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Steuerabzug vom Arbeitslohn bei unbeschränkt einkommensteuer-(lohnsteuer-)pflichtigen Künstlern und verwandten Berufen

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BMF, Schreiben v. 9.7.2014, IV C 5 - S 2332/0-07, BStBl I 2014, 1103

Nachweis der Unternehmereigenschaft

Bezug: BMF-Schreiben vom 5.10.1990 (BStBl 1990 I S. 638)

1 Anlage

 

Anlage

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage zum BMF-Schreiben vom 5.10.1990 (BStBl 1990 I S. 638) wie in der Anlage dargestellt neugefasst. Die bisherige Aussage zur Unternehmereigenschaft nach dem Umsatzsteuergesetz wurde gestrichen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Finanzamt …

Steuernummer …

Bescheinigung

Herrn/Frau …geb. am …

wohnhaft …

wird bescheinigt, dass er/sie hier unter der Steuernummer … zur Einkommensteuer veranlagt wird.

Aufgrund des/der vorgelegten Vertrages/Verträge,

Prod.-Nr. … vom …

der zwischen ihm/ihr und …

über die Tätigkeit als …

geschlossen wurde, werden die Honorareinnahmen unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs als

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S. des § 18 EStG1)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 EStG2)

behandelt.

Im Auftrag

________________________________________

1)Nichtzutreffendes bitte streichen

2)Nichtzutreffendes bitte streichen

 

Normenkette

EStG § 19

 

Fundstellen

BStBl I, 2014, 1103

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