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SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs

Stand: 29.3.2022

Vorwort

Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg

Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steigende Tendenz sowohl des Individual- als auch des nationalen und internationalen Wirtschaftsverkehrs auf der Straße.

Durch veränderte Zielsetzungen des Senates erlebt insbesondere der Radverkehr -mit dem Ausbau Hamburgs zur Fahrradstadt- einen Wandel. Dies ist verbunden mit umfangreichen baulichen Veränderungen im Stadtgebiet sowie mit einhergehendem Ausbau des Radwegenetzes.

Die Förderung emissionsarmer und emissionsfreier Antriebsarten lassen zudem die Elektromobilität immer weiter in den Vordergrund rücken. Neben den klassischen Fortbewegungsmitteln wie Pkw, Bus oder Fahrrad gewinnen beispielsweise auch E-Roller oder E-Scooter an Bedeutung und prägen das Stadtbild. Auch andere Verkehrsangebote, wie Car-Sharing oder autonomes Fahren, tragen zur Veränderung von Verkehrsverhalten bei.

Das dazu vom Senat initiierte Mobilitätsprogramm und der Klimaschutz mit Lärmaktionsplan üben in diesem Zusammenhang weiteren unmittelbaren Einfluss auf den Straßenverkehr aus.

Von daher unterliegt das Mobilitätsverhalten in Hamburg einer stetigen Entwicklung. Dieser kontinuierliche Prozess stellt eine hohe Herausforderung an die Infrastruktur der Stadt dar, um allen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bedarfen Hamburgs gerecht zu werden, wobei die Anforderung besteht, den Verkehrsraum unter Förderung eines verlässlichen ÖPNV bedarfsgerecht neu zu verteilen.

Diese zuvor genannten Aspekte finden Ihren Einfluss auf das polizeiliche Wirken und stellen gleichermaßen für die Polizei Hamburg den Auftrag dar, diesen Entwicklungsprozess bestmöglich zu begleiten und zu fördern.

I. Allgemeine Grundlagen

1. Allgemeines

Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit ist es, Verkehrsunfälle, insbesondere solche mit tödlichen oder schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, zu verhüten und Behinderungen und Belästigungen möglichst zu vermeiden. Im Ergebnis werden damit Störungen des Fließverkehrs unterbunden bzw. reduziert, die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes erhalten sowie der Verkehrsfluss beschleunigt.

Die Inhalte der Verkehrssicherheitsarbeit werden auf Basis von Unfallanalysen und wissenschaftlichen sowie polizeilichen Erkenntnissen zielgerichtet und ursachenbezogen entwickelt.

Ziel der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit ist es, bei den Verkehrsteilnehmenden eine nachhaltige positive Verhaltensänderung zu erzielen. Hierzu ist es erforderlich, eine konsequente Sanktionierung von Verkehrsverstößen durchzuführen. Die gebührenpflichtige Verwarnung stellt daher den Regelfall dar.

Die Verkehrssicherheitsarbeit besteht im Wesentlichen aus den drei Säulen

Enforcement (Verkehrsüberwachung),
Education (Verkehrserziehung und -information) und
Engineering (Mitwirkung bei der Gestaltung des Verkehrsraumes).

Die Wirkung in diesen Tätigkeitsfeldern wird zudem durch eine intensiv begleitende Öffentlichkeitsarbeit verstärkt.

Diese Anweisung einschließlich ihrer Anlagen regelt die Durchführung der polizeilichen Überwachung des fließenden und ruhenden Straßenverkehrs in Hamburg.

Darüber hinaus wird die Verkehrssicherheitsarbeit in der PDV-350 (HH) (Ziff. 210.002000 ff.) beschrieben.

2. Begriff und Ziel der Verkehrsüberwachung

Verkehrsüberwachung ist die zielgerichtete polizeiliche Präsenz im Verkehrsraum

zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr ausgehen oder den Verkehrsteilnehmen-den drohen,
zur Beseitigung von Störungen des Fließverkehrs und
zur Verhinderung und Verfolgung von Verkehrsverstößen.

Ziele der Verkehrsüberwachung sind

die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Senkung der Unfallzahlen und Minderung der Unfallfolgen,
die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes sowie den Verkehrsfluss zu erhalten und
Verkehrslärm und Abgasemissionen zu reduzieren.

Diese Ziele können durch konsequentes Einschreiten erreicht werden, wenn durch die polizeilichen Überwachungsmaßnahmen

bei den Verkehrsteilnehmenden anhaltende positive Verhaltensänderung bewirkt,
verkehrsuntüchtige Personen von der Verkehrsteilnahme abgehalten,
verkehrsunsichere oder die Umwelt übermäßig beeinträchtigende Fahrzeuge von der Verkehrsteilnahme ausgeschlossen und
Mängel im Straßenraum erkannt und beseitigt werden.

3. Aufgabenzuweisung

Verkehrsüberwachung ist Kernaufgabe der Polizei.

Alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Schutz- und Wasserschutzpolizei haben im Rahmen der Verkehrsüberwachung Fehlverhaltensweisen von Verkehrsteilnehmenden im ruhenden wie im fließenden Verkehr festzustellen und beweissicher zu verfolgen.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wird insbesondere durch Angestellte im Polizeidienst (AiP) bzw. Angestellte im Außendienst (AiA) wahrgenommen.

Den Verkehrsstaffeln obliegt die Verke...

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