Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Qualitative oder quantitative Risikobewertung

Rz. 42 Die deutsche Aufsicht verlangt nicht zwingend eine quantitative Risikobewertung. Qualitative Einstufungen sind ebenfalls zulässig. Dabei erfolgt üblicherweise zunächst eine Bewertung des inhärenten Risikos des Prüfungsobjektes, bevor anschließend die Effektivität und Funktionsfähigkeit der internen Kontrollen (Kontrollrisiko) bewertet werden.[1] Rz. 43 In der Praxis we... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Gesonderte Beobachtung von Engagements

Rz. 2 In den MaRisk werden im Anschluss an die Kreditvergabe grundsätzlich drei Phasen unterschieden, die ein Engagement durchlaufen kann: die Normalbetreuung (→ BTO 1.2.2), die Intensivbetreuung und die Problemkreditbearbeitung (→ BTO 1.2.5). Die Intensivbetreuung, also die gesonderte Beobachtung von Engagements, stellt eine Zwischenstation in dieser Prozesskette dar. Ihr s... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; BFH BStBl II 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 377), ggf im Falle des § 24 Nr 2 EStG seinem/r Rechtsn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 16.2 Auslagerungen von besonderen Funktionen

Rz. 486 Die im Zuge der sechsten MaRisk-Novelle eingefügten Erleichterungen für gruppeninterne Auslagerungen sind in Tz. 15 nicht abschließend geregelt. Seit der fünften MaRisk-Novelle können die Institute bereits Erleichterungen für Auslagerungen der besonderen Funktionen innerhalb einer Institutsgruppe in Anspruch nehmen. Eine vollständige Auslagerung der Risikocontrolling... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Homosexuellenverein

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO (Anhang 1b) wurden im Rahmen des JStG 2020 um die "Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden" ergänzt. Damit können Organisationen, die sich mit den Problemen homosexueller Menschen befassen, nun ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Ad-hoc-Berichterstattung an das Aufsichtsorgan

Rz. 67 Für das Aufsichtsorgan unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind von der Geschäftsleitung unverzüglich weiterzuleiten. Auch die EBA erwartet, dass die Geschäftsleitung das Aufsichtsorgan bei Bedarf unverzüglich informiert.[1] Hierfür hat die Geschäftsleitung gemeinsam mit dem Aufsichtsorgan ein geeignetes Verfahren festzulegen. Ähnlich wie bei der reg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einbeziehung in das Risikomanagement

Rz. 185 Betrachtet man den gesamten Auslagerungsprozess, der von der strategischen Grundsatzentscheidung über die Anbahnung und Implementierung bis hin zum Regelbetrieb reicht, so nimmt die "Analyse der Risiken" eine exponierte Stellung ein.[1] Erst durch deren Einbindung in den Auslagerungsprozess entfaltet die Risikoanalyse ihre volle Wirksamkeit. Zugleich trägt das Instit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.6 Proportionalitätsprinzip

Rz. 194 Der bei der Risikoanalyse zu betreibende Aufwand orientiert sich am Proportionalitätsprinzip. Die Intensität der Analyse hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ab (→ AT 9 Tz. 2, Erläuterung). Diese Vorgehensweise entspricht den Vorstellungen der EBA, die in ihren Leitlinien zu Auslagerungen den Grundsatz der Pro... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Ökonomisch nachhaltige Geschäftsstrategie

Rz. 28 Die Geschäftsstrategie muss "nachhaltig" sein, genauer gesagt "ökonomisch nachhaltig". Diese Konkretisierung ist im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle im Fachgremium MaRisk besprochen worden, um die in diesem Fall maßgebliche ökonomische Nachhaltigkeit von der ebenfalls relevanten ökologischen Nachhaltigkeit besser abzugrenzen. Der Maßstab für die ökonomische Nachhalti... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Gewinnausschüttung bei GmbH

Rn. 232 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 46 Nr 1 GmbHG unterliegt die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses der Bestimmung der Gesellschafter. Sofern sich nach der Gewinnausschüttung herausstellt, dass die Gewinnermittlung fehlerhaft war, müssen die Beträge, welche die Gesellschafter in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, gem § 32 GmbHG nicht an d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Verkürzter Bearbeitungsprozess

Rz. 123 Wie bereits erwähnt wurde, kann es im Einzelfall von Bedeutung sein, einen schnellen Geschäftsabschluss herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist es, abweichend vom regulären Bearbeitungsprozess, möglich, dass Emittentenlimite kurzfristig auf der Grundlage vereinfachter Regelungen, die allerdings klar vorgegeben sein müssen, festgesetzt werden (verkürzter Bearbeitun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Die "zweite MaRisk-Novelle": Fassung vom 14. August 2009

Rz. 46 Die ab dem Jahr 2007 anhaltende Finanzmarktkrise hatte die internationale Staatengemeinschaft dazu veranlasst, eine Reform der globalen Finanzarchitektur in Angriff zu nehmen. Hierzu hatte die G20[1] anlässlich ihres Gipfels Ende September 2009 in Pittsburgh eine ganze Reihe von Vorgaben formuliert, die weltweit umgesetzt werden sollten. Das Programm reichte von eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Gesamtbanksteuerung

Rz. 81 Unter dem Oberbegriff "Gesamtbanksteuerung" sind im Kontext der MaRisk die Prozesse zur Steuerung der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen mit der Ertragssteuerung zu verknüpfen. Anknüpfungspunkte dazu finden sich an verschiedenen Stellen der MaRisk. So hat das Institut im Rahmen der Risikoinventur u. a. zu prüfen, welche Risiken die Er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Interpretation der Ergebnisse

Rz. 88 Die Modellergebnisse müssen vom Institut interpretiert werden können. Insbesondere müssen die Wirkungszusammenhänge zwischen den Eingangsgrößen (z. B. Markt- und Portfoliodaten) und den Ausgangsgrößen (z. B. Marktpreis eines Finanzinstrumentes im Risikofall) aufgezeigt werden können. Bei den Modellen, die Charakteristika von technologiegestützter Innovation und künstl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; BFH BStBl II 1981, 545; BFH BStBl II 1986, 213; BFH BStBl II 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Identifikation zeitkritischer Aktivitäten und Prozesse

Rz. 30 Zeitkritisch sind grundsätzlich jene Aktivitäten und Prozesse, bei deren Beeinträchtigung für "definierte Zeiträume" ein "nicht mehr akzeptabler Schaden" für das Institut zu erwarten ist (→ AT 7.3 Tz. 1, Erläuterung). Insofern geht es für ein Institut darum, jene Aktivitäten und Prozesse zu ermitteln, bei denen eine Beeinträchtigung schon kurzfristig zu einem graviere... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Leiharbeitnehmer

Rz. 23 Bei Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [1] handelt es sich um Mitarbeiter, die bei einem Leiharbeitsunternehmen, z. B. einer Zeitarbeitsfirma, angestellt und nur für eine begrenzte Zeit aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen dem Institut und dem Leiharbeitsunternehmen im Institut tätig sind. Sie erhalten ihre Vergütung so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Bedeutung von Derivaten

Rz. 74 Derivaten kommt seit Beginn der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer größere Bedeutung zu. Ursprünglich zurückzuführen ist das Wachstum von Derivaten auf den Zusammenbruch des im Abkommen von Bretton Woods installierten Systems fester Wechselkurse. Weitere Deregulierungen sowie die damit einhergehende stärkere Vernetzung der internationalen Finanzmärkte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Inhalt des Notfallkonzeptes

Rz. 43 Die Erkenntnisse aus beiden Analysen dienen im nächsten Schritt dazu, das Notfallkonzept mit Leben zu füllen. Im "Notfallkonzept" sollen u. a. die Verantwortlichkeiten, Ziele und Maßnahmen zur Fortführung bzw. Wiederherstellung der zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse bestimmt werden. Das Notfallkonzept muss zudem die Geschäftsfortführungs- und Wiederherstellungspl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 14.1 Jährlicher Bericht über wesentliche Auslagerungen

Rz. 443 Der zentrale Auslagerungsbeauftragte bzw. das zentrale Auslagerungsmanagement haben mindestens jährlich einen Bericht über die wesentlichen Auslagerungen zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen. Der Bericht soll eine Aussage darüber treffen, ob die erbrachten Dienstleistungen der Auslagerungsunternehmen den vertraglichen Vereinbarungen entsprech... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleichmäßigkeit ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1 Zustimmungsvorbehalte mit Blick auf Weiterverlagerungen

Rz. 362 Das auslagernde Institut und der Dienstleister haben bei wesentlichen Auslagerungen im Auslagerungsvertrag eine Regelung über die Möglichkeit und die Modalitäten einer Weiterverlagerung zu vereinbaren, die sicherstellt, dass das Institut die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen weiterhin einhält (→ AT 9 Tz. 7 lit. m). Seit der fünften MaRisk-Novelle aus dem Jahr 20... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Lehren aus der Finanzmarktkrise

Rz. 1 Nach Auffassung des Finanzstabilitätsrates ("Financial Stability Board", FSB) hat die Finanzmarktkrise verdeutlicht, dass viele Institute hinsichtlich ihrer Informationstechnologie und Datenarchitektur nicht in der Lage waren, Risikodaten vollständig und schnell genug zu aggregieren. Eine angemessene Steuerung der Risiken war daher nur eingeschränkt möglich, was bekann... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Laube, Der StB als Testamentsvollstrecker, Stbg 1990, 395; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kleine-Cosack, Testamentsvollstreckung durch StB und Banken: Plädoyer gegen ein Anwaltsmonopol, DB 2000, 2109; Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Musikschaffende

Rn. 99 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Komposition ernster Musik ist zweifelsfrei künstlerisch (BFH BStBl II 1981, 21; BFH/NV 1990, 146). ME ist darüber hinaus für die Produktion von Jazz, Filmmusik und Unterhaltungsmusik, zB Tanz-, Pop- und Schlagermusik, nicht anders zu entscheiden, also auch für die Kompositionen der Leiter von Tanzkapellen (ebenso Wolf, FR 2002, 202), sch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Grenzen der Auslagerung für Kontrollbereiche und Kernbankbereiche

Rz. 248 Grundsätzlich können alle Aktivitäten und Prozesse ausgelagert werden, solange die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG nicht beeinträchtigt wird (→ AT 9 Tz. 4). Im Zuge der fünften MaRisk-Novelle hat die BaFin die Anforderungen an die Auslagerung der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision aufgrund ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.3 Überwachung der Ausführung

Rz. 377 Das Institut hat die Ausführung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse durch den Dienstleister ordnungsgemäß zu überwachen. Die Überwachung erstreckt sich in erster Linie auf die Ergebniskontrolle und die für diese Zwecke eingerichteten Prozesse und Strukturen. Folgende Aufgaben spielen im Rahmen der Überwachung eine wichtige Rolle:[1] Soll-Ist-Vergleiche auf Basi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Architektenähnliche Tätigkeit

Rn. 204 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine architektenähnliche Tätigkeit setzt eine der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbare Ausbildung voraus (BFH BStBl II 1988, 497), dh mindestens den Besuch einer höheren Fachschule (BFH BStBl II 1982, 492). Jedoch ist es ausreichend, dass die vergleichbaren Fachkenntnisse durch Kurse oder Selbststudium erworben wurden oder die e... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Unterrichtserteilung

Rn. 51 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nichtselbstständigkeit wird angenommen, wenn der nebenberuflichen Lehrtätigkeit ein Tarifvertrag zugrunde liegt, der StPfl sich an einen festen Stundenplan zu halten hat und die Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis abschließen wollen (BFH BStBl II 1972, 617; BFH BStBl II 1972, 618). Zusätzlicher Unterricht an der Schule, an der hauptsächli... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.5 Regelmäßige Beurteilung anhand vorzuhaltender Kriterien

Rz. 383 Bei wesentlichen Auslagerungen ist die Leistung des Auslagerungsunternehmens laufend anhand vorzuhaltender Kriterien (z. B. "Key Performance Indicators", "Key Risk Indicators") und vertraglich vereinbarter Informationen des Auslagerungsunternehmens zu überwachen. Die Qualität der erbrachten Leistungen ist regelmäßig zu beurteilen. Durch diese Anforderung wird zunäch... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Einheitlicher Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM)

Rz. 125 Die EU-Finanzminister haben sich Mitte Dezember 2012 darauf geeinigt, bestimmte Institute unter eine einheitliche Aufsicht zu stellen, die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt wurde. Der durch die SSM-Verordnung [1] umgesetzte Einheitliche Aufsichtsmechanismus ("Single Supervisory Mechanism", SSM) setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Verbesserung des Anlegerschutzes

Rz. 16 Bereits mit der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID)[1] wurden die Erhöhung der Markttransparenz sowie die Stärkung des Wettbewerbes unter Anbietern von Finanzdienstleistungen und damit die Verbesserung des Anlegerschutzes angestrebt. Die MiFID hat außerdem den Börsenhandel liberalisiert, indem mit den "Multilateralen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ci) Filmschauspieler ua

Rn. 58 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Filmschauspieler sind nach st Rspr idR nichtselbstständig, wenn sie ihre Arbeitskraft dem Filmunternehmen während eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung stellen, ohne dass es wesentlich auf die Dauer ankäme (RFH RStBl 1930, 481; BFH BStBl II 1979, 131; BFH BStBl II 1980, 395 und FG Berlin EFG 1984, 176 rkr). Die Mitwirkung eines Schauspiel... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 EStG)

Tz. 6 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlten Bezüge, welche nach einem Gesetz/einer Ermächtigung oder von der Bundesregierung oder Landesregierung festgesetzt sind und als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit. Das Gleiche gilt für andere Bezüge, die als Aufwandsentschädigun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Bedeutung für die Institute

Rz. 4 Bereits seit der zweiten MaRisk-Novelle im Jahr 2009 haben die Institute, soweit erforderlich, auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität im Tagesverlauf zu ergreifen, wobei die Begriffe "Liquidität im Tagesverlauf" und "Innertagesliquidität" ("Intraday Liquidity") synonym für "untertägige Liquidität" verwendet werden. Mit diesen Begriffen sind jene liquiden Mitt... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 122 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Erzieherisch tätig ist, wer sich planmäßig bemüht, die Persönlichkeit insb heranwachsender Menschen charakterlich, geistig, sittlich, aber auch körperlich zu formen (BFH BStBl III 1966, 182; BFH BStBl II 1975, 389; BFH BStBl II 1990, 1018; BFH BStBl II 2017, 432). Erzieherische Tätigkeit im Sinn der Vorschrift ist also eine Tätigkeit am Me... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Eigene Fachkenntnisse

Rn. 251 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Leitend und eigenverantwortlich tätig kann nur sein, wer selbst Fachmann auf dem freien Berufsgebiet ist. § 18 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG fordert als Grundlage der Tätigkeit ausdrücklich eigene Fachkenntnisse. Sie müssen sich auf den gesamten Bereich der beruflichen Tätigkeit erstrecken, ihn abdecken (BFH BStBl II 1969, 165; BFH BStBl II 1981, 170... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Unbestimmte Rechtsbegriffe

Rz. 139 Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich auch aus unbestimmten Rechtsbegriffen (z. B. "wesentlich" oder "angemessen"), deren Präzisierung für allgemeingültige Zwecke weder möglich noch zweckmäßig ist. Auch hier müssen Institute – innerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraumes – eine sachgerechte, einzelfallabhängige Lösung zur Auslegung und Umsetzung der entspr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Beispiele für Notfallszenarien

Rz. 40 Aufgrund der Abhängigkeit von der IT wird wohl bei nahezu allen Instituten deren teilweiser oder vollständiger Ausfall als "zeitkritisch" und somit als Notfall eingestuft werden. Dasselbe trifft auf Liquiditätsengpässe zu, für deren Beseitigung sogar explizit ein Notfallplan gefordert wird (→ BTR 3.1 Tz. 9). Ähnlich bedeutsam kann der Ausfall wesentlicher Geschäftspro... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4 Bewusste Inkaufnahme von Risikokonzentrationen

Rz. 159 Häufig ist die Begrenzung oder Reduzierung von Risikokonzentrationen jedoch extrem schwierig oder gar unmöglich. Hierfür sind teilweise Vorgaben verantwortlich, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem Verbund ergeben und z. B. das Geschäftsgebiet von Sparkassen und Genossenschaftsbanken räumlich beschränken (Regionalprinzip). Auch der durch das wirtschaftliche Umfeld... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zum Kunstgewerbe/Kunsthandwerk

Rn. 92 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Als Gebrauchskunst (Kunstgewerbe, Kunsthandwerk) wird die Tätigkeit bezeichnet, deren Erzeugnisse nicht nur einen ästhetischen Wert (Wert in sich), sondern einen praktischen Gebrauchswert haben, zB Designer, Gebrauchsgrafiker, Modezeichner, Werbefotograf. Kunst wird in diesem Zusammenhang angenommen, wenn der Kunstwert den Gebrauchswert erhe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Schauspieler, Tänzer, Artist

Rn. 96 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schauspieler sind als Interpreten eines aufzuführenden Werkes grundsätzlich Künstler (BFH BStBl III 1963, 589; BFH BStBl II 1977, 459; BFH BStBl II 1992, 413), mE unabhängig von dem interpretierten Werk (aA Kempermann, FR 1992, 250, 253). Wollte man auf das interpretierte Werk abstellen, käme durch eine Hintertür wieder das Kriterium der Ge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3 Offenlegungsanforderungen für die Kreditanalyse

Rz. 192 Aus dem Wegfall der detaillierten Auslegungsschreiben zu § 18 KWG konnte nur dann ein echter Nutzen gezogen werden, wenn im Einzelnen geprüft wurde, welche der bisherigen Vorgaben institutsindividuell überhaupt erforderlich sind. Insbesondere jene Regelungen, die nur aus formalen Gründen umgesetzt wurden, unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten jedoch wirtschaftlich kaum... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10.2 Steuerung der Risiken

Rz. 375 Im Hinblick auf die Steuerung der auslagerungsspezifischen Risiken sind unterschiedliche Maßnahmen denkbar, deren Eignung nicht unwesentlich von der konkreten Ausgestaltung des Auslagerungsvertrages abhängt. Insbesondere die folgenden Maßnahmen können einen effektiven Beitrag zur Steuerung der Risiken leisten: Die Leistungsbeziehung zwischen auslagerndem Institut und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3 Berücksichtigung bei der Risikosteuerung

Rz. 173 Die Erkenntnisse aus der Erlösquotensammlung sind bei der Steuerung der Adressenausfallrisiken angemessen zu berücksichtigen. Die Bedeutung der Sicherheitenwerte erschließt sich aus der Berechnung des erwarteten Verlustbetrages im Kreditgeschäft als Produkt aus der geschätzten Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default", PD), der Verlustquote bei Ausfall ("Lo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Prüfungsmethoden

Rz. 31 Im Rahmen der Prüfungsplanung muss sich die Interne Revision über die Art der eingesetzten Prüfungsmethoden im Klaren sein, die unterschiedlich aufwendig sein können. Konkrete Vorgaben werden hierzu nicht gemacht, so dass grundsätzlich Methodenfreiheit besteht. Die Entscheidung über das konkrete Vorgehen hängt im Wesentlichen vom jeweiligen Prüfungsobjekt ab. Die Inte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Bedeutung des Risikomanagements

Rz. 1 Risiken sind fester Bestandteil der menschlichen Umwelt. Neben gesundheitlichen Risiken, politischen Risiken oder unternehmerischen Risiken existiert eine Vielzahl weiterer Risiken. Ihre Dimensionen rücken dabei häufig erst durch Katastrophen, Unternehmenspleiten, Unfälle oder Krankheiten in das Bewusstsein unserer Gesellschaft. Risiken sind allgegenwärtig. Je offener ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG... mehr