Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürokostenzuschuss

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Zahlungen des ArbG für ein in der Wohnung des ArbN gelegenes > Arbeitszimmer, das der ArbN für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, können > Arbeitslohn (vgl § 19 EStG) sein oder aber den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zuzurechnen sein (BMF vom 18.04.2019, BStBl 2019 I, 461). Die Zahlungen sind als Einnahmen aus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Im Angestelltenverhältnis oder als > Beamte beschäftigte Hochschullehrer sind steuerrechtlich > Arbeitnehmer . Ihren Status regeln seit 1999 das Hochschulrahmengesetz – HRG – sowie die entsprechenden Gesetze der Länder. Auf ältere Entscheidungen kann deshalb nur unter Vorbehalt zurückgegriffen werden. Privatdozenten und Honorarprofessoren ohne ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wohnung

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Aufwendungen für die Wohnung (Miete usw) sind grundsätzlich mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1), auch wenn der Stpfl wegen des Berufs eine besonders teure Wohnung anmietet (BFH 92, 8 = BStBl 1968 II, 435). Das gilt ebenso für die Wohnungseinrichtung, selbst nach einem beruflich veranlassten Umzug (zu Einzelheiten iZm >...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hauswarte

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hauswarte (Hausmeister) sind Personen, die sich selbst haupt- oder nebenberuflich um ein Wohngebäude kümmern. Im Gegensatz zum > Hausverwalter sind sie idR > Arbeitnehmer. ArbG ist der Hauseigentümer, selbst wenn er sich – auch hinsichtlich des LSt-Abzugs – durch einen Verwalter vertreten lässt. Wird der Hauswart für eine WEG tätig, ist diese...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürgermeister

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bürgermeister können sowohl hauptamtlich wie auch ehrenamtlich (nebenberuflich) tätig sein. In beiden Fällen gehören Bezüge und geldwerte Vorteile, die sie von ihrer Gemeinde erhalten, idR zu den Einkünften aus § 19 EStG (> Ehrenamt Rz 4). Sonstige Einkünfte iSv § 22 Nr 1 Satz 1 EStG kommen uE nur in Betracht, wenn sie ausschließlich als von ...mehr

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EuGH-Vorlage zur Dokumentation der Ausübung des Zuordnungswahlrechts (1)

Leitsatz 1. Steht Art. 168 Buchst. a in Verbindung mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG einer nationalen Rechtsprechung entgegen, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung keine für die Finanzbeh...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 375 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 259 Die Beträge sind grundsätzlich mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 260 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23 – 88 sind alle Betriebsa...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 121 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 186 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 795 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten a...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 111 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450-Euro-Job). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Ehegatten müs...mehr

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 225 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 31–52] In den Zeilen 31 bis 52 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 893 ff.). →Spekulationsgeschäfte Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten....mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt von den Antragsgegnern im Wege der Erbenhaftung Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB. Aus der Beziehung der Antragstellerin mit dem am 2. April 2015 verstorbenen Erblasser sind die Kinder S., geboren am 17. Juni 1999, und P., geboren am 26. Februar 2015, hervorgegangen. Bei den Antragsgegnern handelt es sich um die volljährigen Kinde...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.2 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 764 Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht weiter definiert und wurde von der Rspr. des BFH entwickelt und dann mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b in das Gesetz aufgenommen.[1] Die Abzugsbeschränkung betrifft die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Ausstattung. Ein häusliches Arbeitszimmer[2] ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8 Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG)

12.2.8.1 Allgemeines Rz. 758 Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde die Regelung an die Rspr. des BVerfG[2] angepasst. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; die abziehbaren Aufwendungen sind auf 1.250 EUR begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn das Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.2 Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes

Rz. 792 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es ist ausdrücklich auf das Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes abzustellen und nicht auf die Möglichkeit, einen solchen einzurichten.[1] Der andere Arbeitsplatz muss alle arbeitsrechtlichen Vorgaben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.3 Betriebliche (berufliche) Veranlassung

Rz. 781 Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind begrifflich nur dann Betriebsausgaben (Werbungskosten), wenn sie ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlasst sind.[1] Eine Abziehbarkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben kommt daher nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Raum so gut wie ausschließlich für betriebliche Zwecke genu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.1 Allgemeines

Rz. 791 Den Ausschluss der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Fall, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat das BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig erklärt (Rz. 758). Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde insoweit der vor 2007 geltende Rechtszustand wieder hergestellt, und zwar rückwirkend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.1 Allgemeines

Rz. 758 Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde die Regelung an die Rspr. des BVerfG[2] angepasst. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; die abziehbaren Aufwendungen sind auf 1.250 EUR begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8.2 Nutzungsrechte an im Eigentum oder Miteigentum anderer Personen (insbesondere naher Angehöriger) stehenden Wirtschaftsgütern

Rz. 191 Über die Figur der Nutzungsrechte löst die Rspr. auch das Problem der Nutzung eines Wirtschaftsguts, das im Eigentum oder Miteigentum einer anderen Person als dem Stpfl. steht, aber von diesem für betriebliche oder berufliche Zwecke des Stpfl. genutzt wird. Es handelt sich regelmäßig um Fallgestaltungen zwischen nahen Angehörigen (insbesondere Ehegatten). Ebenfalls a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.2 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Rz. 738 Beschränkt abzugsfähig sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung (§ 9 EStG Rz. 116) und Betriebsstätte (Rz. 738). Hierfür gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG entsprechend.[1] Die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte werden daher pauschal ermittelt, ohne Rücksicht auf die Art des benutzten Verkehrsmittels. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.6 Aufzeichnungspflichten

Rz. 820 Nach § 4 Abs. 7 EStG ist die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer davon abhängig, dass sie einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (Rz. 893). Die Finanzverwaltung (hat besondere Erleichterungen für die Aufzeichnungen im Fall des häuslichen Arbeitszimmers zugelassen. Danach können die anteilig auf das Ar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 15 Aufzeichnungspflichten (§ 4 Abs. 7 EStG)

Rz. 893 § 4 Abs. 7 EStG enthält für bestimmte Arten von Betriebsausgaben, die in § 4 Abs. 5 EStG genannt sind, eine besondere Abzugsvoraussetzung in Form von Aufzeichnungspflichten. Bei den betroffenen Betriebsausgaben ergibt sich damit eine zweifache Prüfung der Abzugsfähigkeit. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob diese Betriebsausgaben bereits nach § 4 Abs. 5 EStG ga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4 Rechtslage ab Vz 2007

12.2.8.4.1 Allgemeines Rz. 791 Den Ausschluss der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Fall, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat das BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig erklärt (Rz. 758). Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde insoweit der vor 2007 geltende Rechtszustand wieder hergestellt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist (für eine Steuervorschrift) verhältnismäßig wenig geändert worden. Wesentliche Änderungen waren: Durch G. v. 10.8.1971[1] wurde die Bodengewinnbesteuerung neu geordnet und dabei die (verfassungswidrige) Freistellung der Veräußerungsgewinne von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 EStG beseitigt. Die erforderlichen Anpassungsregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedarfsbewertung ehemaliger Hofstellen

Rz. 364.1 [Autor/Stand] Der BFH[2] hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei der Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen, für die Wohnung ein pauschaler Zuschlag von 20 % nach § 146 Abs. 5 BewG anzusetzen ist. Der BFH hat entgegen der Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts keinen Zuschlag anges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Überblick über das Ertragswertverfahren für die Grundstücksbewertung ab 1996

Rz. 9 [Autor/Stand] § 146 Abs. 1 BewG enthält die Begriffsbestimmung für bebaute Grundstücke, und zwar als Negativabgrenzung zu den unbebauten Grundstücken. Alle Grundstücke, die nach § 145 Abs. 1 BewG nicht als unbebaut anzusehen sind, rechnen demnach zu den bebauten Grundstücken. Rz. 10 [Autor/Stand] In § 146 Abs. 2 BewG wird die Bewertung von vermieteten Grundstücken gereg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Bezugsgröße "Wohn-/Nutzfläche"

Rz. 267 [Autor/Stand] Wird die übliche Miete aus Mietspiegeln abgeleitet, handelt es sich um eine Miete, die sich auf einen Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche bezieht.[2] Die Wohn-/Nutzfläche wird ggf. auch bei der Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten benötigt, wenn diese Vergleichsmieten auf 1 m2 Wohn-/Nutzfläche bezogen sind. Bei Ein- und Doppelgaragen sowie Stellp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen / 2 Zufluss in Geld oder Geldeswert

Mit Überschusseinkünften im Zusammenhang stehende Einnahmen können dem Steuerpflichtigen in Geld oder Geldeswert zufließen. Geldwerte Güter sind Sachbezüge, die dem Steuerpflichtigen durch Zuwendung von Sachen, Rechten, Leistungen, Nutzungen sowie sonstigen Vorteilen jeder Art (auch durch Zuwendung von Dritten) zufließen. Voraussetzung für die steuerliche Erfassung als Einna...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 Klassische Prüfungstechniken

Hier geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüffelder Buchführungmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.5 Betriebsstätten-ABC der festen Geschäftseinrichtung

Tz. 1134 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Abstellräume Bei einer Gebäudereinigungsfirma können die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Reinigungsgeräte und -materialien eine BetrSt begründen (s Urt des Hess FG v 26.03.1982, EFG 1983, 34). Abstellplatz Ein Lkw-Abstellplatz einer Spedition ist keine BetrSt (s Urt des FG München v 17.03.1992, EFG 1992, 437). Arbeitnehmeranwesenheit Eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen / 5 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 7 EStG enthält für bestimmte Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG (insbesondere Geschenke, Bewirtung, Gästehäuser, Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten, Arbeitszimmer) spezielle Aufzeichnungspflichten. ­ Hinweis Für Werbungskosten gelten die besonderen Aufzeichnungspflichten nicht, da § 4 Abs. 7 EStG in § 9 EStG nicht erwähnt wird. Die genannten Aufwendungen sind ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsfähigkeit von Renovierungskosten für ein Bad als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer

Leitsatz Renovierungs- und Umbaukosten, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, erhöhen nicht die gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie sind auch nicht als allgemeine Gebäudekosten über den Flächenanteil des Arbeitszimmers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Vermietung eines Arbeitszimmers oder Homeoffice an den Arbeitgeber

Kommentar Der BFH hat seine Rechtsauffassung zur steuerlichen Beurteilung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung durch den Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber geändert, worauf die Finanzverwaltung reagiert hat. Vermietung eines Arbeitszimmers oder Homeoffice Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Ar...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin

Leitsatz Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung. Normenkette § 9 Ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Notwendige Aufwendungen für die Unterkunft

Tz. 12 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1 000 EUR im Monat anerkannt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, Anhang 10). Es erfolgt insoweit keine Prüfung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.1 Art. 3 GG

Rz. 9 Das BVerfG misst die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Steuergesetzen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind. Hieraus folgt, dass wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Dies gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen.[1] Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.1.1 Objektives Nettoprinzip

Rz. 10 Aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit leitet sich das sog. Nettoprinzip ab. Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen Einkünfte der ESt. Der Begriff der Einkünfte ist nach § 2 Abs. 2 EStG ein Nettobegriff, er setzt bereits eine Rechenoperation voraus, bei der steuerbare Einnahmen um Erwerbsaufwendungen (Betriebsausgaben, Werbungskosten) g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Beschäftigungsort auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihnen tatsächlich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Drittaufwand

Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Zur Berücksichtigung von Drittaufwand als WK > Werbungskosten Rz 23ff. Zu weiteren Einzelheiten > Absetzung für Abnutzung Rz 16, > Arbeitszimmer Rz 71ff, > Doppelte Haushaltsführung Rz 34ff, > Umzugskosten Rz 22; außerdem > Sonderausgaben Rz 7/2.mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 2 Gewaltschutzgesetz

Rz. 688 Muster 22.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 2 Gewaltschutzgesetz Muster 22.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 2 Gewaltschutzgesetz An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 2 GewSchG In der Familiensache der _________________________, wohnhaft ____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Wiederaufnahme des... / II. Muster: Nichtigkeitsklage bei ausschließlicher Zuständigkeit des Berufungsgerichts

Rz. 108 Muster 21.2: Nichtigkeitsklage bei ausschließlicher Zuständigkeit des Berufungsgerichts Muster 21.2: Nichtigkeitsklage bei ausschließlicher Zuständigkeit des Berufungsgerichts An das Oberlandesgericht _________________________ Nichtigkeitsklage des _________________________ – Nichtigkeitskläger und Beklagter – Prozessbevollmächtigter: RA _________________________ gegen ______...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4.1 Veräußerer

Rz. 183 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der persönliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a UStG bezieht sich nur auf Unternehmer i. S. d. § 2 UStG und damit auf jeden, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Unternehmen und Unternehmereigenschaft erlöschen erst, wenn der Unternehmer alle Rechtsbeziehungen abgewickelt hat, die mit dem aufgegebenen Betrie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Auswertung der Prüfungsfeststellungen (§ 27b Abs. 4 UStG)

Rz. 52 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war es, die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung durch einen neuen § 88b AO für alle Steuerarten zur "Allgemeinen Nachschau" zu berechtigen (vgl. BR-Drucks. 637/01). Auch auf Druck der deutschen Wirtschaft wurde der Anwendungsbereich formell auf die USt begrenzt. Die dafür vorgesehene Regelung wurde aus ...mehr