Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 4 Überwiegendes Arbeitnehmerinteresse an der Nutzung des Homeoffice

Ein überwiegendes Interesse des Arbeitnehmers an der Nutzung des Heimbüros ist dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt und die Nutzung des Heimbüros vom Arbeitgeber lediglich gestattet bzw. geduldet wird. Dabei ist zu beachten, dass einem Arbeitnehmer ein Vorteil nicht schon dann aus überwiegendem betrieblichem Eigeninteresse d...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 4. Offene Folgefragen

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers: Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 betrachtet den Stromverbrauch in einem häuslichen Arbeitszimmer als unschädlich für das Wahlrecht zur Liebhaberei. Das hierzu im Schreiben angeführte Beispiel bezieht sich auf das häusliche Arbeitszimmer eines nicht selbständig Tätigen (Überschusseinkünfte). Fraglich ist daher, wie mit den zur Erzielung ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Antragsvoraussetzungen

Einheitlicher Betrieb: Alle Photovoltaikanlagen und BHKW, die vom Antragsteller betrieben werden, bilden einen einzigen Betrieb. In die Berechnung der 10,0 kW/kWp-Grenze sind alle deshalb sämtliche Anlagen einzubeziehen – auch wenn diese an unterschiedlichen Standorten oder technisch voneinander getrennt betrieben werden.[13] Infektionsgefahr! In die Berechnung einzubeziehen si...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 3.1 Regelfall des Arbeitszimmers

Tab. 2: Aufzeichnungspflichten beim Arbeitszimmer[1]mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 3 Aufzeichnungspflichten für Arbeitszimmer

3.1 Regelfall des Arbeitszimmers Tab. 2: Aufzeichnungspflichten beim Arbeitszimmer[1] 3.2 Homeo...mehr

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Aufzeichnungspflichten im P... / 3.2 Homeoffice (Pandemie)

Wird während der Pandemielage die Arbeit von zuhause auch verrichtet, kann für jeden Tag, an welchem der Steuerpflichtige nur von zuhause arbeitet, ein Pauschbetrag von 5 EUR als Werbungskosten abgezogen werden. Pro Jahr ist der Abzug auf 600 EUR beschränkt (Homeoffice-Pauschale). Zum Nachweis hat sich der BMF[1] wie folgt geäußert: Aufgrund der besonderen Situation (insbes. ...mehr

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Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

Entscheidend für die Vermeidung einer vGA bei Leistungsbeziehungen mit dem beherrschenden Gesellschafter ist, dass alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) – bei dem vorliegenden Mietverhältnis sind dies Mietobjekt, Mietpreis und Mietbeginn – unzweideutig und vorab geregelt sind und auch das Leistungsverhältnis entsprechend tatsächlich durchgeführt wird. Fall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Baukostenobergrenze

Rn. 88 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 2 EStG sieht eine Betragsgrenze von EUR 3 000 für die AK/HK je qm Wohnfläche vor, § 7b Abs 4 Nr 3 EStG nennt diese "Baukostenobergrenze". Aufgrund der Formulierung "nicht übersteigen" sind also genau EUR 3 000 noch unschädlich, EUR 3 001 aber schon schädlich. Die Schädlichkeit erfasst dann nicht bloß den EUR 3 000 übersteigende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnzwecke

Rn. 96 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Begünstigt ist nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken. Die vorübergehende Beherbergung von Personen ist keine Überlassung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 Hs 2 EStG). Aus dem Wort "soweit" folgt. Bei einer solchen vorübergehenden Personenbeherbergung sind die dafür verwendeten Räume aus der Förderung auszuscheiden (BMF v 07.07.2020, ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 7. Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.3 Arbeitszimmer abzugsfähig?

Aufgrund der Corona-Krise haben viele Arbeitnehmer von zu Hause aus gearbeitet. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind aber nicht immer in vollem Umfang bei der Einkommensteuer abzugsfähig. 2.3.1 Reguläre Arbeitszimmerregelungen Zunächst muss überhaupt ein geeignetes Zimmer vorhanden sein. Das ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die ...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.4 Arbeitsmittel und Telefonkosten auch ohne Arbeitszimmer abziehbar

Arbeitsmittel und beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten können in jedem Fall als Werbungskosten bei der Steuererklärung abgezogen werden. Als Arbeitsmittel anerkannt werden z. B. Schreibtisch und -stuhl, Computer mit Zubehör, Büromaterial usw. Arbeitsmittel bis zum Preis von 800 EUR netto (brutto sind das über 950 EUR)können als sog. GWG sofort und in voller Höhe...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.3.1 Reguläre Arbeitszimmerregelungen

Zunächst muss überhaupt ein geeignetes Zimmer vorhanden sein. Das ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend zur Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. organisatorischer Arbeiten genutzt wird. Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt v...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.3.2 Homeoffice-Pauschale

Nach vorstehenden Regeln wird aber auch im Jahr 2021 bei vielen Arbeitnehmern kein Kostenabzug möglich sein, vor allem weil viele Arbeitnehmer gar kein entsprechendes, abgeschlossenes Zimmer zur Verfügung haben. Deshalb hat der Gesetzgeber für die Pandemiezeit als zusätzliche Möglichkeit eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird a...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 140 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Einkünfte aus V und V sind vor allem Erträge aus der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Grundstücken, Gebäuden oder Rechten (im Einzelnen vgl § 21 EStG). Ob Leistungen des ArbG zum Ertrag der abhängigen Arbeit (Arbeitslohn – § 19 EStG) oder zum Ertrag des dem ArbG zur Nutzung überlassenen Gegenstands gehören (§ 21 EStG), ergibt sich im E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsuche

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für die Arbeitsuche können vorweggenommene WK sein (> Werbungskosten Rz 50–53). Voraussetzung dafür ist, dass nach den Gesamtumständen ein konkreter Zusammenhang mit künftig im > Inland zu erzielenden > Einnahmen besteht. Unter dieser Voraussetzung sind auch vergebliche Aufwendungen abziehbar (BFH 106, 513 = BStBl 1972 II, 930; B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ärztepropagandist

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ärztepropagandist ist eine veraltete Bezeichnung für Pharmareferent oder > Pharmaberater. Ob eine selbständige oder nichtselbständige Arbeit ausgeübt wird, kann nur nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall beurteilt werden; wegen der Kriterien > Arbeitnehmer sowie BFH 73, 129 = BStBl 1961 III, 315; EFG 1959, 427. Der wissenschaftlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schauspieler

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sie sind darstellende Künstler und können selbständig oder als > Arbeitnehmer tätig sein. > Arbeitszimmer Rz 16/3, > Bühnenangehörige, > Fernsehen, > Filmgewerbe, > Gastschauspieler, > Inländische Einkünfte Rz 5/3, > Künstler. > Dozenten an Schauspielschulen sind ArbN. Zur Besteuerung ausländischer Künstler > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Erg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schuldzinsen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können > Werbungskosten sein, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1 EStG). Dies ist nach dem Zweck der Schuldaufnahme und der entsprechenden Verwendung der Darlehensmittel zu beurteilen (BFH 182, 312 = BStBl 1997 II, 454). Ein einmal begründeter und zwischenzeitli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schreibtisch

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Absetzung für Abnutzung, > Arbeitsmittel, > Arbeitszimmer Rz 39.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitslosigkeit

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer arbeitslos ist, bestimmen §§ 16 Abs 1, 138 SGB III. > Arbeitslosengeld, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer Rz 23, 76, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung, > Bewerbung, > Dachdecker, > Doppelte Haushaltsführung Rz 91, > Steuerklassenwechsel, > Verluste Rz 1 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufbewahrung von Unterlagen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren (§ 41 Abs 1 Satz 9 EStG; > Lohnkonto Rz 54). Etwas anderes gilt für Abrechnungsunterlagen, die ein Unternehmer mit seinen Geschäftsbüchern aufbewahren muss. Hier bestimmt sich die Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwandsentschädigungen und Werbungskosten/Betriebsausgaben

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Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Motiv des Arbeitgebers

Rz. 47 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Beweggrund (das Motiv) des ArbG für seine Leistung stellt die Veranlassung durch das Dienstverhältnis grundsätzlich nicht infrage (zu Besonderheiten > Rz 57). Deshalb können auch solche Zuwendungen Arbeitslohn sein, mit denen der ArbG allein marktorientierte oder soziale Ziele verfolgt oder mit denen er den ArbN auszeichnen oder ehren wi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

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Veräußerung privater Grunds... / a) Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (BFH v. 1.3.2021 – IX R 27/19). Damit hat der BFH eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.1 Steuerliche Prüfung

Rz. 198 In der Praxis bildete die Ankündigung von steuerlichen Ermittlungshandlungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe der Selbstanzeigeerklärung. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung als selbstständiger Ausschlussgrund in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO eingefügt, sodass der Ausschlussgrund des § 371...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Die Entscheidungen GrS BFH BStBl II 1999, 778; 1999, 782; 1999, 787 ("Arbeitszimmer-Entscheidungen")

Rn. 49 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Im Einzelnen sind folgende Fälle entschieden worden (übernommen in H 9.14 LStH 2021 2021; G. Söffing, BB 2000, 381; Gröpl, DStZ 2001, 65; Kowanda, DStR 2017, 961):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Nicht Wohnzwecken dienend

Rn. 339 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Gebäude(-teile) dürfen nicht Wohnzwecken dienen, dh, sie dürfen nicht dazu bestimmt und geeignet sein, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen (BFH BStBl II 2004, 221; 2004, 223; 2004, 225; R 7.2 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 401). Gebäude dienen nicht Wohnzwecken, wenn sie zur vorüb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2000):

Müller-Katzenburg/Hofmann, Abschreibungsmöglichkeiten bei Kunstgegenständen, BB 2000, 2563; Stuhrmann, AfA nach Einlage von privaten WG, FR 2000, 511; Glade, Teilwerte und außergewöhnliche Abschreibungen beim UV in der StB und Auswirkungen auf die HB, DB 2000, 844; Hommel, Neue Abschreibungsfristen in der StB, BB 2001, 247; Beiser, HK bei Gebäuden: Opfertheorie trotz Gebäudeabbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Sonstige Gebäude iSd § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst a–c EStG

Rn. 439 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst a–c EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 ESG, soweit sie Wohnzwecken dienen. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die nicht Wirtschaftsgebäude iSv s Rn 434 sind (welche das sind, s Rn 332ff) und Wohnzwecken dienen. Des Weiteren war der Anwendungszeitraum zwischen den einzelnen Buchst a–c zu bea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Abschreibung

Rn. 70 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die AfA ist auch einheitlich zu ermitteln, dh, Teile von WG dürfen nicht nach unterschiedlichen AfA-Sätzen abgeschrieben werden, auch wenn sie sich unterschiedlich abnutzen. Dies betrifft zBmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Unselbstständige Gebäudeteile

Rn. 473 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Solche sind zB: Arbeitszimmer, ein neu angebautes häusliches (FG Münster EFG 1993, 70 rkr) Aufbau: die nachträglich auf ein bereits bestehendes MFH aufgesetzten Wohnungen sind keine selbstständigen WG (FG D'dorf EFG 1999, 645 rkr) eingebautes Blockheizkraftwerk (FG Nds DStRE 2008, 1437 rkr mit Anm Koch, BB 2009, 156; FG RP EFG 2015, 19rkr) nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Aufwendungen für die Erweiterung eines WG (§ 255 Abs 2 S 1 HGB Alt 2)

Rn. 387 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Definition: BFH BStBl II 2008, 218 definiert die Erweiterung als Schaffung von etwas Neuem nach Fertigstellung, indem gemessen an ihrer Funktion bisher nicht vorhandene Bauteile in das Gebäude eingefügt werden, was neben der Substanzmehrung auch die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert. Rn. 387a Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Subsidiarität...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte im Juni 2021 eine erfreuliche Vereinfachungsregelung zu kleineren Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken getroffen. Die ursprüngliche Verwaltungsanweisung wurde jetzt durch eine ausführlicheres BMF-Schreiben ersetzt. Kleine Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerke Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme

Rz. 4 Ein Verwaltungsakt liegt nur vor, wenn die Behörde eine "Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme" ergriffen hat. "Maßnahme", deren Inhalt letztlich in dem der Regelung aufgeht, ist ein zweckgerichtetes Verhalten, also ein auf einen Rechtserfolg gerichteter Willensakt der Verwaltung. "Maßnahme" ist daher regelmäßig eine Anordnung (d. h. ein Gebot oder V...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) vGA bei Untervermietung eines Raumes an GmbH?

Schuldrechtliche Verträge zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter oder einer den Gesellschaftern nahestehenden Person sind steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn von Anfang an klare und eindeutige Vereinbarungen vorliegen. Das gilt auch für Mietverträge. Daher führt die Untervermietung eines Raumes in der Wohnung des beherrschenden Gesellschafters an die GmbH nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.3 Entgeltliche Nutzung der Wohnung und Dauer

Rz. 10 Die begünstigten Wohnungen müssen mindestens 10 Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Eine Wohnung dient auch der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, soweit sie zwar vorübergehend leer steht, aber zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird. Werden für die Überlassung des Gebäudes wenige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617 und 667; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Drenseck, Die Abgrenzung der BA und WK von den Lebenshaltungskosten, DB 1987, 2483; Prinz, Grundfragen und A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die frühere Rspr des BFH

Rn. 127 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der früheren Rspr des BFH enthielt § 12 Nr 1 S 2 EStG nicht nur ein Abzugsverbot für sog Repräsentationsaufwendungen, sondern darüber hinaus ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen (BFH GrS 2/70, BStBl II 1971, 17; BFH GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH GrS 8/77, BStBl II 1979, 213). Ausgangspunkt der Über...mehr

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zfs 10/2021, Zur Schätzung ... / 1 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Der Klägerin stehen unter Berücksichtigung der bereits durch die Beklagte erbrachten Vorschusszahlungen noch Ansprüche auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in Höhe von 9.477,03 EUR, auf Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 234,75 EUR und auf Erstattung der Kosten für den Umzug nach Deidesheim in Höhe von 245,59 EUR zu. Zudem kan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Photovoltaikanlagen, Stroms... / a) Betroffene Photovoltaikanlagen

Die Vereinfachungsregelung betrifft Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhäusern einschließlich Außenanlagen installiert und nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen worden sind. Beachten Sie: Bei der Prüfung der Voraussetzungen bleibt ein häusliches Arb...mehr