Rz. 1

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Ein Redakteur kann > Arbeitnehmer sein oder > Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (> Journalisten Rz 2). Außerdem > Arbeitszimmer, > Fernsehen, > Rundfunk. ArbN kann auch sein, wer vor Einweisung in eine Planstelle als angestellter Redakteur bereits übergangsweise auf Honorar-Basis tätig wird (EFG 2013, 750 = DStRE 2014, 178).

 

Rz. 2

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Bei einem Zeitungs-Redakteur ist die vom Verlag kostenlos zugestellte Tageszeitung > Arbeitsmittel; der geldwerte Vorteil bleibt nur bei ArbN steuerfrei (> Zeitungsverlag).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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