Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 3 Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrags

Ebenso wie bei der Begründung der Vorstandstätigkeit, gilt es deutlich zwischen dem Widerruf der Bestellung und der Beendigung des Anstellungsvertrags zu differenzieren. Liegt die Zuständigkeit für die Bestellung und Anstellung nach der Satzung jeweils in den Händen des Aufsichtsrats (§§ 21 Abs. 4 Satz 1; 25 Abs. 2 Satz 1 MusterS), so liegt im Widerruf der Bestellung zugleic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.2.2 Relative Gleichbehandlung

Rz. 248 Die relative Gleichbehandlung gilt als genossenschaftsrechtlicher Grundsatz überall dort, wo nicht die absolute Gleichbehandlung Anwendung findet. Sie ist jedoch nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist. Sind die Voraussetzungen dagegen gleich, darf nicht ungleich behandelt werden. Fälle der relativen Gleichbehandlung ergebe...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestellung, Anstellung und ... / 2 Anstellung der Vorstandsmitglieder

Hinsichtlich des Rechtsverhältnisses zwischen der Genossenschaft und ihren Vorstandsmitgliedern, gilt es deutlich zwischen der Bestellung und der Anstellung der Vorstandsmitglieder zu unterscheiden. Während die Bestellung die Berufung in das Vorstandsamt betrifft, beinhaltet die Anstellung das Vertragsverhältnis zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied, d. h. de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 8.1 Wirkung einer Sperrzeit

Erheblich nachteilige Folgen eines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bringt § 159 SGB III mit sich. Die Vorschrift führt dazu, dass sich ein bereits durch Beitragszahlungen erarbeiteter Arbeitslosengeldanspruch in seinem Bestand reduziert und zugleich für eine bestimmte Zeit überhaupt kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit treffen den Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit

Rz. 72 Nach Ende der Elternzeit leben die Pflichten automatisch wieder auf; eine für die Elternzeit bewilligte Verringerung der Arbeitszeit entfällt wieder. Der Arbeitnehmer ist dann wieder vertragsgerecht zu beschäftigen. § 10 Abs. 2 der Elternzeitrichtlinie RL 2019/1158/EU verlangt, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Elternurlaubes das Recht hat, an seinen früheren oder e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die mit dem Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.2001 (BGBl I 2001, 1149; Entwurf s. BT-Drs 14/4553, https://dip.bundestag.de/; Übergangsvorschriften s. Art. 229 § 3 EGBGB) eingeführte Vorschrift über Form und Inhalt der Kündigung entspricht weitgehend dem früheren § 564a. Sie beansprucht Geltung für sämtliche Wohnraummietverhältnisse i. S. v. §§ 549 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.1 Einleitung

Am 1.1.2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft, das auch im Arbeitsrecht einige Erleichterungen, vor allem in formeller Hinsicht mit sich bringt. Insbesondere wird in einigen Bereichen das gesetzliche Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Dies gilt allerdings nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag und die Befristungsvereinbarung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.1 Formerfordernis für Aufhebungsvertrag

Rz. 14 Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst in erster Linie die auf einem freien Willensentschluss der Vertragsparteien beruhende und in deren gegenseitigem Einvernehmen erfolgende Aufhebung eines Erwerbsvorgangs durch einen Aufhebungsvertrag. Zwar schreibt § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG selbst die Form eines solchen Aufhebungsvertrags nicht vor. Nach der Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2.2 Durchsetzbarkeit des Anspruchs

Rz. 22 Voraussetzung für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG ist, dass die Rückgängigmachung notfalls auch gegen den Willen des anderen Vertragspartners durchgesetzt werden kann. Steht ein derartiger Rückabwicklungsanspruch bzw. ein entsprechendes Rücktrittsrecht unbestritten fest, ist es aber nicht unbedingt erforderlich, dass die Rückabwicklung bzw. der Rücktritt du...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.2 Willensrichtung der Beteiligten

Rz. 15 Ob ein Vertrag auf die Aufhebung eines Erwerbsvorgangs gerichtet ist, muss nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsbeteiligten beurteilt werden.[1] Eine ausdrücklich als "Aufhebungsvertrag" überschriebene oder bezeichnete Vereinbarung, bei der es sich in Wahrheit um ein Scheingeschäft[2] handelt, ist jedenfalls nicht zu berücksichtigen.[3] Wird ein Kaufvertrag ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.7.1 Mietvertrag

Muss der Gründer Gewerbeflächen anmieten, muss er sich klar machen, dass ein langfristiger Mietvertrag im Fall eines Scheiterns genauso nachteilig sein kann wie in dem Fall, dass er schon bald expandieren muss. Praxis-Tipp Dauer und Kündigung eines Mietvertrags Gewerbemietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, unterliegen gem. § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.3 Nicht ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 51 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / j) Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand

Rz. 487 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.38: Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser wiederum vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Widerruf eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrags

Rz. 481 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.32: Widerruf eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrags Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________, ich nehme Bezug auf das mir eingeräumte/gemäß _________________________ zustehende Widerrufsrecht und widerrufe hiermit den am _________________________ abgeschlossen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Beseitigung des Aufhebungsvertrags

Rz. 344 Der Aufhebungsvertrag unterliegt den allgemeinen Bestimmungen über Willenserklärungen und Verträge des BGB. Insofern kommen insbesondere eine Anfechtung, ein Widerruf sowie ein Rücktritt in Betracht. Die Klagefrist des § 4 Abs. 1 S. 1 KSchG gilt nicht für den Streit um die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages.[651] a) Anfechtung Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / i) Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer

Rz. 486 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.37: Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese wiederum vertreten durch _________________________ als gesondert bestellten Vertreter, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Aufhebungsvertrag durch konkludente Vereinbarung

Rz. 296 Bis zum Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 war die konkludente Aufhebung von Arbeitsverträgen möglich. Dies wurde insbesondere diskutiert, wenn ein Arbeitnehmer zum Organ einer Gesellschaft berufen bzw. ein Vorstands- oder Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wurde. Ob das alte Arbeitsverhältnis ruhte oder beseitigt worden war, wurde nach verschiedenen Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Abschluss des Aufhebungsvertrags

a) Zustandekommen Rz. 290 Ein Aufhebungsvertrag, d.h. die Einigung der Arbeitsvertragsparteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kommt wie jeder Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB. Der Gesetzgeber verwendet in § 623 BGB den in der Praxis weniger gebräuchlichen Begriff des Auflösungsvertrages, der synonym zu verstehen ist.[513] Der Aufhebung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 3. Inhalt von Aufhebungsverträgen

a) Allgemeines Rz. 361 Die Parteien sind grds. frei in den zu treffenden Vereinbarungen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sowie dessen inhaltliche Ausgestaltung unterliegen der Vertragsfreiheit der Parteien (§ 305 BGB). Es ist Ausdruck der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, ob und zu welchen Bedingungen er an seinem Dauerarbeitsverhältnis festhalten will oder dem Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Kurzer Aufhebungsvertrag (Deutsch/Englisch)

Rz. 479 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.30: Kurzer Aufhebungsvertrag (Deutsch/Englisch)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 868 Das Wettbewerbsverbot kann jederzeit einvernehmlich durch formlosen Vertrag aufgehoben werden.[2036] Die Aufhebung des Arbeitsvertrags hingegen lässt die Wettbewerbsabrede grds. unberührt.[2037] Enthält der Aufhebungsvertrag jedoch eine allgemeine Erledigungsklausel oder wird das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Ausgleichsklausel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / 7. Checkliste: Aufhebungsvertrag

Rz. 477 Für die wichtigsten Regelungen, die in einen Aufhebungsvertrag aufzunehmen sind, ergibt sich folgende Checkliste:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arbeitsrecht / IV. Aufhebungsvertrag

Rz. 78 Möchte die Erbengemeinschaft Arbeitsverhältnisse nicht weiterführen, so steht es ihr frei, den Arbeitnehmern den Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen anzubieten. Diese kommen nur wirksam zustande, wenn auch die Arbeitnehmer zu einem solchen Abschluss bereit sind und dieser der Schriftform des § 623 BGB genügt. Der gesamte Vertragsinhalt muss folglich durch die Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Gebot des fairen Verhandelns

Rz. 356 Ein Aufhebungsvertrag kann nach neuerer Rspr. des BAG unwirksam sein, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.[679] Die Grundlage dieses Gebots wird in einer durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründeten Nebenpflicht i.S.d. § 311Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB gesehen. Die Rspr. will durch das Gebot des fairen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Widerrufsrecht

Rz. 351 Grds. besteht kein Recht, den Aufhebungsvertrag zu widerrufen. Allerdings kann ein befristetes Widerrufsrecht bei Abschluss des Aufhebungsvertrages vereinbart werden.[667] Diese Möglichkeit wird vor allem bei Auflösungsvereinbarungen genutzt, die im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen vor Gericht geschlossenen werden. Rz. 352 Zuweilen sehen auch Tarifverträge (z.B. §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Rechtsfolge der fehlenden Schriftform

Rz. 302 Wird der Aufhebungsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, ist er gem. § 125 S. 1 BGB nichtig. Das Arbeitsverhältnis besteht ungekündigt fort. Bereits erbrachte Leistungen sind nach §§ 812 ff. BGB rückabzuwickeln.[541] Bei Kenntnis des Leistenden von der Nichtigkeit des Aufhebungsvertrages gilt § 814 BGB.[542] Rz. 303 Ist ein Aufhebungsvertrag wegen Verstoßes gegen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Art und Zeitpunkt der Beendigung

Rz. 366 Charakteristikum des Aufhebungsvertrages ist, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Dabei sollte der Beendigungszeitpunkt möglichst konkret angegeben werden. Der Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt auf. Die Auflösung kann mit sofortiger Wirkung oder für einen zukünftigen Termin vereinbart werden. Die rückwirke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 291 Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist gem. § 623 BGB zwingend die Einhaltung der Schriftform erforderlich.[516] Diese kann durch notarielle Beurkundung (§ 126 Abs. 4 BGB) oder gerichtlichen Vergleich (§ 127a BGB), nicht aber durch die elektronische Form (§ 623 Hs. 2 BGB) ersetzt werden. Rz. 292 Das Formerfordernis erstreckt sich auf den Aufhebungsvertrag in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Zustandekommen

Rz. 290 Ein Aufhebungsvertrag, d.h. die Einigung der Arbeitsvertragsparteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kommt wie jeder Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB. Der Gesetzgeber verwendet in § 623 BGB den in der Praxis weniger gebräuchlichen Begriff des Auflösungsvertrages, der synonym zu verstehen ist.[513] Der Aufhebungsvertrag ist von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Rücktritt

Rz. 354 Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung keine Bedenkzeit und im Aufhebungsvertrag kein Rücktrittsrecht einräumen,[673] es sei denn, dies ist in einem anwendbaren Tarifvertrag vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer kann allerdings unter den Voraussetzungen des § 323 BGB vom Aufhebungsvertrag zurücktreten.[674] Dies ist z.B. der Fall,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / (1) Betriebsübergang

Rz. 313 Liegt ein Betriebsübergang vor, dürfen die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht umgangen werden. Ein diesen Zweck verfolgender Aufhebungsvertrag ist gem. § 134 BGB nichtig.[570] Eine Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer zu veränderten Konditionen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 309 Aufhebungsverträge sind im Grundsatz ohne besondere Voraussetzungen für beide Seiten verbindlich. Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden. Allerdings können sich bei der Nichteinhaltung der Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen ergeben (hierzu im Einzelnen vgl. Rdn 46...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) AGB-Kontrolle

Rz. 362 Auf Aufhebungsverträge sind die Vorschriften über die Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gem. § 310 Abs. 4 i.V.m. §§ 305 ff. BGB anwendbar, wobei die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen sind. Zwar bezieht sich § 310 Abs. 4 BGB seinem Wortlaut nach nur auf Arbeitsverträge; jedoch ist die Norm auch auf Aufhebungsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / gg) Aktien und Aktienoptionen

Rz. 409 Des Weiteren kommen Ansprüche des Arbeitnehmers auf bzw. aus Aktien und Aktienoptionen als Regelungsgegenstand des Aufhebungsvertrages in Betracht. Erfolgt die Ausgabe von Aktien oder die Gewährung von Aktienoptionen auf Konzernebene, z.B. durch die Konzernmutter, ist zu prüfen, inwiefern die damit zusammenhängenden Zusagen auch Bestandteil des Arbeitsvertrages gewor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Anfechtung

Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages gerichtet sind, sind nach den allgemeinen Regeln der §§ 119 ff. BGB anfechtbar. Das Bestehen von Sonderkündigungsschutz führt nicht zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Irrtumsanfechtung wegen Unkenntnis einer Schwangerschaft bzw. deren mutterschutzrechtlicher Folgen ist nicht möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / ee) Klageverzichtsvereinbarungen

Rz. 306 Das BAG nimmt allerdings an, dass Klageverzichtsvereinbarungen, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, keine (formfreien) Abwicklungs-, sondern formbedürftige Auflösungsverträge i.S.d. § 623 BGB seien und deshalb der Schriftform bedürften.[555] Der Verzichtsvertrag werde gerade deshalb geschloss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anregungen

Rz. 1318 Klausel 1 kann als Bestandteil des Arbeitsvertrages bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Demgegenüber ist Klausel 2 zur Aufnahme in einen Aufhebungsvertrag zur Regelung der Herausgabepflichten des Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedacht. Wird die Klausel als Bestandteil des Anstellungsvertrages verwendet, sollte auf jede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bestätigung der rechtlichen Aufklärung

Rz. 708 Aufklärungsklauseln finden sich häufig in Aufhebungsverträgen; mit ihnen soll bestätigt werden, dass der Arbeitnehmer über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses aufgeklärt worden ist. Vergleichbar sind Formulierungen, mit denen der Arbeitnehmer bestätigt, Gelegenheit zur eigenen Unterrichtung oder zur Inanspruchnahme einer Bedenkzeit gehabt zu haben. Auch dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Umfang arbeitgeberseitiger Aufklärungs- und Hinweispflichten

Rz. 328 Grundsätzlich muss sich jeder Arbeitnehmer vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages selbst über die rechtlichen Folgen eines solchen Schrittes Klarheit verschaffen.[608] Dies gilt insbesondere, wenn die Initiative zur Aufhebung des Arbeitsvertrages von ihm selber ausging.[609] Jeder Vertragspartner hat selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen. Der Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / jj) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 421 Sofern im Unternehmen ein System betrieblicher Altersversorgung vorhanden ist oder eine einzelvertragliche Pensionszusage erteilt worden ist, kann es sinnvoll sein, diesbezügliche Regelungen in den Aufhebungsvertrag mit aufzunehmen. Hierbei ist die jeweilige Eigenart des Altersversorgungssystems zu beachten. Als Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / (7) Ausländer

Rz. 324 Bei einem Aufhebungsvertrag mit einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer kann eine wirksame Erklärung zum Aufhebungsvertrag nur dann vorliegen, wenn dieser verstanden hat, dass es sich um einen Aufhebungsvertrag handelt.[604] Es kann deshalb eine Übersetzung erforderlich sein. Sofern eine schriftliche Übersetzung nicht möglich ist oder nicht in Betracht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / (5) Minderjährige

Rz. 322 Minderjährige können Aufhebungsverträge grds. nur mit Einwilligung bzw. Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen, §§ 107, 108 BGB. Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, kann der Minderjährige auch den Aufhebungsvertrag wirksam ohne die Zustimmung des Vertreters abschließen, § 113 Abs. S. 1 BGB. In der b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / (3) Kündigungsschutz

Rz. 318 Einschränkungen für die Gestaltung von Aufhebungsverträgen ergeben sich weiterhin aus dem Kündigungsschutz, der nicht umgangen werden darf. Für den Abschluss gem. § 158 BGB aufschiebend bedingter Aufhebungsverträge ist deshalb im Anwendungsbereich des KSchG, genauso wie für auflösend bedingte Arbeitsverträge, ein sachlicher Grund erforderlich.[591] Unzulässig ist die...mehr