Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 Kü... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 § 11 TzBfG gilt für alle Formen der Kündigung des Arbeitgebers, also für die außerordentliche und ordentliche Beendigungs- und Änderungskündigung. Rz. 7 Eine Anwendung auf andere Beendigungstatbestände ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Nach Jacobs[1] fallen auch Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen und Befristungen, die zur Vermeidung von Kündigungen i. S. v....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 6 Abfindungen bei Aufhebungsvertrag

Viele Unternehmen, die sich von Arbeitnehmern ohne Kündigung trennen wollen, bieten ihren Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an. Ein solcher wird auch häufig in einem gerichtlichen Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess geschlossen. Die Höhe der vereinbarten Abfindung ist Verhandlungssache. In der Praxis einigt man sich oft auf Zahlung einer Abfindung in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Beiträge von... / 1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen

Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung zuläss...mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Spannungsfeld: Aufbewahrung... / 6 Weitere Hinweise zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Die weitgehenden Sanktions- und Schadensersatzvorschriften verdeutlichen die Notwendigkeit eines gut strukturierten Löschmanagementkonzepts, das einerseits die gesetzlich normierten oder zur Wahrung der Interessen notwendigen Aufbewahrungspflichten berücksichtigt, andererseits aber auch den Löschzeitpunkt bestimmt, ab dem die Daten nicht mehr für die Abwicklung des Arbeitsve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.4 Aufhebungsvertrag

Rz. 58 Arbeitgeber und Arbeitnehmerin können aufgrund des Prinzips der Vertragsfreiheit jederzeit einen schriftlichen Aufhebungsvertrag (§ 623 BGB) schließen, auch § 17 steht dem nicht entgegen.[1] Die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin gewährt ihr kein Widerrufsrecht. Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags kommt nach den allgemeinen Regeln in Betracht. Allerdings stellt die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf andere Weise

Rz. 50 Das Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 erfasst zwar alle Kündigungen des Arbeitgebers, es wirkt sich aber nicht auf andere Beendigungsformen des Arbeitsverhältnisses aus. Dem Arbeitgeber wird hierdurch die Berufung auf ein nichtiges Arbeitsverhältnis, eine Beendigung durch Ablauf einer wirksamen Befristung oder durch formgültigen Aufhebungsvertrag nicht verwehrt. Auch ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.6 Abfindungen

Auch Abfindungen sind nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung zu verteilen. Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebs freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen. Sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Beruf und Titel des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 15.3 Teilnahme-, Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte

Der Schwerbehindertenvertretung sind keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, sondern nur Mitwirkungsrechte eingeräumt. Träger der Mitbestimmung und der Befugnis zu kollektiven Regelungen (Ausnahme: Inklusionsvereinbarung) sind ausschließlich die Betriebs- und Personalräte. Wenn die Schwerbehindertenvertretung zugunsten der schwerbehinderten und ihn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stille Gesellschaft in der ... / 2.8 Auflösung der stillen Gesellschaft

Rz. 42 Für die Auflösung der stillen Gesellschaft kommen neben der Kündigung durch den stillen Gesellschafter, durch den Geschäftsinhaber oder den Privatgläubiger eines Gesellschafters[1] folgende weitere Auflösungsgründe in Betracht:[2] der Ablauf einer vereinbarten Frist[3] oder der Eintritt einer vereinbarten Bedingung; ist die stille Gesellschaft auf eine bestimmte Zeit e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 3.2 Aufhebungsvertrag als Voraussetzung

Eine Rückstellung für Abfindungszahlungen, z. B. im Zusammenhang mit der Aufhebung von Arbeitsverträgen, darf erst dann gebildet werden, wenn der Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. Für den Aufhebungsvertrag ist gem. § 623 BGB die Schriftform vorgeschrieben. Konsequenz ist, dass eine Rückstellung erst vorgenommen werden kann, wenn das Dokument von beiden Seiten unterschrieb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 3.1 Diese Vereinbarungen können bei einem Aufhebungsvertrag getroffen werden

Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, ist entscheidend, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Die Vereinbarungen können z. B. vorsehen, dass das Arbeitsverhältnis sofort bzw. kurzfristig endet und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. In dieser Situation ist entweder eine Verbindlichkeit auszuweisen oder eine Rückstellung, wenn Höhe und/oder Fälligkeit noch ungewiss si...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Auflösung Arb... / 3.3 Freistellungsvereinbarung – Verzicht auf Arbeitsleistung

Zusätzlich zu den dargestellten Vereinbarungen bezüglich der Höhe einer Abfindung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, kann in einem Aufhebungsvertrag auch eine Freistellung vereinbart werden. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, aber der Arbeitgeber verzichtet bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Arbeitsleistung des Arbei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 14 Nicht selten ist eine Person zum Zeitpunkt ihrer Berufung zum Organ der Gesellschaft bereits Arbeitnehmer der Gesellschaft. Beispiel Der bereits seit 15 Jahren bei der GmbH angestellte Prokurist Müller wird nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers Meier zum Geschäftsführer der GmbH berufen. Die Bestellung kann dazu führen, dass das bisherige Arbeitsverhältnis als ruhen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 6 § 5 PflegeZG bezieht sich in sachlicher Hinsicht auf Kündigungen des Arbeitgebers. Arbeitgeber i. S. d. PflegeZG sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach § 7 Abs. 1 beschäftigen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG). Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 PflegeZG tritt für arbeitnehmerähnliche Personen, insbesondere für die in Heima...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Verbot der Kündigung

Rz. 2 Das Kündigungsverbot des § 18 schützt den Arbeitnehmer vor jeder Kündigung, losgelöst davon, ob diese wegen der Elternzeit oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Elternzeit oder aus anderen Gründen ausgesprochen werden soll. Auch eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung ist nur möglich, wenn vorher die Aufsichtsbehörde dieser Kündigung zugestimm...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Rechtsstellung nach Abberufung

Rz. 19 Wird das Organmitglied abberufen, sind 3 Konstellationen denkbar: Sofern bei Bestellung zum Organvertreter bereits ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestand und dieses durch ausdrückliche vertragliche Vereinbarung ruhend gestellt wurde, lebt dieses Arbeitsverhältnis nach Abberufung und Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags sowie nach Ablauf der da...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.2 Begrenzung der Ruhenszeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Rz. 24 Nach § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III ruht der Arbeitslosengeldanspruch nicht über den Tag hinaus, an dem das Arbeitsverhältnis infolge einer Befristung, die unabhängig von der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestanden hat, geendet hätte. Insofern wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf wie auch die Beendigung des Arbe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Ruhen wegen einer Entlassungsentschädigung

Rz. 2 Voraussetzungen für ein Ruhen des Arbeitslosengelds für die Zeit nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind die Zahlung einer Entlassungsentschädigung oder ein entsprechender Anspruch wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist b...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Der Ruhenszeitraum beginnt jeweils nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, für dessen Beendigung die zu beachtende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder dieses beantragt. Dieser Termin ist selbst dann maßgeblich, wenn der Arbeitslosengeldanspruch zugleich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.2 Beendigungstatbestände

Rz. 9 Als Beendigungstatbestände kommen Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, arbeitsgerichtliche Vergleiche sowie Auflösungsurteile [1] in Betracht. Diese Aufzählung ist indes nicht abschließend. Auch wenn eine Entlassungsentschädigung gerade deswegen gewährt wird, weil das Arbeitsverhältnis auf sonstige Weise beendet wurde, führt dies unter den Voraussetzungen von § 158 SG...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Aufgrund der nach Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Rechtsprechung des BAG unterfiel die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (z. B. befristete Verlängerung oder Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit) zwar nicht dem Anwendungsbereich des § 14 TzBfG. Gleichwohl bedurfte sie – wie auch schon zuvor – zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn ansonsten durch die Befrist...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 8 Abgrenzung zu Abwicklungsverträgen

Rz. 38 Die in § 1a KSchG enthaltene Regelung schließt jedoch nicht aus, wie bisher Aufhebungsverträge oder nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung einen Abwicklungsvertrag zu vereinbaren, dies gebietet bereits die durch Art. 2 Abs. 1 GG garantierte Privatautonomie.[1] Während die Erhebung der Kündigungsschutzklage stets zum Ausschluss des Abfindungsanspruchs nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Verstreichenlassen der Klagefrist durch Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer muss die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG verstreichen lassen. Dies ist reiner Realakt.[1] Der Anspruch entsteht mit Ablauf der Klagefrist, ohne dass es einer weiteren Willensbetätigung des Arbeitnehmers bedarf. Die Regelung über Rechtsgeschäfte (Willensmängel, §§ 116 ff. BGB; Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB und Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB) si...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Kündigung als Maßnahme

Rz. 20 Das Maßregelungsverbot bezieht sich (nur) auf Benachteiligungen "bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme". Da der Begriff der "Vereinbarung" nach seinem Wortsinn als eine übereinstimmende Willensbekundung zweier Parteien, also als zweiseitiges Rechtsgeschäft, zu verstehen ist, ist die Bedeutung des § 612a BGB für den Kündigungsschutz angesichts des einseitigen Char...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 41 Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.4 Verschulden

Rz. 20 Ein versicherungswidriges Verhalten ist allerdings nur dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Es genügt also nicht, dass das bisherige Beschäftigungsverhältnis schuldhaft beendet wurde. Ein schuldhaftes arbeitsvertragswidriges Verhalten bedingt gerade nicht das Vorliegen der schuldhaften Herbeiführu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 4 Die Sperrzeit

Rz. 54 Der Beginn der Sperrzeit ist in § 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III festgelegt. Damit beginnt die Sperrzeit grds. am Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet.[1] Für die Sperrzeit ist es unerheblich, wann die Arbeitslosmeldung erfolgte oder der Antrag auf Leistungen gestellt wurde. Insofern tritt die Sperrzeit kraft Gesetzes ein und läuft kalendermäßig ab.[2] Dabei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2 Formulierungshilfen der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Bundesagentur für Arbeit hat für Arbeitgeber im Hinblick auf ihre sozialrechtliche Informationspflicht folgende Formulierungshilfen[1] herausgegeben: Bei einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung Nach § 38 Abs. 1 SGB III sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 32 Das Kündigungsverbot des § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG gilt für jede Art der arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig vom Kündigungsgrund. Es bezieht sich also auf die ordentliche (fristgerechte) sowie die außerordentliche (fristlose oder mit sozialer Auslauffrist ausgesprochene) Kündigung und findet gleichermaßen auf die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.4 Freistellung zur Stellensuche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 629 BGB, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Nach § 629 BGB hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Freizeit zur Stellensuche . Als Teil der den Arbeitgeber treffenden arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht ist der Arbeitnehmer freizustellen, um sich während des auslaufenden Arbeitsverhältnisses nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen. Ergänzt wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 1 Bezahlte Freistellung

Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Diese Versicherungspflicht tritt auch ein bzw. besteht weiter, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, aber sein Arbeitsentgelt erhält. Dies gilt z. B. bei bezahltem Urlaub, bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1.3 Systematik

Rz. 10 Anders als nach früherem Recht (§ 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG a. F.) ist die – auch befristet mögliche[1] – Bestellung des internen oder externen Datenschutzbeauftragten formfrei und bedarf insbesondere nicht der Schriftform des § 126 BGB. Art. 37 Abs. 7 DSGVO bestimmt lediglich, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.7 Sonderstellung von Betriebsratsmitgliedern

Den einzelnen Betriebsratsmitgliedern sind für ihr Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt. So verbietet § 78 Abs. 2 BetrVG die Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern wegen ihres Amts. Nicht jeder faktische Vorteil ist jedoch davon erfasst. So ist die Verhandlungsposition eines Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Allgemeine Wirkung der Sperrfrist

Rz. 7 Seit der Junk-Entscheidung des EuGH[1] bedeutet die Sperrzeit, dass die rechtliche Beendigungswirkung der arbeitgeberseitigen Kündigung bzw. der sonstigen vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungshandlung (z. B. Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag) nicht in der Sperrfrist eintreten darf[2]. Solange die Sperrfrist läuft, ist die Beendigungswirkung der vom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Freifrist (Abs. 4)

Rz. 20 Die in § 18 Abs. 4 geregelte Freifrist von 90 Tagen schließt sich unmittelbar an das Ende der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG an. Nach der gesetzlichen Regelung bedarf es einer erneuten Massenentlassungsanzeige, wenn die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zulässig sind, "durchgeführt" werden. We...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.18.2.4 Durch Aufhebungsvertrag

Um Studienverhältnis zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen, kann sich der Abschluss eines Aufhebungs- oder auch Auflösungsvertrages empfehlen, denn die zwingenden gesetzlichen Kündigungsregelungen im HebG, durch die eine einseitige Beendigung des Vertragsverhältnisses herbeigeführt werden soll, stehen einverständlichen Lösungen der Parteien nicht entgegen, insbesonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberverband / 3 Aufbau und Organisation

Die Organe Die Organe eines Arbeitgeberverbands sind in der Regel die Mitgliederversammlung und der Vorstand, bei Spitzenverbänden als Dachorganisation mehrerer Einzelverbände noch das Präsidium. Dem Vorstand sind ein oder mehrere Geschäftsführer beigegeben, die im Rahmen der Vollmacht des Vorstands oder kraft Satzung die laufenden Geschäfte führen und den Verband gerichtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.1 Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Arbeitnehmer sind oft eher bereit, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu akzeptieren, wenn ihnen als Alternative zur Kündigung der Abschluss eines Aufhebungsvertrags[1] angeboten wird. Dabei ist Folgendes zu beachten: Ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags veranlasst worden, kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anhängiger Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellt werden und setzt nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung voraus.[1] Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer macht in einer nach § 4 Satz 1 KSchG erhobenen Klage nur die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG geltend. In diesem Fall kann ein Aufl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 4.3 Strafanzeige

Wird im Rahmen der Mitarbeiterüberwachung festgestellt, dass ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber durch strafbare Handlungen geschädigt hat, stellt sich die Frage nach der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dabei sind auch die Auswirkungen des Strafverfahrens auf die Entscheidung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Sozialversicherungsrecht

Rz. 38 Abfindungen wegen der Beendigung eines Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen – unabhängig von deren Höhe und Bewertung unter steuerlichen Gesichtspunkten – nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Es handelt sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts[1] um kein beitragspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenskrise: Prüfung ... / 2.4 Inhalte der Sanierungsfähigkeitsprüfung

Abgesehen von einer generellen Aussage über die Sanierbarkeit des Krisenunternehmens, sollte die Sanierungsfähigkeitsprüfung zweckmäßigerweise die im Folgenden beschriebenen 3 Elemente umfassen. Analyse der Ist-Situation Zunächst ist eine Analyse des Ist-Zustandes in Form einer quantitativen und qualitativen Erfassung der gegenwärtigen Unternehmenssituation inklusive einer det...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt hat, einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat oder auf andere Weise an der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses beteiligt war. Entscheidend für das Vorliegen des Sperrzeittatbestands ist die Lösung des faktischen Beschäftigungsverhältnisses (der Eintritt von Arbeitslosigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses führt nur dann zum Eintritt einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer "dadurch" die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Verhalten und Arbeitslosigkeit müssen insoweit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hinweis Keine Sperrzeit bei auslaufendem befristeten Arbeitsverhältnis Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr