nr. 51 v. 27.2.2026). Danach findet die 18. Bundesversammlung am 30.1.2027 im Reichstagsgebäude in Berlin statt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr