Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Fälligkeit der Abfindung

Rz. 240 Der Abfindungsanspruch wird mit dem rechtlichen Ende des Anstellungsverhältnisses fällig (vgl. BAG v. 15.7.2004 – 2 AZR 630/03, NZA 2005, 292 = DB 2004, 2430; BAG v. 9.12.1987, NZA 1988, 329; LAG Düsseldorf v. 23.5.1989, DB 1989, 2031 = NZA 1989, 850; LAG Köln v. 21.9.1983, DB 1984, 568; a.A. LAG Hamm v. 16.5.1991, NZA 1991, 940 = BB 1991, 1343 sofort fällig), soweit...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XX. Rückzahlung von Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umzugskosten

Rz. 346 Für vom Arbeitgeber geleistete Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umzugskosten gibt es regelmäßig separate Vereinbarungen mit Rückzahlungsklauseln, die sich auf einen Zeitraum von meist zwei bis drei Jahren beziehen und nach denen sich die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers monatlich gem. Betriebszugehörigkeit jeweils um 1/24 bzw. 1/36 mindert. Solche einzelve...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XV. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 323 Haben die Vertragsparteien ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis vereinbart, verfolgte dies ursprünglich bei dem Abschluss des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes den Zweck, eine definierte Konkurrenztätigkeit des Mitarbeiters nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses für eine bestimmte Zeit auszuschließen (s. zum ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 14. Von einer Ausgleichsklausel nicht erfasste Ansprüche – Durchsetzung von Ansprüchen trotz Ausgleichs-/Erledigungsklausel

Rz. 399 Trotz des Bedürfnisses nach einer abschließenden Vereinbarung und Rechtssicherheit erfassen Erledigungs-/Ausgleichsklausen nicht alle Ansprüche. Bei Aufnahme einer Erledigungs-/Ausgleichsklausel in die Aufhebungsvereinbarung muss dies bedacht werden. Die betroffenen Ansprüche sind in dem nachfolgenden Kasten aufgeführt: Hinweis Trotz Klausel können folgende Ansprüche ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berücksichtigung übergegangener Ansprüche gem. § 115 SGB X – Überleitungsanzeige der Arbeitsagentur

Rz. 244 Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen berücksichtigen, dass ggf. die gesamte oder Teile der Abfindung vom Arbeitgeber an die Arbeitsagentur zu leisten sind (vgl. BAG v. 9.10.1996 – 5 AZR 246/95, DB 1997, 680 = NZA 1997, 376). Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer Alg bezogen hat, gleichwohl jedoch Ansprüche auf Leistungen ggü. dem Arbeitgeber hat. Rz. 245 Beisp...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIX. Rückzahlung von Darlehen

Rz. 343 Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Darlehen gewährt und ist dieses zum Zeitpunkt der Aufhebungsvereinbarung noch nicht vollständig zurückgezahlt, besteht Regelungsbedarf, die noch zurückzuzahlenden Beträge sowie die Modalitäten i.R.d. einvernehmlichen Beendigung abschließend festzulegen. Wenn dies vergessen wird, besteht das Risiko, dass die Rückzahlungsansprüc...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Auflösungsantrag bei Arbeitnehmern

Rz. 191 Einem weiteren Aspekt kann bei den Verhandlungen z.T. besonderes Gewicht zukommen: Soweit das Gericht in einem etwaigen Verfahren zu der Überzeugung kommen würde, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist, kann das Gericht – wenn der Arbeitgeber gleichwohl an der Trennung von dem Arbeitnehmer festhalten will – auf den Auflösungsantrag des Arbeitgebers das An...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / 2 Höhe der Abfindung

Während § 10 KSchG für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Arbeitsgerichts – und ebenso § 1a Abs. 2 KSchG für die Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung – bestimmte Vorgaben für die Bemessung einer Abfindung festsetzt, bestehen solche für die einvernehmliche Aufhebung[1] des Arbeitsverhältnisses nicht. Die Parteien sind also grundsätzlich frei, höhere...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Brutto-/Netto-Abfindung

Rz. 233 Wird einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung zugesagt, handelt es sich regelmäßig um einen Bruttobetrag. Grds. ist im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander allein der Arbeitnehmer gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der Steuerforderung (vgl. BAG v. 17.10.2018 – 5 AZR 538/17, juris Rn 17; BFH v. 13.12.2007 – VI R 57/...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / kk) Ausnahmen von der Zusammenballungspflicht bei sozialer Fürsorge – Lockerungen bei weniger als 50 % (= mehr als ein Jahr/sog. Übergangszeit)

Rz. 221 Weitere Lockerungen gibt es, soweit es sich um ganz bestimmte Hinzuleistungen handelt. Nach der Rspr. des BFH bleibt eine Entlassungsentschädigung auch dann steuerbegünstigt, wenn in einem späteren VZ aus sozialer Fürsorge (vgl. BFH v. 29.5.2008, BFH/NV 2008, 1666, BFH v. 14.4.2005, BFH/NV 2005, 1772) für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleis...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 13. Schriftform des gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichs

Rz. 41 Unberührt von dem gesetzlichen Formerfordernis des § 623 BGB sind gerichtliche Auflösungs- und Abfindungsvergleiche (Prozessvergleiche). Sie sind gem. §§ 126 Abs. 4, 127a BGB wirksam. Durch einen gerichtlichen Vergleich i.S.v. § 278 Abs. 6 S. 1, 2. Alt. ZPO wird die für Aufhebungsverträge und Befristungsabreden erforderliche Schriftform (§ 623 BGB, § 14 Abs. 4 TzBfG) ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Resturlaub in Natur oder Auszahlung – Grundsätze

Rz. 144 Soweit nicht der Resturlaub durch die Freistellung abgegolten ist (s.o. Rdn 117 ff.), besteht entweder die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer den restlichen Urlaub in dem Zeitraum bis zur rechtlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses in Natur nimmt (Var. 1) oder aber der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlt (Var. 2). Die konkludente Festlegung der Urlaubsze...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Anerkannter Sachgrund – Freistellung und 25 % Grundsatz

Rz. 270 So ist nicht jeder Grund, der wirtschaftliche Aspekte betrifft, ein anzuerkennender Sachgrund für den Entzug des Dienstwagens und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit (vgl. BAG v. 13.4.2010, NZA-RR 2010 = DB 2010, 1943). Der Widerruf der privaten Nutzung im Zusammenhang mit einer wirksamen Freistellung ist zumutbar (vgl. BAG v. 21.3.2012 – 5 AZR 651/10,...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Teil-(Steuerfreiheit) bei Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 201 Aufgrund des Wegfalls der Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. ist es von großer Praxisrelevanz, andere – rechtsübergreifende -Optimierungen und Gestaltungsmöglichkeiten, wie das "Mannheimer Modell" oder ähnliche Modelle, in den Blick zu nehmen (vgl. BeckOK-SozR/Rittweger, SGB IV, § 7f Rn 6; Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610; Schönhöft, BB 2021, 1332; Growe/Treto...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in ein Wertguthaben (Zeitwertkonto) nach § 7b SGB IV zur späteren Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung

Rz. 203 Dieses "klassische" Mannheimer Modell des Vorruhestands (vgl. Growe/Tretow, NZA 2020, 1080 ff.) zur Überbrückung der Zeit bis zum Renteneintritt, sieht die Möglichkeit der Einzahlung in ein Wertguthaben aus Beträgen der angedachten Abfindung zur späteren Weiterleitung/Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung vor. Statt einer Abfindung erfolgt die Einzahlung in...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Beweisführung

Rz. 390 Dabei kann der Anspruch auf rechtliches Gehör eine wichtige Rolle spielen. Das Gericht hat alle gebotenen Beweismöglichkeiten auszuschöpfen. Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden (Vier-Augen-Gespräch), kann für die für den Inhalt beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt. Dies gilt auch, wen...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Drastische Einschnitte bei der Steuerbegünstigung

Rz. 205 Allerdings hat der Gesetzgeber nicht nur bei den Steuerfreibeträgen, sondern auch bei den Steuerbegünstigungen drastische Einschnitte vorgenommen. Mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999 (BGBl I, 402) wurde mit Wirkung zum 1.1.1999 eine massive Streichung steuerlicher Vorteile bei den Entschädigungen eingeführt. Die Regelung, wonach eine Steu...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Steuerliche Behandlung des Urlaubs

Rz. 163 Die etwaige Urlaubsabgeltung ist nicht steuerbegünstigt (vgl. BFH v. 13.10.1978 – VI R 91/77, DB 1979, 481 = BStBl II 1979, 155). Dies gilt auch, wenn der rechnerische Betrag in der Erhöhung der Abfindung "aufgegangen" sein sollte und ansonsten keine Abgeltung erfolgt. Dies ist nicht unproblematisch, da in steuerlicher Sicht bei einem Verzicht oder Erlass auf gesetzl...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIV. Sprachregelung – "Abschieds-Mail" – Illoyalität – Abwerbung

Rz. 321 Bei Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern oder Führungskräften bedeutender Gesellschaften, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, kann es angebracht sein, dass die Vertragsparteien sich auf eine abgestimmte Sprachregelung für Presseveröffentlichungen und andere Verlautbarungen an einen unbestimmten Personenkreis abstimmen. Dies kann im Interesse beider Seiten ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / gg) Fünftel-Methode auch bei Abfindung und Rückzahlung von Arbeitslosengeld in einem Jahr

Rz. 214 In der Praxis wird vielfach – bis die Parteien sich auf die Abfindung geeinigt haben – vom Arbeitnehmer Arbeitslosengeld bezogen. Damit stellt sich die Frage, wie der Arbeitnehmer die Rückzahlung des Arbeitslosengeldes steuerlich zu behandeln hat, wenn der Zufluss der Abfindung und der Abfluss der Rückzahlung im gleichen Kalenderjahr stattfinden. Dazu hat der BFH ein...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ee) Zwangslage als Voraussetzung für die Fünftel-Regelung

Rz. 212 Die Fünftel-Regelung kommt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen des § 24 EstG zur Anwendung (vgl. BFH v.13.3.2018 – IX R 16/17, juris). Voraussetzung für die Anwendung der Fünftel-Regelung ist an sich, dass der Arbeitnehmer bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwar mitgewirkt haben darf, er jedoch unter einem nicht...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Steuerliche Minimalbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

Rz. 207 Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Verschlechterung, da ab 1.1.1999 für Abfindungen nur eine steuerliche Minimalbegünstigung besteht. Hinzukommt, dass im Zuflussjahr mit steigendem Einkommen der steuerliche Effekt abnimmt. Im Spitzensteuerbereich greift sogar i.d.R. de facto gar keine Steuerermäßigung für Abfindungen mehr, da die Fünftel-Regelung durchgerec...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Verzicht des Arbeitnehmers

Rz. 303 Zu beachten ist, dass bei einem etwaigen Verzicht des Arbeitnehmers auf Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung stets die Zustimmung des Betriebsrates (§ 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG) bzw. des Sprecherausschusses (§ 28 Abs. 2 S. 3 SprAuG) erforderlich ist, soweit der Anspruch auf einer Kollektivvereinbarung beruht.mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Anerkennungszahlungen

Rz. 174 Einen Sonderfall stellte die Höhe der an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Mannesmann AG gezahlten Abfindung nach dem verlorenen Abwehrkampf gegen die Übernahme durch Vodafone dar (vgl. zu sog. Anerkennungs- und Abfindungszahlungen an ausscheidende Vorstandsmitglieder, Liebers/Hoefs, ZIP 2004, 97; vgl. zum Abfindungs-Cap des Deutschen Corporate Governance Kode...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 14. Sozialversicherungspflicht während der Freistellung

Rz. 141 Für das Sozialversicherungsrecht hat das BSG entschieden, dass das Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn (§ 7 Abs. 1 SGB IV) auch dann bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbesteht, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine unwiderrufliche Freistellung unter Vergütungsfortzahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Abgeltung/Anrechnung von Überstundenguthaben durch Freistellung – Arbeitszeitkonto

Rz. 127 Soweit ein Überstundenguthaben mit der Freistellung abgegolten sein soll, bedarf dies nach der Rechtsprechung des BAG einer entsprechenden Klarstellung. Ist weder in dem geschlossenen Vergleich ausdrücklich noch konkludent hinreichend deutlich festgehalten, dass die Freistellung dem Abbau des Arbeitszeitkontos dienen soll, erlöschen die Überstunden nicht durch Freist...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Keine Sozialversicherungspflicht der Abfindungsbeträge

Rz. 238 Die ursprünglich umstrittene Frage der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht einer wegen der Beendigung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Entschädigung gezahlten Abfindung hat das BSG grundlegend mit der Entscheidung v. 21.2.1990 (12 RK 20/88, juris = BB 1990, 1520 = EZA § 9 KSchG a.F. Nr. 37, vgl. ferner BSG v. 10.12.2019 – B 12 R 9/18 R, jur...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / X. Dienstwagen

Rz. 267 Ein Dienstwagen, der dem Mitarbeiter ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt ist, kann jederzeit vom Arbeitgeber herausverlangt werden. Der Dienstwagen ist insoweit lediglich Arbeitsmittel (Var. 1). Anders verhält es sich mit Dienstwagen, für die die Parteien auch die Privatnutzung vereinbaren. In diesen Fällen hat der Mitarbeiter grds. Anspruch ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Zumutbarkeit des Widerrufs (nur) bei konkret vereinbartem Sachgrund

Rz. 269 Die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehaltes ist eine abweichende Regelung i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB . Als einseitiges Leistungsbestimmungsrecht, das dem Arbeitgeber als Verwender das Recht einräumt, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, unterliegt der Widerrufsvorbehalt einer Inhaltskontrolle. Da es sich bei der Z...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Internationale Besteuerung – zeitanteilige Aufteilung der Abfindung bei internationalen Anstellungsverhältnissen/DBA

Rz. 232 Die Besteuerung von Abfindungen mit Auslandsbezug ist in dem BMF-Schreiben v. 3.5.2018 (dortige Nr. 5.5.5 Rn 220 ff., BStBl I 2018, 643) sowie in den jeweiligen länderspezifischen sog. Konsultationsvereinbarungen geregelt. Hintergrund ist die Frage, welches Land das Besteuerungsrecht bezüglich der Abfindung hat, wenn der Arbeitnehmer im Zahlungszeitpunkt in das Ausla...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Erlöschen des (Teil-) Urlaubanspruchs – Belehrungspflicht über Verfallfristen

Rz. 149 Gem. § 7 Abs. 3 S. 1 BurlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden bzw. bei möglicher Übertragbarkeit bis zum 31.3. des Folgejahres. Aber: Nach der Rspr des EuGH und des BAG erlischt der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor über seinen konkreten Urlau...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Schadensersatz bei unbefugtem Entzug

Rz. 271 Soweit es an einer wirksamen Rückgaberegelung fehlt und diese sich auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergibt (vgl. BAG v. 19.12.2006 – 9 AZR 294/06, NZA 2007, 809 = DB 2007, 1624, unzumutbare Härte i.S.d. § 306 Abs. 3 BGB), oder dem Arbeitnehmer sogar ausdrücklich bis zum rechtlichen Ende seines Anstellungsverhältnisses auch die private uneingeschrä...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 10. Erledigung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Rz. 395 Eine Frage der Auslegung im Einzelfall ist es, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot "miterledigt" sein sollte (vgl. BAG v. 24.6.2009 – 10 AZR 707/08 (F), BB 2009, 1805 = NZG 2009, 3529; BAG v. 19.11.2008, NZA 2009, 318 = DB 2009, 686). I.d.R. spricht bei umfassenden typischen Erledigungsklauseln eine Vermutung für die Miterledigung (vgl. BAG v. 24.6.2009 – 10 A...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Abschaffung steuerlicher Freibeträge

Rz. 200 Der Gesetzgeber hat in mehreren Etappen die ursprüngliche Steuerfreiheit für Teile der Abfindung – Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. – zunächst reduziert und sodann mit Wirkung zum 1.1.2006 vollständig abgeschafft. Seitdem gibt es keine Steuerfreiheit mehr für aus Anlass der Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses gezahlte Abfindungen. Hinweis Durch die A...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 8. Eintritt in den Leasingvertrag/Erwerb – Dienstwagenübernahmeklauseln

Rz. 279 Vielfach wird dem Mitarbeiter Gelegenheit gegeben, den Dienstwagen privat ab Freistellung oder im Fall der Nicht-Freistellung ab dem rechtlichen Ende zu erwerben. Dies ist auch steuerlich insoweit unbedenklich möglich, als der Pkw zum amtlichen Schätzwert veräußert wird. Problematisch sind Dienstwagenübernahmeklauseln, die die Übernahme des Dienstwagens oder den Eint...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / f) Auswirkungen der Veränderung von Arbeitstagen auf den Urlaub

Rz. 158 Neu ist auch die Rechtsprechung des 9. Senats des BAG, soweit die Anzahl der Arbeitstage unterjährig wechselt. Soweit der 9. Senat bisher angenommen hatte, dass im Fall eines unterjährigen Wechsels der Arbeitszeitverteilung der kalenderjährlich bestimmte Urlaubsanspruch nicht unterteilt nach Zeitabschnitten ermittelt werden könne, und der auf Zeiträume eines unbezahl...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs

Rz. 162 Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein bereits entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers vererbbar (vgl. BAG v. 22. 09.2015 – 9 AZR 170/14, juris Ls. 2 und Rn 18 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsprechung). Auch bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis ist nach der Rspr. des EuGH ein finanzieller Ausgleich unerlässlich, der im Wege ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung – Beweislast für Freistellung

Rz. 121 Aus taktischen Gründen kann es ggf. – zur Verbesserung der Verhandlungsposition – für den Arbeitnehmer ratsam sein, auf einer vertragsgemäßen Beschäftigung durch den Arbeitgeber zu bestehen, insb. wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter unter keinen Umständen länger im Betrieb haben möchte. Darlegungs- und beweispflichtig für die die sofortige Freistellung rechtfertigen...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / c) Abfindung in Tarifverträgen

Rz. 167 Eine Abfindung kommt auch dann nach verschiedenen Tarifverträgen grds. nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen zumutbaren neuen Arbeitsplatz vermittelt. Ob der angebotene Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zumutbar ist, richtet sich nach Treu und Glauben und den Umständen des Einzelfalles. Die beiderseitigen Interessen sind zu berücksichtigen und...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Unverfallbare Anwartschaften

Rz. 293 Bei unverfallbaren Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bleiben diese grds. bestehen (vgl. § 8 Alt. 2 und 3 des Mustervertrags, Rdn 454). Unverfallbarkeit bedeutet daher, dass die Anwartschaft mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters nicht erlischt, sondern zeitanteilig bestehen bleibt. Lediglich durch das vorzeitige Ausscheiden vor dem eigent...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Fünftel-Regelung

Rz. 206 Nach der Regelung der §§ 24, 34 EStG werden die steuerpflichtigen Abfindungsbeträge nach der sog. Fünftel-Regelung (Begriff in der Terminologie des BFH, vgl. u.a. BFH v. 2.9.2021 – VI R 19/19, juris Rn 1; BFH v. 6.11.2002 – XI R 42/01, NZA 2003, 604 = DB 2003, 422; BFH v. 10.7.2008 – IX R 84/07; z.T. wird auch der Begriff Fünftelungsregelung verwandt) besteuert, die ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Erledigung von Versorgungsansprüchen und Darlehensrückzahlung

Rz. 394 Besonderheiten gelten für Versorgungsansprüche. Diese haben meist einen hohen Wert; ihre Erhaltung und Erfüllung ist für den daraus Berechtigten von großer Bedeutung. Kein Arbeitnehmer wird ohne besonderen Grund auf derartige Rechte verzichten wollen. Diese Bedeutung der Versorgungsansprüche erfordert deshalb eine unmissverständliche Erklärung; ein Verzicht muss eind...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Berechnung der Steuerbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

Rz. 209 Aus dieser für die praktische Handhabung nicht ganz einfachen gesetzlichen Regelung folgt für die Praxis letztlich eine Vierstufigkeit zur Ermittlung der gültigen Steuerpflicht (Berechnungsmodell): Rz. 210 Hinweis (zur Berechnung der Fünftel-Regelung in vier Stufen) Berechnung des steuerbegünstigten Betrags der Abfindung gem. §§ 24, 34 EStG: Erste Stufe: Ermittlung der ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / hh) Unschädlichkeit des Vorziehens des rechtlichen Endes

Rz. 215 Steuerlich unschädlich ist das Vorziehen des rechtlichen Endes eines Anstellungsvertrages unter Umwandlung der ausstehenden Bezüge in eine Abfindung. Denn im steuerlichen Sinn kommt es allein auf den Zeitpunkt der zivil- bzw. arbeitsrechtlich wirksamen rechtlichen Auflösung an (vgl. BFH v. 16.12.2021 – VI R 10/18, juris Rn 14; BFH v. 24.10.2007, BFH/NV 2008, 361; BFH...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Erledigung von "Equal-Pay-Ansprüchen" nach AÜG und AGG

Rz. 396 Eine im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbarte umfassende Abgeltungsklausel zur Gesamtbereinigung umfasst auch "Equal-Pay-Ansprüche" (vgl. BAG v. 27.5.2015 – 5 AZR 137/14). Diesbezüglich findet keine Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB statt, wenn der den Bestandsstreit der Parteien beendende Vergleich unter Mitwirkung des Gerichts zustande gekommen ist...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ff) Ersatz für entgehende Einnahmen als Voraussetzung für Fünftel-Regelung

Rz. 213 Ferner muss es sich gem. § 24 Nr. 1a EStG um Leistungen handeln, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Klargestellt hat der BFH, dass auch dann eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1a EStG vorliegen kann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlt, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Private Nutzung, Kostentragung und Versteuerung während Freistellungsphase

Rz. 276 Der BFH hat in zwei Entscheidungen vom gleichen Tag (vgl. BFH v. 30.11.2016 – VI R 2/15 und VI R 49/14, juris) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Firmenwagen fortentwickelt und die eigene Leistung des Arbeitnehmers (Zuzahlung) in Teilen neu geordnet. Die Finanzverwaltung ist dieser Rechtsprechung gefolgt. Dies...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 13. Sonderproblem einer Ausgleichs-/Erledigungsklausel bei Vorständen

Rz. 398 Bei Vorständen von AG ist § 93 Abs. 4 S. 3 AktG zu beachten. Danach kann die Gesellschaft erst drei Jahre nach der Entstehung des Anspruchs und nur dann auf Ersatzansprüche verzichten, oder sich über sie vergleichen, wenn die Hauptversammlung zustimmt und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals erreichen, zur Niederschrift Wid...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Freistellung ohne Regelung im Anstellungsvertrag

Rz. 119 Ist keine vertragliche Abrede mit dem einseitigen Recht des Arbeitgebers auf Freistellung des Arbeitnehmers getroffen, ist ein Recht des Arbeitgebers zur einseitigen Freistellung zu bejahen, wenn das Interesse des Arbeitgebers an einer Freistellung (Nichtbeschäftigung) das Interesse des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung überwiegt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 14.3....mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Abfindungsvereinbarungen bzw. ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 173 Zu einer "echten" Abfindung für den Geschäftsführer kann es auch kommen, wenn nach seiner Abberufung ein "ruhendes" – d.h. vor der Bestellung zum Geschäftsführer bestehendes – Arbeitnehmerverhältnis wieder auflebt (s.o. § 16 Rdn 308 ff. m.w.N.) oder eine Abfindung für den Fall der Nichtverlängerung des Dienstvertrages vereinbart wurde (s. zur steuerlichen Behandlung ...mehr