Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / a) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Für die Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer kam der (Nicht-) Verfügbarkeit eines außerhäuslichen Arbeitsplatzes nach der bisherigen Gesetzesfassung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Nach der gesetzlichen Systematik unterliegen Aufwendungen betreffend das häusliche Arbeitszimmer – nach wie vor – einem grundsätzlichen Abzugs...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / 3. Schlussfolgerung – Innovative Neuausrichtung der Pauschalierung

Im Ergebnis lässt sich mithin festhalten: Das Merkmal der Nichtverfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes war nach bisher geltendem Recht eine Grundvoraussetzung für die – zunächst auf maximal 1.250 EUR begrenzte – Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Nach der jetzigen Gesetzesfassung ist dieses Merkmal im Hinblick auf das Arbeitszimmer obsolet gew...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / 2. Die tatbestandliche Ausgestaltung seit Inkrafttreten des JStG 2022

Das JStG 2022 hat im Hinblick auf die vorgenannte Rechtslage deutliche Neuerungen mit sich gebracht. Künftig[8] kommt der Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes eine dogmatisch vollkommen andere Funktion zu. Anders als nach der bisherigen Gesetzesfassung erlaubt § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 2 EStG n.F. den Abzug für Aufwendungen im Hinblick auf das Arbeitszimmer – ausnahmswe...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / II. Die neue Regelungssystematik im Überblick

Bereits auf den ersten Blick zeigt sich die tatbestandliche Umstrukturierung besonders auffällig daran, dass der Gesetzgeber die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer auf der einen Seite und zur Pauschalierung auf der anderen Seite nunmehr einer klaren äußerlichen Trennung unterwirft: während in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG n.F. – nach wie vor – das häusliche Arbeitszimmer b...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / 1. Die "Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes"

Es bleibt danach zu fragen, ob sich infolge der regelungssystematischen Neuausrichtung und der tatbestandlichen Neufassung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b und 6c EStG Änderungen im Hinblick auf die bisherige Merkmalsinterpretation ergeben, oder ob sich die zur alten Gesetzesfassung entwickelten Auslegungsgrundsätze nahtlos fortsetzen.[13] Beachten Sie: Diese Frage stellt sich insbes...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption der Tagespauschale (estb 2023, Heft 3, S. 113)

Grundlegende Neugestaltung beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Homeoffice-Pauschale Michael Müller, Mag. iur.[*] Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes (JStG) 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294 = EStB 2022, 442 [Günther]) hat die bisherige Regelungssystematik zur steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers und zur Inanspruchnahme der sog. Homeof...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / c) (Folgerichtige) Fokussierung auf das zeitliche Element

Anstatt daher maßgeblich auf die Frage abzustellen, ob die Nutzungsmöglichkeit des anderweitigen Arbeitszimmers befristet oder unbefristet ist, erscheint nach hier vertretener Überlegung die Fokussierung auf das zeitliche Element als folgerichtig. Dass dieser Interpretationsansatz der gesetzlichen Intention nicht grundsätzlich zuwiderläuft, zeigt sich bereits daran, dass auc...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / I. Einleitung

Die vormals "kleine Lösung auf Zeit"[1] hat sich zu einer "großen Lösung auf Dauer"[2] fortentwickelt: Mit Inkrafttreten des JStG 2022[3] wurde die auf das JStG 2020[4] zurückgehende sog. "Homeoffice-Pauschale" – nunmehr als Tagespauschale legaldefiniert – zu einer ernstzunehmenden Abzugsmöglichkeit ausgebaut (vgl. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG). Damit einhergehend wurden auch...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / [Ohne Titel]

Michael Müller, Mag. iur.[*] Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes (JStG) 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294 = EStB 2022, 442 [Günther]) hat die bisherige Regelungssystematik zur steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers und zur Inanspruchnahme der sog. Homeoffice-Pauschale eine grundlegende Neugestaltung erfahren. Unter besonderer Berücksichtigung...mehr

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JStG 2022: Zur Konzeption d... / IV. Abschließende Beurteilung

Die Vorschriften zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers und zur Inanspruchnahme der neugestalteten Tagespauschale haben eine in gesetzestechnischer wie rechtspraktischer Hinsicht sinnvolle Neugestaltung erfahren.[36] Als besonders begrüßenswert erscheint dabei die nunmehr spürbare Erhöhung des jährlichen Maximalbetrages auf 1.260 EUR und die damit einhergeh...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klimaschutzpaket: Energetis... / 1.1 Nutzung

Überlassung an andere Personen Werden Teile des Förderobjekts unentgeltlich an andere Personen zu Wohnzwecken überlassen, ist dies für die Inanspruchnahme der Förderung unschädlich (§ 35c Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine Überlassung an die Kinder ist auch möglich. Kinder Allerdings nur, wenn das Kind ein zu berücksichtigendes Kind i. S. d. § 32 Abs. 1 bis 5 EStG ist und die Überlassung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.1 Bebaute Grundstücke

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden meistens bebaute Grundstücke vom Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen. Gebäudegrundstücke sind stets wesentliche Betriebsgrundlagen, auch "reine" Büro- und Verwaltungsgebäude. Ob es sich um ein "Allerweltsgebäude" oder ein "einfaches Einfamilienhaus" handelt, spielt nach der Rechtsprechung[1] keine Rolle ...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 5. Kann ich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn ich normalerweise einen Büroarbeitsplatz im Betrieb habe, nun aber coronabedingt zuhause arbeiten muss?

Grundsätzlich sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht abziehbar. Der Abzug ist aber zulässig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (dann voller Abzug der Aufwendungen) oder für die betriebliche oder berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (dann Abzug bis zu 1....mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 9. Kann ich die für mein coronabedingtes Arbeiten von zuhause entstandenen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine häusliche Arbeitsecke steuerlich absetzen?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5. in Abschnitt "V. Lohnsteuer" verwiesen.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.1 Photovoltaikanlagen mit bis zu 10,0 kW/kWp und Blockheizkraftwerke mit bis zu 2,5 kW

Der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken meint Anlagen mit Leistungen bis zu 10,0 kW/kWP für Photovoltaikanlagen und mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW bei Blockheizkraftwerken. Werden solche Anlagen von Unternehmern oder Mitunternehmerschaften betrieben, kann auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen (und damit ohne weit...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.2.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte (Entfernungspauschale oder höhere tatsächliche Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

Rz. 41 Für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte im eigenen und im zur Nutzung überlassenen Kfz enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG eine besondere Regelung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um betrieblich oder beruflich veranlasste Fahrten. Die dadurch entstandenen Aufwendungen sind deshalb in jedem Falle Betriebsausgaben. Zu beachten ist jedoch, dass durch den Verw...mehr

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Gekommen um zu bleiben: Homeoffice-Pauschale ersetzt in manchen Fällen die Abzüge für das häusliche Arbeitszimmer

Zusammenfassung Die ursprünglich befristet eingeführte Homeoffice-Pauschale gilt nun unbefristet. Außerdem soll sie für 2023 erhöht werden. Für die Regelungen rund um das häusliche Arbeitszimmer wird es hingegen ab 2023 Verschärfungen geben. Übersicht Mit dem Prüfschema finden Sie heraus, welche Regelung Sie anwenden können. Infographic Homeoffice-Pauschale Die aufgrund der Corona...mehr

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Gekommen um zu bleiben: Hom... / Häusliches Arbeitszimmer

Der Abzug eines Arbeitszimmers ist dann zugelassen, wenn eine eindeutige Trennung von privat und beruflich oder betrieblich veranlasstem Aufwand möglich ist. In diesem Fall kann der Aufwand bisher abgezogen werden, wenn der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer liegt (Abzug in voller Höhe) oder wenn kein anderer Arbeits...mehr

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Gekommen um zu bleiben: Hom... / Mittelpunkt gesamter betrieblicher und beruflicher Tätigkeit

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit und muss dieses auch vorgehalten werden, weil für die darin ausgeübten Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sollen – wie bisher – die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können. Im Gegensatz zur bisher...mehr

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Gekommen um zu bleiben: Hom... / Zusammenfassung

Die ursprünglich befristet eingeführte Homeoffice-Pauschale gilt nun unbefristet. Außerdem soll sie für 2023 erhöht werden. Für die Regelungen rund um das häusliche Arbeitszimmer wird es hingegen ab 2023 Verschärfungen geben.mehr

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Gekommen um zu bleiben: Hom... / Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung

Um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, soll der bisher bestehende Höchstbetrag von 1.250 EUR in einen Pauschbetrag in gleicher Höhe umgewandelt werden. D.h., dass ab 2023 die Pauschale geltend gemacht werden kann, ohne wie bisher die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen. Werden verschiedene Tätigkeiten ausgeübt und sind die Voraussetzungen für den Abzug der Jah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.2 Bewertung der Betriebswohnungen

Die Bewertung der Betriebswohnungen erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten.[1] Eine Wohnung wird nach § 181 Abs. 9 BewG definiert als die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so bes...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer... / 1 Arbeitszimmer als Betriebsvermögen

Steuernachteil Bei Gewerbetreibenden oder freiberuflich Tätigen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerliche Nachteile haben. Beträgt der anteilige Wert des Arbeitsraums mehr als 20 % des ganzen Grundstücks oder mehr als 20.500 EUR, so ist dieser Teil des Grundstücks notwendiges Betriebsvermögen (§ 8 EStDV). Das bedeutet, dass bei einer Veräußerung des betreffenden Grun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer: Gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung

Zusammenfassung Überblick Für die Geltendmachung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit die gleichen Grundsätze wie für Arbeitnehmer analog anzuwenden. Als Besonderheiten sind jedoch die Aufzeichnungspflichten und möglicherweise die Behandlung als n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer... / 2 Besondere Aufzeichnungspflichten

Buchung beim Jahresabschluss ist ausreichend Im Bereich der Gewinneinkunftsarten werden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur berücksichtigt, wenn sie einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet wurden (§ 4 Abs. 7 EStG). Normalerweise werden die Aufwendungen für eine private Wohnung (einschl. des häuslichen Arbeitszimmers) während des Jahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer... / Zusammenfassung

Überblick Für die Geltendmachung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit die gleichen Grundsätze wie für Arbeitnehmer analog anzuwenden. Als Besonderheiten sind jedoch die Aufzeichnungspflichten und möglicherweise die Behandlung als notwendiges Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassen-Nachschau / 3 Rechte und Pflichten des Kassenprüfers

Im Rahmen der Kassen-Nachschau dürfen Amtsträger während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten. Dies schließt auch Fahrzeuge ein, die land- und forstwirtschaftlich, gewerblich oder beruflich vom Steuerpflichtigen genutzt werden. Die Grundstücke, Räume oder Fahrzeuge müssen nicht im Eigentum der land-...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umzug wegen Homeoffice als Werbungskosten

Leitsatz Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer

Zusammenfassung Begriff Ein häusliches Arbeitszimmer ist im Wesentlichen ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die steuerliche Behandlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 3 Häusliches Arbeits­zimmer

Das Abzugsverbot gilt nur für Aufwendungen, die ein Arbeitszimmer betreffen. Hieran wird sich auch ab 2023 nichts ändern. Ein Arbeitszimmer in diesem Sinne ist nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 5 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b letzter Halbsatz EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet. Es kommt dann nicht zu einer Begrenzung des Aufwands auf den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 6 Kein anderer Arbeitsplatz

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, sind des Weiteren im Rahmen der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage zu berücksichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe des berücksichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 7 Fallgestaltungen ab 2023

Ab dem Jahr 2023 ergeben sich durch das Zusammenwirken der Regelungen § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG im Überblick folgende Fallgestaltungen, die hier in der tabellarischen Übersicht zusammengestellt sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Begriff Ein häusliches Arbeitszimmer ist im Wesentlichen ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die steuerliche Behandlung des häusliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 1 Überblick

Nach der bis zum 31.12.2022 geltenden Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dann als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet oder für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 2 Homeoffice-Pauschale

Mit dem am 18.12.2020 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde neu eine Homeoffice-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt, die dann noch durch das sog. Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bis 31.12.2022 verlängert wurde. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, kann der Steuerpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 4 Aufwendungen

Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbe­sondere die anteiligen Aufwendungen für Miete, Gebäude-AfA sowie Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind, Wasser- und Energiekosten, Reinig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 3.2 Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz im Homeoffice liegt meist in der privaten Wohnung des Mitarbeiters. Das macht die Einflussnahme des Unternehmens auf dessen Ausstattung, Lage und Umgebung sehr schwer. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, den mit seiner Technik ausgestatteten Arbeitsraum zu besichtigen und zu überprüfen. Trotzdem kann er Vorgaben machen, zu denen sich der Mitar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice im Rechnungswesen / 4.6 Fürsorgepflicht

Die Führungskräfte im Rechnungswesen haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. In deren Rahmen müssen verschiedene Inhalte berücksichtigt werden. Viele Mitarbeiter können im Homeoffice ihre Belastungsgrenze nicht erkennen. Sie arbeiten sehr engagiert, um ihre Aufgabe zu erledigen. Da direkte Kontakte zu Kollegen erschwert sind, kann auch sonst übliche schnelle Hilfe be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 3. Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG)

§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG ermöglicht nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Dann sind die entstandenen Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, auch dann, wenn ein anderer Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 92... / 3.4 Einnahme des Augenscheins (§ 92 Satz 2 Nr. 4 AO)

Rz. 27 Aufgrund der Rückwärtsgewandtheit des Besteuerungsverfahrens kommt dieses Beweismittel nur bei Dauersachverhalten (z. B. Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers) oder einem beständigen Element des zu besteuernden Sachverhalts (z. B. Grundstückgröße bei Kaufpreisaufteilung) in Betracht. Augenschein[1] ist jede unmittelbare Sinneswahrnehmung über die gegenwärtige Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Arbeitszimmer

Mit dem sog. Jahressteuergesetz 2022[1] erfolgen ab 2023 Änderungen im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Kosten für häusliche Arbeitszimmer. Weiterhin gilt, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grds. nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können.[2] Bildet das häusliche Arbeitszimmer jedoch den Mittelpu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben-ABC / Homeoffice

Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde die sog. Homeoffice -Pauschale dauerhaft entfristet. Ab 2023 kann für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, ein Betrag von 6 EUR (Tagespauschale), höchstens 1.260 EUR ...mehr