Rz. 26
Stand: EL 122 – ET: 6/2020
Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 2. März 2011 (BStBl I S. 195) und ist in allen offenen Fällen ab dem Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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