Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Eine berufliche Veranlassung mit der Folge, dass die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind, liegt nur dann vor, wenn bei Vorhandensein einer ausreichenden und angemessenen Wohnung ein Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt.[1] Damit wird der Trennung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der privaten Sphäre der Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Möbel, antike

Aufwendungen für antike Möbel in einem Arbeitszimmer können unangemessene Aufwendungen sein, die die Lebensführung berühren (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG). Sie sind dann Werbungskosten, steuerlich aber nicht abziehbar.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Personal-Computer

Literatur: Christians, DB 1987, 2176; Handzik, FR 1988, 401; Voss, FR 1989, 72; Onderka, DStR 2001, 2145 Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut, das sowohl privat als auch beruflich genutzt wird (PC oder Notebook), dürfen aufgeteilt werden, wenn die Trennung nach objektiven Merkmalen oder Unterlagen zutreffend vorgenommen werden kann und leicht nachprüfbar ist, und der beruflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Wohnung

Literatur: v. Bornhaupt, BB 1998, 136 Die Aufwendungen für Anschaffung, Bezug, Einrichtung und Unterhalt einer Wohnung gehören grundsätzlich zu den Kosten der Lebensführung.[1] Das Wohnbedürfnis ist ein grundlegendes Lebensbedürfnis; die Befriedigung dieses Bedürfnisses ist daher grundsätzlich (zumindest auch) privat veranlasst. Das gilt auch, soweit berufliche Erwägungen bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 11 Entsprechende Anwendung von Regelungen über Betriebsausgaben

Rz. 253 Die Regelung des § 9 EStG über Werbungskosten ist nicht abschließend. Daher werden bestimmte Regelungen über Betriebsausgaben, die ihrem Wesen nach auch als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften vorkommen können, durch § 9 Abs. 5 EStG für entsprechend anwendbar erklärt. Es handelt sich um folgende Vorschriften: § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.7 Nicht abziehbare Werbungskosten

Rz. 64 Sind Ausgaben dem Grunde nach Werbungskosten, sind sie regelmäßig auch abziehbar. Es besteht grundsätzlich kein Gebot, dass nur übliche, angemessene oder zweckmäßige Ausgaben als Werbungskosten abgesetzt werden können (Rz. 24). Eine Ausnahme besteht nur für die Abzugsverbote des § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4, 6b bis 8a, 10, 12 und Abs. 6 EStG, die aufgrund der Verweisung in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten ab­zuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 9 mit der Regelung über Werbungskosten war bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. S. 1 und 2 entsprachen wörtlich dem Abs. 1 S. 1 und 2 der noch geltenden Regelung. S. 3 enthielt eine Aufzählung, in der entsprechend der heute noch geltenden Regelung folgende Werbungskosten erfasst waren: Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten, Nr. 1 (entsprach wörtlich der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Kaffeemaschine

Aufwendungen für eine Kaffeemaschine sind – zumindest teilweise – privat veranlasst, und zwar auch dann, wenn sie zur Benutzung in einem Arbeitszimmer (während der Arbeitszeit) vorgesehen sind. Dies gilt auch nach der neuen Rspr. des BFH[1] zu gemischten Aufwendungen (Rz. 20 ff.), weil aus m. S. die privaten und beruflichen Veranlassungsbeiträge nicht voneinander getrennt we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Aufwandsentschädigung

Sollen Aufwandsentschädigungen, die aus einer öffentlichen Kasse nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei gezahlt werden, Aufwendungen abdecken, die ihrer Natur nach Werbungskosten sind, können diese Werbungskosten nach § 3c EStG nur insoweit abgesetzt werden, als sie ihrer Höhe nach die Aufwandsentschädigung überschreiten.[1] Sachlich schließen Aufwandsentschädigungen solche Aufwend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.3 Kosten der Unterkunft

Rz. 206 Bis Vz 2013: Beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten anzuerkennen sind grundsätzlich auch die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort.[1] Wenn an einem anderen Ort eine den Wohnbedürfnissen der Familie genügende Familienwohnung vorhanden ist, die auch weiterhin als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse genutzt wird, ist die weitere Wohnung am Beschäftigungsort ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pilates-Trainingszimmer ist ein unbeschränkt abziehbarer betriebsstättenähnlicher Raum

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein mit Pilatesgeräten ausgestattetes Trainingszimmer in der Privatwohnung einer Pilatestrainierin ein betriebsstättenähnlicher Raum ist, dessen Kosten unbegrenzt als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Sachverhalt Die Klägerin erzielte gewerbliche Einkünfte aus einer Tätigkeit als Pilatestrainierin. Ihre Kurse hatte sie in einem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte – Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Leitsatz Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Reihenfolge der Anwendung von § 52 Abs. 3 und Abs. 4 GKG

Bei objektiver Klagehäufung (z. B. mehrere Streitjahre bei der Einkommensteuer), sehr geringen Streitwerten für jedes einzelne Klagebegehren (Jahr) und gleichzeitig noch gegebener Auswirkung auf nicht verfahrensgegenständliche Folgejahre ist der Rechenweg zur Ermittlung des Streitwerts (die Reihenfolge der Berechnungsschritte) nicht unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen. Je na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitszimmer

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fahrtkosten

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Im Fall der betrieblichen Veranlassung sind Fahrtkosten grds in der nachgewiesenen Höhe als BA abziehbar (s zum unangemessenen Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers BFH BStBl II 2014, 679). Besonderheiten gelten bei Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/20...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuer / 1.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Dieses Prinzip wird auch als Prinzip der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit bezeichnet. Dazu zählen folgende Grundsätze: gleiche Besteuerung für Bürger eines nahezu identischen Einkommens (horizontale Gleichbehandlung); unterschiedliche Besteuerung bei unterschiedlichen Einkommen (vertikale Gleichbehandlung); Ist-Besteuerung; Geltung des objektiven und des subj...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Namen und Anschriften (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG)

Rz. 69 § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG verlangt die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift sowohl des leistenden Unternehmers als auch des Leistungsempfängers. Vor dem 1.1.2004 schrieben die Nrn. 1 und 2 des § 14 Abs. 1 UStG 1999 nur die Angabe von Namen und Anschriften von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger vor. Insofern ist zu fragen, ob mit dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nutzungshinweise zum Mandanteninformationsservice

Mit dem Mandanteninformationsservice halten Sie Ihre Mandanten über wichtige Änderungen im Steuerrecht und weiteren Rechtsgebieten ganz bequem auf dem Laufenden. Die Mandanteninformationen können Sie entweder im geschützten Mandantenbereich auf der Kanzleihomepage veröffentlichen oder in Papierform in Ihrer Kanzlei auslegen und an Ihre Mandanten versenden. Neben dem Service-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.3.5 Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Der Gesetzgeber fördert nunmehr in § 35c EStG [2] energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug. Damit soll das Ziel, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Jahr 1990 zu verringern, gefördert werden. Begünstigt ist ein selbstgenutztes Wohngebäude, sofern es im Raum der Europäischen Union oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter, Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschlie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung (a... / 1.1 Grundlagen

Zuwendungen unter Lebenden, die ein Ehegatte dem anderen Ehegatten oder ein eingetragener Lebenspartner dem anderen Lebenspartner im Zusammenhang mit einem Familienheim macht, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG von der Schenkungsteuer befreit. Durch die am 1.7.2016 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform 2016 haben sich keine inhaltlichen Änderungen im Zusammenhang mit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / ii) Steuerrechtlicher Hinweis

Rz. 1004 Besonderes Augenmerk ist bei der Errichtung eines Home-Office auf die korrekte lohnsteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitnehmers und des vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufwendungsersatzes zu richten.[2237] Das BMF hat am 18.04.2019 zu der steuerlichen Behandlung der Vermietung eines Arbeitszimmers oder eine als Home-Office genutzten Wohnung an den Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 583 Beruflich bedingte Aufwendungen entstehen oftmals bereits vor oder im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, etwa durch Bewerbungs-, Vorstellungs- und Umzugskosten (vgl. hierzu Rdn 1423 ff.). Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Aufwendungen vielfältiger Natur entstehen. Neben den bewusst erbrachten Vermögensaufwendungen, wie si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Arbeitszimmer

Rn. 73 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ein Arbeitszimmer in einer selbstgenutzten Wohnung dürfte nicht zu den Flächen gehören, die zu Wohnzwecken genutzt werden (Urban, FR 2020, 356 f; aA mit Bezugnahme auf die BT-Drucks Schallmoser in Blümich, § 35c EStG Rz 15; Strahl, KÖSDI 2020, 21 602, 18; Seifert, Stbg 2020, 106; Levedag in Schmidt, § 35c EStG Rz 10). Es ist streitig, ob es s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Arbeitszimmer

Rn. 41 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Da ein Arbeitszimmer nicht zu Wohnzwecken dient (im Einzelnen s Rn 73), können energetische Maßnahmen, die auf das Arbeitszimmer nach Flächenanteilen entfallen, nicht berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen können aber unter Umständen als WK bzw BA abgezogen werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitszimmer

Rz. 672 [Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer → Zeile 44] Ein häusliches Arbeitszimmer in steuerlicher Hinsicht ist ein (so gut wie ausschließlich) beruflich oder betrieblich genutzter büroartiger Raum, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist (→ Tz 676). Häusliche Arbeitszimmer sind bei Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern möglich. Auch wenn das Zim...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 3.4 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 1119 [Geschenke → Zeile 67] Geschenke (Bar- oder Sachzuwendungen) sind unentgeltliche Zuwendungen aus betrieblichem Anlass, die nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des Empfängers gedacht und nicht in unmittelbarem zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer solchen Leistung stehen. Steuerlich sind solche Geschenke nur abzugsfähig, wenn die Summ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 138 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.4 Arbeitsmittel

Rz. 666 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 42, 43] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 46–48] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 668 Arbeitsmittel → Tz 666, → Tz 669 ff. Arbeitszimmer → Tz 672 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 128 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450-Euro-Job). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Ehegatten müs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand außerhalb des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 643 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern (nur) über eine Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 659) und bei Benutzung öffen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Verpflichten sich einzelne Personen gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zu fördern, bilden sie eine sog GbR. Diese ist zivilrechtlich in den §§ 705–740 BGB geregelt. Sie ist rechtsfähig, soweit sie durch ihr Auftreten eigene Rechte und Pflichten begründet (vgl grundlegend BGHZ 146, 341 vom 29.01.2001 – II ZR 331/00 = BFH/NV ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gerichtsvollzieher

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Gerichtsvollzieher (GVZ) sind > Arbeitnehmer. Aufgrund der Besoldungsgesetze der Länder werden ihre Entschädigungen durch VOen festgesetzt. Seit 2008 gilt zB in BY die BKEntschV vom 29.11.2007 (GVBl BY 2007 S 827), zuletzt geändert durch VO vom 05.02.2020 (GVBl BY 2020, 84), und in BW seit 2011 die GrVergVO vom 03.12.2010 (GBl 2010 S 1043), z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Referendare

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Referendar ist die Dienstbezeichnung für Personen, die als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst des Bundes bzw eines vergleichbaren Vorbereitungsdienstes eines Landes eingestellt werden (§ 11 Bundeslaufbahnverordnung). Mit Referendar werden aber auch Juristen bezeichnet, die den zweijährigen Vorbereitungsdiens...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 62 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 § 8 Abs 1 SGB IV, der die geringfügige Beschäftigung definiert, unterscheidet in Nr 1 die regelmäßige geringfügige Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit; > Rz 63) und in Nr 2 die zeitlich geringfügige kurzfristige – Beschäftigung (Zeitgeringfügigkeit; > Rz 30). Für beide Arten geringfügiger Beschäftigung gilt die Arbeitsentgeltgrenze von 450...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Genossenschaften

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185), ebenso Entschädigungen an ehren- und nebenamtlich tätige Vorstandsmitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften. Ein pauschaler Ansatz von Aufwendungen anhand der Schätzungsrichtlinien, in d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr