Rz. 1

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Ärztepropagandist ist eine veraltete Bezeichnung für Pharmareferent oder > Pharmaberater. Ob eine selbständige oder nichtselbständige Arbeit ausgeübt wird, kann nur nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall beurteilt werden; wegen der Kriterien > Arbeitnehmer sowie BFH 73, 129 = BStBl 1961 III, 315; EFG 1959, 427. Der wissenschaftliche Mitarbeiter im Außendienst einer chemisch-pharmazeutischen Fabrik wird vom BFH in DB 1962, 188 ebenfalls als selbständig angesehen (vgl Neflin, DB 1961, 833). Ergänzend > Propagandisten.

 

Rz. 2

Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Nutzt ein Pharmareferent einen Kellerraum seines EFH ausschließlich beruflich als Lager für pharmazeutische Produkte und Werbematerialien, unterliegen die Aufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG, weil es begrifflich kein häusliches > Arbeitszimmer ist (BFH/NV 2003, 1163).

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