Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.5 Gemeinsames Arbeitszimmer

Nutzen Ehegatten bei hälftigem Miteigentum ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Kosten jedem Ehepartner grundsätzlich zur Hälfte zuzuordnen.[1] Wird das Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt, kann jeder Nutzende die Aufwendungen, die er selbst getragen hat, entweder ganz oder bis zum Höchstbetrag von 1.250 EUR abziehen, sofern die Voraussetzungen des § 4 Ab...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6 Nicht abziehbarer Drittaufwand

Wird ein Grundstück unentgeltlich überlassen, kann der Nutzende weder Abschreibungen noch laufende Kosten als Betriebsausgaben abziehen, falls er sich nicht an den Aufwendungen beteiligt hat. Hier geht es um die Fälle, dass der unentgeltlich überlassende Ehegatte entweder die Kosten des Grundstücks aus eigenen Mitteln aufgebracht hat oder gar nicht mit diesen Kosten belastet...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.1 Verlust der Gebäude-AfA

Der Verlust der Gebäude-AfA gilt nicht nur für Arbeitszimmer, sondern für alle beruflich, z. B. gewerblich oder freiberuflich genutzten Räume, die ein Ehegatte in einem Gebäude nutzt, das im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, ohne dass er sich in irgendeiner Form an den Aufwendungen beteiligt hat. Die Gebäude-AfA für beruflich genutzte Räume geht also unter den fol...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 2 Abkürzung des ­Vertragswegs

In den Fällen des abgekürzten Vertragswegs schließt ein im Verhältnis zum Steuerpflichtigen Dritter, beispielsweise der Ehegatte oder ein Angehöriger oder auch ein Freund/eine Bekannte einen eigenen Vertrag ab und erfüllt die Zahlungsverpflichtung. Die Leistung, die z. B. der Handwerker dem Dritten schuldet, kommt aber dem Steuerpflichtigen selbst zu Gute. Im Rahmen dieser F...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.1 Baukostenzuschuss

Ist der Nutzende nicht Eigentümer des Grundstücks, stehen für beruflich genutzte Räume Abschreibungen nur zu, wenn er einen Baukostenzuschuss geleistet hat. Er muss also einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus eigenen Mitteln getragen haben. Der Große Senat des BFH[1] hat es für unzulässig erklärt, nach dem Vorschlag des VI. Senats im Interesse des gewünscht...mehr

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Drittaufwand allgemein und ... / 3.6.2 Individualbesteuerung

Die Nichtanerkennung des Drittaufwands betrifft nicht nur die Fälle einer Grundstücksüberlassung. Ähnliche Nachteile treten z. B. auf, wenn ein Ehegatte gelegentlich den Pkw des anderen für berufliche Fahrten nutzt, ohne dass dafür (im Voraus) ein Entgelt vereinbart und gezahlt wird. Die Abschreibungen auf den Pkw gehen steuerlich verloren, soweit sie auf die beruflichen Fa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Sondervorschrift bei ausländischer "Nur-Geschäftsleitungsbetriebsstätte" (Satz 2)

„ [2] Für Einkünfte der natürlichen Person, die weder durch deren ausländische Betriebsstätte noch durch deren in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzielt werden, ist für die Anwendung dieser Vorschrift das Bestehen einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der natürlichen Person anzunehmen, der solche Einkünfte zuzuordnen sind.” Rz. 141 [Autor/S...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 2. Wann liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor?

Der in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG nicht näher bestimmte Begriff des häuslichen Arbeitszimmers erfasst nach der BFH-Rechtsprechung das häusliche Büro, d.h. einen Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten d...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 5. "Anderer Arbeitsplatz" außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers

"Anderer Arbeitsplatz" i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist. Weitere Anforderungen an die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes sind nicht zu stellen. Beachten Sie: Die Abzugsbeschränkung setzt insbesondere keinen eigenen, räumlich abgeschlossenen Arbeitsbereich voraus. Auch ein Raum, den si...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / a) Häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen

Vorsicht ist angebracht, wenn ein betrieblich genutztes – und damit zum Betriebsvermögen gehörendes – häusliches Arbeitszimmer z.B. anlässlich einer Betriebsaufgabe entnommen oder das Grundstück veräußert wird. Beachten Sie: Hierzu hat der BFH mit Urteil v. 16.6.2020[34] entschieden, dass für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit der sich na...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 7. Ermittlung der auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten

Zu der Frage, in welchem Umfang als BA/WK abziehbare Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers anfallen können, hat sich der BFH mit Urteil v. 14.5.2019[27] grundlegend geäußert. Beachten Sie: Der Kostenumfang ist insbesondere bei häuslichen Arbeitszimmern von Bedeutung, die zum uneingeschränkten BA-/WK-Abzug berechtigen, d.h. die den Mittelpunkt der Gesamttätigkeit darstellen....mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / b) Häusliches Arbeitszimmer im Privatvermögen

"Wohnzwecke" i.S.d. § 23 EStG? Bei einem häuslichen Arbeitszimmer im Privatvermögen stellt sich bei Veräußerung des Objekts innerhalb des maßgeblichen Zehnjahreszeitraums die Frage, ob das häusliche Arbeitszimmer dem Bereich "Wohnzwecke" zuzurechnen ist – und damit von der Steuerfreiheit nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG erfasst wird. FG Köln = Veräußerungsgewinn insgesam...mehr

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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als BA/WK (estb 2021, Heft 3, S. 125)

Ein Rechtsprechungs-Update Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und dann ggf. noch der Höhe nach beschränkt als BA/WK absetzbar (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG). Mit der Einführung einer Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG) für die Kalenderjahre 2020 und 2021 hat der Gesetzgeb...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / b) Arbeitszimmer-Nutzung im Rahmen mehrerer Einkunftsarten

Aufwendungen = Aufteilung nach Nutzungsanteil: Nutzt ein Steuerpflichtiger ein Arbeitszimmer im Rahmen mehrerer Einkunftsarten, sind die darauf getätigten Aufwendungen entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteilen auf die verschiedenen Einnahmequellen aufzuteilen. Der BFH sieht keinen Grund, den Abzug der Kosten für ein intensiv, aber nur im Rahmen einer einzigen Einkunfts...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / c) Abziehbare Aufwendungen

Dem Grunde nach abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung/Herstellung/Reparatur des Gebäudes/der Eigentumswohnung verwendet worden sind, Gebäude-AfA, Reparaturaufwendungen, Feuerversicherung, Schornsteinfegergebühren, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Wassergeld, Stromkosten, Heizungskosten, Reinigungskosten; Auf...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / b) Renovierungs- und Umbaukosten

Allgemeine Gebäudekosten: Anders ist dies jedoch bei Renovierungs- und Umbaukosten, die sich auf vorrangig zu Wohnzwecken oder gemischt genutzte Räume beziehen; sie sind als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers mittelbar als BA/WK abziehbar. Befindet sich das häusliche Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung, fallen un...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 1. Problemstellung

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind aufgrund der Regelungen in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG grundsätzlich nicht bzw. nur unter eingeschränkten Voraussetzungen und dann ggf. auch der Höhe nach nur beschränkt als BA/WK abziehbar. Im Einzelnen kommt ein BA-/WK-Abzug nur in Betracht in unbeschränkter Höhe, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mitte...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 3. Häusliches Arbeitszimmer bei Vermietung an den Arbeitgeber/Auftraggeber

In wessen vorrangigem Interesse erfolgt die Büronutzung? Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, so ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interess...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / b) (Nahezu) ausschließliche Nutzung für betriebliche/berufliche Zwecke

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt ferner voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Dagegen ist unerheblich, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit auch erforderlich ist. Veranlassung durch die Einkünfteerzielung: Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt daher die V...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / a) Arbeitszimmernutzung durch mehrere Personen

Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen. Nutzen Ehegatten bei hälftigem Miteigentum ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Kosten jedem Ehegatten grundsätzlich zur Hälfte zuzuordnen. Personenbezogener Höchstbetrag...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 11. Fazit

In Zeiten vermehrter "Homeoffice-Tätigkeit" sind die bestehenden Abzugsmöglichkeiten und Abzugsbeschränkungen bei einem häuslichen Arbeitszimmer aktueller denn je. Wie der vorstehende Überblick zeigt, ist das Thema nach wie vor streitanfällig und beschäftigt auch weiterhin die steuerliche Gerichtsbarkeit – wenngleich auch mittlerweile einige Problembereiche höchstrichterlich...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / d) Zwischenfazit

Dies bedeutet im Ergebnis: Die dem häuslichen Arbeitszimmer als Wirtschaftsgut im bilanzsteuerlichen Sinne direkt zuzuordnenden Kosten sind in vollem Umfang abzugsfähig (sofern nicht die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 1.250 EUR greift). Aufwendungen, die nicht direkt dem häuslichen Arbeitszimmer zuzuordnen sind, sondern für das ganze Gebäude anfallen, sind nach dem Fläche...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 4. Schädliche private Mitbenutzung

Häusliches Arbeitszimmer = Nutzung nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke: Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss v. 27.7.2015[14] klargestellt, dass der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers einen Raum voraussetzt, der nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Denn nach der gesetzgeberischen Intention gehört die ausschließli...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / a) Einbindung in häusliche Sphäre

Der Arbeitsplatz eines Selbständigen ist keine Betriebsstätte, sondern ein den Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG unterliegendes häusliches Arbeitszimmer, wenn er einen Teil der Wohnung oder des Wohnhauses bildet. Beachten Sie: Dies gilt auch dann, wenn sich die zu Wohnzwecken genutzten Räume und die betrieblich genutzten Räume in einem ausschließlich vom S...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / a) Aufwendungen für nicht arbeitszimmertypische Räume

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für in die private Sphäre eingebundene Räume, die bereits nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht dem Typus des Arbeitszimmers zuzurechnen sind, sondern ihrer Art oder ihrer Einrichtung nach erkennbar auch privaten Wohnzwecken dienen, zählen nicht zu den (anteilig) abziehbaren Arbeitszimmerkosten. Dies betrifft Aufwendungen für Küche, Bad u...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 9. Einführung einer Homeoffice-Pauschale

Mit dem JStG 2020 ist durch den neuen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 i.V.m. § 9 Abs. 5 S. 1 EStG eine Homeoffice-Pauschale von 5 EUR pro Arbeitstag, maximal aber für 120 Arbeitstage und damit 600 EUR im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr eingeführt worden. Voraussetzung ist, dass kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder dass auf einen Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbe...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / a) (Miet-)Zahlungen = Arbeitslohn

Dient die Nutzung in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, ist davon auszugehen, dass die Zahlungen des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers erfolgt sind. Die Einnahmen sind als Arbeitslohn zu erfassen und die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG sind zu beachten.mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / e) Miteigentum

Nutzt ein Miteigentümer-Ehegatte allein eine Wohnung zu beruflichen Zwecken, kann er AfA und Schuldzinsen nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil als WK geltend machen, wenn die Darlehen zum Erwerb der Wohnung gemeinsam aufgenommen wurden und Zins und Tilgung von einem gemeinsamen Konto beglichen werden[28].mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 6. Mittelpunkt der Gesamttätigkeit

Der den uneingeschränkten BA-/WK-Abzug rechtfertigende Begriff des "Mittelpunkts der gesamten Tätigkeit" ist gesetzlich nicht näher definiert. Bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit – teilweise zu Hause und teilweise auswärts – ausübt, bestimmt sich der Mittelpunkt danach, ob er im Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistun...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 8. Höchstbetrag

a) Arbeitszimmernutzung durch mehrere Personen Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder Nutzende die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die er getragen hat, einkünftemindernd geltend machen. Nutzen Ehegatten bei hälftigem Miteigentum ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Kosten jedem Ehegatten grundsätzlich zur Hä...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / 10. Veräußerung/Entnahme und ihre möglichen Rechtsfolgen

a) Häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen Vorsicht ist angebracht, wenn ein betrieblich genutztes – und damit zum Betriebsvermögen gehörendes – häusliches Arbeitszimmer z.B. anlässlich einer Betriebsaufgabe entnommen oder das Grundstück veräußert wird. Beachten Sie: Hierzu hat der BFH mit Urteil v. 16.6.2020[34] entschieden, dass für die Berechnung des Gewinns aus der Aufg...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / b) Mietzahlungen = VuV

Eine für die Zuordnung der Mietzahlungen zu den Einnahmen aus VuV i.S.d. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erforderliche, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehende Rechtsbeziehung setzt voraus, dass das Arbeitszimmer vorrangig im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird und dieses Interesse über die Entlohnung des Arbeitnehmers sowie über die Erbringung der jeweiligen ...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther[*] Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und dann ggf. noch der Höhe nach beschränkt als BA/WK absetzbar (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG). Mit der Einführung einer Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 4 EStG) für die Kalenderjahre 2020 und 2021 hat der Gesetzgeber auf die coronabedingt hä...mehr

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ABC der Werbungskosten / Arbeitszimmer, häusliches

Literatur: Zieseke/Gerken, SteuK 2013, 45; Spilker, SteuK 2014, 488; Geserich, DStR 2014, 1316; Cropp, FR 2016, 58; Heger, DB 2016, 249; Spilker, NJW 2016, 842; Intemann, NZA 2016, 932; Kanzler, NWB 2016, 1071; Yves, DStR 2016, 1353; Paus, DStZ 2017, 692; Geserich, NWB 2017, 848; Hilbert, NWB 2017, 1336 Vom Werbungskostenabzug grundsätzlich ausgeschlossen sind Aufwendungen de...mehr

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ABC der Werbungskosten / Telearbeitsplatz

Literatur: Geserich, DStR 2014, 1316; Schneider, NWB 2014, 1860 Auch ein Raum, in dem ein Stpfl. zuhause einen Telearbeitsplatz unterhält, kann dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen. Allein der Umstand, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, einen Telearbeitsplatz einzurichten, und der Arbeitnehmer dort dann auch arbeitet, schließt die Qualifikation als ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Büroeinrichtung

Arbeitsmittel können auch Bürogegenstände und Büromaterialien sein, z. B. Schreibtisch (ohne Rücksicht darauf, ob er in einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer oder in einem anderen Raum steht, z. B. dem Schlafzimmer), Schreibtischstuhl, Schreibtischlampe, Schreibtischgarnitur und Papierkorb. Bei diesen Gegenständen wird die private Mitbenutzung i. d. R. unbedeutend sein....mehr

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ABC der Werbungskosten / Bilder

Aufwendungen für Gegenstände, die der Verschönerung des Arbeitszimmers dienen, wie Bilder, sind keine Arbeitsmittel und daher nicht als Werbungskosten abzusetzen.[1] Sie sind – zumindest teilweise – privat veranlasst. Die ausschließliche berufliche Veranlassung ergibt sich auch nicht durch den Standort im Arbeitszimmer. Diese Gegenstände dienen der Berufsausübung weder unmit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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ABC der Werbungskosten / Haushalt

Aufwendungen für den Haushalt sind regelmäßig Lebenshaltungskosten und daher nicht als Werbungskosten abziehbar. Regelmäßig keine Arbeitsmittel sind technische Geräte, die im Haushalt eingesetzt werden, auch soweit sie im Einzelfall beruflichen Zwecken dienen. Daher sind Kosten für Waschmaschinen, Bügelgeräte und ähnliche Geräte, mit denen Berufskleidung gepflegt wird, grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff und Bedeutung

Der Begriff der regelmäßigen (ständigen) Arbeitsstätte ist konstitutiv für den Begriff der "Auswärtstätigkeit" und die Abgrenzung zu Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Rz. 112ff.). Ab Vz 2014 wird dieser unbestimmte Rechtsbegriff durch den gesetzlich definierten Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt, vgl. "Tätigkeitsstätte" Rz. 122 (mit allen Neuerungen und aktu...mehr

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ABC der Werbungskosten / Blumen

Aufwendungen für Gegenstände, die der Verschönerung des Arbeitszimmers dienen, wie Blumen, sind keine Arbeitsmittel und daher nicht als Werbungskosten abzusetzen.[1] Sie sind – zumindest weit überwiegend – privat veranlasst. Die berufliche Veranlassung ergibt sich auch nicht durch den Standort im Arbeitszimmer. Diese Gegenstände dienen der Berufsausübung weder unmittelbar no...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 9 Erste Tätigkeitsstätte – Bildungseinrichtung

Rz. 252a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 4 EStG ab Vz 2014 eingefügt. Hierdurch wird vom Gesetzgeber der bisherige unbestimmte Rechtsbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ersetzt und gesetzlich erstmals definiert. Der Gesetzgeber folgt dem BFH insoweit, als er höchstens noch eine Tätigkeitsstätte je...mehr

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ABC der Werbungskosten / Arbeitslosigkeit

Literatur: Apitz, DStZ 1997, 145 Aufwendungen während der Periode einer Arbeitslosigkeit können vorweggenommene Werbungskosten sein (Rz. 27). Voraussetzung ist, dass es sich nicht um Ausbildungskosten handelt, d. h. dass die Aufwendungen nicht der erstmaligen Berufsqualifikation dienen, sondern dass sie aufgewendet werden, um durch Verbesserung der Qualifikation, z. B. durch ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Gardinen

Gardinen in üblichem Ausmaß gehören zu den Einrichtungsgegenständen eines Arbeitszimmers und können daher bei einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer Werbungskosten sein. Dies gilt auch, wenn die Gardinen im Rahmen eines Umzugs, sei er auch berufsbedingt veranlasst, angeschafft werden. Aufwendungen, die über die Vorbereitung und Durchführung des Umzugs hinausgehen und auf...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Eine berufliche Veranlassung mit der Folge, dass die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind, liegt nur dann vor, wenn bei Vorhandensein einer ausreichenden und angemessenen Wohnung ein Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt.[1] Damit wird der Trennung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der privaten Sphäre der Ein...mehr

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ABC der Werbungskosten / Möbel, antike

Aufwendungen für antike Möbel in einem Arbeitszimmer können unangemessene Aufwendungen sein, die die Lebensführung berühren (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG). Sie sind dann Werbungskosten, steuerlich aber nicht abziehbar.mehr

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ABC der Werbungskosten / Personal-Computer

Literatur: Christians, DB 1987, 2176; Handzik, FR 1988, 401; Voss, FR 1989, 72; Onderka, DStR 2001, 2145 Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut, das sowohl privat als auch beruflich genutzt wird (PC oder Notebook), dürfen aufgeteilt werden, wenn die Trennung nach objektiven Merkmalen oder Unterlagen zutreffend vorgenommen werden kann und leicht nachprüfbar ist, und der beruflich...mehr