Der Arbeitsplatz im Homeoffice liegt meist in der privaten Wohnung des Mitarbeiters. Das macht die Einflussnahme des Unternehmens auf dessen Ausstattung, Lage und Umgebung sehr schwer. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, den mit seiner Technik ausgestatteten Arbeitsraum zu besichtigen und zu überprüfen. Trotzdem kann er Vorgaben machen, zu denen sich der Mitarbeiter verpflichten muss. Dass er diese Vorgaben auch erfüllt, wird unter dem herrschenden Vertrauensverhältnis angenommen.

Optimal ist die Lösung, wenn der Arbeitsplatz in einem eigenen Raum, dem Arbeitszimmer, eingerichtet werden kann. Auch ein abgetrennter Bereich im Esszimmer oder in einem anderen Raum kann akzeptiert werden. Welche Lösung für das Homeoffice passt, muss individuell für jeden Einzelfall geprüft werden. So kann in einer Wohnung, die nur vom Arbeitnehmer genutzt wird, auch ein Arbeitsbereich im Wohnzimmer akzeptiert werden. Lebt in der Wohnung eine Familie mit drei Kindern, dürfte das Wohnzimmer nicht ausreichend Ruhe und Sicherheit für die Erledigung der Arbeit garantieren. Wenn aber die Kinder tagsüber außerhalb der Wohnung betreut werden, kann auch hier der Arbeitsplatz in Ordnung sein.

 
Hinweis

Individuelle Abstimmung

Der Arbeitsplatz muss also in individueller Abstimmung mit dem betroffenen Arbeitnehmer organisiert werden. Dabei gilt es, zwei Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen. Zum einen muss ausreichend Ruhe für die Erledigung der Aufgaben gewährleistet sein. Zum anderen muss das Interesse des Unternehmens nach Schutz und Sicherheit der Daten berücksichtigt werden. Das zufällige Lesen von Daten auf dem Bildschirm oder das Mithören von Telefonaten ist zu unterbinden.

Darüber hinaus muss der Arbeitsplatz in der Wohnung des Arbeitnehmers auch den Anschluss der notwendigen Technik erlauben. Die Stromversorgung dürfte überall gegeben sein, die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses muss geprüft werden. Ob es für diese technischen Voraussetzungen eine Kompensation durch den Arbeitgeber gibt und in welcher Höhe diese gezahlt werden soll, ist aktuell noch eine individuelle Vereinbarung. Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen verlangen dazu gesetzliche oder tarifliche Vorgaben, die in Zukunft zu erwarten sind.

 
Praxis-Tipp

Coworking Space

Falls die Wohnung des Mitarbeiters nicht für das Homeoffice geeignet ist, kann der Arbeitsplatz auch an eine andere Stelle in der Nähe des Wohnorts verlegt werden. In vielen Städten außerhalb der großen Zentren entstehen neue Coworking Spaces, wo einzelne Büros oder Arbeitsplätze angemietet werden können. Dort ist Internet in ausreichender Bandbreite ebenso garantiert wie Technik für digitale Konferenzen. Das verursacht allerdings Kosten.

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