Rz. 10

1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen

RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502)

1 Allgemeines

Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt die größte Wirkung erwarten.

2 Verkehrsunfallprävention

2.1 Ziele

Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention sind insbesondere nachstehende Ziele zu verfolgen:

Reduzierung von Verkehrsunfällen und Minderung der Folgen
Sensibilisierung für die Gefahren des Straßenverkehrs
Förderung normgerechten Verkehrsverhaltens
Mitwirkung an der Beseitigung von Gefahrenstellen
Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung

Dabei sind die Grundsätze der Polizeiarbeit sowie die Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung zu berücksichtigen. Verkehrsunfallprävention ist mit der Verkehrsüberwachung und der Öffentlichkeitsarbeit zu verzahnen.

2.2 Inhalte

Verkehrsunfallprävention erfolgt problemorientiert unter Berücksichtigung des örtlichen Unfalllagebildes; sie soll zeitnah auf behördenspezifische Unfallauffälligkeiten reagieren.

Die Verkehrsunfallprävention wendet sich nach dem Prinzip des lebenslangen Lernens an alle Alters- und Zielgruppen, vorrangig an besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer. Sie soll das Bewusstsein für Verantwortung im Straßenverkehr schärfen, positive Verhaltensmuster aufzeigen und rücksichtsvolles Verhalten fördern.

Ein Bestandteil der Verkehrsunfallprävention ist die Verkehrserziehung. Diese ist vorrangig Aufgabe von Erziehungsberechtigten, Kindertageseinrichtungen und Schulen; dabei werden sie von der Polizei Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Entscheidend für die Nachhaltigkeit der Verkehrsunfallprävention ist darüber hinaus eine enge Kooperation zwischen Polizei und anderen Trägern der Verkehrssicherheitsarbeit, wie beispielsweise Kommunen, Verkehrswachten und Verbänden. Sie informiert diese über erkannte Verkehrsunfallphänomene, initiiert Präventionsprojekte und wirkt ggf. an diesen mit.

Verkehrsunfallprävention ist behördenintern abzustimmen; Belange der Kriminalprävention sind zu berücksichtigen.

2.3 Zielgruppen

In der Verkehrsunfallprävention sind besonders nachfolgenden Zielgruppen die im "Handbuch für Verkehrsunfallprävention" (veröffentlicht im Intranet der Polizei Nordrhein-Westfalen) beschriebenen Inhalte zu vermitteln:

Kinder (0 bis 14 Jahre)
Jugendliche (15 bis 17 Jahre)
Junge Erwachsene (18 bis 24 Jahre)
Erwachsene (25 bis 64 Jahre)
Senioren (ab 65 Jahre – "Generation 65+")

2.4 Aufgaben

2.4.1 Verkehrssicherheitsberater

Verkehrsunfallprävention erfordert pädagogische, methodische und kommunikative Kompetenz. Sie ist in erster Linie durch besonders geschultes Personal (Verkehrssicherheitsberater) durchzuführen.

2.4.2 Bezirksdienst und andere Organisationseinheiten

Der Bezirksdienst wirkt in der zielgruppenorientierten Verkehrsunfallprävention mit. Darüber hinaus sind verkehrsunfallpräventive Aspekte von allen Polizeibeamten zu berücksichtigen.

3 Verkehrsüberwachung

3.1 Ziele

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung sind insbesondere nachstehende Ziele zu verfolgen:

Reduzierung von Verkehrsunfällen und Minderung der Folgen
Förderung normgerechten Verkehrsverhaltens
Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung

Dabei sind die Grundsätze der Polizeiarbeit sowie die Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung zu berücksichtigen. Verkehrsüberwachung ist mit der Verkehrsunfallprävention und der Öffentlichkeitsarbeit zu verzahnen.

3.2 Inhalte

Die Verkehrsüberwachung umfasst alle Maßnahmen, die durch

Überwachung der Befolgung von Verkehrsverhaltensregeln
Überprüfung der Eignung und Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen

Überprüfung des Zustandes von Verkehrsmitteln zur Verkehrssicherheit beitragen.

Die Verkehrsüberwachung hat sich an der Unfallentwicklung, insbesondere an Unfällen mit schweren Folgen, auszurichten. Dabei sind die Fachstrategie Verkehrsunfallbekämpfung sowie die Problemfelder des behördenspezifischen Verkehrsunfalllagebildes und die Bekämpfung der Hauptunfallursachen handlungsleitend.

Als Hauptunfallursachen gelten:

nicht angepasste Geschwindigkeit oder Überschreiten der zulässigen Höchstge­schwindigkeit
Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen
Nichtbeachten der Vorfahrt oder des Vorranges
Fehler beim Abbiegen
ungenügender Sicherheitsabstand
Fehler beim Überholen oder Fahrstreifenwechsel
falsches Verhalten von und gegenüber Fußgängern, Fahrradfahrern sowie motorisierten Zweiradfahrern

3.3 Einschreiten nach Verkehrsverstößen

Bei erkannten Verkehrsverstößen ist konsequent einzuschreiten. Verkehrsteilnehmer sind nach einem Verstoß grundsätzlich anzuhalten und über die mit dem Fehlverhalten verbundenen Gefahren aufzuklären. Hierdurch soll das Verständnis für die Beachtung von Verkehrsregeln gefördert werden.

Verbunden mit der Ansprache der Verkehrsteilnehmer ist eine ganzheitliche Kontro...

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