Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 21 Die Regelung lässt die Buchführungspflicht aufgrund von §§ 238ff. HGB unberührt. Sofern die inländische Zweigniederlassung Kaufmannseigenschaft hat, entsteht hieraus eine selbstständige Buchführungspflicht. Rz. 22 Die generellen Offenlegungsvorschriften für inländische KapG gem. § 325 HGB werden durch § 325a HGB für inländische Zweigniederlassungen von Gesellschaften i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Eröffnungsbilanz

Rz. 3 Die Eröffnungsbilanz ist von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes aufzustellen. Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb unter der Voraussetzung, dass er i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (zum Verhältnis zwischen § 1 Abs. 2 HGB und § 241a HGB vgl. § 241a Rz 6 ff.). Der Zei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Normenzusammenhang

Rz. 1 Die §§ 238–241 HGB regeln die Buchführungspflichten und die Vorschriften zum Inventar. § 241a HGB ist eine im Zuge des BilMoG geschaffene Ausnahmeregelung, die kleine Einzelkaufleute von der kaufmännischen Buchführung der §§ 238–241 HGB ausnimmt. Rz. 2 Bei Verzicht auf die kaufmännische Buchführung lässt die Folgevorschrift des § 242 Abs. 4 HGB auch die Bilanzierungspfl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 79 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Geschäftszweigspezifische Vorschriften

Rz. 85 Nach § 298 Abs. 1 HGB sind neben den HGB-Vorschriften im Konzernabschluss auch die für die Rechtsform und den Geschäftszweig der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt mit Sitz im Geltungsbereich des HGB – also inländischen KonzernUnt – geltenden Vorschriften entsprechend zu berücksichtigen, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses diesbzgl. keine Abweichung erfor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Anderes Unternehmen

Rz. 6 Die Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB geht zunächst von der Existenz eines anderen Unt aus. Da schon aus der Eingrenzung des Anwendungsbereichs deutlich wurde, dass eine Beschränkung auf KapG mit der Regierungsbegründung zu § 271 HGB nicht vereinbar ist, kann auch der hier in Rede stehende Unternehmensbegriff nur weit auszulegen sein. Insoweit wird z. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb

Rz. 25 Ein Handelsgewerbe begründet nur dann die Kaufmannseigenschaft, wenn es einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Begriff "in kaufmännischer Weise", der das Handelsgewerbe vom Kleingewerbe abgrenzt, ist zunächst an der Größe orientiert – man spricht von einem "Klein"gewerbe, wenn die Unternehmensstrukturen nicht "in kaufmännischer Wei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.4 Vereinfachtes Prüfungsschema

Rz. 10 Abb. 1: Schema zur Prüfung der Buchführungspflichtmehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Dauer des Wegfalls

Rz. 18 Art und Umfang der "laufenden" Prüfung hat der Gesetzgeber nicht geregelt; mangels vergleichbarer Vorschriften bleiben Art und Umfang einer solchen Prüfung weitgehend unbestimmt.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Handelsgesellschaft als Kaufmann

Rz. 27 Die Vorschriften für Kfl. sind nach § 6 Abs. 1 HGB auch auf Handelsgesellschaften anzuwenden. Zu den Handelsgesellschaften gehören die Personengesellschaften (OHG, KG, KapCoGes, wie bspw. die typische GmbH & Co. KG) und die Kapitalgesellschaften (SE, AG, KGaA, GmbH, UG). Die EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) ist wie eine OHG zu behandeln.[1] Rz....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Erklärung der Wahlrechtsausübung

Rz. 16 § 241a HGB enthält keine Vorschriften, wie und ob die Ausübung des Wahlrechts zu erklären ist. Mangels Formvorschriften bestehen deshalb keine Bedenken, wenn der EKfm., statt eine Erklärung abzugeben, einfach eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt oder die kaufmännische Buchführung einstellt (faktische Wahlrechtsausübung). Steuerlich gilt i. d. R. die Einreichung de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Gewerbebetrieb

Rz. 19 Ein Gewerbebetrieb aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit liegt vor, wenn der Kfm. eine selbstständige Tätigkeit nachhaltig ausübt, in Gewinnerzielungsabsicht handelt und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Rz. 20 Eine selbstständige Tätigkeit setzt voraus, dass der Kfm. im Außenverhältnis ungebunden ist, er also rechtlich selbstständig ist. Wirtschaftl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Erleichterungen

Rz. 12 Die Erleichterungen des Abs. 4 gelten nur für Einzelkaufleute i. S. d. § 241a HGB. Für Einzelkaufleute, die die Erleichterungen des § 241a HGB in Anspruch nehmen wollen, besteht mangels Buchführungspflicht auch keine Aufstellungspflicht für eine Eröffnungsbilanz bzw. einen Jahresabschluss. § 242 Abs. 4 HGB folgt somit unmittelbar den Überlegungen zur Inanspruchnahme d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Kaufleute müssen ihrer Buchführungspflicht und der Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen nicht ausschl. in Papierform nachkommen. Die Unterlagen können auf Datenträgern geführt (§§ 238 Abs. 2, 239 Abs. 4 HGB) und teilweise als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 3 HGB; gilt nicht für Eröffnungsbilanzen und Absch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Inhalt, Zweck und Grenzen der Vorschrift

Rz. 4 § 241a HGB befreit Einzelkaufleute (Rz 8) von den Buchführungspflichten der §§ 238–241 HGB. Dadurch können EKfl statt der kaufmännischen Buchführung und der Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 242ff. HGB eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Diese Vorschrift ist nicht auf PersG, Genossenschaften oder die KleinstKapG (§ 267a Rz 1 ff.) übertragbar. Rz. 5 Die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 22 Der Kfm. muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 23 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kfm. sich ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 242 HGB enthält für alle Kaufleute die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zu Beginn ihres Handelsgewerbes und eines Jahresabschlusses zum Schluss eines jeden Gj, bestehend aus Bilanz und GuV. Die Norm des § 242 HGB stellt somit ergänzend zu den Vorschriften über die Buchführungspflicht in den §§ 238 und 241a HGB die Grundnorm z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umfang (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 36 Der Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses wird in Abs. 1 Satz 2 und 3 nur indirekt geregelt, indem dort bestimmte Aussagen über den Prüfungsgegenstand gefordert werden.[1] Rz. 37 Satz 2 der Vorschrift verlangt vom Abschlussprüfer die Prüfung, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Anwendung des § 241a HGB bei freiwilliger Eintragung im Handelsregister

Rz. 9 Soweit für einen Gewerbebetrieb kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt, gilt dieser als Handelsgewerbe, wenn er gem. § 2 HGB freiwillig im Handelsregister eingetragen ist (§ 238 Rz 17). Durch eine freiwillige Eintragung entsteht Buchführungspflicht nach §§ 238f. HGB.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Zum Anwendungsbereich und Normenzusammenhang vgl. § 238 Rz 2 ff. § 240 HGB enthält in Abs. 1 und 2 die Pflicht zur Aufstellung des Inventars (Rz 34 f.). Daraus leitet sich die Inventurpflicht (Rz 3 f.) ab. In Abs. 3 und 4 sind mit dem Festwertverfahren und dem Gruppenbewertungsverfahren Inventur- und Bewertungserleichterungsverfahren (Rz 50 f.) geregelt. Rz. 2 Das Invent...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Unterlagen mit einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren

Rz. 10 Zu den aufbewahrungspflichtigen Handelsbüchern gehören auch Nebenbücher wie Kassenbücher und Lagerbücher, Wechsel- und Scheckkopierbücher, Unterlagen der Lohnbuchführung, Belege einer Offene-Posten-Buchhaltung und die Betriebsabrechnung (zum Begriff der Handelsbücher vgl. auch § 238 Rz 43).[1] MU müssen ergänzend die für die Konzernrechnungslegung erforderlichen Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Voraussetzungen, Anordnungsverfahren und Folgen der Nichtvorlage

Rz. 2 Die Vorlagepflichten nach gerichtlicher Anordnung gem. § 258 Abs. 1 HGB betreffen Kaufleute in schwebenden bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einschl. Prozessen des Unterhalts- oder Arbeitsrechts. Sie beschränken sich nicht auf Handelsgeschäfte nach § 95 GVG.[1] Begrenzt ist die Anordnungsberechtigung des Gerichts vom Zeitpunkt der eintretenden Rechtsanhängigkeit bis zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 330 HGB ermächtigt das BMJ im Einvernehmen mit weiteren Ministerien zum Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Rechnungslegung. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV (§ 275 HGB) sowie die Sondervorschriften für PersG (§ 264c HGB) tragen led...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Handelsbücher des Kaufmanns

Rz. 43 Das Gesetz schreibt nicht vor, welches Buchführungssystem der Kfm. für seine Handelsbücher zu verwenden hat. Es kommen folgende Buchführungssysteme infrage:[1] kameralistische Buchführung, einfache Buchführung, doppelte Buchführung. Rz. 44 Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis durch öffentliche Haushalte und öffentliche Betriebe angewandt, aber mit den Initia...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernbuchführung

Rz. 62 In der Praxis wird z. T. von Konzernbuchführung gesprochen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Buchführung, sondern um die Bilanzierung von Konzernsachverhalten. Diese befasst sich mit der Festlegung der einzubeziehenden Jahresabschlüsse (Konsolidierungskreis), Anpassung der einbezogenen Jahresabschlüsse an die konzerneinheitlichen Ansatz- und Bewertungsvorsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 15 Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG)

Rz. 357 Die durch das Binnenmarktgesetz ergänzten Aufzeichnungspflichten in § 22 UStG entsprechen der Verpflichtung aus Art. 242 MwStSystRL, wonach die Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Aufzeichnungspflichtig sind Warenbewegungen, die nicht im Rahmen einer innergeme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Aufzeichnungen

Rz. 155 Neben dem Buchnachweis gem. § 6a Abs. 3 UStG und § 17d Abs. 3 Nr. 4 UStDV (Rz. 188ff.) hat der Unternehmer (des inländischen Unternehmensteils) die Bemessungsgrundlage für die fiktive steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aufzuzeichnen.[1] Rz. 156 Darüber hinaus müssen grundsätzlich sämtliche Gegenstände, die in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangen, auch wen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.6 Buchnachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 UStG (§ 17d Abs. 2 UStDV)

Rz. 302 Die buchmäßigen Aufzeichnungen sind fortlaufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorzunehmen. Das bedeutet, dass die in § 17d UStDV vorgeschriebenen Angaben so zeitnah, wie es dem Unternehmer möglich ist, aufzuzeichnen sind. Sind Belege, die Bestandteil des Buchnachweises sind, im Besteuerungszeitraum noch nicht vorhanden, ist grundsätzlich ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.2 Eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit des Buchnachweises

Rz. 276 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein.[1] Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorgenommen werden müssen. Ist für die Buchungen z. B. eine Steuerkanzlei beauftragt, muss gewährleistet sein, dass dieser die...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.6 Vorräte

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.8 Forderungen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.5 Finanzanlagen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Konsignationslager

Rz. 159a Mit Art. 12 Nr. 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde mWv 1.1.2020 § 6b UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Nach dieser Vorschrift gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in einen anderen Mitgliedstaat nicht als...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 270 Nach § 6a Abs. 3 i. V. m. § 17c UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungs...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.2 Sachanlagen

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.4 Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung

Nach § 22 Abs. 1 und 7 StBerG haben Lohnsteuerhilfevereine innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres eine Geschäftsprüfung vorzunehmen. Der Geschäftsprüfer oder die Geschäftsprüferin hat dem Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins unverzüglich schriftlich über das Ergebnis der Prüfung zu berichten (§ 22 Abs. 6 StBerG). Eine Abschrift des vollständigen Prüfu...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 10.1 Aufzeichnungspflichten für Regelversteuerer bzgl. Vorsteuer

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Aufzeichnungspflichten im B... / 10 Aufzeichnungspflichten bei der Umsatzsteuer

Für die Umsatzsteuer normiert § 22 UStG eine Aufzeichnungspflicht für folgende Angaben:mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 6 Aufzeichnungspflichten bei Betriebseinnahmen und -ausgaben

6.1 Wareneingang: Es muss ein eigenes Buch geführt werden Besondere Aufzeichnungen sind (u. U.) für den Wareneingang vorgeschrieben. Der Wareneingang umfasst alle Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (unabhängig davon, ob sie zur Herstellung von Fertigprodukten oder Weiterveräußerung verwendet werden), Waren zur Be- oder Verarbeitung. Dabei ist es unerheblich, ob die Ware...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 4.3 Elektronische Aufzeichnungspflichten

4.3.1 Anforderungen an das EDV-System Ein EDV-System muss steuerlich den nachfolgenden Anforderungen entsprechen:[1] Nachvollziehbarkeit: Der Weg vom Beleg über die Buchung zur Bilanz und umgekehrt muss einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit möglich sein.[2] Nachprüfbarkeit: Zur Überprüfung der Buchführung muss eine Programmbeschreibung (Verfahrensdokumentation) vo...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 2.1 Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht

Die Buchführungspflicht nach Handelsrecht geht der Buchführungspflicht nach Steuerrecht vor. D.h. wer bereits nach Handelsrecht[1] Bücher führen muss, ist dazu auch steuerrechtlich verpflichtet.[2] Aufzeichnungen sind alle dauerhaft verkörperten Erklärungen über Geschäftsvorfälle in Schriftform oder elektronischer Form (Datenträger, Cloud) als Text, Zahlen, Symbole und Grafik...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 1.5 Kassenaufzeichnungen

1.5.1 Einzelaufzeichnungen Auch für Kassen gilt: Die Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.[1] Dies gilt grundsätzlich sowohl für offene Ladenkassen als auch für elektronische Kassensysteme. Sofern Warenverkäufe an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung abgegeben und nicht mittels elektronischer Kasse aufge...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 1 Steuerrechtliche Aufzeichnungspflichten

Im Steuerrecht werden "Aufzeichnungen" in folgenden Bereichen verlangt: bei den Gewinnermittlungsvorschriften und als Nachweise für steuerliche Zwecke. 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für den betrieblichen Bereich. Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtli...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.2 Aufzeichnungspflichten

Lohnsteuerhilfevereine sind steuerlich als Gewerbebetriebe einzustufen.[1] Liegen die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 AO vor, sind sie zur Buchführung verpflichtet. Die Vorschriften über die Buchführungspflicht gehen den für Lohnsteuerhilfevereine geltenden Aufzeichnungspflichten vor.[2] Liegen die Voraussetzungen für die Buchführungspflicht nicht vor, hat ein Lohnsteuerhilf...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 1.2 Weitere Nachweise für steuerliche Zwecke

Neben der Beweiskraft für eine ordnungsmäßige Gewinnermittlung sind Aufzeichnungen als Nachweis nötig für den Abzug beschränkt abzugsfähiger Betriebsausgaben, den Vorsteuerabzug und die Umsatzbesteuerung, den Lohnsteuerabzug, die Erlangung steuerlicher Vorteile (z. B. Arbeitszimmer).mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 10.2 Erleichterungen bei sog. "Kleinbetragsrechnungen"

Eine sog. "Kleinbetragsrechnung" liegt vor, wenn der Rechnungsbetrag nicht über 250 EUR liegt. Hier ist es ausreichend, das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe auszuweisen; der Steuersatz muss angegeben sein.[1]mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 6.3.1 Geschenke

Bei Geschenken von geringem Wert (z. B. Kugelschreiber, Taschenkalender) ist kein Empfängernachweis erforderlich.[1]mehr