Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeitkonto / 2 Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] verfolgen nicht das Ziel der (längerfristigen) Freistellung von der Arbeitsleistung unter Verwendung eines eigens dafür angesparten Arbeitsentgelts. Vielmehr erfolgt bei diesen Arbeitszeitregelungen bei schwankender Arbeitszeit regelmäßig ein Ausgleich im Arbeitszeitkonto. Sie verfolgen meist das Ziel, eine produktionsbedingte Verst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 13.2 Kryptowerte → Zeilen 45-51

Soweit Kryptowerte innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist veräußert wurden (siehe dazu oben unter 9.), sind die Zeilen 45-51 auszufüllen. Wichtig Beachten Sie die besonderen Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Nutzung von Handelsplattformen eines ausländischen Betreibers löst eine erweiterte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO aus (siehe daz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 7 Ergänzende Angaben

Ergänzende Angaben Zu den Themengebieten Rücklagen und Entnahmen/Einlagen sind noch ergänzende Angaben zu machen. Rücklagen und stille Reserven → Zeilen 99–105 Soweit Steuerpflichtige die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG nicht durch Abzug des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in § 6b EStG genannten Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.6 Sonstige Entnahmen → Zeile 21

Sonstige Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen (Waren, Telefonnutzung, Einsatz von Arbeitnehmern zu privaten Zwecken) sind gesondert aufzuzeichnen. Das bedeutet, dass jeder Entnahmevorgang einzeln zu dokumentieren ist. Zu bewerten ist die Entnahme von Nutzungen mit den tatsächlichen Selbstkosten. Eine Vereinfachung bei der Erfassung von Entnahmen bietet die Möglichkeit, Pau...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 9 Steuerliche Behandlung von Kryptowerten – Grundlagen

Die verschiedenen Kryptowerte Das BMF hat in seinem Schreiben vom 6.3.2025 (BMF, Schreiben v. 6.3.2025, IV C 1 – S 2256/00042/064/043, BStBl 2025 I S. 658) ausführlich zur Besteuerung von Kryptowerten Stellung genommen. Danach können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten zu Einkünften aus allen Einkunftsarten führen, insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.24 Bewirtungsaufwendungen → Zeile 63

Aufwendungen anlässlich von geschäftlichen Bewirtungen der Geschäftspartner und anderer Personen, sind nur zu 70 % als Betriebsausgaben abziehbar. Sie müssen durch den Betrieb veranlasst und angemessen sein (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Bei einer Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb ist zum Nachweis die Rechnung über die Bewirtung erforderlich. Diese muss nach R 4.10 Abs. 8 Satz 8...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Die Aufzeichnungspflichten im Einzelnen

Rz. 27 Durch die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten in § 22f Abs. 1 UStG zum 1.7.2021 hat sich die Zahl der aufzuzeichnenden Punkte schon rein nummerisch auf neun erhöht. Der Erfassungsaufwand hat sich also erhöht, wobei die Betreiber der elektronischen Schnittstellen i. d. R. über die meisten der hier genannten Daten schon aus diesem Grund verfügen dürften, weil sie die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Aufzeichnungspflichten nach Art. 54c MwStVO (§ 22f Abs. 3 UStG)

Rz. 56 Neu eingeführt in § 22f UStG wurde mWv 1.7.2021 (Rz. 4) der Abs. 3 der Vorschrift, wonach derjenige, der mittels einer elektronischen Schnittstelle die Erbringung einer sonstigen Leistung an einen Empfänger nach § 3a Abs. 5 S. 1 UStG (sog. digitale Dienstleistungen[1]) unterstützt, Aufzeichnungen nach Art. 54c der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Aufzeichnungspflicht und Nachweis der Unternehmereigenschaft (§ 22f Abs. 1 UStG) bei Leistungen durch Unternehmer

2.3.1 Allgemeines Rz. 25 Gem. § 22f Abs. 1 S. 1 UStG hat der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 5 und 6 UStG [1] für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen: den vollständigen Nam...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich des § 22f UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 23 Der Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten des § 22f UStG hängt in seiner ersten Fassung und in der seit dem 1.7.2021 geltenden neuen Fassung der Vorschrift (Rz. 4) zunächst entscheidend davon ab, ob der betreffende Unternehmer der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 1 und 5 UStG ist. Dafür ist es erforderlich, dass dieser Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Gem. § 22f Abs. 1 S. 1 UStG hat der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 5 und 6 UStG [1] für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen: den vollständigen Namen und die vollst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zeitpunkt der Anwendung der Regelung des § 22f UStG (§ 27 Abs. 25 UStG)

Rz. 73 Gemäß dem zum 1.1.2019 eingefügten § 27 Abs. 25 UStG a. F. [1] teilte das Bundesministerium der Finanzen den Beginn des Datenabrufverfahrens nach (dem damaligen) § 22f Abs. 1 S. 6 UStG durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben mit. Gleiches galt für die Festlegung des Kalenderjahres, ab dem Daten nach § 22f Abs. 3 UStG auf Anforderung zu übermittel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Überblick der Regelung

Rz. 20 Inhaltlich besteht die Vorschrift des § 22f UStG seit dem 1.7.2021 aus fünf Absätzen, bei denen die eigentlichen Aufzeichnungspflichten der Betreiber elektronischer Schnittstellen im ersten Absatz geregelt werden. Der zweite Absatz enthält eine wichtige Sonderregelung für Anbieter, die sich bei dem Betreiber der elektronischen Schnittstelle nicht als Unternehmer anmel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 8 In seiner ersten Fassung hatte § 22f UStG keine unmittelbaren unionsrechtlichen Vorgaben, die Regelung stellte einen Alleingang des nationalen deutschen Gesetzgebers zur Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung beim Online-Handel an Verbraucher dar, obwohl damals bereits die Einfügung einer Steuerschuldnerschaft der Betreiber elektronischer Schnittstellen unionsrechtli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt das vorgenannte Steueränderungsgesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ahndung als Ordnungswidrigkeit

Rz. 72 Zu beachten ist, dass Verstöße gegen gesetzliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 379 AO als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Das gilt selbstverständlich auch für die Aufzeichnungspflichten nach § 22f UStG [1] und nach Art. 54c MwStVO, denn auch hierbei handelt es sich um derartige gesetzliche Aufzeichnungspflichten. Kritisch zu sehen war in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Das Datenabrufverfahren

Rz. 40 Die S. 6 und 7 der bis zum 30.6.2021 geltenden ersten Fassung des § 22f Abs. 1 UStG (Rz. 4) regelten Einzelheiten des geplanten Datenabrufverfahrens durch die Finanzbehörde. So sollte die für den liefernden Unternehmer örtlich zuständige Finanzbehörde die Daten nach S. 1 Nr. 1 bis 3 speichern und diese zum Datenabruf bereitstellen (S. 6). Der Antragsteller war dann üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Exkurs: Nachweis durch Bescheinigung über die steuerliche Erfassung

Rz. 42 In der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) musste der damals noch so bezeichnete Plattformbetreiber im Besitz eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung der auf seiner Plattform tätigen ausländischen Unternehmer sein. Wegen der u. U. weiterhin bestehenden Bedeutung dieser Regelung für Sachverhalte aus den "Altjahren" sollen die dazu gelte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Dauer der Aufbewahrung (§ 22f Abs. 4) UStG

Rz. 63 Die Dauer der Aufbewahrung des betroffenen Unternehmers richtete sich in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG nach der allgemeinen Regel des § 147 Abs. 3 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen) nunmehr richtet sie sich nach § 22f Abs. 4 S. 1 UStG (Rz. 66), die erste Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) enthielt keine Regelung über die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 § 22f Abs. 2 UStG – Angaben bei Privatanbietern als Leistungsanbieter

Rz. 50 Der Abs. 2 des § 22f UStG regelt die Anforderungen an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für Lieferungen von Nutzern, die dem Betreiber gegenüber angegeben haben, dass die Lieferungen nicht im Rahmen eines Unternehmens (sondern als Privatperson) erfolgen. Der Gesetzeswortlaut fordert in seinem S. 1, dass dann, wenn die Registrierung auf der elektronische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Bestellung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten

Rz. 35 Nach dem S. 2 des § 22f Abs. 1 UStG (vormals S. 4, Rz. 4) hat ein Unternehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist (Drittlandsverkäufer), spätestens mit der AntragsteIlung auf steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 22f Abs. 5 UStG – Datenübermittlung an die Finanzbehörde

Rz. 68 Gemäß § 22f Abs. 4 S. 1 UStG hat der Betreiber der elektronischen Schnittstelle die Unterlagen nach den Abs. 1 und 2 auf Anforderung des Finanzamtes elektronisch zu übermitteln. Stellt die Finanzbehörde ein Sammelauskunftsersuchen (vgl. dazu in § 93 Abs. 1a S. 1 AO), findet § 93 Abs. 1a S. 2 AO keine Anwendung (§ 22f Abs. 4 S. 2 UStG). Mit diesem Absatz des § 22f UStG...mehr

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Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 8 Aufzeichnungspflichten

Die Ermittlung der steuerpflichtigen Zinsvorteile müssen vom Arbeitgeber dokumentiert und als Beleg zum Lohnkonto genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sind sie diesem formlos mitzuteilen.[1]mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.1 Allgemeines

Rz. 54 Die GmbH gilt nach § 13 Abs. 3 GmbHG als Handelsgesellschaft i. S. d. Handelsgesetzbuches. Auf Handelsgesellschaften finden die für Kaufleute geltenden Vorschriften Anwendung (§ 6 Abs. 1 HGB), insbesondere das Dritte Buch "Handelsbücher" (§§ 238 ff. HGB inklusive des 2. Abschnitts ab § 264 HGB), welches die Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung umfasst: die ordn...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.4.3 Voraussetzungen der Berechnung der Haftungsschuld mit einem durchschnittlichen Steuersatz

Einen durchschnittlichen Steuersatz aufgrund einer Schätzung kann der Außenprüfer nur dann anwenden, wenn entweder die Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorliegen oder der Arbeitgeber mit der Steuerberechnung nach einem durchschnittlichen Steuersatz einverstanden ist. Ohne Einverständnis des Arbeitgebers sind die Voraussetzungen für eine Schätzung ...mehr

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Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 8 Einreichung des Beitragsnachweises als Leistungsnachweis für die Vollstreckung

Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. In dem Beitragsnachweis hat der Arbeitgeber den zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Beitragsgruppen aufgegliedert anzugeben. Der Beitragsnachweis gilt für die Vollstreckung als Leistungsbescheid der Einzugsstelle. Im Beit...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.3 Verletzung der besonderen Aufzeichnungspflicht

Rz. 131 Für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn 1–4, 6b und 7 EStG besteht eine gesonderte Aufzeichnungspflicht, § 4 Abs. 7 EStG. Wird der gesonderten Aufzeichnung nicht nachgekommen, führt die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu einem selbstständigen Abzugsverbot und einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Die Finanzverwaltung l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Abgrenzung zur privaten Tätigkeit

Rz. 100 Die Häufigkeit der Ausführung von Umsätzen ist kein abschließendes Kriterium zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft. So kann die einmalige Ausführung eines Umsatzes schon die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft begründen (Rz. 83). Andererseits können auch Umsätze, die jemand unter Ausnutzung gleicher Umstände mehrfach ausführt, noch der privaten Le...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.7

Zusammen mit dem Schreiben vom 9.6.2023 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der Kerntaxonomie-Version 6.7 vom 1.4.2023 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind weiter wie bisher unter www.esteuer.de abrufbar. Insofern wird an dieser Stelle nur auf die Änderungen zur jeweiligen Vorversion hingewiesen. Anzuwenden si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.1 Grundsachverhalte

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Beitrag aus der verein wissen
Rechnungsstellung – was mus... / Zusammenfassung

Neben der Beachtung der Aufzeichnungspflichten des Umsatzsteuergesetzes müssen ordnungsgemäße Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erstellt werden. Eine Geltendmachung von Vorsteuern im unternehmerischen Bereich des Vereins ist nur zulässig bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die 3 häufigsten Fallen 1. Rechnungen enthalten nicht alle vorgeschriebenen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.3 Pflichtverletzung

Die steuerliche Haftung des Vertreters kommt jedoch nur infrage, wenn er eine Pflichtverletzung leichtfertig oder vorsätzlich begangen hat (vgl. §§ 69 ff. AO). Er begeht eine Pflichtverletzung, wenn er durch sein Verhalten bewirkt, dass die Steuern der GmbH nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Insbesondere muss z. B. ein GmbH-Geschäftsführer dafür so...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften

Neben den genannten Aufzeichnungspflichten sind auch die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes [1] zu beachten. Außersteuerliche Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus den Vorschriften des § 22 der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO), § 13 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der §§ 13 bis 15 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Rechtsprechung zu den Aufzeichnungspflichten einer Apotheke

7.1 Finanzgericht Sachsen-Anhalt Sachverhalt Die Journal(einzel)daten aller getätigten Barumsätze wurden vom Unternehmen (Apotheke) über das eingesetzte PC-Warenwirtschaftssystem erfasst. Im Streitfall war fraglich, ob für diese Einzelaufzeichnungen auch eine grundsätzliche Aufzeichnungspflicht bestand.[1] Ausführungen des Senats: Soweit der BFH in seinem Urteil vom 12.5.1966[2]...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / V. Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten

1. Allgemeines Das aktuelle BMF-Schreiben enthält erstmalig Ausführungen zu den Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit Kryptowerten (vgl. Tz. 87 ff.). Auch für den Bereich der Kryptowerte kommen die allgemein geltenden Vorschriften der AO zur Anwendung (z.B. §§ 90, 93, 97 AO sowie § 12 StAbwG). Dazu ergänzend enthält das BMF 2025 Ausfüh...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / 1. Allgemeines

Das aktuelle BMF-Schreiben enthält erstmalig Ausführungen zu den Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit Kryptowerten (vgl. Tz. 87 ff.). Auch für den Bereich der Kryptowerte kommen die allgemein geltenden Vorschriften der AO zur Anwendung (z.B. §§ 90, 93, 97 AO sowie § 12 StAbwG). Dazu ergänzend enthält das BMF 2025 Ausführungen zu vers...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.4 Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt[1] verweist bezüglich des Anforderns von Kassendaten in elektronisch verwertbarer Form auf die BFH-Urteile vom 16.12.2014 und zitiert diese u. a. wie folgt: "Voraussetzung für die Datenanforderung ist das Bestehen einer Aufzeichnungspflicht." Der Senat macht in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass es sich bei den mithilfe einer PC-Kasse ein...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.1 Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Sachverhalt Die Journal(einzel)daten aller getätigten Barumsätze wurden vom Unternehmen (Apotheke) über das eingesetzte PC-Warenwirtschaftssystem erfasst. Im Streitfall war fraglich, ob für diese Einzelaufzeichnungen auch eine grundsätzliche Aufzeichnungspflicht bestand.[1] Ausführungen des Senats: Soweit der BFH in seinem Urteil vom 12.5.1966[2] noch davon ausgegangen ist, das...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.3 Urteile des Bundesfinanzhofs

Die konträren Apothekenurteile aus dem Jahr 2013 führten zu höchstrichterlichen Entscheidungen des BFH.[1] In beiden, im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen, führt der BFH aus, die Frage, ob die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen einzuschränken ist, sei in beiden Urteilsfällen zu verneinen. Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelaufzeichnung werden nach...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / a) Berücksichtigung technischer Besonderheiten (Tz. 87)

Aufgrund der sich bei Kryptowerten ergebenden technischen Besonderheiten ordnet das BMF 2025 spezifische steuerlich relevante Informationen der "Informationsphäre des beweisnäheren Steuerpflichtigen" zu. Dazu gehören: Identität des Stpfl. bei in einem öffentlichem Blockchain dokumentierten Informationen, Aufzeichnungen der zentralen Handelsplattform über die Bestände der Nutze...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / c) Pflichten des Stpfl. in Zusammenhang mit Steuerreports (Tz. 90)

Die seitens des Stpfl. i.R.d. steuerlichen Erklärungen erfolgten Angaben können auch auf der Grundlage von sog. Steuerreports gemacht werden. Insoweit stellt das BMF 2025 an den vorgelegten Steuerreport die folgenden Anforderungen: Plausibilität, keine Hinweise auf Unvollständigkeit (z.B. Fehlen einzelner Anschaffungskosten, Wallet bzw. Handelsplattformen), kein Widerspruch zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / 3. Pflichten im Privatbereich (Tz. 100 ff.)

Die o.g. allgemeinen Mitwirkungspflichten gelten auch bei Kryptowerten im Privatvermögen. Neben den allgemeinen Mitwirkungspflichten legt die Finanzverwaltung im BMF 2025 erstmals spezifische Nachweispflichten in Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowerten fest. Dazu gehören: Einsatz von Fragebögen (Tz. 100), Anforderung der zur Erstellung der Steuerreport genutzten Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Michael Knittel, WP/StB/FB IntStR/RA/FASt/FAErbR[*] Der BMF hat erstmals am 10.5.2022 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Darin wird die Sicht der Finanzverwaltung auf die technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten der Blockchain-basierten Technologie und deren steuerliche Behandlung in ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / VII. Schlussbemerkung

Das aktualisierte BMF-Schreiben 2025 bringt inhaltlich bzgl. der bereits im BMF 2022 beschriebenen verschiedenen Einkunftsarten zu einzelnen Sachverhalten keine wesentlichen Neuerungen. Insoweit bleibt es aufseiten der Finanzverwaltung bei dem Ansatz einer möglichst umfassenden Besteuerung der in Zusammenhang mit Kryptowerten entstehenden Tatbestände. Von besonderer Bedeutung...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.2 Hessisches Finanzgericht

Im Gegensatz zum FG Sachsen-Anhalt (Tz. 7.1) vertrat das Hessische FG die Auffassung, dass die Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge aus Zumutbarkeits- und Praktikabilitätsgründen nicht gilt, wenn ein Unternehmer gegen Barzahlung Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Zahl von Kunden in einem offenen Ladengeschäft verkauft. Die Aufzeichnung der täglichen Tagessummen ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Erweiterte Mitwirkungspflicht des Stpfl. gem. § 90 Abs. 2 AO (Tz. 89)

Werden Kryptowerte über zentrale bzw. dezentrale Handelsplattformen eines ausländischen Betreibers erworben oder veräußert, wird laut BMF 2025 gem. § 90 Abs. 2 AO eine erweiterte Mitwirkungspflicht der Stpfl. begründet. Die Finanzverwaltung ist insoweit der Ansicht, dass aufgrund der internationalen Verortung von sog. "Netzwerkknoten einer Blockchain" und der nicht an die An...mehr