Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / (6) Geschäftsunfähige

Rz. 323 Nichtig sind Aufhebungsverträge, die von Geschäftsunfähigen sowie von Personen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit handeln, abgeschlossen werden, §§ 104, 105 BGB. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die freie Willensbildung ausgeschlossen ist, also der Vertragsschließende nicht in der Lage ist, seine Entscheidung... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / mm) Stillschweigen

Rz. 436 Mitunter kann ein Bedürfnis dafür bestehen, den Inhalt des Aufhebungsvertrages geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Abfindung. Für eine solche Verpflichtung bedarf es der ausdrücklichen Aufnahme einer entsprechenden Klausel. Wird gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, kann u.U. eine Schadensersatzpflicht bestehen. Dies setzt allerdings vor... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / oo) Meldepflicht

Rz. 441 Der Arbeitnehmer kann aufgrund seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis der Meldepflicht gem. § 38 SGB III unterliegen (vgl. Rdn 469). Hierauf sollte im Aufhebungsvertrag explizit hingewiesen werden. Unterbleibt ein solcher Hinweis, folgt hieraus jedoch keine Schadensersatzpflicht für den Arbeitgeber.[814] mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Fragen des Arbeitnehmers

Rz. 333 Stellt der Arbeitnehmer ausdrücklich Fragen, z.B. bezüglich der rechtlichen Auswirkungen des Aufhebungsvertrages auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld, müssen diese vom Arbeitgeber wahrheitsgemäß beantwortet werden, soweit er über die entsprechenden Informationen verfügt. Ist der Arbeitgeber hierzu nicht in der Lage, muss er den Arbeitnehmer an die zuständige St... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Meldepflicht

Rz. 469 Der Arbeitnehmer hat sich wie bei einer Kündigung gem. § 38 Abs. 1 SGB III drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und Beendigung weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes z... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Angemessenheit der Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1399 Inhaltlich unterliegt die vereinbarte Bedingung der Angemessenheitskontrolle. Maßgebliche Frage ist dabei, ob – und wie – nach der Veranlassung des Bedingungseintritts differenziert werden muss. Insoweit herrscht weitgehend Konsens, dass eine Bindungsklausel, die keine Differenzierung hinsichtlich der Veranlassung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses trifft, den ... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 361 Die Parteien sind grds. frei in den zu treffenden Vereinbarungen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sowie dessen inhaltliche Ausgestaltung unterliegen der Vertragsfreiheit der Parteien (§ 305 BGB). Es ist Ausdruck der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, ob und zu welchen Bedingungen er an seinem Dauerarbeitsverhältnis festhalten will oder dem Aufhebungsangebo... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Einzelne Klauseln

aa) Art und Zeitpunkt der Beendigung Rz. 366 Charakteristikum des Aufhebungsvertrages ist, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Dabei sollte der Beendigungszeitpunkt möglichst konkret angegeben werden. Der Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt auf. Die Auflösung kann mit sofortiger Wirkung oder für einen zukünftigen Ter... mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ll) Geheimhaltungspflicht

Rz. 435 Zur Klarstellung sollte durch eine entsprechende Klausel die als Nebenpflicht ohnehin bestehende Verpflichtung zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nochmals explizit aufgenommen werden, um dem Mitarbeiter die besondere Bedeutung dieser Verpflichtung aufzuzeigen. Ggf. ist an die Bewehrung mit einer Vertragsstrafe zu denken. mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Verfahren bei Massenentlassung

Rz. 1143 Bei bevorstehenden Massenentlassungen gilt auch im Insolvenzverfahren gemäß §§ 17, 18 KSchG uneingeschränkt das Verfahren zur Melde- und Anzeigepflicht.[3025] Nach den Entscheidungen des EuGH[3026] und des BAG[3027] ist unter dem Begriff "Entlassung" i.S.d. §§ 17 ff. KSchG die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen.[3028] Entsprechend hat der Insolvenzver... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Aufklärungs- und Hinweispflichten

aa) Umfang arbeitgeberseitiger Aufklärungs- und Hinweispflichten Rz. 328 Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst über die rechtlichen Folgen eines solchen Schrittes Klarheit verschaffen.[608] Dies gilt insbesondere, wenn die Initiative zur Aufhebung des Arbeitsvertrages von ihm selber ausging.[609] Jeder Vertragspartner ha... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 466 Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen erhalten hat, bestehen u.U. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit gem. § 115 SGB X . mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Lossagung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, § 75 HGB

Rz. 871 § 75 HGB regelt das Schicksal des Wettbewerbsverbots im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses; ungeregelt bleibt nur der Fall der arbeitnehmerseitigen ordentlichen Kündigung, die folglich das Wettbewerbsverbot unberührt lässt. Rz. 872 Nach Abs. 1 besteht bei einer außerordentlichen arbeitnehmerseitigen Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arb... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Muster: Sonderzahlung

Rz. 1390 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.83: Sonderzahlung Variante 1 Der Arbeitnehmer erhält ein zusätzliches Weihnachtsgeld in Höhe eines vollen Bruttomonatsgehalts, welches mit der Vergütung für den Monat November zur Auszahlung fällig wird. Variante 2: Entgeltcharakter 1 Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu der monatlichen Vergütung ein mit dem ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Zulässigkeit von Bindungsklauseln

Rz. 1395 Soll mit der Sonderzahlung die Betriebstreue des Arbeitnehmers honoriert werden, lässt sich dies mit sog. Bindungsklauseln in Form von Stichtags- bzw. Rückzahlungsklauseln erreichen. Dabei beinhaltet die Stichtagsklausel eine aufschiebende Bedingung dahingehend, dass der Anspruch auf die Sonderzahlung nur entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeit... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gegenstand der AGB-Kontrolle

Rz. 176 Die §§ 305 ff. BGB sind auf Arbeitsverträge anwendbar. Dies folgt aus dem Wegfall der ehemals in § 23 Abs. 1 AGBG normierten arbeitsrechtlichen Bereichsausnahme, die diese Vertragswerke noch ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des AGB-Gesetzes ausnahm. Gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB ist bei der Anwendung auf Arbeitsverträge allerdings den "im Arbeitsrecht geltenden Beso... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / 1. Grundsatz

Rz. 10 Ob "im Ernstfall" die Erbengemeinschaft von dem Arbeitgeber einen Abfindungsanspruch fordern kann, hängt im Wesentlichen davon ab, wann der Anspruch entstanden ist. Grundsätzlich gilt, dass Abfindungsansprüche aus Vergleichen oder Aufhebungsverträgen vererblich sein können. Der rechtskräftig ausgeurteilte Abfindungsanspruch ist in jedem Falle vererblich.[14] Dies gilt... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Begriff

Rz. 470 Ein "Abwicklungsvertrag"[869] löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt lediglich die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine zuvor vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung. Demgegenüber enthält der Aufhebungsvertrag selbst die Beendigungsvereinbarung. mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Kündigungsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 1115 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gelten, bis auf die Geltung der Höchstfrist in § 113 S. 2 InsO, keine insolvenzrechtlichen Besonderheiten. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der für ihn geltenden Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei der Eigenkündigung nach § 113 InsO steht dem Arbeitnehmer kei... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Schriftform

aa) Allgemeines Rz. 291 Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist gem. § 623 BGB zwingend die Einhaltung der Schriftform erforderlich.[516] Diese kann durch notarielle Beurkundung (§ 126 Abs. 4 BGB) oder gerichtlichen Vergleich (§ 127a BGB), nicht aber durch die elektronische Form (§ 623 Hs. 2 BGB) ersetzt werden. Rz. 292 Das Formerfordernis erstreckt sich auf den Aufheb... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / hh) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 414 Der ausscheidende Arbeitnehmer unterliegt grds. keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Ein solches bedarf einer gesonderten Vereinbarung unter Beachtung der § 110 GewO, §§ 74 ff. HGB. Allein aus der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nicht auf die Aufhebung eines zuvor arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbs... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / dd) Abwicklungsvertrag

Rz. 304 Die Formvorschrift des § 623 BGB gilt nicht für den Abschluss eines echten Abwicklungsvertrages (näher hierzu siehe unten Rdn 470 ff.).[546] Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis gerade nicht auf, sondern regelt lediglich die Modalitäten einer ausgesprochenen Kündigung (z.B. Erhebung einer Kündigungsschutzklage, Verzicht auf Rüge mangelnder Sozialauswahl,... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Rechtliche Wirkung des Sozialplans

Rz. 1004 Ist für die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen dasselbe Betriebsratsgremium zuständig, können Interessenausgleich und Sozialplan in einer Vereinbarung zusammengefasst werden. Aus Sicht des Arbeitgebers dürfte sich eine einheitliche Regelung wohl nur empfehlen, wenn anzunehmen ist, dass eine Einigung zügig erzielt werden kann. Andernfalls droht Zeitver... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (11) Praktische Hinweise

Rz. 291 Vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung sollten zunächst Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Kurzarbeitsperiode so kurz wie möglich zu gestalten. In Betracht kommt etwa der Abbau von Überstunden, die Abwicklung von Resturlaub, Betriebsurlaub, sonstige Betriebsschließungstage, unbezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, auf Lager zu produzieren sowie... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 465 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht gem. § 157 Abs. 1 SGB III während der Zeit, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (z.B. bei Annahmeverzug). Wird in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung von Urlaubsabgeltung geregelt, so ruht gem. § 157 Abs. 2 SGB III der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verkürzung der Wartezeit

Rz. 1518 Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Der Arbeitnehmer muss die Wartezeit in einem fortdauernden Arbeitsverhältnis nur einmal absolvieren.[3587] Scheidet der Arbeitnehmer vor Vollendung der sechsmonatigen Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis aus, hat er lediglich Anspruch auf Teilurlaub. Krankh... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / kk) Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 433 Des Weiteren können z.B. Regelungen über Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis, Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III, Sozialversicherungsausweis), etwaige Darlehen, rückständige Vergütung, Tantiemen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Dienstwagen, Werkwohnung, Spesenabrechnung, Erfindungen, Firmenunterlagen und Schadensersatz aufgenommen werd... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. § 14 TzBfG

Rz. 21 § 14 TzBfG regelt außerhalb von Sonderbestimmungen die Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen.[58] Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag, wobei die Dauer nach § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG kalendermäßig bestimmt sein kann (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder s... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Form

Rz. 476 Der Abschluss eines Abwicklungsvertrages bedarf – anders als Aufhebungsvertrag und Kündigung – zu seiner Wirksamkeit nicht der Schriftform nach § 623 BGB. Vereinbaren bspw. die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits, dass das Arbeitsverhältnis durch die angegriffene arbeitgeberseitige Kündigung endet, begründet § 623 BGB keine Formbedürftigkeit dieses Vertrags. Bei e... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Die Befristung zur Erprobung ist anerkannt.[301] Ihr steht nicht entgegen, dass ein TV die Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorsieht.[302] Der Arbeitgeber ist unabhängig von der Bewährung des Arbeitnehmers grds. frei in der Entscheidung, im Anschluss an die befristete Erprobung einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu schließen.[303] Wenn der Arbeitnehm... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 284 Die Beteiligung der SBV beinhaltet die unverzügliche und umfassende Unterrichtung und Anhörung der SBV sowie die anschließende Mitteilung der Entscheidung (§ 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX). Die Anhörungspflicht gilt für sämtliche Arten von Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer, auch bei Kündigungen in der Probezeit (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG),[500] wenn die Zusti... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 289 M ist Mitarbeiter der A-GmbH. Das Unternehmen befindet sich in einer wirtschaftlich kritischen Situation und muss umfassend umstrukturiert werden. Dies bedingt u.a. einen Personalabbau. M wird von Personalleiter P aufgesucht, der ihm erläutert, dass er aufgrund der aktuellen Situation im Unternehmen voraussichtlich gekündigt werden wird. Zur Vermeidung des Ausspruchs... mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Erläuterungen

Rz. 354 In dem der Entscheidung vom 16.11.2004 zugrunde liegenden Fall wurde der Antrag des Betriebsrats als so genannter Globalantrag zurückgewiesen, weil er auch Fallgestaltungen umfasste, bei denen das begehrte Recht nicht bestand. Das BAG hat entschieden, dass das Recht auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds nicht bei jedem Personalgespräch über den Abschluss eines... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ff) Treu und Glauben, § 242 BGB

Rz. 308 Nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann es einer Partei versagt sein, sich auf die Nichteinhaltung der Formvorschrift zu berufen. Voraussetzung ist, dass die Folgen anderenfalls nicht nur hart, sondern untragbar wären.[564] Um eine Aushöhlung der Formvorschriften des bürgerlichen Rechts zu vermeiden, wird ein Formmangel allerdings nur ausnahmsweise nach § 242 BGB als ... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1014 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2508] Rz. 1015 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1180 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[3105] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vorvertrag zum Abschluss eines Wettbewerbverbots

Rz. 862 Eine weitere kautelarische Gestaltungsmöglichkeit stellt der Abschluss eines Vorvertrags dar. In diesem erklärt sich der Arbeitnehmer bereit, auf Verlangen des Arbeitgebers ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.[2002] Dabei kann die Vereinbarung bereits inhaltlich fixiert als Anlage dem Arbeitsvertrag beigefügt werden.[2003] Im Hinblick auf die Warnfunktion des § 74 A... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vertragskopf

Rz. 785 Die Rechtstellung eines GmbH-Geschäftsführers ergibt sich zum einen aus seiner gesellschaftsrechtlichen Organstellung, in die der Geschäftsführer gemäß §§ 6, 35 ff. GmbHG durch den Gesellschaftsvertrag,[1673] die Gesellschafterversammlung oder in sonstiger in der Satzung der Gesellschaft geregelter Weise berufen wird.[1674] Die Bestellung kann unter einer auflösenden... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Einzelvertragliche Kündigungsbestimmungen

Rz. 1055 Eine Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfristen für die arbeitgeberseitige Kündigung sowie eine Verlängerung der gesetzlichen Probezeitdauer von höchstens sechs Monaten durch einzelvertragliche Regelung sind grundsätzlich unwirksam.[2459] Zu beachten sind allerdings die Möglichkeiten zur Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist im Falle von Aushilfstätigkeiten... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ausnahmen

Rz. 474 Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten aber dann, wenn die ausgesprochene Kündigung objektiv rechtmäßig ist.[875] Gleiches gilt, wenn vor einem Arbeitsgericht ohne vorherige Absprache ein Vergleich über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustande kommt.[876] Ein gerichtlicher Vergleich, der die Arbeitslosigkeit nicht zu einem früheren Zeitpunkt herbeiführt als die... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Klage auf Berichtigung eines Zeugnisses

Rz. 282 Schwierigkeiten bereiten immer wieder Prozessvergleiche, in denen vereinbart wurde, dass ein Zeugnis nach einem Entwurf des Arbeitnehmers oder einer bestimmten "Note" (d.h. einer bestimmten Leistungs- und/oder Führungsbeurteilung) zu erteilen ist. Auch die vom Arbeitnehmer vorzuschlagende Formulierung des Zeugnisses muss den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und Zeugni... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei... mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / V. Anrufungsauskunft

Rz. 100 Möchte der Arbeitgeber im Voraus klären, wie bestimmte Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, so steht ihm das Mittel der Anrufungsauskunft zur Verfügung. Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Eine Lohnsteueraus... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Transparenz der Bindungsklausel

Rz. 1397 Bindungsklauseln müssen regelmäßig ausdrücklich arbeitsvertraglich vereinbart sein. Dies gilt für Stichtags- und Rückzahlungsklauseln gleichermaßen, die bloße Festlegung eines Fälligkeitszeitpunktes allein beinhaltet bspw. noch keine Stichtagsregelung.[3221] Allerdings ist denkbar, dass sich aus dem Gesamtzusammenhang ein der Regelung immanenter Stichtag ergibt. So ... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung

Rz. 995 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.73: Interessenausgleich bei Betriebsstilllegung Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Betriebsrat des Betriebs _________________________ der Gesellschaft – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – vereinbaren folgenden Interessenausgleic... mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / III. Urlaubsansprüche

Rz. 27 Verstirbt der Arbeitnehmer, so wird das Schicksal des Urlaubsanspruchs diskutiert. Der Anspruch auf Erteilung von Urlaub ist höchstpersönlicher Natur und geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter.[38] Dies ist einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur.[39] Rz. 28 Hieran anknüpfend wurde zum Teil der Schluss gezogen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Ab... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Angemessenes Maß der Bindungsdauer

Rz. 1402 Wenn es auch grds. zulässig ist, den Anspruch auf eine Sonderzahlung ohne Entgeltcharakter daran zu knüpfen, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag oder auch zu einem späteren Zeitpunkt noch besteht,[3240] ist doch diese Bindung auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers Einfluss zu nehmen bestimmt und geeignet. Die Bindungsdau... mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der Berufung

Rz. 131 Mit der Berufung können erstinstanzliche Endurteile (§ 300 ZPO), Teilurteile (§ 301 ZPO), Vorbehaltsurteile (§ 302 ZPO) und Ergänzungsurteile (§ 321 ZPO) angegriffen werden. Berufungsfähig sind ferner Zwischenurteile, die nur über die Zulässigkeit der Klage entscheiden (§ 280 ZPO).[313] Das gilt auch für ein Zwischenurteil, das einen Wiedereinsetzungsantrag zurückwei... mehr