Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 4 Ausbildungskosten

Eine an die Kündigung des Arbeitnehmers anknüpfende Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten ist im Fall eines Aufhebungsvertrags ausnahmsweise und nur dann anzuwenden, wenn der Abschluss des Aufhebungsvertrags allein auf den Wunsch des Arbeitnehmers und ausschließlich in seinem Interesse erfolgt. Eine anderweitige Vereinbarung ist dabei unter Beachtung der vo...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 15 Salvatorische Klausel

Einzelne unwirksame Bestimmungen oder Teile eines vorformulierten Aufhebungsvertrags führen nicht dazu, dass dadurch der gesamte Vertrag nichtig wird. Dies ergibt sich unmittelbar aus der Regelung in § 306 Abs. 1 BGB. Die Rechtsfolge der Unwirksamkeit ist in § 306 Abs. 2 BGB festgelegt. Danach gelten anstelle der unwirksamen die gesetzlichen Regelungen. Die geltungserhaltende...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 17 Zahlung rückständiger Vergütung

Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahreszahlung [1] davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag "ungekündigt" ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag einer Kündigung nicht gleich. Dies gilt schon deshalb, weil die Interessenlage der Partei eine andere ist. Besteht gegenseitiges Einvernehmen über die Beendigung...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.5 Anfechtungsfrist

Bei einer Anfechtung wegen Irrtums muss die Anfechtung nach § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern, d. h. unverzüglich, erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Wie lang danach die Frist konkret zu bemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. In jedem Fall steht dem Anfechtungsberechtigten eine angemessene Überl...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirkun...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.4 Anrechnung anderweitigen Erwerbs

Regelungsbedürftig ist bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags auch die Frage der Anrechnung von anderweitigem Erwerb, der während einer Freistellung vom Arbeitnehmer möglicherweise erzielt wird. Zu klären ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich der Arbeitnehmer auf den vom Arbeitgeber während der Freistellung weiter bezahlten Arbeitslohn einen anderweitig erzielten E...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 9 Gratifikation, Prämie, Jahressonderleistung, Tantiemen

Eine Regelung über die Auswirkungen einer einvernehmlichen Beendigung auf die Gewährung von Sonderleistungen [1] vermeidet Folgestreitigkeiten. Dies gilt besonders unter dem Aspekt einer verstärkten Leistungsorientierung bei Entgeltzahlungen. So werden häufig Entgeltbestandteile aus Zielvereinbarungen erst im Folgejahr gezahlt, weil erst dann der Grad der individuellen Zieler...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 18 Zeugnis

Um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Aufhebungsvertrag oder Prozessvergleich der Inhalt eines noch zu erteilenden Arbeitszeugnisses bereits genau festgelegt werden. Hat sich der Arbeitgeber in einem Prozessvergleich verpflichtet, ein "pflichtgemäßes" qualifiziertes Zeugnis "entsprechend" einem vom Arbeitnehmer noch anzufertigenden Entwurf zu erstellen, hat dieser e...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 8 Geschäfts- und Betriebsgeheimnis

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, den Arbeitnehmer deutlich auf seine Pflicht hinzuweisen, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse zu wahren. In diesem Zusammenhang sind auch Vertragsstrafenregelungen denkbar.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 11 Outplacement-Maßnahme

Anstelle einer Abfindung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch Leistungen anderer Art zusagen. Gerade bei jüngeren Arbeitnehmern und vor allem Führungskräften kommt eine Outplacement-Beratung in Betracht. Diese Beratungen sollen dem betroffenen Mitarbeiter die Möglichkeit geben, sich erfolgreich eine andere Position zu suchen und die Trennung möglichst spannungsfrei abl...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 14 Rückgabe von sonstigen Gegenständen

Firmenunterlagen, überlassene Arbeitsgeräte etc. werden vom Arbeitnehmer grundsätzlich zurückgegeben. Bevor übereilt eine Ausgleichsklausel verabredet wird, sollten sich die Parteien auch darüber Gedanken machen, ob und falls ja, welche Rückgabeansprüche noch bestehen.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 7 Geschäftswagen

Falls einem Arbeitnehmer anlässlich des Ausscheidens die Möglichkeit gegeben wird, einen von ihm genutzten Dienst- bzw. Geschäftswagen zu erwerben, sind auch die steuerlichen Rahmenbedingungen dafür zu beachten. Ein Erwerb unter dem üblichen Marktwert kann zu einem geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers führen, der von diesem zu versteuern ist.mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.2 Anrechnung von Urlaub

Die Freistellung des Arbeitnehmers kann unter Anrechnung von (Rest-)Urlaubstagen erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass die Anrechnung von Urlaubstagen nicht automatisch erfolgt. In der Aufhebungsvereinbarung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Freistellung unter Anrechnung der restlichen Urlaubstage geschieht. Nach Meinung des BAG könne nicht davon aus...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.1 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch bei unwiderruflicher Freistellung

Fehlende Versicherungs- und Beitragspflicht nach bisheriger Rechtsprechung Die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ab, das grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.[1] Bezahlte Nichtarbeit stellt nur ausnahmsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschä...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 6 Betriebliche Altersversorgung

Geht es um die betriebliche Altersversorgung, so sind die Regelungen des BetrAVG für die Abfindung von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu beachten. Liegt noch keine unverfallbare Anwartschaft vor, geht der Arbeitnehmer grundsätzlich leer aus; eine anderweitige Vereinbarung (Abfindung) ist aber möglich. Zu beachten ist, dass trotz generellen Abfindungsverbots ein Tat...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 5.7 Stichtagsregelungen im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung

Auch in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich Stichtagsregelungen. Der Anwendungsbereich für Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen ist wegen des Tarifvorrangs (§ 77 Abs. 3 BetrVG) gering. Für Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten nicht die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB wegen § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Tarifverträge dürfen Ansprüche auf Sonderzah...mehr

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Gratifikation: Anspruch / 1.2 Überblick über die Auswirkungen je nach Zweck der Sonderzahlung

Je nachdem, welchen Zweck die Sonderzahlung verfolgt, sind damit unterschiedliche Folgen verbunden, die hier im Überblick aufgezeigt werden sollen. Eine vertiefte Darstellung findet sich unter den Punkten "Wegfall des Gratifikationsanspruchs aus krankheitsbedingten Gründen" und "Wegfall des Gratifikationsanspruchs bei ruhendem Arbeitsverhältnis". Sonderzahlung mit Entgeltchar...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 1 Vorteile des Aufhebungsvertrags

Im Vergleich zur Kündigung bietet der Aufhebungsvertrag im Wesentlichen folgende Vorteile: Der Abschluss des Aufhebungsvertrags entbindet von der Einhaltung der Kündigungsfristen. Der gesamte allgemeine und besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag beispielsweise mit einer Schwangeren, einem sich in Elternzeit befindlichen Arb...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 5 Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Ob die Rechtsschutzversicherung für Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags einstehen muss, ist umstritten. Bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung und späterer "Abwicklungsvereinbarung" ist dies im Grundsatz unstreitig. Lange Zeit ungeklärt und in der Regulierungspraxis der Rechtsschutzversicherungen unterschiedlich gehandhabt wurde dageg...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreih...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.2 Widerrufsvorbehalt für Aufhebungsvertrag beim Prozessvergleich

In der Praxis werden Prozessvergleiche oftmals (von einer oder auch von beiden Parteien) widerruflich geschlossen. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vergleich dann hinfällig. Wird die Widerrufsfrist versäumt, gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte und nicht um eine gesetzliche Frist handelt.[1] Eine Wiederaufnahme d...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile

Zusammenfassung Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag de...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Vere...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.1 Vereinbarung von Bedingungen

Im Rahmen eines Prozessvergleichs werden von der Rechtsprechung an die Zulässigkeit bedingter Aufhebungsverträge im Grundsatz geringere Anforderungen gestellt. Das Risiko der Umgehung des Kündigungsschutzes durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird hier als nicht so hoch eingeschätzt, wie beim Abschluss außerhalb eines Prozesses. Als zulässig erachtet wurde beispielsweise...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4 Besonderheiten des Prozessvergleichs

Beim Prozessvergleich[1] sind teilweise Besonderheiten zu beachten. Dies gilt einerseits für die Vereinbarung von Bedingungen; andererseits aber auch für Widerrufsrechte. Gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Prozessvergleich ein Vergleich zwischen den Parteien eines Prozesses oder zwischen einer Partei und einem Dritten. Der Vergleich muss vor einem deutschen Gericht ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berufung auf Formmangel (§ 242 BGB) – Form-Unwirksamkeit schlüssiger Aufhebungsvereinbarungen

Rz. 29 Das Berufen auf einen Formmangel kann nur ausnahmsweise das Gebot von Treu und Glauben nach § 242 BGB verletzen (vgl. LAG Köln v. 28.4.2021 11 Sa 1049/20, juris; LAG München v.12.11.2020 3 Sa 301/20, juris). Die Formvorschrift des § 623 BGB darf im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck nicht ausgehöhlt werden. Hierfür reicht die Erfüllung der Voraussetzungen der Verwirkun...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XXVI. Belehrung über Rechtsfolgen der Aufhebungsvereinbarung/Hinweis- und Aufklärungspflichten/Schadensersatz- und Wiedereinstellungsverpflichtung

Rz. 363 Wegen der umfassenden arbeitsrechtlichen, insb. aber auch sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen, sollte sich jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer umfassend über sämtliche Konsequenzen vor Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung informieren. Es empfiehlt sich, anwaltlichen Rat einzuholen, ggf. aber auch mit der Arbeitsagentur zu sprechen (vgl. zur Beratungs...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / B. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder arbeitsgerichtlicher Vergleich?

Rz. 9 In der Praxis kommt der Aufhebungsvereinbarung sowohl als außergerichtlicher Aufhebungsvertrag ohne vorausgehende Kündigung (= klassischer Aufhebungsvertrag) als auch im Rahmen eines nach Ausspruch einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess geschlossenen gerichtlichen Vergleiches, der vielfach bereits im Gütetermin (vgl. § 54 ArbGG) abgeschlossen wird, große Bedeutung ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags auf derselben Urkunde

Rz. 21 Dies bedeutet, dass bei einem arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag unbedingt die Voraussetzungen für das Erfüllen des gesetzlichen Schriftformerfordernisses gem. § 126 BGB zu beachten sind. Gem. § 126 Abs. 2 S. 1 BGB muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde – d.h. auf demselben Schriftstück – erfolgen (vgl. BAG v. 19.4.2007 – 2 AZR 208/06, NZA 2007, ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 6. Freistellungsklausel im Aufhebungsvertrag

Rz. 124 Auch für den Fall, dass der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag die Freistellung vorgibt, unterliegt die Klausel der Angemessenheitskontrolle nach § 307 BGB, wobei eine unangemessene Benachteiligung i.d.R. zu verneinen ist (vgl. Bauer/Günther, DStR 2008, 2422). In Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen einvernehmlich geschlossene Freistellungsvereinbarungen sind ehe...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Rückabwicklung formunwirksamer Aufhebungsverträge

Rz. 33 Ist der Aufhebungsvertrag wegen Verstoßes gegen die Formvorschrift des § 623 BGB gem. § 125 S. 1 BGB nichtig (vgl. Schaub, ArbR-HdB, § 123 Rn 56; BAG v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14; LAG Hessen v. 16.3.2005 – 2 Sa 1771/04 konstitutive Wirkung), besteht das Arbeitsverhältnis unverändert fort. Auch die Zahlung einer vereinbarten Abfindung beendet nicht das Arbeitsverhältni...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Zulässigkeit von Anlagen zum Aufhebungsvertrag

Rz. 26 Gleichwohl schließt das Erfordernis der Einheitlichkeit der Urkunde nicht aus, Anlagen zu dem Aufhebungsvertrag zu nehmen. Auch Anlagen, wie ein Zeugnis-Text, können Teil der Erklärung sein. Die Rspr. des BAG (v. 7.5.1998 – 2 AZR 55/98, NZA 1998, 1110 = DB 1998, 1770) verlangt sogar nicht mehr zwingend das Erfordernis einer festen körperlichen Verbindung der verschied...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / V. Besonderheiten des Aufhebungsvertrags als Mittel zur Verlängerung der Probezeit

Rz. 54 Von großer Praxisbedeutung ist das BAG-Urt. v. 7.3.2002 – 2 AZR 93/01 (NZA 2002, 1000 = DB 2002, 2648). Darin hat das BAG dem Arbeitgeber eine rechtliche Möglichkeit eröffnet, dem Arbeitnehmer eine zweite Chance zu geben, wenn er zum Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, die vielfach als Probezeit vereinbart wird, von der Eignung des Arbeitnehmers für die Aufgabenstell...mehr

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§ 40 Rechtsfolgen des Betri... / 3. Aufhebungsverträge bei Betriebsübergang

Rz. 85 In der Praxis bemüht man sich vielfach, die Risiken einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen auszuschalten. Die grundsätzliche Anerkennung von Aufhebungsverträgen unter Ausschaltung des Kündigungsschutzes, sogar des Mutterschutzes (unstreitig seit BAG v. 8.12.1955 – 2 AZR 13/54, AP § 9 MuSchG Nr. 4 m. Anm. ...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / VII. Aufhebungsverträge im Insolvenzeröffnungsverfahren

Rz. 39 Seit Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 (Art. 5 ArbGBeschlG) bedürfen auch "Auflösungsvereinbarungen" der Schriftform. Unter diesen Begriff fällt zunächst der Aufhebungsvertrag, durch welchen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich rückwirkend oder für die Zukunft beendet werden soll. Kommt es zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 2. Widerrechtliche Drohung (§ 123 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)

Rz. 418 Der 2. Senat des BAG hat mit einer grundlegenden Entscheidung die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages bestätigt, den die Arbeitnehmerin wegen Überrumpelung, Ausnutzung eines strukturellen Ungleichgewichtes sowie widerrechtlicher Drohung nicht gelten lassen wollte (vgl. BAG v. 30.9.1993 – 2 AZR 268/93, DB 1994, 279 = NZA 1994, 209; a.A. LAG Hamburg v. 3.7.1991, NZA ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / D. Inhalt

Rz. 78 Den Vertragsparteien steht grds. ein weiter Spielraum bei der inhaltlichen Gestaltung der Aufhebungsvereinbarung zur Verfügung (vgl. Muster-Aufhebungsvertrag, Rdn 454). Zu beachten ist, dass einzelne Rechte unabdingbar sind und die Gestaltung sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen hat. I. Gestaltungsgrenzen/AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / I. Zustandekommen

Rz. 14 Wie jeder Vertrag kommt der Aufhebungsvertrag gem. §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande, wobei seit dem 1.5.2000 die Formvorschrift des § 623 BGB (s. nachfolgend Rdn 15 ff.) zu beachten ist. Schlüssige Aufhebungsvereinbarungen sind danach unwirksam (s. unten Rdn 29; vgl. zu den Besonderheiten bei "ruhenden" Arbeitsverhältnissen in Beförderungsfällen § 16 ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Grundsatz der Urkundeneinheit – keine bloße Bezugnahme

Rz. 25 Besonderes Augenmerk ist auf den Grundsatz der Urkundeneinheit zu legen. D.h., dass das gesamte formbedürftige Rechtsgeschäft in einer Urkunde enthalten sein muss. Die bloße Bezugnahme auf nicht dem Aufhebungsvertrag beigeheftete oder sonst mit ihm fest verbundene Anlagen macht den gesamten Aufhebungsvertrag formunwirksam (vgl. Rolfs, NJW 2000, 1227, 1228). Entspreche...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / A. Vorzüge

Rz. 1 Die Bedeutung arbeitsrechtlicher Aufhebungsvereinbarungen ist in der Praxis erheblich. Dies gilt umso mehr als seit Oktober 2007 aufgrund der neuen Rspr. des BSG (12.7.2006 – B 11a AL 47/05 R, NZA 2006, 1359 = DB 2006, 2521) die Sperrzeitproblematik beim Alg in der für die Praxis bis dahin maßgeblichen DA der BA zu § 144 SGB III (heute: FW der BA = Fachliche Weisungen ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VIII. Teilnahmepflicht des Arbeitnehmers am arbeitgeberseitig veranlassten Personalgespräch/Trennungsgespräch über Aufhebungsvereinbarung

Rz. 58 Der Arbeitnehmer ist grds. zur persönlichen Teilnahme an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 106 S. 1, 2, § 6 GewO i.V.m. § 613 BGB (vgl. LAG Hamm v. 28.1.2016 – 18 Sa 1140/15). Der Arbeitgeber kann erwarten, dass sich der Arbeitnehmer einem Personalgespräch persönlich stellt und hierbei zumindest passiv mitwirkt. D...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 9. Vererblichkeit

Rz. 254 Bei Abschluss der Aufhebungsvereinbarung werden die Parteien davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des rechtlichen Endes, zu dem mangels einer ausdrücklichen Regelung die Abfindung fällig ist, erlebt. Die Parteien werden i.d.R. nicht darüber nachdenken, dass der Mitarbeiter vorher versterben könnte. Nach der Rspr. des BAG entsteht der Anspruch auf die A...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Rz. 414 Ein Anfechtungsrecht des Arbeitgebers wegen arglistiger Täuschung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die ausdrückliche Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen eines Anschlussarbeitsplatzes wahrheitswidrig beantwortet und die Abfindungshöhe sodann auf dieser Basis bestimmt wird. Bei Vergleichserörterungen im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitnehmer nicht v...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Aufhebungsvertrag

Rz. 91 Schließen die Parteien einen Aufhebungsvertrag können die in § 75 Abs. 1 und Abs. 2 HGB fixierten Befreiungstatbestände analog Anwendung finden. Dies hängt davon ab, wer Anlass und Anstoß zur Vertragsaufhebung gegeben hat (BAG v. 23.2.1977 – 3 AZR 620/75, DB 1977, 1143). Bei vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers kann sich der Arbeitgeber gem. § 75 Abs. 1 HGB an...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / 1 Abfindungen im Aufhebungsvertrag und in arbeitsgerichtlichen Vergleichen

Ein Arbeitsverhältnis kann bei Einverständnis beider Vertragsparteien jederzeit durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag beendet werden. Gesetzliche Einschränkungen bestehen hierfür nicht, insbesondere müssen weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz beachtet werden. Häufig wird die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auch in einem Vergleich vereinbart. Der V...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 8. Form-Unwirksamkeit bei Fax-Austausch

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Nichtigkeit

Rz. 437 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB mit der Folge der Nichtigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveräußerung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst, um dann mit dem Erwerber neue, und für den Erwerber günstigere, Arbeitsverträge zu schließen (sog. Lemgoer Modell, wodurch die Überna...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Rechtsfolge – Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 449 Liegt ein schuldhafter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns im Sinne einer Nebenpflichtverletzung gem. § 241 Abs. 2 BGB vor, ist der Aufhebungsvertrag im Regelfall unwirksam. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die nach § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB geschuldeten Rücktritts- oder Aufklärungspflichten ergeben sich aus § 280 Abs. 1 i.V.m. §§ 249–25...mehr