Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.6 Bürokratieentlastung

Gesetzestitel: Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Erleichterung des Schriftformerfordernisses: für den Nachweis über die wesentlichen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.18.2.3 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungs- und Studienverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1.2 Aufhebungsvertrag

Im Fall eines Aufhebungsvertrags liegt in jedem Fall ein Sperrzeitsachverhalt vor, weil die dadurch vereinbarte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommen konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag einer ansonsten drohenden rechtmäßigen Kündigung des Arbeitgebers zum gleichen Zeitpunkt z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 4 Hinweispflicht für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber gelten im Zusammenhang mit der frühzeitigen Arbeitsuche neue Mitwirkungs- und Hinweispflichten. Sie "sollen" gekündigte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer "frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung der Agentur für Arbeit informieren,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses führt nur dann zum Eintritt einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer "dadurch" die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Verhalten und Arbeitslosigkeit müssen insoweit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hinweis Keine Sperrzeit bei auslaufendem befristeten Arbeitsverhältnis Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 1 Ruhensregelung

Das Arbeitsförderungsrecht verwendet für Abfindungen und sonstige Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, den umfassenderen Begriff der Entlassungsentschädigung. Eine solche Entlassungsentschädigung führt dann, aber auch nur dann zum Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, d. h. ohne Einhaltung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1.3 Beteiligung an einer Arbeitgeberkündigung

Eine Beteiligung an der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses setzt grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers voraus. Allein die Hinnahme einer Kündigung durch den Arbeitnehmer führt deshalb nicht zum Eintritt einer Sperrzeit. Praxis-Beispiel Keine Sperrzeit bei Hinnahme einer rechtswidrigen Kündigung Ein langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer wird gekündig...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 1 Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe tritt ein, wenn Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Arbeitslosigkeit herbeiführen, indem sie selbst kündigen oder durch schlüssiges Verhalten das Arbeitsverhältnis beenden, einen Aufhebungsvertrag schließen oder durch arbeitsvertragswidrigem Verhalten die Arbeitgeberkündigung herbeiführen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn ein "wicht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt oder durch schlüssiges Verhalten das Beschäftigungsverhältnis beendet hat (z. B. durch Verlassen des Arbeitsplatzes), einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat oder die Arbeitgeberkündigung aufgrund arbeitsvertragswidrigem Verhaltens beruht. Entscheidend für das Vorliegen des S...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 7.1 Sperrzeit bei Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Entlassungsentschädigung geht vielfach einher mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines sog. Abwicklungsvertrags. Liegt ein derartiger Sachverhalt vor, war der Arbeitnehmer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beteiligt und hat sich mit der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit "versich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.3 Ermittlung des Ruhenszeitraums

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für so viele volle Kalendertage, wie der Arbeitnehmer gebraucht hätte, den fiktiven Entgeltanteil der Abfindung als Arbeitsentgelt zu verdienen. Für diese Berechnung ist zunächst das Arbeitsentgelt zu ermitteln, das der Arbeitnehmer in der letzten Beschäftigungszeit kalendertäglich erzielt hat. Letzte Beschäftigungszeit sind die am Tage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvermittlung / 2 Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuche

Arbeitslosigkeit soll durch frühzeitige Vermittlungsbemühungen möglichst verhindert werden. Deshalb soll bereits die Zeit vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses für eine intensive Beratung und Vermittlung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1.3 Sonstige Beteiligung an der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Ein Sperrzeitsachverhalt kann auch bei einer formalen Arbeitgeberkündigung vorliegen, wenn die Begleitumstände der Kündigung darauf schließen lassen, dass der Arbeitnehmer an der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt war, in Wahrheit also ein verdeckter Aufhebungsvertrag vorliegt. Ein solcher Beteiligungssachverhalt kann z. B. dann vorliegen, wenn der Arbeitslos...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.1.2 Durch Aufhebungsvertrag

Um das Ausbildungsverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrags empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im BBiG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 8 Schadensersatzanspruch nach der InsO

Der Arbeitnehmer kann Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 113 Satz 3 InsO verlangen, wenn der Insolvenzverwalter kündigt. Es handelt sich hierbei um eine einfache Insolvenzforderung. Der Schadensersatzanspruch entsteht nur für die Zeitspanne der tatsächlichen Beendigung bis zum Ablauf der Frist, mit der der Insolvenzverwalter hätte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kündigung in der Insolvenz / 10 Sozialplan in der Insolvenz

Sozialpläne, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden, sind in ihrer Dotierungshöhe beschränkt. Dabei bestehen die insolvenzspezifischen Begrenzungen zusätzlich zu den Maßgaben des § 112 Abs. 5 BetrVG. Das maximale Volumen des Sozialplanes ist die zweieinhalbfache Monatsvergütung der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer.[1] Dabei ist die Monat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beendigung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden. Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch den Tod des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht (Miete) / 3.4.1 Beendigungsgründe

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 BGB ist eine dilatorische Einrede, die dem Schuldner lediglich vorübergehend ein Zurückbehaltungsrecht gewährt. Der gesetzlich vorgesehene Zeitpunkt der "Bewirkung der Gegenleistung" ist aber lediglich ein Umstand, der die weitere Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags beendet. Daneben sind aber weitere Ums...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.7 Sonderstellung von Betriebsratsmitgliedern

Den einzelnen Betriebsratsmitgliedern sind für ihr Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt. So verbietet § 78 Abs. 2 BetrVG die Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihres Amts. Nicht jeder faktische Vorteil ist jedoch davon erfasst. So ist die Verhandlungsposition eines Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 21 Die bevorzugte Berücksichtigung i.S.d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.41 § 34 EStG (Außerordentliche Einkünfte)

• 2021 Tarifermäßigung für Corona-Hilfen / Neustarthilfe für Soloselbständige / § 34 EStG / § 24 EStG Es stellt sich die Frage, ob für Corona-Hilfen die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG vor dem Hintergrund anzuwenden ist, dass es sich bei ihnen um Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a oder b EStG und damit um außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG han...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1 Anfechtung eines Aufhebungsvertrags durch den Arbeitnehmer

Die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann nach allgemeinen Grundsätzen[1] angefochten werden. Namentlich kommen hier in Betracht: Inhaltsirrtum, Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften sowie arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung. "Klassischer Fall" der Anfechtung des Aufhebungsvertrags ist der der widerrechtlichen Drohung durch unbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 6 Aufhebung des Aufhebungsvertrags

Oftmals liegen zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrags und der vereinbarten Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses längere Zeiträume (z. B. bei Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Zeitspanne von 6 Monaten oder mehr). Entfallen während dieser Zeit die für den Abschluss des Aufhebungsvertrags ursächlichen Gründe, können die Parteien vor E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 3 Rücktritt vom Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag i. S. d. §§ 320 ff. BGB. Gerät der Arbeitgeber mit der Zahlung einer vereinbarten Abfindung in Verzug und setzt ihm der Arbeitnehmer daraufhin eine Frist mit Ablehnungsandrohung, kann er nach Maßgabe von § 323 BGB von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sofern dieses Recht nicht vertraglich ausgeschlossen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.2 Inhaltsirrtum

Ein Irrtum über den Inhalt einer Willenserklärung, der zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigen kann, liegt vor, wenn der äußere Tatbestand der Erklärung dem Willen des Erklärenden entspricht, dieser aber über die Bedeutung und Tragweite der Erklärung irrte. Als Faustformel lässt sich hier festhalten: Der Erklärende weiß, was er sagt, er weiß aber nicht, was er dami...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.4 Rechtsfolgenirrtum

Nicht zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigt der sog. Rechtsfolgenirrtum, es sei denn, die Rechtsfolgen sind zum Inhalt der Erklärung gemacht worden. Irrt sich also der Erklärende über die rechtlichen Folgen seiner Erklärung, die sich aufgrund der Gesetzeslage oder der Rechtsprechung ergeben, berechtigt dies regelmäßig nicht zur Anfechtung. So ist z. B. der Irrtum ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 19 Abfindung

Arbeitnehmer machen den Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht selten von der Zahlung einer Abfindung abhängig. Neben der Abfindung können bzw. sollten weitere Modalitäten geregelt werden, etwa zur Fälligkeit und Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs. Denkbar ist auch eine Vereinbarung über Ratenzahlung bzw. Stundung.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung

Zusammenfassung Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 12...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt

Zusammenfassung Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien unterliegt, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil, weitere Punkte für die ordnungsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 4 Widerruf

Der Aufhebungsvertrag ist kein "Haustürgeschäft" i. S. d. § 312b Abs. 1 BGB. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht gesetzlich zum Widerruf seiner Erklärung berechtigt. Insbesondere der Sinn und Zweck des § 312b BGB sprechen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen eine Anwendung des Widerrufsrechts bei arbeitsvertraglichen Beendigungsvereinbarungen.[1] Ein Arbeitnehmer k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.1 Arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung

In bestimmten Fällen kann sich der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag lösen, wenn er vom Arbeitgeber widerrechtlich bedroht oder arglistig getäuscht worden ist. Die in der Rechtsprechung häufigste Fallgruppe stellt die Androhung einer (unbegründeten) Kündigung dar.[1] Daneben kann aber auch bei anderen Sachverhalten ein entsprechender Anfechtungstatbestand gegeben sein, z. B....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.6 Rechtsfolgen der Anfechtung

Die wirksame Anfechtung eines Aufhebungsvertrags führt nach § 142 Abs. 1 BGB dazu, dass dieser von Anfang an als unwirksam anzusehen ist. Die Parteien können also aus dem ursprünglich geschlossenen Aufhebungsvertrag keinerlei Rechte herleiten. Bereits geleistete Zahlungen kann der Arbeitgeber zurückverlangen. Der Arbeitnehmer kann hingegen verlangen, dass ihm sein alter Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 2 Störung der Geschäftsgrundlage

Der Aufhebungsvertrag kann auch aus sonstigen Gründen unwirksam sein. Vorrangig zu nennen ist die Störung der Geschäftsgrundlage durch anderweitige Beendigungstatbestände, z. B. eine arbeitgeberseitige Kündigung. Hier gilt nach Auffassung des BAG[1] Folgendes: Der Aufhebungsvertrag steht in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum vere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kernregelung eines jeden Aufhebungsvertrages ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da es sich bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag im Gegensatz zur Kündigung um ein gegenseitiges Rechtsgeschäft handelt, muss hierüber zwischen den Parteien ein Einvernehmen erzielt werden. Anlass für die Herstellung eines solchen Einve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 12 Presseveröffentlichungen

Wird ein Aufhebungsvertrag mit einem leitenden Mitarbeiter geschlossen, kann es sich empfehlen, schon im Vorhinein den Inhalt einer Pressemitteilung festzulegen. Zugleich können sich die Parteien verpflichten, ausschließlich eine bestimmte, zuvor abgestimmte "Sprachregelung" zu verwenden. Dasselbe gilt für Äußerungen zum Beendigungssachverhalt in den "sozialen Medien".mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 16 Werkswohnungen

Die Parteien des Aufhebungsvertrags sollten beachten, inwieweit und zu welchen Konditionen Werkswohnungen o. Ä. vom Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch weiter genutzt werden dürfen. Zu beachten ist, dass die verbilligte Überlassung von Wohnraum gravierende steuerrechtliche Konsequenzen vor dem Hintergrund der §§ 24, 34 EStG (sog. "Fünftel-Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 3 Arbeitgeberdarlehen, Rückzahlung

Zu denken ist des Weiteren etwa an die Rückzahlung bzw. die Rückzahlungsmodalitäten eines zuvor gewährten Arbeitgeberdarlehens. Hier ist insbesondere im Zusammenhang mit Ausgleichsklauseln Vorsicht geboten. Praxis-Tipp Sachlage klären Bevor eine allgemeine Ausgleichsklausel in den Aufhebungsvertrag aufgenommen wird, sollten sich beide Parteien darüber Gedanken machen, welche A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 13 Prozesskosten/Anwaltskosten

Zu empfehlen ist auch eine Regelung im Aufhebungsvertrag darüber, wer die Kosten eines anhängigen Rechtsstreits bzw. die angefallenen Anwaltskosten trägt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.3 Konkurrenztätigkeit

Während eines im Aufhebungsvertrag vereinbarten Freistellungszeitraums ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Konkurrenztätigkeit verboten, da das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 60 HGB trotz Freistellung weiter gilt. Entfaltet der Arbeitnehmer gleichwohl eine Konkurrenztätigkeit, berechtigt dies den Arbeitgeber zur Kündigung. Zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten s....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien unterliegt, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil, weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 5 Gebot des fairen Verhandelns

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Nach Auffassung des BAG ist dieses Gebot eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Sie wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 10 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das gesetzliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB. Die einvernehmliche Begründung, Aufhebung oder Änderung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist möglich. Wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen, kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von den Vo...mehr