Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beschränkte Steuerpflicht / 2. Künstler

Andreas Bode
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 50

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Bei im > Ausland ansässigen Künstlern, die im > Inland nichtselbständig tätig werden, wird der Steuerabzug vom > Arbeitslohn nach allgemeinen Regeln (> Rz 21 ff) vorgenommen, wenn ein >  Inländischer Arbeitgeber vorhanden ist (> R 39.4 Abs 4 Satz 1 LStR). Ob der Künstler steuerlich in einem Dienstverhältnis steht und der daraus bezogene Arbeitslohn dem LSt-Abzug unterliegt oder eine selbständige Tätigkeit gegeben ist, für die der Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen ist (> Rz 51), entscheidet sich nach den Kriterien des BMF-Schreibens vom 05.10.1990 (BStBl 1990 I, 638, angepasst durch BMF-Schreiben vom 09.07.2014, BStBl 2014 I, 1103; > Künstler). Zur Möglichkeit eines pauschalen LSt-Abzugs > Rz 52 ff.

 

Rz. 51

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Sind die Voraussetzungen für einen LSt-Abzug nicht gegeben, weil entweder kein > Inländischer Arbeitgeber vorhanden ist oder der Künstler andere als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, muss der Schuldner der Vergütung den Steuerabzug nach § 50a EStG vornehmen (> R 39.4 Abs 4 Satz 2 LStR). Zu Hinweisen > Rz 75 ff. Soweit ein DBA Deutschland das Besteuerungsrecht versagt, bedarf der ArbG einer Freistellungsmitteilung des > Betriebsstätten-Finanzamt (§ 39 Abs 4 Nr 5 EStG; > Lohnsteuerabzugsmerkmale Rz 21; > Rz 27). Zu einer weiteren Besonderheit > Ausländische Kulturorchester.

 

Rz. 52

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Zur Vereinfachung des LSt-Abzugs hat die FinVerw zugelassen (BMF vom 31.07.2002, Tz 4, BStBl 2002 I, 707, angepasst hinsichtlich Pauschsteuersatz durch BMF vom 28.03.2013, BStBl 2013 I, 443; vgl auch OFD Frankfurt/M vom 04.04.2013, S – 2369 – A-21-St 222, juris), dass der ArbG die Steuerabzüge pauschal erhebt, sofern der ArbN nicht widerspricht. In Betracht kommt dies für beschränkt steuer...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.362
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.022
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    888
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    816
  • Jubiläumszuwendung
    786
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    776
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    733
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    727
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    702
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    699
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    693
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    675
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    661
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    652
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    642
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    637
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    624
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    615
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    608
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    607
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Der Kommentar: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (Online-Datenbank)
Bild: Haufe Shop

Der Kommentar „Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen“ jetzt neu als Online-Datenbank: Grundlegend aktualisiert, erweitert um steuerbilanzielle Aspekte und rechtsvergleichende Bezüge. Dank intuitiver Bedienung finden Sie schnell die gewünschte Kommentierung – praxisnah und effizient!


Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren