Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Sauer, SGB III § 85 Fahrkosten / 2.1 Überblick

Rz. 6 Abs. 1 bestimmt abschließend, aber auch erschöpfend, welche Fahrkosten übernommen werden können. Die Übernahme liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, das pflichtgemäß auszuüben ist (§ 81 Abs. 1 Satz 1). Der Rechtsanspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe geht durch die Verweisung auf § 63 Abs. 1 und 3 nicht auf die Fahrkostenübernahme nach § 85 über. Aus dem Ermessen f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.2 Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 15 Buchst. b)

Rz. 155 Nach Nr. 15 Buchst. b ist anders als nach Nr. 15 Buchst. a nicht die Teilnahme an einer Maßnahme, sondern deren Vorbereitung versichert. Nr. 15 Buchst. b versichert gerade die vorbereitenden Handlungen wie Wege zur Antragstellung, ärztlichen Untersuchung, zum Aufenthalt beim Träger zur Erörterung der geeigneten und den Neigungen entsprechenden Ausrichtung der Maßnahm...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält absolute und eingeschränkte Vermittlungsverbote für die Agenturen für Arbeit. Darüber hinaus ist in Abs. 4 eine Sonderregelung zu selbstständigen Tätigkeiten aufgenommen worden. Damit hat der Gesetzgeber die Grundsätze für die Vermittlung im Rechtskreis der Arbeitsförderung herausgearbeitet und ständig erweitert. Rz. 2a Abs. 1 enthält ein (absolut...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.2 Datenerhebungsverbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Satz 1 bestimmt ein Datenerhebungsverbot bei Ausbildung- und Arbeitsuchenden, soweit auch der Arbeitgeber vor der Begründung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses Daten nicht beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden erfragen darf. Darin liegt die Einsicht, dass die Agentur für Arbeit keine weitergehenden Daten für die Vermittlungsarbeit benötigt als der Arbeitgeber...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.3.1 Datenaufnahme

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 ist unmittelbar dem Datenschutzrecht entnommen (vgl. § 67a Abs. 1 SGB X) und enthält die doch inzwischen regelmäßige Beschränkung auch für den Betrieb der Selbstinformationseinrichtungen, dass nur die für die Vermittlung relevanten Daten der Arbeitgeber sowie Ausbildung- und Arbeitsuchenden in die Einrichtungen aufgenommen werden dürfen. Ein Beseitigungs...mehr

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Sauer, SGB III § 42 Grundsa... / 2.2.1 Aufwendungsersatz nach Abs. 2

Rz. 5 Bei erheblicher Überschreitung der Aufwendungen für die Vermittlung gegenüber dem gewöhnlichen Umfang darf die Agentur für Arbeit vom Arbeitgeber einen Aufwendungsersatz verlangen, wenn sie ihn bei Beginn der Arbeitsvermittlung über die Erstattungspflicht unterrichtet hat. Aufwendungsersatz bedeutet Kostendeckung und nicht Gewinnerzielung. Daher können gegen die Regelu...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.6.1.2 Leistungsfähigkeit

Rz. 25 In der Schlüsselgruppe "Leistungsfähigkeit" werden folgende Merkmale beurteilt: Vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Intellektuelle Leistungsfähigkeit und Arbeits- und Sozialverhalten. Praxis-Beispiel a) Merkmal Vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen Stehen vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen einer Integration in den Zielb...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.1 Begriff der Probebeschäftigung

Rz. 14 Abs. 1 erlaubt die Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Der Begriff der Probebeschäftigung ist zunächst als arbeitsmarktpolitischer Begriff zu verstehen. Er verdeutlicht, dass Abs. 1 die Situation anspricht, in der Arbeitgeber Bedenken haben, einen Menschen zu beschäftigen, weil dieser eine oder mehrere Behinderunge...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsmarktpolitische Regelinstrumentarium auch für gestattete Ausländer überführt. Nach der Gesetzesbegründung umschreibt § 39a den zuvor in § 131 enthaltenen Grundsatz, dass die Leistungen des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels auch für gestattete Pers...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Wesentlichen die Regelungen der bis zum 31.12.1996 geltenden §§ 539, 540, 780 Abs. 3 RVO übernommen. Gegenüber der Vorgängernorm hat der Gesetzgeber in § 2 einige Personengruppen zusammengefasst und an veränderte Begrifflichkeiten angepasst. Mit Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.1997 ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) insbe...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Berufsorientierung soll nach der Gesetzesbegründung zum Arbeitsförderungsreformgesetz lediglich der gebräuchlichere Begriff gegenüber der zuvor verwendeten Berufsaufklärung sein. Orientierung weist indes schon mehr als bloße Aufklärung auf ein Ziel hin, der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung vorgenommen und den davon betroffenen Personenkreis konkret benannt. Rz. 4 Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Firma / 3.2 Zivilrechtliche Ansprüche

Der Anspruch aus § 15 MarkenG hat für den Schutz der Firma die praktisch größte Bedeutung. § 15 Abs. 1 MarkenG schützt geschäftliche Bezeichnungen, worunter oftmals die Firma fällt. Benutzen Dritte geschäftliche Bezeichnungen in einer Weise, "die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen", liegt eine unbefugte Benutzung vor. Der Inhaber der g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 3.3 Verhältnis zur Versicherungspflicht: Berufliche Eignung der Arbeitserprobung

Das Krankenversicherungsverhältnis ist i. S. des § 5 Abs. 6 Satz 2 SGB V durchzuführen, nach denen die höheren Beiträge anfallen (Günstigkeitsvergleich), wenn eine Maßnahme zur Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderungen durchgeführt wird. Analog gilt dies bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschluss der Krankenversi... / 1 Selbstständige

Wer hauptberuflich selbstständig tätig ist, kann in einer nebenher ausgeübten Beschäftigung nicht krankenversicherungspflichtig werden. Ebenso verdrängt eine hauptberufliche Selbstständigkeit die Krankenversicherungspflicht für Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Menschen...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. M...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.3 Drohen der seelischen Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 und Verweis in Satz 3

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine eigenständige Regelung, wann ein Kind oder ein Jugendlicher von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurden in Abs. 1 Satz 2 die Wörter "dieses Buches" durch die Wörter "dieser Vorschrift" ersetzt (BR-Drs. 5/21 S. 79 = BT-Drs. 19/26107 S. 83). Damit einhe...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solch...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 4 Musterantrag ambulante Eingliederungshilfe

Rz. 80 Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Maßnahme/Therapie i. R.d. Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der zurzeit gültigen Fassung einschließlich Dyskalkulietherapie/Legasthenietherapie Angaben zur Person:mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 1a Abs. 1 Satz 1 regelt die Voraussetzungen für die Gewährung der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe. Abs. 1 Satz 2 konkretisiert das Merkmal "von einer seelischen Behinderung bedroht" und Abs. 1 Satz 3 ordnet die analoge Anwendung von § 27 Abs. 4 an. Rz. 1b Abs. 1a regelt die Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung und macht in seinem Satz 1 die Einhol...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.5 Konkurrenzen; § 10

Rz. 6a Nach der Grundregel der Anspruchskonkurrenz nach § 10 Abs. 1 sind Leistungen von Trägern anderer Sozialleistungen gegenüber den Leistungen der Jugendhilfe vorrangig. Von § 10 Abs. 1 abweichend gilt für seelisch behinderte junge Menschen i. S. d. § 35a hingegen der Vorrang der Leistungen der Jugendhilfe (§ 10 Abs. 4 Satz 1). Abweichend von § 10 Abs. 4 Satz 1 gehen jedo...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.2 Normzweck

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.3 Konkurrenzen und Zweckindentität; § 10

Rz. 15 Nach der Grundregel der Anspruchskonkurrenz nach § 10 Abs. 1 sind Leistungen von Trägern anderer Sozialleistungen gegenüber den Leistungen der Jugendhilfe vorrangig. Zu den gegenüber der Jugendhilfe vorrangigen Leistungen gehören u. a. auch Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) i. V. m. dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in seiner noch bis zum 31.12.2023 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.4 Berücksichtigungspflicht nach Satz 4

Rz. 33 Durch das Gesetzes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 4 eingefügt, der es den Jugendhilfeträgern zur Pflicht macht, die Ausführungen zur Teilhabebeeinträchtigung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme nach Abs. 1a Satz 1 bei der Entscheidungs...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.2.1 Pflegeperson

Rz. 44 Die Pflegeperson hingegen ist nicht personensorgeberechtigt. Die Personensorge steht Pflegepersonen regelmäßig jedenfalls bei Begründung des Pflegeverhältnisses zunächst nicht zu (vgl. stellv. VG München, Urteil v. 17.4.2024, M 18 K 19.4818, Rz. 38). Der Begriff der Pflegeeltern ist gesetzlich nicht definiert. Der Pflegeperson steht aus eigenem Recht kein klagbarer An...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.2 Abweichung – Geltung des ICD-10 nach Satz 2

Rz. 30 Bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung findet gemäß § 35a Abs. 1a Satz 2 verbindlich das Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10 der WHO Anwendung (dessen Anwendung wurde bereits vor Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes – KICK zum 1.10.2005 (BGBl. I S. 2729) praktiziert...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 3 Muster Schweigepflichtentbindung

Rz. 79 Erklärung der Frau/des Herrn: … zur Vorlage bei: … bezüglich des Kindes/Jugendlichen: … Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass sowohl das Lehrpersonal der o. a. Schule als auch die maßgebliche Schulaufsichtsbehörde, des Weiteren der o. a. behandelnde Arzt sowie das genannte Therapie-Institut und alle weiteren oben näher aufgeführten Personen bzw. Institut...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.3 Krankheitswert der Abweichung nach Satz 3

Rz. 32 Gemäß § 35a Abs. 1a Satz 3 ist bei der Bestimmung der seelisch gesundheitlichen Abweichung auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Hiermit sollen etwaige Konkurrenzansprüche gegen die Krankenkassen abgegrenzt werden, die gemäß § 10 Abs. 1 bei einer diagnostizierten Krankheit vorrangig leistungsverpflichtet sind (vgl. auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.10 Reformbestrebungen

Rz. 78b Für Personen unter 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) soll die Eingliederungshilfe künftig mit Wirkung ab 2028 unter dem Dach des SGB VIII zusammengeführt werden. Die Differenzierung zwischen Jugendlichen mit seelischer Behinderung, die dem Anwendungsbereich des SGB VIII i. S. eines Vorrangs zugewiesen sind, und denjenigen körperlich und geistig behindertend jungen Mensche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.5 Inkompatibilitätsgebot nach Satz 5

Rz. 38 § 35a Abs. 1a Satz 5 stellt ein Inkompatibilitätsgebot auf. Die ursprünglich in Satz 4 enthaltene Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 5 verschoben worden (vgl. auch BR-Drs. 5/21 S. 79, 80 = BT-Drs. 19/26107 S. 83 f.). Die Hilfe soll nicht von der Person, dem Dienst ...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufhebungsvertrag / 5 Anfechtung

Grundsätzlich kann ein Aufhebungsvertrag – wie jeder andere Vertragsabschluss auch – nach den allgemeinen Vorschriften im BGB [1] angefochten werden. Nach der Rechtsprechung des BAG ist der Maßstab für eine erfolgreiche Anfechtung aber eher hoch. Derzufolge ist eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers und damit eine Anfechtungsmöglichkeit nach § 123 BGB nicht schon dann ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.4 Ausnahmen vom Geltungsbereich der Tarifverträge für Auszubildende

Vom Geltungsbereich der vorgenannten Tarifverträge nicht erfasst sind Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe (§ 1 Abs. 2 Buchst. a TVA-L BBiG, § 1 Abs. 2 TVA-L Pflege). Grund dafür ist, dass es sich bei der Ausbildung nicht um eine Berufsausbildung im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, sondern um eine landesrechtlich (unterschie...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.5 Exkurs: Einfallstor Pflegegeld aus anderen Rechtsgebieten

Rz. 62 Pflegeeltern unterfallen entweder originär dem jugendhilferechtlichen Regime (§ 39 i. V. m. §§ 33, 35a Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) oder aber durch Verweisung aus dem sozialhilferechtlichen Eingliederungsrecht des SGB XII in seiner noch bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung, hier § 54 Abs. 3 SGB IX. Ab dem 1.1.2020 unterfallen Pflegeeltern des Weiteren dem behinderungsrechtli...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.3 Erhöhung des Pauschalbetrags im Einzelfall nach Satz 3

Rz. 90 Die Gewährung der laufenden Geldleistungen erfolgt gemäß § 39 Abs. 4 Satz 3 grundsätzlich in Form eines monatlichen Pauschalbetrags, der nach den Maßgaben des § 39 Abs. 5 näher zu bestimmen ist (zur Höhe vgl. die Komm. zu Abs. 5 Satz 1 und Satz 2), soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. Das sog. erhöhte Pflegegeld gilt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.13 Inklusive Lösung

Rz. 130 Ab 2028 soll die Aufspaltung der Eingliederungshilfe nach der Art der Beeinträchtigung beseitigt werden. Im Sinne einer "inklusiven Lösung" sollen die Träger der Jugendhilfe für alle jungen Menschen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) mit Behinderungen, also auch für die mit geistigen und körperlichen, vorrangig gegenüber der Eingliederungshilfe des SGB IX die erforderlichen Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.7 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6c Bezugsnormen sind § 33 (Vollzeitpflege) und § 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform). Bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie ist insoweit auch § 39 (Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen) zu beachten. Rz. 6d Durch § 35a Abs. 1 Satz 3 direkt in Bezug genommen wird auch § 27 Abs. 4, der eine Regelung enthält, wenn ein Kind oder eine Ju...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.7 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 24 Bezugsnormen sind zunächst die in § 39 selbst genannten Regelungen. Hierzu zählen die §§ 32 bis 35 und insbesondere die Regelungen über die Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4, soweit die Hilfe in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen (Nr. 2), durch eine geeignete Pflegeperson (Nr. 3) oder in einer Einrichtung über T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.2 Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden (§ 22 Abs. 1 BBiG). Diese Möglichkeit gilt sowohl für den Ausbildenden als auch für den Auszubildenden. Hinweis Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums ist – ungeachtet des Inhalts und der Zielsetzung des Praktikums – nicht auf die Probezeit in einem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 1.2.2.1 Geltungsbereich

Der Allgemeine Teil enthält einheitliche Regelungen für alle Auszubildenden, die von § 1 Abs. 1 TVAöD erfasst werden. Im Besonderen Teil BBiG ist das ausfüllende und spezifische Tarifrecht für die Auszubildenden geregelt, die in § 1 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – unter den Buchstaben a, d und e aufgeführt sind (siehe nachfolgend Ziffer 1.2.2.1.1). Im Besonderen Teil Pfleg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausordnung im Wohnungseige... / 6.1 Tierhaltung

Verbot der Tierhaltung Ein generelles Haustierhaltungsverbot kann nicht beschlossen werden, es bedarf vielmehr einer entsprechenden Vereinbarung.[1] Allerdings kann durch einen unangefochtenen Mehrheitsbeschluss die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten werden, obwohl es auch hierfür einer Vereinbarung bedarf.[2] § 19 Abs. 1 WEG verleiht den Wohnungseigentümern d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 1.2.2.1.4 Ausnahmen vom Geltungsbereich, § 1 Abs. 2 TVAöD

Vom Geltungsbereich des TVAöD ausgenommen sind gem. § 1 Abs. 2 Buchst. a TVAöD Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe. Grund dafür ist, dass es sich bei der Ausbildung nicht um eine Berufsausbildung im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, sondern um eine landesrechtlich (unterschiedlich) geregelte schulische Ausbildung an Berufsfa...mehr