Fachbeiträge & Kommentare zu Behinderung

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.9 Verstöße gegen das AGG

Rz. 123 Ein Verweigerungsrecht des Betriebsrats kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig u...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 1 Wesentliche Änderungen im Überblick

Das Mutterschutzrecht sah schon immer einen Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter auf verschiedene Weise vor. Zum 1.1.2018 ist ein umfassender benachteiligungsfreier Gesundheitsschutz in Kraft getreten, der eine mutterschutzgerechte Fortsetzung der Beschäftigung von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit ermöglichen so...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

Schutzfristen Der Unterabschnitt "Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz" umfasst die §§ 3–8 MuSchG. Die vor- und nachgeburtliche Schutzfrist ist in § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG geregelt. Die schwangere Frau kann sich innerhalb der 6-wöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist zur Arbeit bereit erklären; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.[1] Auf Antrag verlängert sich die 8-wöch...mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 2. Genehmigungsfähigkeit

Eine Prüfung durch das Betreuungs- bzw. Familiengericht erfolgt zweitstufig. Auf der ersten Stufe ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zu prüfen, auf der zweiten Stufe wird das Rechtsgeschäft im Lichte des Willens bzw. Wohls des Betreuten bzw. Mündels untersucht. a. Zwar wird uneinheitlich beurteilt, ob die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts generell betr...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 2. "Rücksichtslos"

Das Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" ist dabei etwas schwieriger darzustellen. Obwohl hier die innere Tatseite des Verdächtigen gefragt ist, wird dies im objektiven Tatbestand geprüft. Der Verfasser hatte sich im Verkehrsdienst[33] dazu geäußert, als eine Entscheidung des OLG Koblenz dargestellt wurde: “… Das Gericht gibt aber Hinweise, wie dieses begründet werden kann. Es ...mehr

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FF 04/2025, Aktuelle Rechts... / D. §§ 1671, 1628 BGB

Das Jahr 2024 war geprägt von Entscheidungen der Obergerichte betreffend die gemeinsame elterliche Sorge in Fällen häuslicher Gewalt. Die erste hier zu erwähnende Entscheidung ist die Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses, mit dem die gemeinsame elterliche Sorge hergestellt wurde, und Zurückverweisung des Verfahrens zur Vornahme weiterer Ermittlungen durch den 6. Famil...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.[1] Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung ist verboten. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach SGB VIII oder ohne Erlaubnis

Rz. 33 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie für ihre Leistungen eine im SGB VIII geforderte Erlaubnis besitzen. Insoweit handelt es sich um die Erlaubnistatbestände des § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertagespflege), § 44 Abs. 1 S. 1 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege),...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / Zusammenfassung

Überblick Um das besondere Schutzziel des Mutterschutzgesetzes zu verwirklichen, enthält das Gesetz Regelungen über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§§ 9 ff. MuSchG) und Beschäftigungsverbote (§§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3 und § 16 MuSchG). Alle genannten Regelungen dienen dem Gesundheitsschutz von Mutter und Kind, bezogen auf vorhersehbare Gefährdungen durch unge...mehr

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AGS 04/2025, Köhler/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Jörn Feddersen, LL.M., Prof. Dr. Christian Alexander, Bernd Odörfer, LL.M., und Prof. Dr. Inge Scherer. 43. neu bearb. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 3.001 S., 225,00 EUR Mit der Neuauflage des Köhler/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG sind zahlreiche gesetzliche Neuerungen verarbeitet worden, insbesondere die bis zum 27.3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.2 Steuerbetrag

Rz. 45 Bemessungsgrundlage für die VZ-Festsetzung ist die im Bescheid festgesetzte Steuer.[1] Erfolgt eine Steuerfestsetzung auf 0 EUR, so schließt dies nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 3 Nr. 2 AO eine Festsetzung eines VZ regelmäßig aus[2], da durch die prozentuale Höchstgrenze sich rechnerisch stets ein VZ von ebenfalls 0 EUR ergibt.[3] Dies entspricht auch dem Sinn und Zw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Das Besteuerungsverfahren basiert i. d. R. auf der vom Stpfl. abzugebenden Steuererklärung.[1] Die Verletzung dieser wesentlichen steuerlichen Mitwirkungspflicht durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung stellt für das Verfahren eine gravierende Behinderung dar. Der Verspätungszuschlag (zukünftig abgekürzt: VZ) ist für die Finanzbehörde hierbei ein D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.3 Dauer der Fristüberschreitung

Rz. 82 Als zweites Ermessenskriterium ist die Dauer der Fristüberschreitung anzusehen. Ausgangspunkt ist zunächst der gesetzliche bzw. durch Verwaltungsakt bestimmte Abgabetermin. Aber auch bei den Stpfl., die keine Fristverlängerung beantragt haben, kann als Abgabetermin nur der Zeitpunkt angesehen werden, in dem üblicherweise nur noch mit besonderer Begründung Fristverläng...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / 2.1.1 § 109 Abs. 1 Satz 1

Rz. 2 Neben dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung sind die Versicherten, die Berechtigten nach dem SGB XIV (und ab 1.1.2025 auch die Berechtigten nach dem Soldatenentschädigungsgesetz) und die Hinterbliebenen antragsberechtigt, nicht jedoch die Sozialleistungsträger. Die Sozialleistungsträger haben allein die Möglichkeit, von sich aus im Verlaufe des Rechtsstreits e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umwelttechnologe für Kreisl... / 2 Arbeitszeitregime

Zum Arbeitszeitregime von Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sind folgende Aspekte zu nennen: Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck bei minimaler Behinderung des Straßenverkehrs, Einsatz flexibler Arbeitszeitmodelle, ungleichmäßige Leistungsverteilung über den Arbeitstag, unregelmäßige Arbeitszeiten im Winterdienst sowie bei Einsätzen in der Stadtreinigung (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.1 Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Rz. 6 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht selbst mit Rechtswirkungen handeln. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind sie ebenso wie im bürgerlichen Recht auch im Steuerrecht regelmäßig nicht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Soweit sie nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig oder nach öffentlichem Recht als ha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / IV. Meldepflichten sog. "mitteilungspflichtiger Stellen" i.S.v. § 93c AO

Die Einzelsteuergesetze enthalten ferner eine Vielzahl von Vorschriften, die bestimmte Institutionen (sog. "mitteilungspflichtige Stellen" i.S.v. § 93c AO) verpflichten, ihnen vorliegende, besteuerungsrelevante Daten anderer Steuerpflichtiger elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. "eDaten"). Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v...mehr

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BEM: Die Rolle des Betriebs... / 1 Einleitung

Betriebliches Eingliederungsmanagement wurde in § 167 (früher § 84) des SGB IX schon 2004 gesetzlich verankert. Eine Vielzahl von Veröffentlichungen[1] hat sich diesem Thema gewidmet und eine große Zahl von Gerichtsurteilen zum BEM wurden gesprochen.[2] In vielen, vor allem großen Unternehmen, ist das BEM inzwischen fester Teil des Personalmanagements und wird praktisch geleb...mehr

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Kindergeld: Geeigneter Sachverständiger bei seelischer Behinderung

Zusammenfassung Entgegen der Auffassung der Familienkasse ist bei der Feststellung einer seelischen Behinderung nicht zwingend ein ärztliches Gutachten notwendig. Auch ein psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten kann zur Bestätigung ausreichen. Hintergrund Die Klägerin, Mutter der am 1996 geborenen Tochter D, beantragte Kindergeld, da D aufgrund gesundheitlicher Probleme,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kindergeld: Geeigneter Sach... / Hintergrund

Die Klägerin, Mutter der am 1996 geborenen Tochter D, beantragte Kindergeld, da D aufgrund gesundheitlicher Probleme, einschließlich Depressionen nach der Entfernung von Tumoren, außerstande war, sich selbst zu unterhalten. Die Familienkasse setzte Kindergeld fest, hob die Festsetzung später jedoch auf und forderte Rückzahlungen wegen unzureichendem Nachweis der Behinderung. D...mehr

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Kindergeld: Geeigneter Sach... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) entschied zugunsten der Klägerin, basierend auf dem psychologisch-psychotherapeutischen Gutachten, dass D im Streitzeitraum eine seelische Behinderung hatte, die sie am Selbstunterhalt hinderte. Die Familienkasse rügte die Entscheidung, da sie ein ärztliches Gutachten als notwendig sah. Die Revision wurde jedoch abgewiesen, da das Gutachten eines psycho...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kindergeld: Geeigneter Sach... / Zusammenfassung

Entgegen der Auffassung der Familienkasse ist bei der Feststellung einer seelischen Behinderung nicht zwingend ein ärztliches Gutachten notwendig. Auch ein psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten kann zur Bestätigung ausreichen.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Stellenausschreibung und Be... / 2 Die Stellenausschreibung

Bereits bei der Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes, innerbetrieblich oder auch öffentlich, ist streng darauf zu achten, dass sie diskriminierungsfrei ist. Die Stellenausschreibung muss vor allem geschlechtsneutral sein, sie muss sich an männliche wie an weibliche und auch diverse Interessenten richten. Praxis-Beispiel So formulieren Sie die Anzeige richtig: Sachb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Stellenausschreibung und Be... / 1 Allgemeines

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt von Ihnen als Arbeitgeber, dass Sie diskriminierungsfrei Stellen ausschreiben und auch das Bewerbungsverfahren entsprechend durchführen. Die Diskriminierungsmerkmale sind: die Rasse oder ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter, die sexuelle Identität. Kann ein abgelehnter ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt [1]; des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Entzugs der Einsatzgenehmigung durch die US-Regierung im A...mehr

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Letztwillige Verfügung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung – Die stiftungsrechtliche Lösung

A. Die Testamentsgestaltung zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung – Ziele und Interessenlage Rz. 1 Bei einem Testament zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung handelt es sich um eine letztwillige Verfügung des Erblassers mit dem Ziel, dem mit dem Erbe Bedachten eine spürbare Teilhabe am Nachlass des verstorbenen Elternteils zu ermöglichen, ohne dass das Kind mit Behinde...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / A. Die Testamentsgestaltung zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung – Ziele und Interessenlage

Rz. 1 Bei einem Testament zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung handelt es sich um eine letztwillige Verfügung des Erblassers mit dem Ziel, dem mit dem Erbe Bedachten eine spürbare Teilhabe am Nachlass des verstorbenen Elternteils zu ermöglichen, ohne dass das Kind mit Behinderung Anspruch auf seine Sozialhilfeleistungen verliert. Die Teilhabe am Nachlass soll dazu genut...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. SGB IX

Rz. 23 Leistungen des SGB IX (Eingliederungshilfe)[29] werden an Menschen mit Behinderung und an von Behinderung bedrohte Menschen erbracht. Ziel der Leistungen des SGB IX ist die Förderung der Selbstbestimmung und der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Gleichzeitig hat es sich der Gesetzgeber zur Aufgabe gemacht Benachteiligungen...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 61 Um die Schutzwirkung des § 2211 BGB auf Lebzeiten des Kindes mit Behinderung sicherzustellen, bedarf es in der erbrechtlichen Lösung (Behindertentestament 1.0) der Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung gem. § 2209 BGB. Wird sie angeordnet, so steht dem Testamentsvollstrecker für die angeordnete Dauer die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über den Nachlass zu....mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Zugriff des Sozialleistungsträgers

Rz. 92 Ein Zugriff bzw. Regress des Sozialleistungsträgers ist weder zu Lebzeiten noch nach dem Tod des Kindes mit Behinderung möglich, da weder die Nachlasssubstanz noch die nicht verbrauchten Erträge dem Vermögen des Kindes zuzuordnen sind. Rz. 93 Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist unter den Voraussetzungen der §§ 136 ff SGB IX bei bestimmte...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / III. Besteuerung der Destinatäre im Zusammenhang mit der Stiftung

Rz. 106 Leistungen der Stiftung an den Destinatär sind einkommenssteuerlich relevant. § 20 Abs. 1 (Auszug) "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören" 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftun...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / C. Behindertentestament 1.0

Rz. 48 In der klassischen Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung bedient sich die Gestaltungspraxis einer Kombination aus Vor- und Nacherbschaft und Dauertestamentsvollstreckung. Diese Art der Testamentsgestaltung ist das sog. "Behindertentestament".[77] Der Begriff hat sich etabliert, ohne dabei den auch sprachlich gebotenen Fok...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Verwaltungsanweisungen

Rz. 65 Herzstück jedes Behindertentestament 1.0 sind die Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker gem. § 2216 Abs. 2 BGB. Sie sind für den Testamentsvollstrecker bindende Richtlinien für die Durchführung seiner Aufgaben.[97] Der Erblasser kann Anordnungen etwa für die Verwendung von Nachlasserträgen, die Zuteilung von Nachlassgegenständen bei der Nachlassteilung ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / D. Behindertentestament 2.0

Rz. 73 Insbesondere bei kleineren und mittleren Vermögen (bis 250.000,00 EUR) führt die klassische Gestaltung (Behindertentestament 1.0) nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen, insbesondere die effektive Nachlassteilhabe und die Einbeziehung Dritter kommt hier zu kurz. Auch werden die engen Grenzen des Erbrechts als ungeeignet empfunden. Das Stiftungsrecht bietet hier ei...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / VII. Sozialleistungsregress

Rz. 91 Die stiftungsrechtliche Lösung bietet Eltern mit kleinerem und mittlerem Vermögen eine effektive Möglichkeit, ihrem Kind mit Behinderung eine spürbare Teilhabe am Vermögen bzw. Nachlass zu eröffnen und dadurch die Lebensqualität des Kindes mit Behinderung über das Niveau der Sozialleistungen als staatliche Grundversorgung hinaus angemessen zu erhöhen. Die Treuhandstif...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. SGB II

Rz. 4 Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II [3]) ist es gem. § 1 SGB II dem Leistungsberechtigten eine Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Leistungsberechtigt sind nach § 7 SGB II erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben. Der Leistungsberechtigte muss...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / II. Stiftungsvertrag

Rz. 80 Die nichtselbstständige Verbrauchstiftung wird durch Vertrag zwischen Stifter, i.d.R. den Eltern des Kindes mit Behinderung und einem Treuhänder gegründet. Der Treuhänder verwaltet die Stiftung entsprechend den Regelungen des Stiftungsvertrages.[123] Die Verwaltung muss dem Zweck der Stiftung entsprechend geschehen, der Treuhänder unterliegt den Weisungen des Stifters...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Besteuerung der Stiftungseinrichtung

Rz. 100 Bei Errichtung der Stiftung überträgt der Stifter Vermögen auf den Treuhänder. In Betracht kommt eine Steuerbarkeit nach dem ErbStG. Rz. 101 Die Übertragung von Vermögen auf eine nichtrechtsfähige Stiftung unter Lebenden oder von Todes wegen richtet sich nicht nach den (nur) für rechtsfähige Stiftungen geltenden Vorschriften der § 3 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / IX. Kosten

Rz. 98 Die Kosten der Errichtung der Treuhandstiftung und deren Verwaltung ist abhängig vom jeweiligen Stiftungsträger. Damit die stiftungsrechtliche Lösung tatsächlich eine echte Alternative zur klassischen Gestaltung des Testaments zu Gunsten eines Menschen mit Behinderung darstellt, sollten sich die Kosten der Stiftungsverwaltung an den Kosten der Dauertestamentsvollstrec...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Befreiungstatbestände

Rz. 54 Der Erblasser kann den Vorerben gem. § 2136 BGB von den gesetzlichen Beschränkungen ganz oder teilweise befreien. Nicht befreit werden kann der Vorerbe jedoch von dem Verbot der unentgeltlichen Verfügung gem. § 2113 Abs. 2 BGB; von der Pflicht zur Vorlage des (notariellen) Verzeichnisses der Erbschaftsgegenstände gem. § 2121 BGB und von dem Surrogationsgrundsatz des §...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0)

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1: Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0) UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ ers...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Nicht befreite Vorerbschaft

Rz. 52 Wurden durch den Erblasser keine besonderen Regelungen getroffen und lässt sich auch durch Auslegung nichts anderes ermitteln, wird grundsätzlich eine nicht befreite Vorerbschaft angenommen. Dies entspricht der gesetzgeberischen Konzeption der Vorerbschaft und auch den gängigen Gestaltungsempfehlungen für die Gestaltung eines Testaments zu Gunsten eines Menschen mit B...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 3. Wirtschaftlich Berechtigter

Rz. 79 Die Angaben im Transparenzregister beziehen sich auf die Person des wirtschaftlich Berechtigten. Wer derjenige im Einzelfall ist, ergibt sich aus § 3 GwG. Bei Stiftungen ist in der Praxis oftmals Abs. 3 Nr. 3 maßgeblich. Die Norm erfasst die Person, die Stiftungsleistungen erhält.[121] § 3 Abs. 3 Nr. 3 GwG wird auch als "Destinatärtatbestand" bezeichnet, da er den Des...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / V. Ausstattung der Stiftung

Rz. 87 Die Treuhandstiftung ist hinreichend auszustatten, damit sie ihren Zweck erfüllen kann. Anders als bei rechtsfähigen Stiftungen ist hier allerdings nicht eine dauerhafte Zweckerfüllung oder gar eine ewige Zweckerfüllung maßgeblich. Die Gestaltung im Wege der nichtrechtsfähigen Verbrauchsstiftung ist gerade auf eine zeitlich begrenzte Lebensdauer ausgerichtet. Gleichwo...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / VIII. Korrespondierende Erbeinsetzung

Rz. 97 Parallel zum Pflichtteilsverzicht wird der Treuhänder der gegründeten Treuhandstiftung als Erbe des Längerlebenden mit der Auflage eingesetzt, das Erbe für die Stiftung zu verwenden. Möglich ist auch die Einsetzung des Treuhänders zu einer bestimmten Quote, sodass die Leistungen aus der Stiftung an den Destinatär dennoch die gewollte spürbare Steigerung der Lebensqual...mehr