Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Sie sind darstellende Künstler und können selbständig oder als > Arbeitnehmer tätig sein. > Arbeitszimmer Rz 16/3, > Bühnenangehörige, > Fernsehen, > Filmgewerbe, > Gastschauspieler, > Inländische Einkünfte Rz 5/3, > Künstler. > Dozenten an Schauspielschulen sind ArbN. Zur Besteuerung ausländischer Künstler > Beschränkte Steuerpflicht Rz 50 ff. Ergänzend > Doppelbesteuerung Rz 50 ff. Zum Laienschauspiel > Liebhaberei.

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