Rz. 39

 
Wichtig

Außergewöhnliche Belastungen

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen:

Sie möchten

  • Pauschbeträge als Mensch mit Behinderung oder Hinterbliebener,
  • einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege eines pflegebedürftigen Menschen oder
  • Aufwendungen z. B. wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund einer Naturkatastrophe oder Gebäudesanierung wegen Schadstoffbelastung, für die Bestattung eines Angehörigen oder andere außergewöhnliche Belastungen

steuerlich geltend machen.

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung (Zeilen 4–9)

Zusätzlich zum Pauschbetrag sind behinderungsbedingte Fahrtkosten (s. u.), abhängig von Grad und Art der Behinderung abzugsfähig.

Hinterbliebenenpauschbetrag (Zeile 10)

Pflegepauschbetrag (Zeilen 11–16)

Begünstigt ist die unentgeltliche persönliche Pflege eines pflegebedürftigen Menschen (Pflegegrad 2–5 oder Merkzeichen H).

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (Zeilen 17,18)

Private Fahrten können in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung mit einem pauschalen Abzugsbetrag berücksichtigt werden.
Seite 2

Andere Aufwendungen (Zeilen 31–38)

Andere außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind z. B. Kur-, Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten, Ausgaben einer Heimunterbringung, Wiederbeschaffung von durch ein Unwetter und Naturkatastrophen verloren gegangenem Hausrat, Aufwendungen zur Sanierung eines schadstoffbelasteten selbstbewohnten Hauses oder behinderungsbedingte Hausumbaukosten.

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