Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszimmer

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 9 Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen

Nutzen mehrere Personen ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden, so dass jeder Nutzer seine Aufwendungen bis zur Obergrenze von 1.250 EUR geltend machen kann.[1] Vor seinen Urteilen vom 15.12.2016 ist der BFH von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Die a...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.2 Häuslicher Behandlungsraum oder häusliches Arbeitszimmer

Voraussetzung ist immer, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird. Das bedeutet, dass die Abgrenzung nicht immer ganz einfach ist. Obwohl der für Notfälle eingerichtete Behandlungsraum einer Ärztin nicht vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient, h...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.4.2 Wann aufgrund der Lage eines Arbeitszimmers die Kosten steuerlich anerkannt werden

In seinem Beschluss vom 21.9.2009[1] hatte der BFH entschieden, dass Reiseaufwendungen bei gemischten Reisen nach Maßgabe der Zeitanteile der Reise aufteilbar sind. Bei der Regelung über den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer handelt es sich um eine gesetzliche Spezialregelung, die Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen hat. Konsequenz ist, das eine Auf...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.1 Voraussetzung: Berufliche bzw. betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers

Nach der BFH-Rechtsprechung können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Raum ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Entscheidend ist nach wie vor, ob das häusliche Arbeitszimmer zum privaten Bereich hin abgeschlossen ist. Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 27.7.2015[1] beim häusli...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 12.1 Arbeitszimmer: Erledigung von Büroarbeiten muss möglich sein und das Zimmer auch tatsächlich dafür genutzt werden

Es kommt entscheidend darauf an, ob für eine Tätigkeit bzw. für einen Teil einer Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.[1] Ein anderer Arbeitsplatz, der einen Abzug der Aufwendungen ausschließt, ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist. Es gibt keine besonderen Anforderungen daran, wie der Arbeitsplatz bescha...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 7 Häusliches Arbeitszimmer oder Nutzung zu anderen beruflichen oder betrieblichen Zwecken

Der Abzug von Aufwendungen für die Nutzung betrieblicher Räume ist nur eingeschränkt, wenn es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Da der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht im Gesetz definiert ist, hat der BFH in zahlreichen Urteilen entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer ein Raum in der häuslichen Sphäre ist, der vorwiegend der Erledigung gedanklic...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 10 Nutzung des Arbeitszimmers zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte

Wird das häuslichen Arbeitszimmer im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutzt, sind die Aufwendungen nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Vielmehr können die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller Höhe ausgeschöpft werden.[1] Praxis-Beispiel Aufteilung nach Einkunftsarten Ein in Vollzeit tätiger Arbeitnehmer betätigte sich da...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 7.2 Häusliches Arbeitszimmer = Einbindung in die häusliche Sphäre

Ein Arbeitszimmer ist immer dann ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Raum zur privaten Wohnung oder zum Wohnhaus gehört. Zur privaten Wohnung gehören nicht nur die Wohnräume, sondern auch die Zubehörräume.[1] So kann z. B. auch ein Raum im Keller oder unter dem Dach (Mansarde) des Wohnhauses, in...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 8.2 Was bei mehreren Tätigkeiten gilt

Mittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten: Übt jemand mehrere betriebliche oder berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus oder umfasst eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit mehrere unterschiedliche Aufgabenbereiche, bildet das Arbeitszimmer nur dann den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, wenn sich der Mittelpunkt jeder einzelnen betrieblichen o...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 15 Häusliches Arbeitszimmer als Betriebsstätte

Beruflich bzw. betrieblich genutzte Räume, die sich in den selbstgenutzten Privaträumen des Unternehmers befinden, können aufgrund ihrer Einbindung in den privaten Bereich nicht als Betriebsstätte qualifiziert werden.[1] Es kann sich jedoch bei einem häuslichen Arbeitszimmer ausnahmsweise um eine Betriebsstätte handeln, wenn bestimmte äußere Merkmale zutreffen. Bei diesen Kri...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.3 Voraussetzung: Zugehörigkeit des Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen

Ist der Unternehmer ggf. zusammen mit seinem Ehegatten Eigentümer des Hauses, stellt sich die Frage, ob das häusliche Arbeitszimmer Betriebsvermögen ist. Sind beide Ehegatten Eigentümer, kann ohnehin nur der Eigentumsanteil des Unternehmers Betriebsvermögen werden. Praxis-Beispiel Einfamilienhaus im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten: Ermittlung des zum Betriebsvermögen gehör...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 18 Wie die Kosten für das Arbeitszimmer zu ermitteln sind

Zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gehören insbesondere die Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers, wie z. B. Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen, sowie die anteiligen Aufwendungen für: Miete, Gebäude-AfA, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Sonderabschreibungen, Schuldzinsen für Kredite, die zu...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 5 Wann 100 % der Kosten für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben abzugsfähig sind

Das Ziel sollte immer sein, die Kosten für beruflich genutzte Räume zu 100 % als Betriebsausgaben abzuziehen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um Räume handelt, auf die der Unternehmer aus betrieblichen Gründen angewiesen ist. Der Unternehmer sollte deshalb seine Situation nach Möglichkeit so gestalten, dass er die Aufwendungen zu 100 % als Betriebsausgaben abziehen kann....mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 17 Kosten des Arbeitszimmers, die Arbeitsmittel sind, dürfen uneingeschränkt abgezogen werden

Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers können zu 100 % abgezogen werden, wenn und soweit es sich um Arbeitsmittel handelt.[1] Hierzu gehören z. B. Schreibtisch, Stühle, Büroschränke, Schreibtischlampe und andere Büromöbel, die ggf. abgeschrieben werden müssen. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob die Kosten eines Arbeitszimmers in vollem Umfang, teilweise oder ü...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 3 Einschränkung und Aufteilung der Arbeitszimmerkosten beim Betriebsausgabenabzug: Prüfung in 3 Schritten

Wer seine betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit in Räumen ausübt, die sich in seiner Wohnung befinden bzw. an seine Wohnung angrenzen, muss in 3 Schritten prüfen, ob und welche Kosten er steuerlich geltend machen kann: Handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer? Falls nein, sind die Aufwendungen voll abziehbar. Handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer, muss geprüf...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 11.1 Änderung der Nutzungsverhältnisse im Laufe eines Jahres

Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres, können nur diejenigen Aufwendungen in voller Höhe abgezogen werden, die auf den Zeitraum entfallen in dem das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung gebildet hat. Für den übrigen Zeitraum kommt ein beschränkter Abzug nur in Betracht, wenn für di...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 8 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit

Übt der Unternehmer seine Tätigkeit ausschließlich im häuslichen Arbeitszimmer aus, besteht kein Zweifel daran, dass das Arbeitszimmer Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Übt er seine Tätigkeit sowohl im Außendienst als auch im häuslichen Arbeitszimmer aus, ist entscheidend, wo der Mittelpunkt seiner Tätigkeit liegt. 8.1 Qualitativer Schwe...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 12.3 Zumutbarer Arbeitsplatz für Selbstständige

Der BFH hat mit Urteil vom 22.2.2017[1] entschieden, dass bei einem Selbstständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig ein zumutbarer "anderer Arbeitsplatz" ist. D. h., dass ein Selbstständiger seine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann bis zu 1.250 EUR im Jahr abziehen kann, wenn er den Schreibtischarbeitsplatz in s...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 8.1 Qualitativer Schwerpunkt der Tätigkeit

Nach den BFH-Urteilen vom 13.11.2002[1] richtet sich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ausschließlich nach dem qualitativen Schwerpunkt einer Tätigkeit. Das bedeutet, dass bei einer Person, die im Außendienst tätig ist und über keinen anderen Arbeitsplatz verfügt, das häusliche Arbeitszimmer nicht automatisch als Mittelpunkt der gesamten be...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Ein Unternehmer, der seine betriebl...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 12.2 Abgrenzung: Tätigkeit an einem anderen Arbeitsplatz muss auch tatsächlich ausgeübt werden können

Geht der Steuerpflichtige nur einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit nach, muss ein vorhandener anderer Arbeitsplatz auch tatsächlich für alle Aufgabenbereiche dieser Erwerbstätigkeit genutzt werden können. Ist er auf ein häusliches Arbeitszimmer angewiesen, weil er dort einen nicht unerheblichen Teil seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit verrichten muss, i...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abgrenzung häusliches Arbeitszimmer Tätigkeitsmittelpunkt Kein anderer Arbeitsplatz Vorsteuerabzug Aufzeichnungspflichtenmehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 16 Aufzeichnungspflichten und Vorsteuerabzug

Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer müssen innerhalb der Buchführung einzeln und gesondert ausgewiesen (gebucht) werden.[1] Die Aufzeichnungsverpflichtung ist auch dann erfüllt, wenn die Kosten im Rahmen des Jahresabschlusses aufgeteilt und die anteiligen Betriebsausgaben erst dann gesondert aufgezeichnet werden. Die Zusammensetzung der einzelnen Beträge muss sich aus...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 13 Abgrenzung: Büromäßige und andere Nutzung

Warenlager, Warteraum, eigenes Sekretärinnenbüro und Besuchertoilette sind nicht als Arbeitszimmer anzusehen, weil ein häusliches Arbeitszimmer begrifflich voraussetzt, dass der Unternehmer selbst in den Räumlichkeiten arbeitet. Eine Nutzung durch den Ehegatten wird vom BFH allerdings einer Nutzung durch den Unternehmer gleichgestellt.[1] Praxis-Beispiel Praxisräume ohne Büro...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 5 Fall: Arbeitszimmer

5.1 Sachverhalt Die Eheleute E errichten ein Einfamilienhaus in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft. Beteiligt sind Frau E mit einem Anteil von 90 % und Herr E mit 10 %. Die Aufträge zur Errichtung des Gebäudes haben die Eheleute gemeinsam erteilt. Die Rechnungen, in denen ihnen insgesamt 100.000 EUR Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen worden war, wurden ebenfalls auf die Eh...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 14 Voller Betriebsausgabenabzug bei Überlagerung der häuslichen Sphäre

Das BFH-Urteil vom 9.11.2006[1] bietet dem Unternehmer trotz aller Einschränkungen die Möglichkeit, seine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu 100 % als Betriebsausgaben abzuziehen. Das ist der Fall, wenn er im häuslichen Arbeitszimmer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, der nicht zu seinem Haushalt und auch nicht zu seiner Familie gehört. Praxis-Beispiel B...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.4.1 BFH lehnt Aufteilung ab

Der BFH hat es abgelehnt, dass die Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und zu 40 % privat genutzt wurde, anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Der BFH begründet seine Entscheidung insbesondere damit, dass der Gesetzgeber ausdrücklich an den herkömmli...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6.4 Voraussetzung: Ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzter Raum

Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, weil z. B. die private Mitnutzung nicht von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufte...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 12 Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

12.1 Arbeitszimmer: Erledigung von Büroarbeiten muss möglich sein und das Zimmer auch tatsächlich dafür genutzt werden Es kommt entscheidend darauf an, ob für eine Tätigkeit bzw. für einen Teil einer Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.[1] Ein anderer Arbeitsplatz, der einen Abzug der Aufwendungen ausschließt, ist grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur E...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 6 Arbeitszimmerkosten als Betriebsausgaben: Zu erfüllende Voraussetzungen

6.1 Voraussetzung: Berufliche bzw. betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers Nach der BFH-Rechtsprechung können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Raum ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Entscheidend ist nach wie vor, ob das häusliche Arbeitszimmer zum privaten Bereich hin abgesch...mehr

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Arbeitszimmer, Anerkennung und Umfang des Betriebsausgabenabzugs

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Abgrenzung häusliches Arbeitszimmer Tätigkeitsmittelpunkt Kein anderer Arbeitsplatz Vorsteuerabzug Aufzeichnungspflichten 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Rz. 110 [Autor/Stand] Bei Gebäudeflächen, die der Wohnnutzung dienen ist Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HmbGr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 108 [Autor/Stand] § 2 Maßgebliche Flächen (1) Gebäudefläche bei Wohnnutzung ist die Wohnfläche im Sinne der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) in der jeweils geltenden Fassung. Als Wohnnutzung gelten auch häusliche Arbeitszimmer. Im Übrigen ist die Nutzfläche des Gebäudes maßgeblich. Die Gebäudefläche ist durch eine geeignete Methode zu ermittel...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 5.2 Fragestellung

Die Eheleute möchten wissen, in welchem Umfang sie aus den an die Ehegattengemeinschaft gerichteten Rechnungen in ihren Unternehmen Vorsteuer in Anspruch nehmen können.mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 5.3 Lösung

Die Eheleute sind – jeder für sich – Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Da sie beide auch steuerbare, den Vorsteuerabzug nicht ausschließende, Umsätze ausführen, können sie grundsätzlich den Vorsteuerabzug vornehmen. Voraussetzung ist dabei, dass der Unternehmer eine ordnungsgemäße, auf ihn ausgestellte Rechnung besitzt.[1] Nach der Rechtsprechung des EuGH[2] und des BFH[3] is...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 5.1 Sachverhalt

Die Eheleute E errichten ein Einfamilienhaus in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft. Beteiligt sind Frau E mit einem Anteil von 90 % und Herr E mit 10 %. Die Aufträge zur Errichtung des Gebäudes haben die Eheleute gemeinsam erteilt. Die Rechnungen, in denen ihnen insgesamt 100.000 EUR Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen worden war, wurden ebenfalls auf die Eheleute ausgeste...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 5.1.1 Ermittlung der Flächenbeträge

Zunächst ist jeweils ein Flächenbetrag für die Grundstücksfläche und ein Flächenbetrag für die Gebäudefläche des Grundstücks zu ermitteln. Die Berechnung erfolgt separat, da für Grundstücks- und Gebäudeflächen unterschiedliche Flächenzahlen zum Ansatz kommen. Flächenbetrag für den Grund und Boden Der Flächenbetrag für die zum Grundstück gehörende Fläche des Grund und Bodens er...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 4.1.2 Wohn- und Nutzflächen

Der Grundsteuerwert von Wohn- und Nutzflächen berechnet sich mithilfe der folgenden Formel: Berechnungsformel: Gebäudeflächen x 0,50 EUR/qm (Äquivalenzzahl). Hinweis Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen Die maßgebliche Gebäudefläche bei einer Nutzung zu Wohnzwecken ist die Wohnfläche. Diese ist nach den Regelungen zur Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnu...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 6.2.2 Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen

Der Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen ergibt sich durch Multiplikation der Gebäudeflächen in Quadratmetern mit der entsprechenden Äquivalenzzahl und dem Lage-Faktor. Berechnungsformel: Äquivalenzbetrag der Wohn- und Nutzflächen = Gebäudefläche x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor. Hinweis Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen Wird das Gebäude zu Wohnzwecken genutzt, so ist die...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 3.2 Ermittlung der Äquivalenzbeträge

Die Äquivalenzbeträge sind für Flächen des Grund und Bodens und für Gebäudeflächen separat zu berechnen, da jeweils andere Äquivalenzzahlen zum Ansatz kommen. Der Äquivalenzbetrag des Grund und Bodens ergibt sich durch Multiplikation der Fläche des Grund und Bodens mit der einschlägigen Äquivalenzzahl. Die Äquivalenzbeträge von Wohn- und Nutzflächen der Gebäude ergeben sich du...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.5 Nicht abziehbare Vorsteuern kraft Gesetzes

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, entfallen.[1] Dies gilt nicht für Bewirtungskosten, soweit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt (ertragsteuerlich nur 70 % der Aufwendungen, trotzdem umsatzsteuerlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Häusliches Arbeitszimmer

Schrifttum: Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Arbeitszimmer – eine hö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Arbeitszimmer – eine höchstrichter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 654 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs 3 S 2 EStG auf § 16 Abs 3 EStG. Danach ist Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV oder den Wert des Anteils am BV übersteigt. Bei Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils ist dessen Wert mit dem entsprechenden B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Steuerbegünstigung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil; Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zweistufen-Modell, FR 2005, 198; Richter, Weitere steuerberatende Tätigkeit nach Praxisveräußerung, FS Klaus Korn, 2005, 131; Korn, „Übergangsbesteuerung bei der Aufnahme von Partnern in Einzelpraxis und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Zinn, Zur Frage der Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als BA bei einem StB, StBp 1990, 66; Felix, Rückstellungen für Nachbetreuung bei Sehhilfen, FR 1991, 221; Richter, Immer Ärger mit der Berufskleidung, typisch!, DStR 1991, 1413; Wolff-Diepenbrock, Zur Auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler, Die Zugehörigkeit einer Lebensversicherung zu einem BV, FR 1991, 290; Wolff-Diepenbrock, Zur Ausstattung des Arbeitszimmers, DStZ 1991, 295; Fichtelmann, GmbH-Beteiligungen als BV, INF 1994, 705; Degen, Bürgschaftsinanspruchnahme und deren steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit, DStR 1996, 1749; Rechenberg, Die Verpachtung des Mandantenstammes einer Steuerberatungs-GmbH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr