Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Redakteur

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Redakteur kann > Arbeitnehmer sein oder > Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (> Journalisten Rz 2). Außerdem > Arbeitszimmer, > Fernsehen, > Rundfunk. ArbN kann auch sein, wer vor Einweisung in eine Planstelle als angestellter Redakteur bereits übergangsweise auf Honorar-Basis tätig wird (EFG 2013, 750 = DStRE 2014, 178). Rz. 2 St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Regisseure

Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die für Hörfunk, Fernsehen und ähnliche Medienangebote tätigen Regisseure sind im Allgemeinen als > Arbeitnehmer zu besteuern (vgl BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638). Das gilt auch bei der Herstellung von Werbefilmen. Zur ArbN-Eigenschaft > Fernsehen Rz 1, > Filmgewerbe Rz 3, > Künstler Rz 1 ff. Zur Besteuerung im > Ausland Rz 1 ansässiger und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Geistliche der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind im Allgemeinen deren ArbN; ein Dienstverhältnis zur jeweiligen Kirchengemeinde besteht idR nicht. Sie leisten öffentlichen Dienst (schlichte Hoheitsverwaltung) und erhalten Bezüge aus öffentlichen Kassen. Das hat Bedeutung für > Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr 12 Satz 2 EStG;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2003, 465, 673; Broer, Ein Ansatz zur verfassungsgemäßen Besteuerung der Sozialversicherungsrenten, BB 2004, 527; Hey, Verfassungswidrige Doppelbesteuerungen im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, DRV 2004, 1; Sachverständigen-Kommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 1 ff; Rürup, Prot FinA 15/47; Bareis, Prot FinA 15/47; Brall/Bruno-Latocha/Lohm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 5.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 959 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 32] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 328 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.3 Finanzierungskosten

Rz. 888 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 37–38] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 908 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeile 47] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2020 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 407 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.1 Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten

Rz. 806 Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung (V+V) erstreckt sich nur auf die Überlassung von Wirtschaftsgütern, die in § 21 EStG abschließend aufgezählt sind und zum Privatvermögen gehören. Soweit eine Vermietung von Betriebsvermögen (z. B. Maschinen, Fabrikgebäude, kurzfristige Vermietung von Hotelzimmern mit entsprechenden Nebenleistungen o...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 862 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- und...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5 Werbungskosten

Rz. 846 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 847 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 287 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 288 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 205 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 846 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 249 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 959 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.2 Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen

Rz. 118 Der IV. Senat hat in seinem Urteil vom 23.11.1995[1] auch zu einer viel diskutierten Sonderbehandlung von Nutzungsüberlassungen zwischen Angehörigen Stellung genommen. In der Begründung heißt es lapidar: "Für die Ermittlung der Einkünfte von Ehegatten gelten keine Besonderheiten."[2] Damit werden Überlegungen zunichte gemacht, die auf der Grundlage des Beschlusses de...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einrichtung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum Abzug der Aufwendungen insbesondere für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers > Arbeitszimmer Rz 65 ff, ergänzend > Arbeitsmittel. Zur Gestellung von Einrichtungsgegenständen durch den ArbG > Arbeitslohn Rz 60, 110, > Arbeitszimmer Rz 80, > Computer Rz 15 ff, > Dienstwohnung Rz 41 ff, > Dienstzimmer, > Telekommunikationskosten. Zur Einr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG)

Rz. 23 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen, die der Stpfl für die erste Berufsausbildung (> Erstausbildung) oder für ein > Erststudium macht, die nicht im Rahmen eines (Ausbildungs-)Dienstverhältnisses erworben werden (dann WK; > Bildungsaufwendungen Rz 12, 21), sowie für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf (> Rz 23/2), sind nur im Rahmen eines Höchstbetrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beweislast

Rz. Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Finanzamt ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen (§ 88 Abs 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Geschäftsräume

Rz. 6 Geschäftsräume fallen ebenfalls grundsätzlich in den Schutzbereich des Art. 13 GG. Nach der Rspr. des BVerfG ist dieser Schutz aber geringer ausgestaltet, da diese Räume nach außen offen und zur Aufnahme sozialer Kontakte bestimmt sind.[1] Daher ist das reine Betreten aufgrund des § 287 AO während der üblichen Büro- und Geschäftszeiten auch ohne eine richterliche Anord...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitale Zusammenarbeit in ... / 3.4 Der Effizienz-Turbo: Online-Meetings und Videokonferenzen

Während das digitale Dokumentenmanagement oder auch die E-Mail-Kommunikation in der Steuerberaterbranche weit verbreitet sind, betreten viele Kanzleien mit Lösungen für Besprechungen und Konferenzen digitales Neuland. Doch die Notwendigkeit wächst, denn nur so lässt sich ein flexibles Zusammenarbeiten ermöglichen. Sind Mitarbeiter dienstlich an einem anderen Standort unterweg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 1.1 Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer

Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten sind steuerfrei.[1] Die Steuerbefreiung betrifft AfA und laufende Kosten für betriebliche Geräte, die der Arbeitgeber als Eigentümer, als Leasingnehmer oder als sonstiger Berechtigter dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlässt, nicht dagegen solche Geräte,­ die d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung des Aufgabegewinns bei beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz 1. Für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 2 EStG ist der sich nach Abzug der AfA gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ergebende Buchwert des häuslichen Arbeitszimmers auch dann maßgeblich, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer während der Ausübung der fr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / IX. Nicht ganzjährige Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres, können nur die auf den Zeitraum, in dem das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, entfallenden Aufwendungen in voller Höhe abgezogen werden. Für den übrigen Zeitraum kommt ein beschränkter Abzug nur in B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / III. Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient (> BFH-Urteile vom 19. September 2002 – VI R 70/01 –, BStBl II 2003 S. 139 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / X. Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zu Ausbildungszwecken

Rz. 24 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 4 EStG ist die Regelung des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG auch für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anzuwenden, das für die eigene erstmalige Berufsausbildung oder im Rahmen eines Erststudiums, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt und nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfind...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / XI. Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers in Zeiten der Nichtbeschäftigung

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Erwerbslosigkeit, Mutterschutz, Elternzeit) nach den Regeln vorweggenommener Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit dem Steuerpflichtigen der Abzug der Aufwendungen auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren betrieblichen oder beruflichen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / VII. Nutzung des Arbeitszimmers zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte

Rz. 19 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang den darin ausgeübten Tätigkeiten zuzuordnen. Liegt dabei der Mi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / VIII. Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Abzugsbeschränkung ist personenbezogen anzuwenden. Daher kann jeder Nutzende die Aufwendungen, die er getragen hat, entweder unbegrenzt, bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro oder gar nicht abziehen. Nutzen mehrere Personen, wie z. B. Ehegatten, ein Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG bez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / XII. Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers

Zur Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber wird auf das BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2005 (BStBl 2006 I S. 4) und zur Vermietung eines häuslichen Arbeitsraums an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden wird auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2016 – X R 18/12 – (BStBl II 2017 S. 450) hingewiesen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / V. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ein häusliches Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen, wenn nach Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale dort diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für die konkret ausgeübte betriebliche oder berufliche Tätigkei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / VI. Für die betriebliche oder berufliche Betätigung steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Anderer Arbeitsplatz i. S. d. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 2 EStG ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist (> BFH-Urteil vom 7. August 2003 – VI R 17/01 –, BStBl II 2004 S. 78). Weitere Anforderungen an die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes werden nicht gestellt; unbeachtlich sind mithin...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nu...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 6 – S2145/07/10002 :019 vom 6. Oktober 2017 (BStBl 2017 I, 1320) Zusammenfassung Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / I. Grundsatz

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 1 und § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / IV. Betroffene Aufwendungen

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbesondere die Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers, wie z. B. Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen (zu Einrichtungsgegenständen, die zugleich Arbeitsmittel sind, vgl. Rdnr. 8), sowie die anteiligen Aufwendungen für: Miete, Gebäude-AfA, Absetzungen für auße...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / II. Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung

Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Unter die Regelungen des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und § 9 Absatz 5 EStG fällt die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zur Erzielung von Einkünften aus sämtlichen Einkunftsarten.mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / XIII. Besondere Aufzeichnungspflichten

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 4 Absatz 7 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet sind. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Wege der Schätzung ermittelt werden und nach Ablauf des Wirtschafts- oder...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / XIV. Zeitliche Anwendung

Rz. 26 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 2. März 2011 (BStBl I S. 195) und ist in allen offenen Fällen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lehrer

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte hauptberuflich tätige Lehrer an allgemein- und berufsbildenden öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und sonstigen Privatschulen sind – entweder als > Beamte oder als Angestellte – > Arbeitnehmer. Das gilt selbst für die im Rahmen eines Lehrauftrags mit 13 Wochenstunden oder weniger beschäftigten Personen (BAG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einbruchversicherung

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Versicherung gegen Schäden aus einem Einbruch ist eine > Sachversicherung. Die Prämien sind keine SA (> Sonderausgaben Rz 25). Für die Versicherung des Arbeitszimmers können die Prämien aber – anteilig – > Werbungskosten sein (> Arbeitszimmer Rz 54).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Teilnachweis der durch die Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG abgegoltenen Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der ArbN, der sich für die ab > Rz 37 dargestellte Methode zur Geltendmachung seiner Umzugskosten entschieden hat, kann anstelle der unter > Rz 47 dargestellten Kostenpauschale des § 10 BUKG höhere als die pauschal erfassten Aufwendungen nachweisen (> R 9.9 Abs 2 Satz 4 LStR). Diese Methode empfiehlt sich vor allem bei Umzügen im Rahmen eine...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre im EStG

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Trennung der beruflich/betrieblich veranlassten und deshalb als WK/BA abziehbaren Aufwendungen von den privat veranlassten, über den > Grundfreibetrag und den > Familienleistungsausgleich hinaus nicht abziehbaren Aufwendungen ist im Prinzip bezogen auf den Einzelfall erforderlich (zu solchen Einzelfällen > Rz 15). Vorrangig hat aber der G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vermietung und Verpachtung

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG; § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 6 EStG) zählen zu den Überschusseinkünften (> Einkünfte Rz 1). Vgl zu ihnen im Einzelnen > Absetzung für Abnutzung, > Arbeitslohn Rz 140 ff, > Arbeitszimmer Rz 50 ff, 80 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 12 ff, 50, 61, > Unterhaltsleistungen Rz 24–25, 60, > Veranlagung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Lohnsteuer-Nachs... / 3. Durchführung der Lohnsteuer-Nachschau

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Lohnsteuer-Nachschau muss nicht angekündigt werden (§ 42g Absatz 2 Satz 2 EStG). Die Anordnung der Nachschau erfolgt in der Regel mündlich und zu Beginn der Lohnsteuer-Nachschau. Dem Arbeitgeber soll zu Beginn der Lohnsteuer-Nachschau der Vordruck "Durchführung einer Lohnsteuer-Nachschau"[1] übergeben werden. Der mit der Lohnsteuer-Nachsch...mehr