Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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§ 4 Formvorschriften bei no... / 1. Zu registrierende Urkunden

Rz. 40 Das Zentrale Testamentsregister erfasst nur solche erbfolgerelevanten Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind (§ 78d Abs. 3 BNotO).[43] Registerpflichtig sind alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden, die allein von den Notaren zu melden sind. Ferner müssen Amtsgerichte alle eigenhändigen Testamente und Nottestamente me...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nicht wiederkehrende Vergütung.

Rn 17 Zu den nicht wiederkehrenden Ansprüchen auf Vergütungen eines ArbN gehören Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus den §§ 9, 10 KSchG (BAG NZA 97, 563, 565; LG Bochum ZInsO 10, 1801; LG Essen ZVI 11, 379, 380; LG Wuppertal JurBüro 19, 267) bzw Sozialplanabfindungen nach den §§ 112, 113 BetrVG (BAG NZA 92, 384, 385; LG Bamberg JurBüro 09, 32...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 57 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern folgende Besonderheiten aus:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 14 Nicht selten ist eine Person zum Zeitpunkt ihrer Berufung zum Organ der Gesellschaft bereits Arbeitnehmer der Gesellschaft. Beispiel Der bereits seit 15 Jahren bei der GmbH angestellte Prokurist Müller wird nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers Meier zum Geschäftsführer der GmbH berufen. Die Bestellung kann dazu führen, dass das bisherige Arbeitsverhältnis als ruhen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Leistungswille des Arbeitnehmers

Rz. 7 Der Arbeitgeber kommt nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer auch nach Zugang der fristlosen Kündigung bzw. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist leistungswillig, d. h. arbeitswillig ist. Der subjektive Leistungswille des Arbeitnehmers ist nach ständiger Rechtsprechung eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Rechtsstellung nach Abberufung

Rz. 19 Wird das Organmitglied abberufen, sind 3 Konstellationen denkbar: Sofern bei Bestellung zum Organvertreter bereits ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestand und dieses durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ruhend gestellt wurde, lebt dieses Arbeitsverhältnis nach Abberufung und Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags sowie nach Ablauf der da...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses

Rz. 35 Erklärt der Arbeitnehmer form- und fristgerecht, dass er das Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber trotz rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess nicht fortsetzen will, endet das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Erklärung beim alten Arbeitgeber ( § 12 Satz 3 KSchG ). Der Arbeitnehmer hat damit einen Vergütungsanspruch bis zu diesem Zeitpunkt, ggf. unter...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 4.4 Arbeitsunfähigkeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlischt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie z. B. Befristung, Aufhebungsvertrag, tariflicher Endigungstatbestand (§§ 30, 33 TVöD) oder Kündigung (§ 34 TVöD). Kündigt der Arbeitgeber jedoch aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit und endet das Arbeitsverhältnis vor dem Ende...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.2 Auflösungsvereinbarungen und Rechtsprechung zum Lösungsbegriff bei nicht ausdrücklichem Aufhebungsvertrag

Rz. 172 Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Grundsätze für Arbeitsaufgaben durch Auflösungsvereinbarungen außerhalb von ausdrücklichen förmlichen Aufhebungsvereinbarungen zusammenfassen: Ein Aufhebungsvertrag beendet unmittelbar das Arbeitsverhältnis und damit auch das Beschäftigungsverhältnis. Ein mangels Schriftform unwirksamer Aufhebungsvertrag kann gleichwohl durc...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3 Abgrenzung zur Auflösungsvereinbarung durch den Arbeitnehmer: Einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber

2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Gesch...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.3 Hinnahme der Kündigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer

Rz. 164 Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer sich nicht mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehrt, stellt keinen Grund für den Eintritt einer Sperrzeit dar. Nach § 97 AVAVG ruhte der Alg-Anspruch nicht nur, wenn der Arbeitslose einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis aufgab, sondern auch dann, wenn er ihn nicht geltend machte. Eine entsprechende Bestimm...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 130 Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann durch Kündigung, Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag, Befristung/Zeitablauf, gerichtliche Entscheidung sowie einigen Sondertatbeständen (Tod, Ernennung zum Beamten, Wegfall der Geschäftsgrundlage u. a.) herbeigeführt werden. Dagegen führen Krankheit oder Erwerbsminderung, Arbeitskampf, Betriebsübergang und weitere besondere Ereig...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.2 Beseitigung des wichtigen Grundes

Rz. 551 Die Anerkennung eines abstrakt vorliegenden wichtigen Grundes für ein versicherungswidriges Verhalten setzt voraus, dass der Arbeitslose die ihm zumutbaren Versuche unternimmt, um den wichtigen Grund zu beseitigen. Der Versuch setzt also schon voraus, dass ein wichtiger Grund dem Grunde nach tatsächlich vorliegt. Dann allerdings handelt es sich um eine Obliegenheit d...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.2 Änderungskündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Änderungskündigungen sind Kündigungen des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) verbunden mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie enthalten daher 2 Willenserklärungen. Sie kommen bei so erheblichen Änderungen in Betracht, dass ein Wegfall der Geschäftsgrundlage droht. Teilkündigungen wären wegen der Wechselwirkungen der Normen im Arbeitsvertrag...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.1 Überblick

Rz. 538 Liegt ein versicherungswidriges Verhalten nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 9 vor, wird der Eintritt einer Sperrzeit gleichwohl in den Fällen verhindert, in denen sich der Arbeitslose für sein Verhalten auf einen wichtigen Grund berufen kann. Der wichtige Grund ist auch ein Tatbestandsmerkmal im Minderungsrecht (neben der außergewöhnlichen Härte, die der Feststellung eine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderungsrecht im SGB II galt jedo...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.9.3 Sonstiges

Rz. 739a Nur für den Personenkreis Leistungsberechtigter nach dem SGB III oder SGB II-Leistungsberechtigte, für die die Agentur für Arbeit (AA) Eingliederungsleistungen gemäß § 22 Abs. 4 erbringt, ist die Unfreiwilligkeitsbescheinigung der AA konstitutive und die Jobcenter bindende Leistungsvoraussetzung für die SGB-II-Leistungen. Die an der Sperrzeitregelung des § 159 orien...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.1 Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung

Rz. 227 In Fällen unwiderruflicher Freistellung bei Fortzahlung des Lohns durch vertragliche Regelung tritt Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Beschäftigung ein (BSG, Urteil v. 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R). Damit kann eine Sperrzeit mit Beginn der Freistellung eintreten. Mit der Freistellung des Arbeitnehmers verzichtet der Arbeitgeber mit der Folge auf die Arbeitsleistung, d...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 10 Mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet zwangsläufig zeitgleich das aktive und passive Wahlrecht und damit nach § 24 Nr. 3 BetrVG auch die Mitgliedschaft im Betriebsrat. Keine Beendigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis (z. B. wegen Erziehungsurlaubs) lediglich ruht. Es handelt sich hierbei lediglich um eine zeitweilige Verhinderung, die zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 1.1 Rechtsanwaltskosten: Wann Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgaben gebucht werden

Rechtsanwaltskosten entstehen im Zusammenhang mit einer vorsorglichen Beratung oder bei konkretem Anlass außergerichtlich oder im Rahmen eines Prozesses. Praxis-Beispiel Wann Rechtsanwaltskosten Betriebsausgaben sind Unternehmer lässt sich über die neuesten Vorschriften im Arbeitsrecht (z. B. Mindestlohn; geändertes Nachweisgesetz ab 1.1.2025; Einführung des Data Act und neue ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.1 Überblick

Rz. 82 Voraussetzung für den Eintritt einer Sperrzeit nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist die grob fahrlässige Herbeiführung von Arbeitslosigkeit durch das versicherungswidrige Verhalten des Arbeitnehmers, sei es durch eigene Kündigung, Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung oder Verlust des Arbeitsplatzes wegen eines arbeitsvertragswidrigen Verhaltens. Zunächst muss also Arbeitslo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietkaution / 5 Rechtsprechungsübersicht

Abrechnung Eine als Mietsicherheit gewährte Barkaution kann auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch eine vom Vermieter erklärte Aufrechnung oder durch Klageerhebung abgerechnet werden. Hiermit bringt der Vermieter, der einen Vorbehalt, weitere Ansprüche geltend zu machen, nicht erklärt hat – gleichermaßen wie bei einer den Vorgaben des § 259 BGB genügenden Abrechnung – f...mehr

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Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverh...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / B. Abschluss eines Erbvertrag-Aufhebungsvertrages

Rz. 13 Der Erbvertrag-Aufhebungsvertrag als Ganzes sowie die Aufhebung einzelner vertragsmäßiger Verfügungen darin können durch Vertrag zwischen dem Erblasser und den Personen geschlossen werden, die den Erbvertrag geschlossen haben (§ 2290 Abs. 1 BGB). Der Vertrag bedarf der Form des § 2276 BGB (§ 2290 Abs. 4 BGB), also notarieller Beurkundung bei Anwesenheit beider Teile. ...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Die Aufhebung des Verzichts gegenüber dem minderjährigen Erblasser

Rz. 615 Beispiel Der Onkel O des 16-jährigen Neffen N hat auf das gesetzliche Erbrecht nach N verzichtet. N konnte den Verzichtsvertrag "nur" persönlich schließen; er bedurfte dazu nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (§ 2347 S. 1 BGB). Seine Eltern konnten ihn nicht vertreten. Nunmehr wird der Verzichtsvertrag (noch bei Minderjährigkeit des Neffen N) vertragl...mehr

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12. Kapitel: Der Minderjähr... / C. Die Aufhebung des Verzichts auf das gesetzliche Erbrecht (§ 2351 BGB)

Rz. 599 § 2351 BGB gestattet die Aufhebung eines Erbverzichtsvertrags. Durch die Aufhebung eines Erbverzichtsvertrags, in dem der Minderjährige auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet hat, gelangt der Minderjährige wieder zu seinem gesetzlichen Erbrecht. Der Vertrag bringt ihm also nur einen Vorteil: Er verschafft ihm die Erb-Erwartung kraft Gesetzes. Als geschäftsbeschrän...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / C. Rücknahme des Erbvertrags aus der Verwahrung (§ 2300 BGB)

Rz. 20 Ein Erbvertrag, der Verfügungen von Todes wegen enthält, kann aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung nur von allen Vertragsschließenden gemeinsam zurückgenommen und den Vertragsschließenden zurückgegeben werden (§ 2300 Abs. 2 BGB). Mit der Rückgabe gilt der Erbvertrag als aufgehoben (§§ 2300 Abs. 2 S. 3, 2256 Abs. 1 BGB).[10] Rz. 21 Der Rücknahme geht notwendige...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / I. Zustimmung des Minderjährigen als bloßem Vertragspartner des Erblassers

Rz. 27 Beispiel Der Großvater G hat einen Erbvertrag mit seinem 16-jährigen Enkel M geschlossen. Das Vermögen des G besteht im Wesentlichen aus zwei wertvollen Grundstücken. Enkel N ist zum Alleinerben eingesetzt. Nun will G sein Grundstück "Seeblick" an X verschenken. Er hat sich mit N überworfen und will seinen künftigen Nachlass schmälern und X etwas Gutes tun. Vielleicht...mehr

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2. Kapitel: Der Minderjähri... / II. Zustimmung des Vertragserben zur Schenkung des Erblassers an einen Dritten

Rz. 30 Vielleicht kann G den Erbvertrag nicht, auch nicht teilweise, aufheben, weil der Vertragspartner M, vertreten durch seine Eltern, damit nicht einverstanden ist. Der Erblasser will jedenfalls erreichen, dass der Vertragserbe N nach dem Erbfall wegen dieser Schenkung an X keine Ansprüche nach § 2287 BGB hat. Mit einer Zustimmung des N entfiele eine Beeinträchtigung im S...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.2 Pfändungsfortwirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Neubegründung

Die Pfändungsfortwirkung bestimmt darüber hinaus § 833 Abs. 2 ZPO. Endet das Arbeitsverhältnis, z. B. infolge Kündigung oder aufgrund eines Auflösungsvertrags und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf das Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis. Unerheblich ist, aus welchem Grund das Arbeitsv...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.5 Aufhebungsvertrag

Vertragsstrafen können auch andere nachvertragliche Verpflichtungen absichern, wie z. B. das Versprechen, bestimmte Logos oder Konzepte des Arbeitgebers nicht zu nutzen. Solche Vereinbarungen sind auch in einem Aufhebungsvertrag möglich und zulässig.[1]mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Mindestbedingungen für ein wirksames Wettbewerbsverbot Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei in der Wahl seiner beruflichen Tätigkeit.[1] Der Arbeitnehmer kann auf diese Freiheit unter bestimmten Voraussetzungen aber vertraglich, also freiwillig, verzichten. Nach § 110 GewO, der nicht nur für gewerbliche Arbeitnehmer gilt[2], kann die berufliche Tätigkeit des Mitarbeiters na...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 9.3 Zuständigkeit des abgebenden Arbeitgebers bzw. der aufnehmenden Dienststelle/des aufnehmenden Betriebs z. B. bei Abmahnung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Für Maßnahmen, die den Arbeitsvertrag sowie den Bestand des Arbeitsverhältnisses betreffen (z. B. Dauer der Arbeitszeit, Eingruppierung, Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags), ist der Arbeitgeber – im Falle der Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung die abgebende Dienststelle/der abgebende Betrieb – zuständig. Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses (Verteilung der...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Form und Inhalt

Schriftliche Vereinbarung Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss auch heute noch schriftlich vereinbart werden. Es muss also ein Vertrag geschlossen werden, der von beiden Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Original unterschrieben wird. Die Schriftform bedeutet auch, dass es sich um ein Originalschriftstück mit Originalunterschrift handelt, E-Mail, Scan u...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Schweigepflichtvereinbarungen

Grundsätzlich ohne Entschädigung zulässig Zulässig ist nach der Rechtsprechung des BAG auch eine entschädigungslose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich auf die Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen beschränkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können demnach vereinbaren, dass der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Geh...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

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Unternehmenskrise III: Prüf... / 2.4 Inhalte der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Abgesehen von einer generellen Aussage über die Sanierbarkeit des Krisenunternehmens, sollte die Sanierungsfähigkeitsprüfung zweckmäßigerweise die im Folgenden beschriebenen 3 Elemente umfassen. Analyse der Ist-Situation Zunächst ist eine Analyse des Ist-Zustandes in Form einer quantitativen und qualitativen Erfassung der gegenwärtigen Unternehmenssituation inklusive einer det...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 § 158 vermutet, dass eine Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt im Rechtssinne des § 157 Abs. 1 enthält, wenn bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitgeber maßgebende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist. Das gilt auch für den Fall, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist die E...mehr