Rz. 9

Über die Höhe des Vergleichspreises/Vergleichsfaktors wird im Verfahren zur Feststellung des Grundstückswerts entschieden. Letztlich ist das Finanzamt für den Ansatz des richtigen Vergleichspreises/Vergleichsfaktors beweispflichtig. Da insbesondere die Höhe des Vergleichspreises häufig Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Bürgern und Finanzamt ist, halte ich es für begrüßenswert, wenn die von den Gutachterausschüssen ermittelten und mitgeteilten Vergleichspreise zukünftig Grundlagenbescheide werden würden und deshalb dort angefochten werden könnten, wo die größte Sachkompetenz liegt, nämlich direkt beim Gutachterausschuss. Gegenwärtige befindet sich das Finanzamt hier in einer misslichen Lage zwischen "Baum und Borke", zwischen Gutachterausschuss und Steuerpflichtigen. Ein Grundlagenbescheid würde hier die Verantwortung dort ansiedeln, wo die Werte in einem mehr als komplexen Verfahren ermittelt werden. In anderen Bereichen, z.B. bei der Feststellung des Grads der Behinderung, ist ein solches Verfahren schließlich auch seit Jahrzehnten etabliert. Konsequenz für die Praxis ist letztlich, das Objekt selbst alternativ mit dem gesetzlichen Sachwertverfahren und einem individuellem Verkehrswertverfahren zu bewerten, um letztlich entscheiden zu können, ob und wie gegen den nach dem Vergleichswertverfahren festgestellten Grundbesitzwert vorzugehen ist. Meinungsverschiedenheiten über den "richtigen" Wert sind im Einspruchsverfahren gegen den Wertfeststellungsbescheid zu klären.

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