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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beschränkte Steuerpflicht / D. Steuerabzug nach § 50a EStG durch einen inländischen Vergütungsschuldner – Allgemeine Hinweise

Andreas Bode
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Rz. 75

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Der Steuerabzug nach § 50a EStG bei bestimmten Einkünften beschränkt Stpfl obliegt dem inländischen Vergütungsschuldner. Er ist besonders bei künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden und ähnlichen Darbietungen im Inland, aber auch bei Vergütungen an ein Mitglied des >  Aufsichtsrat Rz 9 oder aus der Überlassung von Rechten vorzunehmen. Die Verpflichtung des Schuldners der Vergütung beruht auf dem in diesen Fällen besonderen Interesse an der Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung. Eine Pflichtveranlagung dieser Stpfl, die sich regelmäßig nur wenige Tage in Deutschland aufhalten und keine Bindung an das > Inland haben, vermag dies nicht zu gewährleisten. Über Neufassung durch das JStG 2009 wurde die Vorschrift mit Blick auf EU-Recht (> Europäische Union Rz 2 ff) angepasst (vgl die Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/10 189 S 61). Ein Mindeststeuersatz ist nicht mehr vorgesehen. Zu den Änderungen seit 2009 vgl OFD Karlsruhe vom 14.01.2009, DStR 2009, 484. Zu einer ausführlichen Darstellung vgl BMF vom 25.11.2010, BStBl 2010 I, 1350, zur Rechteüberlassung ergänzt durch BMF vom 17.06.2014, BStBl 2014 I, 887.

 

Rz. 76

Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Von den > Inländische Einkünfte nur im > Ausland ansässiger und deshalb beschränkt steuerpflichtiger Personen (§ 1 Abs 4 EStG) wird in den in § 50a Abs 1 Nr 1 bis 4 EStG bestimmten Fällen die ESt im Wege des Steuerabzugs erhoben. Der Steuerabzug dient der Vereinfachung, weil die ESt grundsätzlich mit dem Abzug als abgegolten gilt (vgl § 50 Abs 2 Satz 1 EStG; > Rz 10) und es keiner Veranlagung bedarf. Der Steuerabzug nach § 50a EStG erfasst auch Einkünfte iSd § 19 EStG (> Arbeitslohn), wenn kein > Inländischer Arbeitgeber zum LSt-Abzug verpflichtet ist. Der LSt-Abzug hat – wo er möglich ist – Vorrang (> R...

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  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    530
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