Fachbeiträge & Kommentare zu Aufhebungsvertrag

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 623 BGB regelt ein strenges das Schriftformerfordernis für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung einerseits und durch Auflösungsvereinbarung (Aufhebungsvertrag) andererseits. Die elektronische Form ist explizit ausgeschlossen (§ 623 Halbsatz 2 BGB) und kann daher die Schriftform hier nicht ersetzen (§ 126 Abs. 3 BGB; vgl. Rz. 72...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.7 Ansprüche auf Haftung wegen Vorsatzes

Rz. 65 Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, die auch Ansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes erfassen und deren Geltendmachung im Voraus einschränken, sind wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB nach § 134 BGB nichtig.[1] Dies lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres auf Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen übertragen. Denn hier ist sedes materiae nicht § 202 Abs. 1 BG...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.6 Schriftform bei Verträgen

Rz. 81 Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB ist bei Verträgen, wie etwa dem Aufhebungsvertrag, erforderlich, dass die Parteien dieselbe Urkunde unterzeichnen. Anders als bei der vereinbarten Schriftform (§ 127 Abs. 2 BGB) wird die gesetzliche Schriftform durch einen Briefwechsel nicht gewahrt. Wenn eine Partei dem von der Gegenseite bereits unterzeichneten Vertragstext noch eine wes...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.5 Ansprüche aus Sozialplan oder Betriebsvereinbarung

Rz. 62 Werden Arbeitnehmern durch eine Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig ( § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ). Dieses Verzichtsverbot gilt auch für Sozialplanansprüche, weil der Sozialplan die Wirkung einer Betriebsvereinbarung hat (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Ein – und sei es teilweiser – Verzicht des Ar...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.9 Sprache

Rz. 94 Für die Einhaltung der Schriftform unerheblich ist, in welcher Sprache die formbedürftige Erklärung abgegeben wird. Nicht notwendig ist die Verwendung der deutschen Sprache; die Urkunde kann in jeder lebenden oder toten Sprache errichtet werden.[1] Bei der Frage, in welcher Sprache die Kündigungserklärung oder der Aufhebungsvertrag verfasst werden sollte, ist jedoch F...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3.2 Verstoß gegen Treu und Glauben

Rz. 102 Nur in Ausnahmefällen kann die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform für Kündigungen und Auflösungsvereinbarungen gegen Treu und Glauben verstoßen und der Formmangel nach § 242 BGB unbeachtlich sein. Denn die gesetzlichen Formvorschriften dürfen nicht über § 242 BGB ausgehöhlt werden.[1] Ein derartiger Ausnahmefall kann unter dem Gesichtspunkt des Verb...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.3 Ansprüche nach § 15 AGG

Rz. 60 Entsprechendes gilt für Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem AGG wegen unzulässiger Benachteiligung oder Belästigung (§ 15 AGG). Die Ansprüche sind unabdingbar (§ 31 AGG). Danach verstoßen sämtliche Vereinbarungen gegen § 31 AGG, durch die Ansprüche aus dem AGG im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden. § 31 AGG steht jedoch einer Vereinbarung über Ansprüche aus ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Schriftform

Rz. 72 § 623 Halbsatz 1 BGB bestimmt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers sowie die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der (gesetzlichen) Schriftform (§ 126 BGB) bedarf. Mündlich ausgesprochene Kündigungen und mündlich vereinbarte Auflösungsverträge sind also...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.2 Ansprüche auf Urlaubsabgeltung

Rz. 58 Weder der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) noch ein erst künftig – mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses – entstehender Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs (§ 7 Abs. 4 BUrlG) darf im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 13 Abs. 1 BUrlG). [1] Im Hinblick darauf wurde bzw. wird in der Praxis hä...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.6 Tarifliche Rechte

Rz. 64 Entsprechendes gilt im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG, das wie § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG nur den Rechtsverzicht verbietet, nicht hingegen einen Tatsachenvergleich.[1]mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Gesetzeszweck

Rz. 2 Durch die Einführung des Schriftformerfordernisses sollten zum einen die Arbeitsgerichte von unergiebigen Rechtsstreitigkeiten entlastet werden, wie etwa über die Frage, ob überhaupt eine Kündigung vorliegt (z. B. wenn der Arbeitgeber wutentbrannt zum Arbeitnehmer sagt, er wolle ihn nicht mehr sehen).[1] Zum anderen dient die Schriftform der Stärkung der Rechtssicherhe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3 Rechtsfolgen des Formmangels (§ 125 Satz 1 BGB)

Rz. 96 Nach der gesetzlichen Regelung ist die Schriftform für Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag Wirksamkeitsvoraussetzung. 5.3.1 Nichtigkeit Rz. 97 Die Nichteinhaltung des gesetzlichen Schriftformerfordernisses hat nach § 125 Satz 1 BGB die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts zur Folge. Wird die Schriftform später "nachgeholt" und das Recht...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Ausschluss der elektronischen Form (§ 623 BGB Halbsatz 2)

Rz. 72a Nach § 623 Halbsatz 2 BGB [1] ist die elektronische Form (§ 126a BGB) [2] bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen abweichend von § 126 Abs. 3 BGB ausgeschlossen. Nicht ausreichend ist auch die Textform (§ 126b BGB). Daher reicht es nicht, wenn Kündigungserklärungen oder auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung gerichtete Willenserklärungen per E-Mail[3], SMS, Telefax...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3.1.1 Kündigung

Rz. 98 Ist die Kündigung wegen Nichteinhaltung der Schriftform nichtig, so muss sie nochmals formgerecht wiederholt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei der sog. Wiederholungskündigung die Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG) ebenfalls zu wiederholen ist, selbst wenn es inhaltlich um denselben Kündigungssachverhalt geht und die 1. formunwirksame Kündigung dem Arbeitne...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 106 Im Prozess sind die Umstände, aus denen sich die Wahrung der Schriftform nach § 623 i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB ergibt, von der Partei darzulegen und zu beweisen, die Rechte aus der Kündigung oder dem Auflösungsvertrag herleiten will.[1] Rz. 107 Im Kündigungsschutzprozess hat der kündigende Arbeitgeber die Wahrung der Schriftform nach § 138 Abs. 1 ZPO substanziiert darz...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1.2 Abwicklungsvertrag

Rz. 32 Davon abzugrenzen ist der sog. Abwicklungsvertrag, bei dem das Arbeitsverhältnis aufgrund eines anderen Beendigungsgrunds – meist einer Kündigung – endet und die Parteien die anderweitige Beendigung kraft Einigung unstreitig stellen.[1] Ferner werden im Abwicklungsvertrag üblicherweise die Abwicklungsmodalitäten, d. h. die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Unabdingbarkeit

Rz. 14 Die Vorschrift normiert zwingendes Recht. Das gesetzliche Schriftformerfordernis ist nicht individual- oder kollektivvertraglich abdingbar, kann also nicht durch eine Vereinbarung in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag aufgehoben werden.[1] Jedoch können Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen strengere Formvorschriften regeln.[2] Rz. 15 Auch einze...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.4 Stellvertretung

Rz. 78 Unterzeichnet ein Vertreter die Erklärung, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich, d. h. zumindest andeutungsweise, zum Ausdruck kommen.[1] Dies geschieht z. B. durch den Zusatz "i. V.", bei Prokuristen durch "ppa" oder schlichtweg durch die Unterschrift des Personalleiters in dieser Funktion unterhalb de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer selbst gekündigt oder durch schlüssiges Verhalten das Beschäftigungsverhältnis beendet hat (z. B. durch Verlassen des Arbeitsplatzes), einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat oder die Arbeitgeberkündigung aufgrund arbeitsvertragswidrigem Verhaltens beruht. Entscheidend für das Vorliegen des S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Eine Lösung des Beschäftigungsverhältnisses führt nur dann zum Eintritt einer Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer "dadurch" die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Verhalten und Arbeitslosigkeit müssen insoweit in einem kausalen Zusammenhang stehen. Hinweis Keine Sperrzeit bei auslaufendem befristeten Arbeitsverhältnis Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Allgemeine Wirkung der Sperrfrist

Rz. 7 Seit der Junk-Entscheidung des EuGH[1] bedeutet die Sperrzeit, dass die rechtliche Beendigungswirkung der arbeitgeberseitigen Kündigung bzw. der sonstigen vom Arbeitgeber veranlassten Beendigungshandlung (z. B. Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag) nicht in der Sperrfrist eintreten darf[2]. Solange die Sperrfrist läuft, ist die Beendigungswirkung der vom...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 4.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 32 Das Kündigungsverbot des § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 Sätze 2 und 3 BDSG gilt für jede Art der arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig vom Kündigungsgrund. Es bezieht sich also auf die ordentliche (fristgerechte) sowie die außerordentliche (fristlose oder mit sozialer Auslauffrist ausgesprochene) Kündigung und findet gleichermaßen auf die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 2 Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuche

Arbeitslosigkeit soll durch frühzeitige Vermittlungsbemühungen möglichst verhindert werden. Deshalb soll bereits die Zeit vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses für eine intensive Beratung und Vermittlung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Freifrist (Abs. 4)

Rz. 20 Die in § 18 Abs. 4 geregelte Freifrist von 90 Tagen schließt sich unmittelbar an das Ende der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG an. Nach der gesetzlichen Regelung bedarf es einer erneuten Massenentlassungsanzeige, wenn die Entlassungen nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem sie nach § 18 Abs. 1 und 2 KSchG zulässig sind, "durchgeführt" werden. W...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, BDSG... / 1.3 Systematik

Rz. 10 Anders als nach früherem Recht (§ 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG a. F.) ist die – auch befristet mögliche[1] – Bestellung des internen oder externen Datenschutzbeauftragten formfrei und bedarf insbesondere nicht der Schriftform des § 126 BGB. Art. 37 Abs. 7 DSGVO bestimmt lediglich, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragt...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / III. Keine Befugnisse im Arbeitsrecht

Weder ist eine Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen Steuerrechtshilfe (vgl. hierzu OLG Celle v. 5.6.1996 – 13 U 273/95, n.v.) noch ist der StB befugt, im Arbeitsgerichtsprozess den Mandanten zu vertreten (BAG v. 6.5.1977 – 2 AZR 148/76, DB 1977, 1955). Letzteres gilt selbst dann, wenn der StB Volljurist ist, denn eine Vertretung ist in einem solchen Fall nur zulässig, wenn ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 1.2 Ende des Anstellungsverhältnisses

Das Anstellungsverhältnis, d. h. der schuldrechtliche Anstellungsvertrag (Geschäftsführer-Dienstvertrag), endet normalerweise durch Kündigung durch eine der Vertragsparteien oder Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf, falls eine Befristung vereinbart ist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / 2.4 Alternative zur Kündigung: Tätigkeitserweiterung des Geschäftsführers

Bei einer entsprechenden Vertragsgestaltung durch Regelungen im Anstellungsvertrag dürfen einem nicht mehr ausgelasteten Geschäftsführer auch sachbearbeitende Tätigkeiten zugewiesen werden. Dadurch kann ein Aufhebungsvertrag bzw. eine Kündigung vermieden werden. Weigert sich der Geschäftsführer hartnäckig, diese Arbeiten zu übernehmen, kann dies die außerordentliche Kündigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / 3.2 Form der Kündigungserklärung

Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden oder seinem Vertreter eigenhändig unterzeichnet ist. Unterzeichnet ein Vertreter die Erklärung, muss das Vertretungsverhältnis in der Urkunde deutlich zum Ausdruck kommen. Dies kann besonders durch einen en...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden will. Von der Kündigung zu differenzieren ist die Anfechtung, die zur Folge hat, dass der Arbeitsvertrag von Anfang an unwirksam (nichtig) ist. Die Kündigung unterscheidet sich auch vom Aufhebungsvertrag, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäftsraummiete / 4.5 Ende des Mietverhältnisses durch Kündigung oder Vertragsablauf

Unbefristete Mietverhältnisse enden durch Kündigung, befristete Mietverhältnisse durch Vertragsablauf. Bei unbefristeten Mietverhältnissen ist eine ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig, d. h. erst nach rund 6 Monaten.[1] Allerdings können die Parteien abweichende Vereinbarungen treffe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.6 Urlaubsabgeltung bei außerordentlicher Kündigung und Auflösungsvertrag

Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch in dem Fall der außerordentlichen Kündigung, da regelmäßig in diesem Fall eine Abwicklung des Resturlaubsanspruchs wegen Fehlens der Kündigungsfrist ausscheidet. Die Urlaubsabgeltung gilt auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beendet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.3 Voraussetzung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung des gesetzlichen Grundurlaubs ist nur bei einer irgendwie gearteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Erreichen der Altersgrenze oder Anfechtung, kommt es nicht an. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor bei einem Betriebsübergang oder bei der Alterst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.1 Nichtabnahme der Arbeit

Aus welchen Gründen dies geschieht, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Unterlässt der Arbeitgeber eine Verteilung der individuell geschuldeten Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, Kalenderwochen oder ggf. längere Zeiträume, sondern ruft vielmehr den Beschäftigten flexibel zur Arbeit ab, kommt er – unabhängig von einem besonderen Arbeitsangebot des Beschäftigten – mit Abla...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Verbot der Kündigung

Rz. 2 Das Kündigungsverbot des § 18 schützt den Arbeitnehmer vor jeder Kündigung, losgelöst davon, ob diese wegen der Elternzeit oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Elternzeit oder aus anderen Gründen ausgesprochen werden soll. Auch eine betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsschließung ist nur möglich, wenn vorher die Aufsichtsbehörde dieser Kündigung zugestimm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Testierfreiheit / I. Aufhebung durch die Vertragsparteien

Rz. 16 Gem. § 2290 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein Erbvertrag (oder auch nur eine einzelne vertragsmäßige Verfügung) von den Vertragschließenden durch einen Aufhebungsvertrag aufgehoben werden. Als actus contrarius bedarf der Aufhebungsvertrag gem. § 2290 Abs. 3 BGB der in § 2276 BGB für den Erbvertrag vorgeschriebenen Form. Schließen die Vertragsparteien einen neuen formwirksamen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Testierfreiheit / D. Aufhebung einseitiger Verfügungen beim Erbvertrag

Rz. 42 Für einseitige Verfügungen gilt gem. § 2299 Abs. 2 S. 1 BGB das Gleiche, wie wenn sie durch Testament getroffen worden wären, d.h. sie können gem. § 2253 BGB jederzeit widerrufen werden (wobei allerdings nur ein Widerruf gem. §§ 2254, 2258 BGB in Betracht kommt). Darüber hinaus können sie gem. § 2299 Abs. 2 S. 2 BGB auch in einem Aufhebungsvertrag, durch den eine vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 5 Die Bestimmung des Gegenstandswertes zur Berechnung der Anwaltskosten erfolgt durch die Trennung der Streitigkeiten nach gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten – § 23 Abs. 1 RVG mit Verweis auf GKG und ZPO und nicht gerichtlich durchsetzbaren Streitigkeiten; § 23 Abs. 3 RVG mit Verweis auf GNotKG. Die Unterscheidung erfolgt schlicht nach der Frage, ob ein Anspruch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen der Einrede.

Rn 4 Die wirksame Erhebung der Einrede durch den Beklagten setzt voraus, dass eine wirksame Schiedsvereinbarung über den rechtshängigen Streitgegenstand geschlossen wurde. Als Einrede kommt neben der Berufung auf eine Schiedsvereinbarung auch die Berufung auf ein einseitiges privatrechtliches Rechtsgeschäft iSv § 1066 in Betracht. In jedem Falle muss die Schiedsabrede, auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die gesamte Norm bezieht sich ausschließlich auf Schiedsvereinbarungen. Durch diese Festlegung sind vom Anwendungsbereich zunächst die außervertraglichen Schiedsgerichte nach § 1066 ausgeschlossen. Ebenso von dem Formerfordernis nicht betroffen sind alle Vereinbarungen, die nicht echte Schiedsvereinbarungen darstellen. Nicht anwendbar ist § 1031 also auf Schiedsgutachte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beendigung.

Rn 19 Als Prozessvertrag unterliegt eine Schiedsvereinbarung nicht den Regeln über den Widerruf, wie er iÜ auf Prozesshandlungen anwendbar ist. Unproblematisch möglich ist demgegenüber ein Aufhebungsvertrag durch die Parteien. Freilich bedarf ein solcher Vertrag des erkennbaren Willens beider Seiten, die Schiedsvereinbarung aufzuheben. Ein längeres Nichtbetreiben des Schiedsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Kündigungsschutzklage.

Rn 46 § 42 II 1 GKG. Vierteljahresverdienst Höchstgrenze, innerhalb derer Schätzung nach § 3, anzusetzen gesamtes Arbeitsentgelt einschl Nebenleistungen (LAG Rheinl-Pf MDR 07, 1106) wie etwa 13. Monatsgehalt (LAG Hambg JurBüro 91, 373; LAG Köln MDR 94, 843) und Gratifikationen (LAG Ddorf JurBüro 90, 1153; aA LAG Köln BB 94, 1868), nicht aber Zuwendungen aus anderen Gründen a...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / II. Rücktritt eines Vertragserblassers

Rz. 20 Die §§ 2293 ff. BGB enthalten Sondervorschriften für den Rücktritt eines Vertragserblassers vom Erbvertrag; die allgemeinen Regeln der §§ 346 ff. BGB sind insoweit nicht anwendbar. Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt ist eine Rücktrittserklärung und das Bestehen eines Rücktrittsrechts. Sofern im Zusammenhang mit dem Erbvertrag ein schuldrechtlicher Vertrag ges...mehr