Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Schadensersatz (Abs. 2)

Rz. 9 § 628 Abs. 2 BGB räumt dem durch das vertragswidrige Verhalten des anderen Teils veranlassten Kündigenden einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch die Beendigung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens ein. § 628 Abs. 2 BGB ist dabei eine Spezialregelung für materielle Schadensersatzansprüche wegen Auflösungsverschuldens infolge nicht ordnungsgemäßer Beendigung de...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.2 Kürzung oder Entfallen wegen vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers

Rz. 50 Eine Sonderleistung des Arbeitgebers, die ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand hat, entfällt bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht insgesamt. Der Arbeitnehmer hat die zu vergütende Leistung anteilig erbracht und somit beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem vertraglich bestimmten Auszahlungstag einen An...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.5 Sozialplan

Rz. 111 Will der Arbeitgeber auch die älteren Arbeitnehmer, die sich mit den Leistungen aus dem bestehenden Sozialplan nicht begnügen wollen, zu einem einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bewegen, so verstößt er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er zusätzliche Leistungen nur den Arbeitnehmern verspricht, die sich nicht schon zuvor mit einem A...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Ablauf des Dienstverhältnisses

Rz. 3 § 625 BGB setzt den Ablauf des Dienstverhältnisses voraus, wobei die Art des Beendigungstatbestands unerheblich ist. Aufgrund von § 15 Abs. 5 TzBfG, der den Anwendungsbereich des § 625 BGB im Fall der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, sowie nach Zweckerreichung oder nach Eintritt einer auflösenden Bedingung einschr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Kündigung

Rz. 3 Als Kündigung sind ordentliche und außerordentliche sowie Änderungskündigungen zu verstehen. Darüber hinaus findet § 629 BGB entsprechende Anwendung auf Dienstverhältnisse, die aufgrund Fristablaufs, auflösender Bedingung, Zweckerreichung oder eines Aufhebungsvertrags enden.[1]mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Persönliche Arbeitsleistungspflicht

Rz. 2 Die Arbeitsleistung hat der Dienstverpflichtete im Zweifel in Person zu leisten. Im Grundsatz ist ihm daher nicht gestattet, die Arbeitsleistung durch andere Personen (Ersatzleute bzw. betriebsfremde Personen) zu erbringen.[1] Das gilt auch, wenn er sich zur Arbeitsleistung lediglich einer Hilfsperson bedient.[2] Ob der Dienstverpflichtete in Ausnahmefällen bei Verhind...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anhängiger Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellt werden und setzt nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung voraus.[1] Beispiel Ein Arbeitnehmer macht in einer nach § 4 Satz 1 KSchG erhobenen Klage nur die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG geltend. In diesem Fall kann ein Auflösungsa...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2 Auflösende Bedingung

Eine auflösende Bedingung liegt vor, wenn das Fortbestehen der Rechtswirkungen von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig. Mit Eintritt der auflösenden Bedingung tritt der frühere Rechtszustand wieder ein.[1] Praxis-Beispiel Aufhebung des Mietvertrags Vor Ablauf der Kündigungsfrist möchte die Mieterin aus dem Mietvertrag entlassen werden. Mit der vermietenden Partei ve...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 5.2 Verwirkung des Widerspruchsrechts

Auch wenn die Information gemäß § 613a Abs. 5 BGB nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, besteht das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB jedoch nicht unbegrenzt. Das Widerspruchsrecht kann nach der Rechtsprechung des BAG wegen Verwirkung ausgeschlossen sein.[1] Dies hat das BAG auch nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 6 BGB bestätigt. Den Eintritt der Verwirkung ab einem besti...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 6 Verzicht und Rechtsmissbrauch

Der Arbeitnehmer kann nicht im Voraus ohne Information nach § 613a Abs. 5 BGB auf die Geltendmachung des Widerspruchsrechts verzichten.[1] Ein nachträglicher Verzicht ist möglich, wenn dem Arbeitnehmer bewusst war, dass er das Widerspruchsrecht hatte.[2] Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Verzichtserklärung unterfällt der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.[3] Ein Verzicht...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.1 Regelungsziel und Anwendungsbereich

Nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils unwirksam. Nach Satz 2 bleibt das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen unberührt. § 613a Abs. 4 BGB soll bewirken, dass eine Umgehung d...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.2 Abweichende Vereinbarungen

§ 613a BGB ist eine zwingend geltende Arbeitnehmerschutzvorschrift. Sie kann nicht durch einseitige Festlegung[1] oder durch Vereinbarung zwischen dem alten und neuen Betriebsinhaber[2] oder zwischen dem alten und/oder neuen Betriebsinhaber mit einzelnen oder allen Arbeitnehmern außer Kraft gesetzt werden.[3] Praxis-Beispiel Veranlassung zur Eigenkündigung/Kurzfristige Beschä...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.3 Weitere Anwendungsfälle

Die Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betreffen auch sonstige Erklärungen oder Vereinbarungen, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis haben: Eine vom alten Inhaber wirksam erklärte Abmahnung wird durch den Betriebsübergang nicht gegenstandslos. Vielmehr kann sie der neue Inhaber im Falle einer in Aussicht genommenen Kündigung berücksichtigen. Eine vom alten Inhaber a...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.1.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe von § 17 Abs. 2

Rz. 26 Die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestimmt sich auch dann nach § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V, wenn das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Rz. 27 Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schw...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.1.2 Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Maßgabe von § 17 Abs. 2

Rz. 22 Die Höhe des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestimmt sich auch dann nach § 24i Abs. 2 Satz 1, wenn das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG gekündigt worden ist. Rz. 23 Gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 MuSchG ist die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft, bis zum Ablauf von 4 Wochen nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangers...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsrecht ergeben sich regelmäßig einige Sachverhalte, die dem Mandanten in steuerlicher Hinsicht helfen können. So kann der Anwalt (er darf steuerlich unbegrenzt beraten) beispielsweise bei sich abzeichnenden Kündigungen im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen schon positiv auf die Folgen der Arbeitslosigkeit einwirken, indem er u. U. zu einem Lohnsteuerklas...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.1 Arbeitgeber übernimmt Kosten

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, in zentralen betrieblichen Einrichtungen oder in außerbetrieblichen Einrichtungen durchgeführt werden....mehr

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DRK-TV / 2.3.4 Probezeit (§ 3 Abs. 3 DRK-TV)

Hier hat der DRK-Reformtarifvertrag zwei Änderungen gebracht: Keine Probezeit bei Übernahme nach Ausbildung War im Tarifvertrag a. F. auf eine Probezeit verzichtet worden, wenn der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis von mindestens 2-jähriger Dauer in derselben Dienststelle eingestellt wurde, fällt nunmehr die 2-jähri...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.1 Betriebsänderungen

Rz. 16 § 2 Abs. 3 bestimmt, dass Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben können, zu unterrichten haben. Dazu gehören auch Mitteilungen über geplante Betriebseinschränkungen oder Betriebsverlagerungen, damit Entlassungen von Arbeitnehmern vermieden oder Übergänge in andere Beschäftigungsverh...mehr

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DRK-TV / 2.11.4 Qualifizierungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung

Eine solche Vereinbarung ist erforderlich, wenn der Arbeitgeber nicht die vollen Kosten tragen soll oder Regelungen der (teilweisen) Rückzahlung der Aufwendungen getroffen werden müssen, für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Vereinbarung ist zu regeln, an welcher Fortbildungsmaßnahme für welche Dauer der Mitarbeiter teilnehmen soll, wer die ...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.2 Förderungsfähiger Personenkreis

Rz. 26 Förderungsfähig sind nach Abs. 1 Arbeitnehmer die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dies sind nach § 17 Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und voraussichtlich nach der Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. Anspruchsberechtigt sind also nur versicherungspflichtig beschäftigte Arbei...mehr

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Sterbegeld / 5.4 Befristung, Kündigung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses unerheblich

Der Anspruch auf Sterbegeld besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung, einer Kündigung oder eines Auflösungsvertrags zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin geendet hätte, selbst wenn der aufgrund Vereinbarung oder Kündigung maßgebende Beendigungszeitpunkt nur kurz nach dem Ableben liegt. Eine nur anteilige Zahlung kommt nicht in Betracht.[1] Im Fall...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.2 Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge unterliegen nicht dem Verbot des § 17 MuSchG. Sie sind bei Beachtung des Schriftformerfordernisses[1] ohne Weiteres zulässig.mehr

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Elternzeit: Besonderer Künd... / 1.6 Beendigung aus sonstigen Gründen

Der Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst jede Kündigung des Arbeitgebers. Nicht erfasst werden indes Befristungen. Befristete Arbeitsverhältnisse laufen grundsätzlich auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer zum Endzeitpunkt Elternzeit in Anspruch nimmt. Ebenfalls nicht vom Kündigungsschutz des § 18 BEEG erfasst werden Eigenkündigungen durch den Arbeitnehmer und Aufhebungsvertr...mehr

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Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 2 Inhalt

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Mietaufhebungsvertrags gehört die Einigung über die Beendigung des Mietverhältnisses. Sind über den Beendigungszeitpunkt keine besonderen Regelungen getroffen, so wird der aus der Vertragsbeendigung folgende Räumungs- und Herausgabeanspruch sofort fällig. Soll die Mietsache nach den Vorstellungen der Parteien erst zu einem späteren Zei...mehr

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Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 1 Zustandekommen durch Vereinbarung

Ein Mietaufhebungsvertrag kommt zustande, wenn sich die Parteien darin einig sind, dass ein unbefristeter Mietvertrag nicht im Wege der Kündigung, sondern im Wege der vertraglichen Einigung aufgehoben werden soll, oder dass ein befristeter Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit enden soll, oder dass der Mieter nach vorangegangener Kündigung vor Ablauf der Kündigun...mehr

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Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 5 Beweislast

Den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags muss derjenige beweisen, der hieraus Rechte für sich herleiten will. Steht fest, dass ein Mietaufhebungsvertrag zustande gekommen ist und ist streitig, ob der Mieter die Mietsache sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt herausgeben muss, so trifft die Beweislast den Mieter. Wer behauptet, dass im Aufhebungsvertrag besondere Vereinbar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / Zusammenfassung

Überblick Ein Mietaufhebungsvertrag kommt durch vertragliche Vereinbarung der Parteien zustande, also durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Ganz ausnahmsweise kann es Gründe geben, bei denen Ihr Mieter einen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags haben kann. Falsch ist die weit verbreitete Meinung, dass der Vermieter bei Benennung von 3 Na...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 3.1 Anspruchsgrundlagen

Diese besteht grundsätzlich nicht, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart: Der Mieter hat einen vertraglichen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags, wenn im Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthalten ist. Eine echte Nachmieterklausel liegt vor, wenn der Vermieter an den vom Mieter benannten Nachfolger gebunden sein soll. Von einer unechten Nachmieterklausel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 3.2 Ersatzmieter

Hinweis Grundsätzlich kein Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag bei kurzer, gesetzlicher Kündigungsfrist Die normale, d. h. gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten hat der Mieter auch bei den o. g. wichtigen Gründen einzuhalten. Er hat in der Regel keinen Anspruch darauf, dass diese Frist verkürzt wird. Die Frage des Ersatzmieters stellt sich daher in der Praxis nur in zwei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.2 Partnerbedingtes Kündigungsverbot

Rz. 20 Die rechtliche Selbstständigkeit der einzelnen Arbeitsverträge wird durch das partnerbedingte Kündigungsverbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG verstärkt. Das Ausscheiden eines Arbeitsplatzpartners rechtfertigt nicht die Kündigung des anderen Partners. § 13 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist ein eigenständiges Kündigungsverbot.[1] Da seit 1.1.2004 auch für die eigenständigen Kündigu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Nutzungsentschädigung (Miete) / 1 Beendigung des Mietverhältnisses

Bei einer Anfechtung wird der Mietvertrag rückwirkend vernichtet. Dieser Grund fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 546a BGB. Ansonsten spielt der Grund der Beendigung des Mietverhältnisses keine Rolle, egal ob es sich um eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag usw. handelt. Achtung Fortsetzung des Mietverhältnisses Wenn das Mietverhältnis nach § 545 BGB fortgesetzt wird...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.1 Getrennte Kündigung getrennter Arbeitsverträge

Rz. 19 So wie die Arbeitsverhältnisse rechtlich unabhängig jeweils zwischen den einzelnen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber begründet werden, erfolgt auch die Beendigung arbeitsvertragsbezogen. Das Arbeitsverhältnis kann nach den allgemeinen Regeln durch Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG und besondere Bestandssch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 TzBfG gilt für alle Formen der Kündigung des Arbeitgebers, also für die außerordentliche und ordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung. Rz. 7 Eine Anwendung auf andere Beendigungstatbestände ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Nach Jacobs[1] fallen auch Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Befristungen, die zur Vermeidung von Kündigungen i. S. v....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 1.1 Regelungsinhalt

§ 1 TVÜ-Länder bestimmt den persönlichen und sachlichen Geltungsbereich des Überleitungstarifvertrags, nicht den des TV-L. Er knüpft aber unmittelbar an den Geltungsbereich des TV-L an. Insofern korrespondiert § 1 mit § 2 TVÜ-L, da in diesem geregelt ist, in welchen Fällen der TV-L das bisherige Tarifrecht ablöst. Absatz 1 (allgemeiner Geltungsbereich): In Absatz 1 Satz 1 ist ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 24 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c und SR 2 m zum BAT / BAT-O (§ 25)

Abs. 1 bestimmt, dass die Nr. 7 SR 2 a BAT/BAT-O im bisherigen Geltungsbereich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung fort gilt. Dies betrifft die Regelung zur Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung und deren Kostentragung bei Angestellten in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreut...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.2 Rechtsbeziehungen außerhalb des Mietverhältnisses

Der Erwerber tritt nur in solche Verpflichtungen ein, die in dem Mietverhältnis ihre Grundlage haben.[1] Hierzu gehört alles, was mit der Nutzung der Wohnung im Zusammenhang steht. Praxis-Beispiel Pflichten aus der Wohnungsnutzung Allgemeine Nutzungsregelungen, Vereinbarungen über die Miete, die Mietzeit, über Schönheitsreparaturen und sonstige Instandhaltungsregelungen, über ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 1.3 Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Arbeitnehmers

Annahmeverzug setzt weiter das Leistungsvermögen und den Leistungswillen des Arbeitnehmers voraus. Nach § 297 BGB kommt der Arbeitgeber dann nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer zur Leistungszeit außerstande oder nicht ernsthaft willens ist, die geschuldete Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. Annahmeverzugslohn kann so aufgrund fehlender Leistungsfähigkeit beispiel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Annahmeverzug / 1.2 Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich zuerst die Arbeitsleistung persönlich und tatsächlich so anzubieten, wie sie vertrags- bzw. weisungsgemäß zu bewirken ist, d. h. zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Art und Weise.[1] Erforderlich ist deshalb grundsätzlich das Erscheinen im Betrieb zu betriebsüblichen Zeiten.[2] Nach § 295 BGB genügt dafür ausnahmsweise ein w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Übernahme neuer Gemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Unabhängig davon, ob die Amtszeit eines Verwalters aus wichtigem Grund, durch Ablauf der vereinbarten Amtszeit oder aufgrund einvernehmlicher Aufhebungsvereinbarung endet, können sich vielfältige rechtliche und organisatorische Probleme bei der Übernahme der Verwaltung durch den neuen Verwalter ergeben. Dies betrifft insbesondere die Durchsetzung der Herausgabeansprü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8 Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

Rz. 34 Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen rechtswidriger Drohung oder wegen Verletzung von Aufklärungspflichten, die eine Täuschung durch Unterlassen darstellen können, ist möglich.[1] Sofern allerdings mit dem Aufhebungsvertrag ein gleichzeitiges Angebot eines anderen Arbeitsplatzes verbunden wird, genügt als Anfechtungsgrund nicht, dass eine Seite ohne Täuschungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kausalität und Anfechtungserklärung

Rz. 30 Die Täuschung bzw. Drohung muss für die Abgabe der Willenserklärung ursächlich geworden sein.[1] Die Ursächlichkeit einer Täuschung kann nicht schon dann ohne weiteres bejaht werden, wenn die arglistige Täuschung nach der conditio-sine-qua-non-Formel eine nicht wegzudenkende Ursache für die angefochtene Willenserklärung ist. Nach § 123 Abs. 1 BGB muss der Anfechtende ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund

Rz. 29 Auch derjenige ist zur Anfechtung berechtigt, der durch eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst wurde.[1] Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels,[2] dessen Eintritt – zumindest nach der Vorstellung des Bedrohten – vom Willen des Drohenden abhängt.[3] Übel ist jeder Nachteil für den Bedrohten oder einen Dritten.[4...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.6 Beweiswert und Beweislast

Rz. 34 Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine Privaturkunde nach § 416 ZPO – im Übrigen auch ein Gesundheitszeugnis nach § 278 StGB ("Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freihe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Inhalts- und Erklärungsirrtum (Abs. 1)

Rz. 2 Die auf den Abschluss des Arbeitsvertrags gerichteten Willenserklärungen können wie jede andere Willenserklärung gemäß Abs. 1 angefochten werden, wenn bei ihrer Abgabe ein Inhalts- oder Erklärungsirrtum vorlag. Für eine Anfechtung gemäß Abs. 1 gelten keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten – dies ist nur beim Eigenschaftsirrtum nach Abs. 2 der Fall.[1] Ein Erklärungsirr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.1 Materiell-rechtlich unwirksame Befristung

Rz. 6 Im Falle einer materiell-rechtlich unwirksamen Befristung kann der Arbeitgeber wegen § 16 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG grundsätzlich frühestens zum unwirksam vereinbarten Zeitpunkt des Ablaufs des befristeten Arbeitsvertrags ordentlich kündigen. Dies führt nicht zu einem Ausschluss des Kündigungsrechts insoweit, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht vor diesem Zeitpunk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.5 Feststellungsinteresse

Rz. 27 Die bei Feststellungsklagen notwendige Prüfung, ob der klagende Arbeitnehmer an der begehrten Feststellung ein rechtliches Interesse hat (§ 256 ZPO), erübrigt sich im Rahmen der Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG regelmäßig. Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt daraus, dass der betreffende Arbeitnehmer nur mit einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirtschaftskrise: Der Steue... / 2.3 Kostenmanagement in der Krise

Für immer mehr Unternehmen ist es inzwischen überlebensnotwendig, finanziellen Spielraum auch durch Kosteneinsparungen zu schaffen. Dabei ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, wenn es darum geht, diejenigen Kosten zu identifizieren, die in Zeiten eines Nachfrageeinbruchs unnötig sind. Folgende Inhalte unterstützen Sie dabei, Kostensenkungspotenziale Ihrer Mandanten schnell u...mehr