Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.3.3 Form der Kündigungserklärung und -fristen

Seit der Normierung des Schriftformerfordernisses für Kündigungen und Aufhebungsverträge in § 623 BGB kommt tarifvertraglichen Schriftformerfordernissen für diese Rechtsgeschäfte keine eigene Bedeutung mehr zu. In Tarifverträgen kann allerdings auch vereinbart werden, dass ein Aufhebungsvertrag unter einem Widerrufsvorbehalt steht.[1] Der Tarifvertrag kann von § 622 BGB abwei... mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.3 Beendigungsnormen

Beendigungsnormen sind Vereinbarungen im normativen Teil des Tarifvertrags, die das Ende bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen. Sie können Bestimmungen zur Kündigung, Befristung von Arbeitsverträgen und zu Aufhebungsverträgen enthalten. Dabei sind insbesondere Festlegungen möglich zu: 3.3.1 Altersgrenzen Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Erreichen... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.7 Persönlicher Geltungsbereich des Sozialplans

Ein Sozialplan erstreckt sich grundsätzlich auf alle Arbeitnehmer, die durch Verlust ihres Arbeitsplatzes oder in anderer Weise infolge der Betriebsänderung voraussichtlich einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden. Unerheblich ist es, ob die Arbeitnehmer inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden sind.[1] Einzubeziehen sind auch diejenigen, die aufgrund der Betriebsänderung fre... mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.6 Formvorschriften

In Tarifverträgen kann festgelegt werden, dass der Vertragsinhalt nur in einer bestimmten Form begründet oder verändert werden kann. Häufigster Anwendungsfall von Formvorschriften ist die Vereinbarung der Schriftform für Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrags. Vielfach ist für Kündigungen und Aufhebungsverträge das Schriftformerfordernis im Tarifvertrag festgelegt. Dies ... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 1.4 Nachteilsausgleich

§ 113 BetrVG sieht in zwei Fällen vor, dass der Arbeitgeber als Sanktion für die Verletzung von Beteiligungspflichten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern individualrechtlich zum Nachteilsausgleich verpflichtet wird: Der Unternehmer weicht ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich ab, der Unternehmer führt eine geplante Betri... mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.7 Gratifikationsregelungen

Die Zahlung von Gratifikationen wird regelmäßig in einzelvertraglichen Abreden oder in Betriebsvereinbarungen vereinbart, ist aber auch häufig Gegenstand von eigenständigen Zuwendungstarifverträgen. Tritt ein einzelvertraglicher Anspruch in Konkurrenz zu einem tariflichen Anspruch, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob eine Anrechnung zulässig ist oder beide Leistungen neb... mehr

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Arbeitsrechtliche Änderunge... / 1 Einführung

Durch das in wesentlichen Teilen zum 1.1.2025 in Kraft getretene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[1] (BEG IV) wurden eine Reihe von arbeitsrechtlichen Vorschriften geändert. Insbesondere wird in vielen Bereichen das Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Ausdrücklich darauf hingewiesen sei aber, dass das nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag... mehr

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Arbeitsrechtliche Änderunge... / 2.1 Schriftform

Wenn das Gesetz für eine bestimmte Erklärung die Schriftform verlangt, bestimmt § 126 Abs. 1 BGB, dass die Urkunde oder der Vertrag eigenhändig unterschrieben sein muss. Grundsätzlich kann die Schriftform durch die elektronische Form nach § 126a BGB ersetzt werden. Das gilt aber nicht, wenn das Gesetz dies ausdrücklich ausschließt wie beispielsweise § 623 BGB für die Kündigu... mehr

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Arbeitsrechtliche Änderunge... / 4 Wo verbleibt es trotz BEG IV bei der Schriftform?

Das BEG IV hat zwar in einigen Bereichen mittels der Ersetzung der Schriftform durch die Textform oder die elektronische Form gewisse Erleichterungen gebracht. An bestimmten arbeitsrechtlich relevanten Stellen verbleibt es jedoch weiterhin bei dem Erfordernis der Schriftform. Nachfolgend sollen beispielhaft die wichtigsten Stellen, an denen das BEG IV keine Änderungen bracht... mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 119 Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte Erfolg und führt gemäß § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Das Berufungsgericht war unter entscheidungserheblichem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu der Annahme gelangt, dass der Abschluss der Aufhebungsvereinbarung den Zurechnungszusammenhan... mehr

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Arbeitsvertrag / 7 Unbefristeter und befristeter Arbeitsvertrag

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der unbefristete Arbeitsvertrag den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Der unbefristete Arbeitsvertrag kann durch (fristgemäße oder fristlose) Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Arbeitsrecht kennt aber auch den, von vornherein nur befrist... mehr

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Deutschland / 4. Verwahrung der Verfügung von Todes wegen

Rz. 51 Eigenhändige Testamente werden häufig von dem Testierenden persönlich verwahrt. § 2248 BGB regelt, dass privatschriftliche Testamente auf Verlangen des Erblassers in die sog. besondere amtliche Verwahrung nach den §§ 346, 347 FamFG genommen werden können. Öffentliche, vor einem Notar errichtete Testamente werden stets in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Der ... mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / a. Steigende Ausgleichsbeträge

Rz. 36 Mit der Mitteilung gem. Nr 3 (Rdn 34) entsteht weder auf Seiten der Versicherten noch auf Seiten der DRV eine verbindliche Regelung, insbesondere besteht keine Pflicht, die entsprechende Zahlung binnen einer Frist zu erbringen. Auf Seiten der DRV wird der erforderliche Ausgleichsbetrag nicht bis zum Renteneintritt festgeschrieben. Steigt z.B. das Durchschnittsbrutto (§... mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 112 Gemäß § 2346 Abs. 1 BGB können Verwandte sowie der Ehegatte durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Gemäß § 2346 Abs. 2 BGB kann der Verzicht auch auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden. Rz. 113 Der Verzichtsvertrag bedarf der persönlichen Mitwirkung des Erblassers (§ 2347 BGB). Während sich der Verzichtende (auch vollmachtlos) v... mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 112 Der Kläger machte gegen die Beklagte als Rechtsnachfolgerin des Haftpflichtversicherers des unstreitig dem Grunde nach voll haftenden Unfallverursachers Ansprüche auf (weiteren) Verdienstausfall aus einem Verkehrsunfall vom 19.11.1992 geltend. Der Kläger hatte zwei Kinder, er war mit einer im Forschungszentrum X. tätigen promovierten Chemikerin verheiratet und lebt m... mehr

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Türkei / VI. Vertragliche Erbfolge

Rz. 77 Mit dem Erbvertrag kann der Erblasser entweder eine Person begünstigen (positiver Erbvertrag, Art. 527 Abs. 1 ZGB) oder den Verzicht eines zukünftigen Erbberechtigten entgegennehmen (negativer Erbvertrag). Die Erbverträge können, wie im deutschen Recht, ein- oder zweiseitig verfügend und entgeltlich oder unentgeltlich sein.[131] Rz. 78 Die Testierfähigkeit des Vertrags... mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 3 Form des Arbeitsvertrags

Grundsätzlich können Arbeitsverträge schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder stillschweigend durch schlüssiges Verhalten (konkludent) begründet werden. Es besteht grundsätzlich Formfreiheit. Allerdings kann dieser Grundsatz im Einzelfall durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verdrängt werden, welche Schriftform vorschreiben. Für die Kündigung und den Aufhebungsve... mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch

Rz. 504 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.76: Antrag auf Eintragung der Pfändung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger – gegen den _________________________ – Schuldner – (Az: _________________________) zeig... mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 6. Verdienstausfallschaden bei unfallbedingtem Berufswechsel

Rz. 111 BGH, Beschl. v. 14.11.2017 – VI ZR 92/17, VersR 2018, 228 Zitat GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7; BGB § 249 1. Wendet sich der bei einem Unfall Verletzte einem anderen Beruf zu und beeinflusst hierdurch die Schadensentwicklung, so kann eine Ausgrenzung späterer Schadensfolgen aus dem vom Schädiger zu verantwortenden Gefahrenbereich unter der Voraussetzung in Betrach... mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 3. Der Deutsch-Sowjetische Konsularvertrag

Rz. 218 Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 25.4.1958 enthält eine erbrechtliche Kollisionsnorm:[167] Zitat Art. 28 (1) Der Konsul ist befugt, von den örtlichen Behörden die Übergabe der Nachlaßgegenstände einschließlich der Schriftstücke des Verstorbenen zu verlangen, wenn die Erben... mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.3 Aufhebungsvertrag

Sieht man von der Kündigung ab, so kommt im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung auch eine einvernehmliche Beendigung des Anstellungsvertrags in Betracht, die es ermöglicht, sich ohne prozessuale Auseinandersetzung und öffentliches Aufsehen zu trennen. Zwar liegt die Vertretung der Genossenschaft hierbei in den Händen des Aufsichtsrats, doch hat die obergerichtliche Rechtspre... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.1.3 Wege der Beendigung außerhalb des Genossenschaftsgesetzes

Rz. 127 Fraglich ist, ob es außerhalb der vorstehend aufgezählten Wege auch noch andere Möglichkeiten einer Beendigung der Mitgliedschaft in der eG gibt. Vereinbarungen über eine Verkürzung der Kündigungsfristen erklärt das Genossenschaftsgesetz für unwirksam (§ 65 Abs. 5 GenG). Dies galt nach bisher h. M. und der in der Vorauflage hierzu vertretenen Meinung umfassend, also ... mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3.4 Rechtsfolgen der Kündigung

Mit dem Zugang der Kündigungserklärung oder dem in der Erklärung bestimmten Zeitpunkt endet das Anstellungsverhältnis des Vorstandsmitglieds. Gleiches gilt für die Beendigung durch Aufhebungsvertrag. Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, die sich noch in seinem Besitz befindlichen Unterlagen und die sonstigen Gegenstände der Genossenschaft (Dienstwagen, Mobiltelefon etc.) ... mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.2.2 Relative Gleichbehandlung

Rz. 248 Die relative Gleichbehandlung gilt als genossenschaftsrechtlicher Grundsatz überall dort, wo nicht die absolute Gleichbehandlung Anwendung findet. Sie ist jedoch nur dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist. Sind die Voraussetzungen dagegen gleich, darf nicht ungleich behandelt werden. Fälle der relativen Gleichbehandlung ergebe... mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 3 Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrags

Ebenso wie bei der Begründung der Vorstandstätigkeit, gilt es deutlich zwischen dem Widerruf der Bestellung und der Beendigung des Anstellungsvertrags zu differenzieren. Liegt die Zuständigkeit für die Bestellung und Anstellung nach der Satzung jeweils in den Händen des Aufsichtsrats (§§ 21 Abs. 4 Satz 1; 25 Abs. 2 Satz 1 MusterS), so liegt im Widerruf der Bestellung zugleic... mehr

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Die Mitgliedschaft / 2.2.1.1 Kündigungsfreiheit und Bindung

Rz. 132 Das Genossenschaftsmitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Rechtfertigungen durch den wirksamen Ausspruch einer fristgerechten Kündigung seine Mitgliedschaft in der eG beenden (sog. "ordentliche" Kündigung). Entscheidend ist nur, dass die gesetzliche bzw. die satzungsmäßige Kündigungsfrist eingehalten wird. Das Ausscheiden erfolgt dann zum Ablauf der Kün... mehr

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Bestellung, Anstellung und ... / 2 Anstellung der Vorstandsmitglieder

Hinsichtlich des Rechtsverhältnisses zwischen der Genossenschaft und ihren Vorstandsmitgliedern, gilt es deutlich zwischen der Bestellung und der Anstellung der Vorstandsmitglieder zu unterscheiden. Während die Bestellung die Berufung in das Vorstandsamt betrifft, beinhaltet die Anstellung das Vertragsverhältnis zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied, d. h. de... mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.5.5.3 Nutzung der Wohnung durch ein Mitglied und ein Nichtmitglied

Rz. 308 Nutzung der Wohnung durch Familienangehörige des Mitglieds Bei Bestehen einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen grundsätzlich nicht beide Partner Mitglied der Genossenschaft werden. Sollte die Genossenschaft satzungsgemäß nur Mitgliedergeschäfte zulassen, so könnte man meinen, dass beide Partner Mitglieder der Genossenschaft werden müssen. Dies ist abe... mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat die Einführung der Existenzgründungsförderung in das SGB III seinerzeit allgemein damit begründet, dass sich die Arbeitswelt spürbar gewandelt habe. Die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber bis zum Eintritt in das Rentenalter verliere an Bedeutung. Stattdessen würden Erwerbsverläufe flexibler. Dies entspräche einerseits auch den Wünschen vieler Arbei... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (innerh... mehr

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Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä... mehr

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Arbeitslosengeld / 8.1 Wirkung einer Sperrzeit

Erheblich nachteilige Folgen eines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bringt § 159 SGB III mit sich. Die Vorschrift führt dazu, dass sich ein bereits durch Beitragszahlungen erarbeiteter Arbeitslosengeldanspruch in seinem Bestand reduziert und zugleich für eine bestimmte Zeit überhaupt kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Rechtsfolgen einer Sperrzeit treffen den Arbeit... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die mit dem Mietrechtsreformgesetz vom 19.6.2001 (BGBl I 2001, 1149; Entwurf s. BT-Drs 14/4553, https://dip.bundestag.de/; Übergangsvorschriften s. Art. 229 § 3 EGBGB) eingeführte Vorschrift über Form und Inhalt der Kündigung entspricht weitgehend dem früheren § 564a. Sie beansprucht Geltung für sämtliche Wohnraummietverhältnisse i. S. v. §§ 549 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs... mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.1 Einleitung

Am 1.1.2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft, das auch im Arbeitsrecht einige Erleichterungen, vor allem in formeller Hinsicht mit sich bringt. Insbesondere wird in einigen Bereichen das gesetzliche Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Dies gilt allerdings nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag und die Befristungsvereinbarung... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.1 Formerfordernis für Aufhebungsvertrag

Rz. 14 Die Vorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG erfasst in erster Linie die auf einem freien Willensentschluss der Vertragsparteien beruhende und in deren gegenseitigem Einvernehmen erfolgende Aufhebung eines Erwerbsvorgangs durch einen Aufhebungsvertrag. Zwar schreibt § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG selbst die Form eines solchen Aufhebungsvertrags nicht vor. Nach der Rechtsprec... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2.2 Durchsetzbarkeit des Anspruchs

Rz. 22 Voraussetzung für die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG ist, dass die Rückgängigmachung notfalls auch gegen den Willen des anderen Vertragspartners durchgesetzt werden kann. Steht ein derartiger Rückabwicklungsanspruch bzw. ein entsprechendes Rücktrittsrecht unbestritten fest, ist es aber nicht unbedingt erforderlich, dass die Rückabwicklung bzw. der Rücktritt du... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.2 Willensrichtung der Beteiligten

Rz. 15 Ob ein Vertrag auf die Aufhebung eines Erwerbsvorgangs gerichtet ist, muss nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragsbeteiligten beurteilt werden.[1] Eine ausdrücklich als "Aufhebungsvertrag" überschriebene oder bezeichnete Vereinbarung, bei der es sich in Wahrheit um ein Scheingeschäft[2] handelt, ist jedenfalls nicht zu berücksichtigen.[3] Wird ein Kaufvertrag ü... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7.3 Nicht ordnungsgemäße Anzeige des Erwerbsvorgangs (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 51 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen.[... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / j) Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand

Rz. 487 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.38: Aufhebungsvertrag mit einem AG-Vorstand Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser wiederum vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _____... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Widerruf eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrags

Rz. 481 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.32: Widerruf eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrags Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________, ich nehme Bezug auf das mir eingeräumte/gemäß _________________________ zustehende Widerrufsrecht und widerrufe hiermit den am _________________________ abgeschlossen... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Beseitigung des Aufhebungsvertrags

Rz. 344 Der Aufhebungsvertrag unterliegt den allgemeinen Bestimmungen über Willenserklärungen und Verträge des BGB. Insofern kommen insbesondere eine Anfechtung, ein Widerruf sowie ein Rücktritt in Betracht. Die Klagefrist des § 4 Abs. 1 S. 1 KSchG gilt nicht für den Streit um die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages.[651] a) Anfechtung Rz. 345 Die Willenserklärungen, die auf d... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / i) Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer

Rz. 486 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.37: Aufhebungsvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese wiederum vertreten durch _________________________ als gesondert bestellten Vertreter, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellsch... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Aufhebungsvertrag durch konkludente Vereinbarung

Rz. 296 Bis zum Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 war die konkludente Aufhebung von Arbeitsverträgen möglich. Dies wurde insbesondere diskutiert, wenn ein Arbeitnehmer zum Organ einer Gesellschaft berufen bzw. ein Vorstands- oder Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wurde. Ob das alte Arbeitsverhältnis ruhte oder beseitigt worden war, wurde nach verschiedenen Au... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 3. Inhalt von Aufhebungsverträgen

a) Allgemeines Rz. 361 Die Parteien sind grds. frei in den zu treffenden Vereinbarungen. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags sowie dessen inhaltliche Ausgestaltung unterliegen der Vertragsfreiheit der Parteien (§ 305 BGB). Es ist Ausdruck der freien Entscheidung des Arbeitnehmers, ob und zu welchen Bedingungen er an seinem Dauerarbeitsverhältnis festhalten will oder dem Au... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Abschluss des Aufhebungsvertrags

a) Zustandekommen Rz. 290 Ein Aufhebungsvertrag, d.h. die Einigung der Arbeitsvertragsparteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kommt wie jeder Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. BGB. Der Gesetzgeber verwendet in § 623 BGB den in der Praxis weniger gebräuchlichen Begriff des Auflösungsvertrages, der synonym zu verstehen ist.[513] Der Aufhebung... mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Kurzer Aufhebungsvertrag (Deutsch/Englisch)

Rz. 479 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.30: Kurzer Aufhebungsvertrag (Deutsch/Englisch) mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 868 Das Wettbewerbsverbot kann jederzeit einvernehmlich durch formlosen Vertrag aufgehoben werden.[2036] Die Aufhebung des Arbeitsvertrags hingegen lässt die Wettbewerbsabrede grds. unberührt.[2037] Enthält der Aufhebungsvertrag jedoch eine allgemeine Erledigungsklausel oder wird das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Ausgleichsklausel ... mehr