Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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Aufhebungsvertrag: Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bedarf für ihre Wirksamkeit u. a. der Schriftform. Je nach Konstellation und beabsichtigter Regelung bestehen darüber hinaus zahlreiche Fallstricke, wie etwa die Unzulässigkeit bestimmter Bedingungen oder das Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige. Dieser Beitrag informiert ü... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 2 Aufklärungs- und Hinweispflichten

Hinweispflicht auf Sperrzeit Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich nach § 38 SGB III schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit frühzeitig nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitsuchend melden. Die Verletzung der Pflicht führt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III zu einer Sperrzeit von ... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1 Rechtliche Grundlagen für die Wirksamkeit

Wie jeder Vertrag kommt auch der Aufhebungsvertrag durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande – Angebot und Annahme.[1] Voraussetzung ist insoweit immer der beiderseitige rechtsgeschäftliche Wille, das Arbeitsverhältnis sofort oder später zu beenden. Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden, ist nach § 154 Abs. 2 BGB re... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Kaufvertragsaufhebungen

Rz. 18 Die einvernehmliche Anweisung zur Rückzahlung des Kaufpreises wegen Vertragsaufhebung soll nach teilweise vertretener Auffassung erst möglich sein, wenn der Aufhebungsvertrag beurkundet ist. Das soll zumindest in den Fällen gelten, in denen der Kaufvertrag bereits die Auflassung enthält und zugunsten des Käufers eine Vormerkung eingetragen wurde. Eine nur privatschrif... mehr

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Testamentsregister / II. Erbfolgerelevanz einer notariellen Urkunde

Rz. 11 Erbfolgerelevant sind nach § 78d Abs. 2 BNotO Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge, Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und Rechtswahlen. Rz. 12 Erbfolgerelevant sind zunächst alle notariell beurk... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 27–35 Be... / B. Geltungsbereich der §§ 27–35 BeurkG

Rz. 2 Das BeurkG gilt für öffentliche Testamente (§§ 1937, 2231 Nr. 1, 2232 BGB) und Erbverträge (§ 2276 BGB). Es gilt auch für den Widerruf eines Testaments (durch öffentliches Widerrufstestament oder öffentliches widersprechendes Testament, §§ 2254, 2258 Abs. 1 BGB) und für die Aufhebung erbvertraglicher Verfügungen (durch Aufhebungsvertrag, § 2290 Abs. 4 BGB [ab 1.1.2023:... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Vertragsänderungen und -aufhebungen

Rz. 39 Bezug genommen werden darf auf notarielle Niederschriften, an denen die Vertragsparteien selbst beteiligt waren. Die Bezugnahme ist also immer dann ausreichend, wenn notariell beurkundete Vereinbarungen von denselben Beteiligten geändert, ergänzt oder aufgehoben werden sollen.[91] Bei Vertragsänderungen oder -aufhebungen sind die Erklärungen im ursprünglichen Vertrag ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Erbfolgerelevante Urkunden

Rz. 3 Voraussetzung der Übermittlungspflicht nach Abs. 1 ist die Errichtung einer erbfolgerelevanten Urkunde. Unter Errichtung der Urkunde ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem die Urkunde Rechtswirksamkeit erlangt.[4] Rz. 4 Erbfolgerelevante Urkunden sind nach der nicht abschließenden Aufzählung in § 78 Abs. 2 BNotO Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen,... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Urkunde über sonstige erbfolgerelevante Erklärungen

Rz. 18 Verwahrt der Notar eine sonstige Urkunde, die erbfolgerelevante Erklärungen enthält, sind die Erklärungen dem Nachlassgericht gem. Abs. 3 S. 2 in beglaubigter Abschrift mitzuteilen. Abs. 3 S. 2 enthält selbst keine nähere Bestimmung der Erbfolgerelevanz. Insofern kann aber auf den Begriff der erbfolgerelevanten Urkunde in § 78d Abs. 2 BNotO zurückgegriffen werden.[27]... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20, jedoch 30 ... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.1 Allgemeine Hinweise

Rz. 71 Die Hinnahme einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch einen schwerbehinderten Beschäftigten, die mit Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochen wurde, deutet an, dass der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung auch nicht erfolgreich hätte zur Wehr setzen können. Ein Tatbestand für eine Leistungsminderung kann dennoch vorliegen, wenn der arbeitgeberseitigen Kündigu... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.1.1 Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 67 Eine Förderung ist nach Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Eine solche Vermutung ist auf Tatsachen zu stützen. Erforderlich ist zunächst, dass die Beendigung eines anderen Beschäftigung... mehr

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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.2 Rückzahlungspflichten

Rz. 79 Zu Rückzahlungspflichten nimmt Abs. 3 Satz 2 auf § 92 Abs. 2 SGB III Bezug. Dafür gilt kraft gesetzlicher Normierung anders als nach § 92 Abs. 2 Satz 3 SGB III eine Begrenzung auf den für die letzten 6 Monate bewilligten Förderbetrag. Dieser Betrag dürfte regelmäßig nicht den in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geleisteten Förderbe... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 1 Vorteile des Aufhebungsvertrags

Im Vergleich zur Kündigung bietet der Aufhebungsvertrag im Wesentlichen folgende Vorteile: Der Abschluss des Aufhebungsvertrags entbindet von der Einhaltung der Kündigungsfristen. Der gesamte allgemeine und besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag beispielsweise mit einer Schwangeren, einem sich in Elternzeit befindlichen Arb... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 5 Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Ob die Rechtsschutzversicherung für Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags einstehen muss, ist umstritten. Bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung und späterer "Abwicklungsvereinbarung" ist dies im Grundsatz unstreitig. Lange Zeit ungeklärt und in der Regulierungspraxis der Rechtsschutzversicherungen unterschiedlich gehandhabt wurde dageg... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfrei... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile

Zusammenfassung Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag d... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Ver... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.1 Vereinbarung von Bedingungen

Im Rahmen eines Prozessvergleichs werden von der Rechtsprechung an die Zulässigkeit bedingter Aufhebungsvereinbarungen im Grundsatz geringere Anforderungen gestellt. Das Risiko der Umgehung des Kündigungsschutzes durch Abschluss eines Prozessvergleichs wird als nicht so hoch eingeschätzt, wie beim Abschluss von Aufhebungsverträgen außerhalb eines Prozesses. Als zulässig erach... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 3 Zeitlicher Wirkungsbereich der Beendigungsvereinbarung

Grundsatz: Zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis zulässigerweise mit Wirkung für die Zukunft aufheben können. Eine zukünftige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ist von allen Beteiligten zu akzeptieren. So sind insbesondere die Sozialversicherungsträger ab dem von den P... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4 Besonderheiten des Prozessvergleichs

Beim Prozessvergleich[1] sind teilweise Besonderheiten zu beachten. Dies gilt einerseits für die Vereinbarung von Bedingungen; andererseits aber auch für Widerrufsrechte. Gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Prozessvergleich ein Vergleich zwischen den Parteien eines Prozesses oder zwischen einer Partei und einem Dritten. Der Vergleich muss vor einem deutschen Gericht ... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 4.2 Widerrufsvorbehalt

In der Praxis werden Prozessvergleiche oftmals (von einer oder auch von beiden Parteien) widerruflich geschlossen. Bei Ausübung des Widerrufs wird der Vergleich dann hinfällig. Wird die Widerrufsfrist versäumt, gibt es keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte und nicht um eine gesetzliche Frist handelt.[1] Eine Wiederaufnahme d... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 11 Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen

Wird ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung geschlossen, ist das Verhältnis des Abfindungsanspruchs zu etwaigen Ansprüchen aus einem Sozialplan zu klären. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob eine Herausnahme von aus betrieblichen Gründen per Aufhebungsvertrag ausgeschiedenen Arbeitnehmern aus dem Sozialplan möglich ist. Dies ist regelmäßig zu vern... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 6 Neuer Beendigungstatbestand

Ähnliche Probleme wie bei der Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs stellen sich dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Termin durch einen neuen Beendigungstatbestand (z. B. außerordentliche Kündigung) beendet wird. Praxis-Beispiel Fristlose Kündigung nach Aufhebungsvertrag Im Aufhebungsvertrag ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 9 Verhältnis zwischen einzelvertraglicher Abfindung und Sozialplanleistungen

Zunächst stellt sich die Frage nach der sachlichen und persönlichen Reichweite eines Sozialplans. Für das Bestehen eines Sozialplananspruchs kommt es entscheidend darauf an, ob und wann der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlasst worden ist. Nach Auffassung des BAG gilt Folgendes: Scheidet ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung aufgrund eines Aufheb... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 5 Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs

Grundsätzlich ist der Abfindungsanspruch, wie jede andere Forderung auch, vererblich. Die Vererblichkeit setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Streitig ist, ob das Erleben des Auflösungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer Voraussetzung für das Entstehen und damit die Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs ist. Fehlt es hier an einer – empfehlenswe... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 13 Abfindung und Arbeitslosengeldanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (im Folgenden "Entlassungsentschädigung") gezahlt, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Beendigung ohne Einhaltung der Frist erfolgt, die der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber entspricht.[1] Die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungsfrist ... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 1 Fälligkeit der Abfindung

Im Grundsatz gilt § 271 Abs. 1 BGB: Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wird mangels abweichender Abreden sofort fällig. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, ist jedoch eine Fälligkeitsabrede zu empfehlen. Nach der Regelung des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat der Arbeitnehmer im Fall der Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung d... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.3 Abgeltungsklauseln in Beendigungsvereinbarungen

Bei Abgeltungsklauseln dreht sich die Perspektive. Hier geht es nicht um den Verfall künftiger Ansprüche, sondern um den endgültigen Verzicht auf bereits entstandene. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Das BAG hat in seiner AGG-Entscheidung aus dem Jahr 2021 die Wirksamkeit allgemeiner Abgeltungsklauseln auch für AGG-Ansprüche bejaht. Das Arbeitsgericht Köln hat für Anspr... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Beendigung des Annahmeverzugs

Rz. 19 Eine gesetzliche Regelung zur Beendigung des Annahmeverzugs findet sich nicht. Von einer Beendigung ist auszugehen, wenn einzelne Voraussetzungen des Annahmeverzugs entfallen. Der Annahmeverzug endet somit zum einen mit Ablauf des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. [1] Unerheblich ist in diesem Zusammenhang der Grund für die Beendigung. Als Beendigungsgründe kommen som... mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 2.1 Worum geht es – und warum steht das in fast jedem Arbeitsvertrag?

Fast jeder in Deutschland geschlossene Arbeitsvertrag enthält eine Ausschluss- oder Verfallklausel. Ihr Zweck ist kurz und einfach erklärt: Rechtsfrieden herstellen. Nach Ablauf einer relativ kurzen Frist – klassisch 3 Monate ab Fälligkeit einer Leistung (Zahlung/Nichtzahlung) – sollen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Ansprüche aus der Vergangenheit im Wege der Nachforder... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ... mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 4 Mutter- und Schwangerenschutz

Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist, hat der Arbeitgeber die Schwangerschaft und den Tag der Entbindung der Aufsichtsbehörde unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen.[1] Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Die Aufsichtsbehörde ist auch darüber zu informieren, dass eine Frau stillt, wenn bisher noch keine Schwange... mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Massenentlassungen

Hinweis Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern der Massenentlassungsanzeige Nachdem das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben wollte[1], entschied der EuGH in Auslegung der Massenentlassungs-Richtlinie, dass Kündigungen weiterhin bei unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlas... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.13 Sonstige sachliche Gründe

Freihalten eines Arbeitsplatzes wegen Übernahme eines Auszubildenden Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis ist sachlich gerechtfertigt. Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, kann... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.4 Befristung ohne Sachgrund mit Arbeitnehmern nach Vollendung des 52. Lebensjahres

Nach § 14 Abs. 3 TzBfG in der seit 1.5.2007 gültigen Fassung ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags für Mitarbeiter ab dem 52. Lebensjahr ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer zuvor mindestens 4 Monate beschäftigungslos im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gewesen ist,... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 8.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bei wirksamer Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Genügt die Begründung für eine Befristung nicht den Anforderungen einer sachlichen Rechtfertigung oder liegen die Voraussetzungen einer erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder § 14 Abs. 3 TzBfG nicht vor, so ist die Befristungsabrede nach § 16 Sat... mehr

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Kündigungsfristen / Zusammenfassung

Die Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 TVöD gelten sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Sie binden auch tarifungebundene Parteien, sofern die Geltung des TVöD vertraglich vereinbart wurde. Ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die tariflichen Kündigungsfristen ist nicht möglich. Für tarifgebundene Arbeitnehmer ergibt sich dies aus § 4 TVG, für nicht tarifgebundene aus § 622 A... mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 3 Strategische Erwägungen und Auswirkungen der Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Die Abfindung nach § 1a KSchG ist keine Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 Abs. 1 SGB III . Nach dieser Vorschrift ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhal... mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 3 Antrag des Arbeitgebers

Stellt dagegen der Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung, so muss er konkrete Tatsachen beweisen, aus denen hervorgeht, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich sein wird. Diese können im prozessualen wie im außerprozessualen Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Z. B. können bewusst wahrheitswidrige Erklärungen des Arbeitnehmers in einem R... mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / 1.2.3 Tod des Arbeitnehmers und Sozialplanansprüche

Oftmals wird die Frage der Vererblichkeit eines Sozialplananspruchs streitig, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines sozialplanpflichtigen Personalabbaus nach Ausspruch einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrags ausscheiden soll, aber noch vor dem relevanten Beendigungszeitpunkt verstirbt. Mangelt es hier an einer ausdrücklichen Reg... mehr

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Abfindung: Tarifvertrag und... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Wichtig – und für manchen Arbeitnehmer überraschend – ist aber: Einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung – quasi einen "Abfindun... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.2 ESRS S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens

Rz. 74 ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der Arbeitskräfte des Unternehmens offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Arbeitnehmer der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf Fremdarbeitskräfte. Die Intention dieser Offenlegun... mehr

Beitrag aus Controlling Office
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Wirksames Kostenmanagement ... / 2 Ansätze, Ziele und Instrumente des Kostenmanagements

Ansätze des Kostenmanagements im Überblick: ein erweiterter Modellrahmen Zahlreichen Gesprächen mit Führungskräften und Mitarbeitern entnehmen wir, dass Kostenmanagement von vielen nach wie vor primär mit Personalabbau, Einsparungen im Einkauf via "harten" Lieferantengesprächen und der "Rasenmäher-Methode" ("10 bis 15 % lassen sich überall kürzen") assoziiert wird. Tatsächlic... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.2 Erlöschen durch Festsetzung des Urlaubs durch den Arbeitgeber

Rz. 64 Mit der Festsetzung der Arbeitsbefreiung zum Zweck des Erholungsurlaubs nimmt ein Arbeitgeber als Schuldner die ihm obliegende erforderliche Leistungshandlung vor.[1] Die Freistellung muss unwiderruflich sein[2], auch wenn es nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung ausdrücklich die Unwiderruflichkeit der Befreiung von der Arbeitspflicht h... mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 1. Fehlerhafte oder unvollständige Massenentlassungsanzeige – Wirksamkeit der Entlassung – Sanktionen

Der Ausgangspunkt: Im Jahr 2022 hatte der Sechste Senat Zweifel an der starren Unwirksamkeitsrechtsfolge geäußert (BAG, EuGH-Vorlage v. 27.1.2022 – 6 AZR 155/21 [A], BAGE 177, 74 ff., NZA 2022, 491). Konkret hatte der AG den Betriebsrat zwar schriftlich unterrichtet, aber keine Abschrift der Mitteilung der Agentur für Arbeit gem. § 17 Abs. 3 S. 1 KSchG zugeleitet. Der EuGH (U... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 4 1. Voraussetzung für den Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 f. BEEG ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses [1] oder eines gleichgestellten Rechtsverhältnisses. Dazu zählen nach § 20 Abs. 1 BEEG die Berufsbildungsverhältnisse (nicht nur die Berufsausbildungsverhältnisse, sondern auch die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse i. S. d. § 26 BBiG) und auch die Heimarbei... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit

Rz. 72 Nach Ende der Elternzeit leben die Pflichten automatisch wieder auf; eine für die Elternzeit bewilligte Verringerung der Arbeitszeit entfällt wieder. Der Arbeitnehmer ist dann wieder vertragsgerecht zu beschäftigen. § 10 Abs. 2 der Elternzeitrichtlinie RL 2019/1158/EU verlangt, dass der Arbeitnehmer nach Ende des Elternurlaubes das Recht hat, an seinen früheren oder e... mehr