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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beschränkte Steuerpflicht / 2. Künstler

Andreas Bode
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Rz. 50

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Bei im > Ausland ansässigen Künstlern, die im > Inland nichtselbständig tätig werden, wird der Steuerabzug vom > Arbeitslohn nach allgemeinen Regeln (> Rz 21 ff) vorgenommen, wenn ein >  Inländischer Arbeitgeber vorhanden ist (> R 39.4 Abs 4 Satz 1 LStR). Ob der Künstler steuerlich in einem Dienstverhältnis steht und der daraus bezogene Arbeitslohn dem LSt-Abzug unterliegt oder eine selbständige Tätigkeit gegeben ist, für die der Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen ist (> Rz 51), entscheidet sich nach den Kriterien des BMF-Schreibens vom 05.10.1990 (BStBl 1990 I, 638, angepasst durch BMF-Schreiben vom 09.07.2014, BStBl 2014 I, 1103; > Künstler). Zur Möglichkeit eines pauschalen LSt-Abzugs > Rz 52 ff.

 

Rz. 51

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Sind die Voraussetzungen für einen LSt-Abzug nicht gegeben, weil entweder kein > Inländischer Arbeitgeber vorhanden ist oder der Künstler andere als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, muss der Schuldner der Vergütung den Steuerabzug nach § 50a EStG vornehmen (> R 39.4 Abs 4 Satz 2 LStR). Zu Hinweisen > Rz 75 ff. Soweit ein DBA Deutschland das Besteuerungsrecht versagt, bedarf der ArbG einer Freistellungsmitteilung des > Betriebsstätten-Finanzamt (§ 39 Abs 4 Nr 5 EStG; > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 21; > Rz 27). Zu einer weiteren Besonderheit > Ausländische Kulturorchester.

 

Rz. 52

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Zur Vereinfachung des LSt-Abzugs hat die FinVerw zugelassen (BMF vom 31.07.2002, Tz 4, BStBl 2002 I, 707, angepasst hinsichtlich Pauschsteuersatz durch BMF vom 28.03.2013, BStBl 2013 I, 443; vgl auch OFD Frankfurt/M vom 04.04.2013, S – 2369 – A-21-St 222, juris), dass der ArbG die Steuerabzüge pauschal erhebt, sofern der ArbN nicht widerspricht. In Betracht kommt dies für beschränkt steuer...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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